Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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cr@zy schrieb:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_6.html

"6. Muss ich als privater Verkäufer dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen?

Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§ 312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.

Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Käufern freiwillig ein solches Recht einzuräumen. Dabei können Sie die Bedingungen (Fristen, Kostentragung, etc.) frei definieren."

Das hört sich gut an... Eigentlich ist ja der Normalfall bei Privatverkäufen das da steht "Ohne jegliche Gewährleistung" Du wärst da eine grobe Ausnahme, würdest du Gewährleistung anbieten.

Gerade wegen dem ebay Rechtsportalbeitrag und dem was ich geschrieben hatte sollte der Käufer die Plicht haben dem Gericht zu beweisen das du es explizit NICHT ausgeschlossen hast.
 
Also ich habe nochmal den eBay Kundenservice angeschrieben und nach den Auktionsdaten gefragt. Sobald da was bei rauskommt meld ich mich wieder~




cya
cr@zy
 
@paul & crazy
wo bitte steht in dem rechtsportaleintrag was von gewährleistung? da gehts um widerruf und rückgabe gemäß fernabsatzrecht.

lustig wie hier wieder alles durcheinandergewürfelt wird.
 
@ cr@zy

Erst einmal Hut ab, dass Du Dich gegen diesen offensichtlichen Missbrauch des "Käuferschutzes" zur Wehr setzt. Dieser dient eigentlich, soweit mir bekannt ist vor allem dazu, sein Geld zurück zubekommen, sollte der (gewerbliche) Verkäufer die Ware nicht (bzw. nicht vollständig oder beschädigt) liefern.

Aber Deinen Anwalt musst Du mal ins Kreuz treten, denn er wollte ja schon einen Vergleich abschließen (was Anwälte gerne machen, auch weil das die Richter das gerne mögen) und vor allen Dingen musst Du ihn damit konfrontieren, ob nicht auch PP wegen ihres eigenmächtigen Vorgehens anzugehen ist.

Was das beweisen des Ausschlusses einer Garantie/Rücknahme angeht, sehe ich das so wie die meisten. Eigentlich bei Privatverkauf Sache der Gegenpartei, eine Garantie bzw. Rücknahme zu beweisen, da nicht üblich. Nur bist Du hier Kläger und normalerweise muss der Kläger seine Forderung nachweisen. Aber das weiß Dein Anwalt besser als ich. ;)

Und setzte den user "florian." am besten auf die Ingore-Liste. Der steht entweder bei PP auf der Gehaltsliste (siehe seine "Einschücherungsversuche" schön brav an PP zu zahlen) oder ist Überzeugungstäter.

Ich persönlich habe PP gleich wieder gelöscht, da die fürs Ausland unverschämte Aufschläge auf den Wechselkurs vornehmen und mir allgemein einen unseriösen Eindruck machen. Wozu habe ich schließlich meine Kreditkarte (dort wurde bisher das Geld erst abgebucht, wenn die Ware angeliefert worden ist - scheint wohl auch eine Art Käuferschutz zu sein).

Dir weiterhin viel Glück (auf hoher See und vor Gericht kann das immer brauchen)!
 
Zuletzt bearbeitet:
Xaver Koch schrieb:
Was das beweisen des Ausschlusses einer Garantie/Rücknahme angeht, sehe ich das so wie die meisten. Eigentlich bei Privatverkauf Sache der Gegenpartei, eine Garantie bzw. Rücknahme zu beweisen, da nicht üblich. Nur bist Du hier Kläger und normalerweise muss der Kläger seine Forderung nachweisen. Aber das weiß Dein Anwalt besser als ich. ;)
Einspruch:
Die Gewährleistung ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Man kann zwar vertraglich davon abweichen und fast alle tun das auch, aber dann muss natürlich der Verkäufer den für ihn günstigen Umstand nachweisen ;)

Ansonsten gebe ich dir aber Recht.
 
Hallo!
Ich habe auch eifrig mitgelesen und empfinde tiefstes Mitgefühl für cr@zy, da man bei solchen Angelegenheiten als Privatperson so gut wie nichts machen kann!
Ich musste gerade letztens auch eine negative Erfahrung mit eBay machen. Das trägt zwar nicht direkt etwas zum Thema bei aber ich will es dennoch einmal erzählen.

