Fairy Ultra
Commander
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ich würde die Ware versichert zurückschicken
da sonst dein Freund für eventuelle Schäden haftet.
da sonst dein Freund für eventuelle Schäden haftet.
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Fairy Ultra schrieb:ich würde die Ware versichert zurückschicken
da sonst dein Freund für eventuelle Schäden haftet.
FidelZastro schrieb:Ich begrüße die Klageerhebung durch den TO bzw. seinen Anwalt. Die von meinen Vorpostern gebrachten Argumente und die undurchsichtige Rolle von PayPal bei dieser Transaktion könnten zwar Gründe sein, diesen Schritt für unüberlegt zu halten, sind aber letztlich auch streitbar. R
eulekerwe schrieb:Natürlich entsteht durch die Vertragsbedingungen ein Regressanspruch gegen den Verkäufer, falls dieser sich nicht korrekt verhalten hat...
eulekerwe schrieb:Und nochmals: beid er vorliegenden Konstellation hätter der Verkäufer besser darauf gewartet, ob Paypal geklagt hätte; die hätten das mit Sicherheit nicht getan, sondern haben den Fall sicherlich schon längst ad acta gelegt. Sein Geld hatte er ja wohl und solange er kein weiteres Geld auf seinem Paypalkonto gehabt und verloren hätte, wäre er nicht geschädigt und hätte in Ruhe abwarten können.
eulekerwe schrieb:Und wie die Richter reissen sich auch die Rechtsanwälte für so "lächerliche" Streitsummen, für die aber mit hohem Aufwand komplizierte Sachverhalte geklärt werden müßten, kein Bein heraus und laden in der Regel weder Zeugen noch beauftragen sie Gutachter!
AM35 schrieb:tja schade...
Es ist schon seit längerem bekannt, dass man Paypal nur zum kaufen nutzt !
Niemals zum verkaufen !
hanox schrieb:ja es ist doch so! der käuferschutz is maßlos übertrieben oder nicht?!