Ich habe auf eBay einen Computer Artikel für einen sehr guten Preis gekauft von einem gewissen Herr X und diesen auch augenblicklich per Vorkasse bezahlt. Der Artikel kam dann nach wochen immer noch nicht an und nach google recherchen kam raus, dass der Typ (Powerseller, eBay Shop, GEPRÜFTES MITGLIED) in einem Monat 200 000€ auf Ebay gemacht hat und nun keinen Artikel mehr versendet. Auch gab es in einem Forum eine Liste der geschädigten, die sich auf mehrere Hundert Personen erstreckte mit stetigem Zuwachs. Ich habe natürlich etwas panik geschoben (3 stelliger Betrag) und sofort eBay informiert und musste erfahren dass der Typ nicht mehr angemeldet ist! -> kein Kontakt zu dem Mann! Alles lief nun über ebay, die mir anfangs nur solch eautomatisierten Roboter Mails geschrieben haben.
Zwarsieht die ganze Sache bei Überweisungszahlung natürlich ganz anders aus - einmal überwiesen ist das Geld einfach weg - aber der Punkt ist folgender: als ich nach meiner dritten Mail an ebay auf eine Antwort wartete und schon mit dem Gedanken einer Anzeige spielte (Chancen auf mein Geld habe ich damit keine allzu großen) habe einige Personen in besagtem Forum viel telefoniert und unter Androhungen von Medien Einschaltung ebay zu weiteren Schhritten gebracht - glücklicherweise mit Erfolg!
Ich musste dann auch nur noch bei Ebay anrufen und die haben mir dann, weil ihnen "der Fall bekannt war", gleich gesagt, dass mir das Geld kulanterweise auf mein PayPal Konto gutgeschrieben wird (obwohl sie das ja nicht müssen wie sie mir in einer email schon mitteilten, da ebay nur eine Verkaufsplattform sei. Von wegen sicher einkaufen...). Da war ich vielleicht erleichtert!

Worauf ich damit eigentlich hinaus will ist nur, dass man gerade bei ebay und PayPal nicht locker lassen darf und keinesfalls kleinbeigeben! Irgendwie machen mir beide Unternehmen bei Problemen einen sehr unseriösen Eindruck und wollen sich für nichts haftbar machen, sich also jeglicher Verantwortung entziehen.
Das finde ich ganz und gar nicht kundenfreundlich!
Zwar nutze ich ebay auch gerne und regelmäßig, aber dieser Fall hat mich nochmal vorsichtiger gemacht was Online Geschäfte auf ebay angeht!
 
Sodale, durch die Mail die ich heute von eBay bekommen bekommt franeklevy nun 50€ von ThomasK_7 ;)

Die Auktion ist also noch im System und wurde mir auch in Textform geschickt. Bringt mich aber nicht viel weiter...

Problem ist das der Gewähleistungsausschluss nicht in der Auktion direkt, sondern daraunter im Bereich "Rücknahmebedingungen" (oder wie auch immer es damals hieß) stand. Habe jetzt eine weitere Mail geschrieben mit der bitte, mir entweder die Auktion im ganzen verfügbar zu machen oder mir zu bestätigen das der Satz eben dort vorhanden war~




cya
cr@zy
 
JUHUUUUUUUUUU!!!! :D

Habe soeben folgende Antwort vom eBay Support erhalten:

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Hallo Herr cr@zy,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie möchten noch, dass ich Ihnen noch
die Informationen über die Rücknahme in der Auktion 1234567890
zuschicke.

Gern schicke ich Ihnen nocht die gewünschten Informationen:

Zahlung: PayPal, Überweisung, Barzahlung bei Abholung, Siehe
Artikelbeschreibung

Zahlungshinweise und Rücknahme: Ich habe den Artikel und dessen
Funktionalität nach bestem (Ge)wissen beschrieben und versichere ihnen
das er sich in dem von mir angegeben Zustand befindet und wie
beschrieben funktioniert! Da es sich hier um einen Privatverkauf
handelt, gilt trotz allem: Keinerlei Gewährleistung/Garantie. Rücknahme
ausgeschlossen! Sollten Sie damit nicht einverstanden sein bitte ich Sie
nicht zu bieten.

Versand: Käufer zahlt Festbetrag, Versand weltweit, Versandkosten siehe
Artikelbeschreibung

Kaufabwicklung aktiviert Nein
Ausgewählter Käufer aktiviert

Ich freue mich, wenn ich Ihnen mit diesen Informationen geholfen habe
und wünsche Ihnen zukünftig wieder viel Spaß und Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Mitarbeiter
eBay-Sicherheitsteam

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Das bedeutet: Gut für mich, sehr schlecht für den Käufer :evillol:

Und wie immer -> spätestens wenn ich was neues von meinem Anwalt höre meld ich mich wieder ;)




cya
cr@zy

EDIT: Nochmal riesen Dank an franeklevy für seine Unterstützung (und natürlich auch an alle anderen :)), ohne den ich es warscheinlich nicht nochmal beim Support probiert hätte. DANKE! =)
 
Zuletzt bearbeitet:
das er sich in dem von mir angegeben Zustand befindet und wie
beschrieben funktioniert! Da es sich hier um einen Privatverkauf
handelt, gilt trotz allem: Keinerlei Gewährleistung
du weisst schon, dass sich das widerspricht, oder? ;)
schau mal nach, was "gewährleistung" bedeutet.

aber dennoch: gratz zu dem zwischenerfolg :)
 
Jein... also ich weiss natürlich was du meinst, aber theortisch kann ja auch was beim Versand kaputt gehen oder sofort wenn der Gegenstand beim Käufer in Gebrauch genommen wird kaputt gehen - da kann ich dann aber nichts für. Meine damit also nur das er bei mir so funktioniert wie beschrieben.

Und deswegen schliesse ich ja auch alles Gewährleistungstechnische aus ;)




cya
cr@zy
 
Hallo zusammen,
ich verkaufe jetzt wieder mal was bei Ebay und wollte nun Fragen, ob ich mit dem folgenden Satz alles nötige ausgeschlossen habe, oder ob etwas wichtiges vergessen wurde:

Nach der Auktion erhalten Sie von mir eine E-Mail mit der Bankverbindung für die Bezahlung. Ich akzeptiere als Zahlungsart ausschließlich Banküberweisung. Eine PayPal-Bezahlung schließe ich aus, da ich in der Vergangenheit damit negative Erfahrungen gemacht habe. Ich werde nach Ablauf der Auktion täglich mein Konto auf einen Zahlungseingang prüfen und spätestens 2 Werktage nach Erhalt des Geldes das Paket gut Verpackt verschicken. Eingehende Zahlungen via PayPal werden kommentarlos zurücküberwiesen. Da ich ein privater Verkäufer bin, schließe ich jegliche Art von Garantie, Gewährleistung oder Rückgaberecht aus. Mit der Abgabe ihres Gebots akzeptieren sie die hier aufgeführten Bedingungen.
 
Au Backe! Hab mich gerade durch den gesamten Threat gelesen und wollte iegentlich schon vor einer Stunde im Bett liegen. :p

Diese Dreistigkeit und Unverfrorenheit des Käufers ist ja der Hammer!:eek:
Wenn nicht sein Vorgehen mit dem Käuferschutz schon anrüchig bis grenzwertig war, so sind es doch seine Angaben dem Anwalt gegenüber.
Erfindet der einfach ein Telefongespräch...
Dies sollte allen, die diesen Typen bisher noch verteidigt bzw. "verstanden" haben, eines besseren belehren.

Ich wünsche cr@zy auf jeden Fall ales Gute und werde diesen Threat weiterhin verfolgen!

Und wenn ich eines gelernt habe: Als privater verkäufer werde ich niemals Paypal anwenden.
 
@eXEC-XTX

damit bist auf der sicheren Seite wobei ich das mit PP nicht schreiben würde, Du akzeptierst ja nur Banküberweisung und mehr musst Du da eigentlich nicht schreiben.
Ich würde den Gewährleistungausschluss in einen extra Absatz nehmen damit es richtig deutlich wird so wie den Ausschluss des Zurückgabe. Garantie muss man nicht ausschließen da eine Garantie eine freiwillige Leistung darstellt.
Viel Glück bei deinen Verkäufen, es sind ja Gott sei Dank nicht alle Deals so problematisch wie dieser hier ;)
 
Danke für deine Antwort. Ich habe den Satz mit Paypal entfernt, es reicht wirklich wenn ich extra dazuschreibe, dass ausschließlich BK akzeptiert wird. Insbesondere durch diesen Threat bin ich allergisch auf PayPal geworden. Bei meiner letzten Auktion hat der Käufer einfach mit PP bezahlt, obwohl das mit den Zahlungsbedingungen klar verweigert wurde. Naja, sollte nochmal jemand mit PP bezahlen werde ich das Geld einfach direkt zurücküberweisen und auf den Kaufvertrag hinweisen. Das mit der Garantie schreib ich lieber komplett dazu, um alle möglichen Missverständnisse zu vermeiden.
Ohne das Paypal-Zeugs hört sich der Text in der Tat "freundlicher" an...
Nach der Auktion erhalten Sie von mir eine E-Mail mit der Bankverbindung für die Bezahlung. Ich akzeptiere als Zahlungsart ausschließlich Banküberweisung oder Barzahlung bei Abholung. Nach Ablauf der Auktion werde ich täglich mein Konto auf einen Zahlungseingang prüfen und spätestens 2 Werktage nach Erhalt des Geldes das Paket gut verpackt verschicken. Da ich ein privater Verkäufer bin, schließe ich jegliche Art von Garantie, Gewährleistung oder Rückgaberecht aus. Mit der Abgabe ihres Gebots akzeptieren sie die hier aufgeführten Bedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute wieder was neues durch und von meinen Anwalt erhalten. Zuerst mal das was vom Amtsgericht kam:

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Gegenwärtig Richter am Amtsgericht xxxxx

- ohne Hinzuziehen eines Protokollführers -

Der Inhalt des Protokolls wird vorläufig auf Tonträger aufgezeichnet.



In Sachen



cr@zy ./. Käufer

erschienen bei Aufruf:
- als Klägervertreter Rechtsanwalt xxxxx in Untervollmacht für RA xxxxx
- als Beklagtenvertreter Rechtsanwalt xxxxx

Klägervertreter überreicht Untervollmacht.

Klägervertreter erhält Durchschrift des Schriftsatzes vom 04.08.2009.

Mit den Parteienvertretern wird der Sach- und Streitstand erörtert.

Die klägerische Seite wird darauf hingewiesen, dass bislang die Einbeziehung des Gewährleistungsausschlusses nicht hinreichend substantiiert dargetan und unter Beweis gestellt worden ist.

Die Beklagtenseite wird darauf hingewiesen, dass bislang noch nicht schlüssig bzw. substantiiert dargetan worden ist, wann und inwieweit bzw. durch welchen Vorgang die technische und optische Mangelfreiheit zugesichert worden ist, bzw. unter welchen Umständen das Telefonat geführt worden ist, welches die Zeugin xxxxx mit angehört hat.

Darüber hinaus ist noch mal darzulegen, ab wann der Mangel tatsächlich aufgetreten ist.

Das Gericht regt an, dass sich die Parteien auf die Hälfte der Klageforderung vergleichen und der Beklagte dann das technische Gerät behalten kann. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs wären dann gegeneinander aufzuheben.

Die Parteien erhalten Gelegenheit, den gerichtlichen Vergleichsvorschlag binnen einer Frist von 2 Wochen anzunehmen.

Die Parteienvertreter verhandeln zur Sache:
Klägervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 25.05.2009 und beantragt Schriftsatzfrist von 2 Wochen auf den heute überreichten Schriftsatz vom 04.08.2009 sowie die richterlichen Hinweise.

Beklagtenvertreter stellt Klageabweisung gemäß Schriftsatz vom 04.08.2009. Er beantragt ebenfalls Stellungsnahmefrist zu den richterlichen Hinweisen von 3 Wochen mit Rücksicht auf den bevorstehenden Urlaub.

b.u.v.​

1. Beide Parteivertreter erhalten jeweils Schriftsatz- und Stellungsnahmefristen von 3 Wochen.

2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf den

30. September 2009, 8.45 Uhr​

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Lustig... jetzt hat das angebliche Gespräch auch noch mit Freisprechfunktion stattgefunden, damit seine Freundin/Frau/whatever auch noch alles bezeugen kann :freaky:




Nun folgend der Brief meines Anwalts an das Amtsgericht:
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In dem Rechtsstreit cr@zy ./. Käufer wird mitgeteilt, dass sich der Kläger mit dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich nicht einverstanden erklären kann.

Ergänzend wird mitgeteilt, dass in der Artikelbeschreibung zu der besagten Auktion unter der Rubrik Rücknahme vermerkt war: "Da es sich aber hier um einen Privatkauf handelt, gilt trotz allem: Keinerlei Gewährleistung/Garantie. Rücknahme ausgeschlossen!". Diesen Zusatz hat der Kläger in all seinen Auktionen enthalten. Da die Auktion, die hier streitgegenständlich ist, zwischenzeitlich solange her ist, dass sie bei eBay nicht mehr aufgerufen werden kann, hat der Kläger Kontakt zum eBay-Support aufgenommen. Dieser hat die entsprechende Schilderung des Klägers per E-Mail bestätigt.

Beweis: E-Mail von eBay-Deutschland, Customer Support vom 24.08.2009 an den Kläger.

Ein Telefonat, in welchem der Kläger ausdrücklich zugesagt hat, dass keinerlei Beeinträchtigung vorliegen und insbesondere auch optische technische Mangelfreiheit zugesichert hat, hat zu keiner Zeit stattgefunden. Dies wird ausdrücklich bestritten. Darüber hinaus ist mitzuteilen, dass der streitgebende Laptop in einwandfreiem und ohne Schäden auf dem Display an den Beklagten übersandt wurde.

Beweis: Zeugnis des Herrn xxxxx xxxxx

Bei dem Herrn xxxxx handelt es sich um einen Bekannten des Klägers, welcher das Laptop in der Zeit vor der Auktion und unmittelbar vor der Versendung gesehen hat. Der Zeuge kann bestätigen, dass der Laptop keinerlei Beeinträchtigungen aufwies. Ferner kann der Zeuge auch bestätigen, dass die Auktion unter Ausschluss der Gewährleistung erfolgte. Insoweit wird diesbezüglich das Beweisangebot ergänzt. Auch wird noch einmal klargestellt, dass der Beklagte keinesfalls unverzüglich eine Mängelanzeige beim Kläger anzeigte. Es war vielmehr so, dass erst 44 Tage nach der Übergabe des Laptops und damit einen Tag bevor die Frist für die Aufrufung des sogenannten Käuferschutzes bei der Firma PayPal abläuft, ein entsprechender Hinweis durch den Beklagten erfolgte. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass dieser Fehler offensichtlich im Risikobereich des Beklagten aufgetreten sein muss.

Vor dem Hintergrund der o.g. Ausführungen sieht sich der Kläger ausserstande, eine vergleichsweise Regelung der Angelegenheit beizuführen.

Einfache und beglaubigte Abschrift anbei.

Rechtsanwalt

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Eigentlich nicht wirklich was neues, aber ich hab ja gesagt das ich mich gleich melde wenn ich was wieder was von meinem Anwalt höre ;)




cya
cr@zy
 
Na dann würde ich mir doch glatt mal den Einzelverbindungsnachweis zeigen lassen. :D
Und die "Ergebisse" entsprechend zum eigenen Vorteil nutzen.
Aber erstmal mit dem Anwalt das ganze besprechen.
*daumendrück* cr@zy
 
Full Ack

Und das Mithören ohne das Angerufene das weiß, ist Verboten. Der Beklagte macht sich bei so was Strafbar. Komisch das der Richter den nicht gleich auf diesen Straftatbestand aufmerksam gemacht hat.
Das mit den Einzelverbindungsnachweis ist eine gute Idee. Dann wird er auch noch der Lüge vor Gericht überführt.

*daumendrück* cr@zy
Obwohl ich immer noch der Meinung bin das cr@zy PayPal vor den Richter hätte Ziehen müssen. Denn die haben sein Geld praktisch veruntreut als sie das Geld an den Beklagten zurück zahlten und somit das Konto des Klägers negativ belasteten, meiner Persönlichen Meinung nach.
 
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