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Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Darf ich dich mal was fragen? ich finde es vorbildlich, dass du dich nicht einfach so abspeißen lässt und das bis zum Schluss durchziehst. Aber war es der ganze Aufwand wert? würdest du es Rückblickendd nocheinmal machen? Ich meine knapp 400€ ist schon etwas Geld aber wenn du es einfach zurückgenommen und nocheinmal versteigert hättest wäre dir eine Menge Ärger erspart worden.Verstehe mich bitte nicht falsch ich weiß nur nicht ob ich mir das antun würde, deswegen sage ich mal Respekt und hoffe für dich, dass es gut ausgehen wird.

mfg andreas
 
Ja würde ich, definitiv. Wobei ich auch sagen muss das ich es wohl nicht getan hätte, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung besitzen würde.

Natürlich hätte ich es zurücknehmen und nochmal versteigern können. Aber der Kerl hatte es zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Monate in Verwendung. Und sollte in dieser Zeit wirklich was mit dem Display passiert sein, dann ist die Warscheinlichkeit den selben Preis wieder zu bekommen, sehr schlecht. Denn wenn wirklich was dran wäre würde ich es auch angeben.

Und da ich weiss das nichts dran war, sehe ich es nicht ein es zurück zu nehmen, schon garnicht nach so langer Zeit...




cya
cr@zy
 
Also ich drück dir fest die Daumen und bin gespannt, was vor Gericht raus kommt.
Ist wie ein Krimi, nur leider echt.
Und paypal wird mir immer suspekter, nachdem, was auch andere User hier so schreiben.

Ach ja @ T-KAY: Die Anzahl der Beiträge sagt nichts über deren Gehalt/Inhalt/Qualität aus.
Und deine Arroganz kannst du bei deinen Freunden auslassen, aber nicht an mir. Du bist nicht der einzige hier im Forum, der studiert oder studiert hat. Und manche von uns haben sogar einen Abschluss und sind berufstätig (unter anderem ich).

Also, Mr. "Rechtsexperte", setz dich mit der Tatsache auseinander, dass nicht jeder hier im Forum nach deiner Nase und nach deinem Geschmack schreibt. Und die anderen hier haben sich alle die Mühe gemacht und den Thread gelesen. Und wer es nicht gemacht hat, fragt, bevor er was behauptet oder sinnlose Phrasen schreibt... Nach 14 Seiten stellst du Fragen, die einfaches Lesen beantworten würde.
Du bist, wie wir alle hier, nicht unfehlbar.

Aufmucken...ich lach mich tot...wer bist du? Der Forumsgott oder was?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt mal wieder Neuigkeiten, hab gestern durch meinen Anwalt folgendes Schreiben der Gegenseite erhalten:

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In der Sache Käufer gegen cr@zy wollen wir zunächst an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass dem klägerischen Schriftsatz vom 26.08.2009 das benannte Beweismittel "E-Mail der Fa. ebay Deutschland vom 24.08.2009" nicht beigefügt war. Wir bitten insoweit noch einmal um kurzfristige Verfügbarstellung.

In der Sache selbst führen wir unter der Bezugnahme auf den gerichtlichen Hinweis vom 12.08.2009 für den Beklagten ergänzend wie folgt aus:

Zur Zusicherung der technischen und optischen Mängelfreiheit des streitbefangenen Laptops:

Der Beklagte hat im Oktober 2008 in der 42. Kalenderwoche im Internet auf der Seite www.ebay.de von der Auktion des Klägers Kenntniss erhalten, ausweislich derer dieser den streitbefangenen Laptop im Wege der Versteigerung zum Verkauf anbot. Zeitpunkt der Beendigung der Versteigerung war der 19.10.2008.

Im Rahmen des Internet-Angebotes hat der Kläger die Produktbeschreibung hinterlegt und auch ein Foto des Laptops ins Netz gestellt. Im Rahmen der Produktbeschreibung war ausgeführt, dass sich das Gerät in einem technisch und optisch einwandfreien Zustand befinden würde:

Beweis: Zeugnis der Frau xxxxx

Die benannte Zeugin hat sich ebenfalls das Internet-Angebot des Klägers auf der Seite des Auktionshauses eBay angesehen, so dass sie aus eigener Wahrnehmung bekunden kann, dass das Gerät vom Anbieter (Kläger) als technisch und optisch mängelfrei angeboten worden ist.

Da dem Beklagten bekannt war, dass insbesondere ältere Laptops Fehler im Bereich des Displays aufweisen, hat er sich mit dem Kläger noch vor Beendigung der Auktion in Verbindung gesetzt, um zu hinterfragen, ob das Display des streitbefangenen Gerätes Pixelfehler oder ähnliche Beeinträchtigungen aufweisen würde. Dieser Kontaktaufnahme zum Kläger erfolgte indes nicht per Telefon - wie in der Klageerwiderungsschrift fälschlicherweise angegeben -, sondern per E-Mail und wurde auch seitens des Klägers per E-Mail dahingehend beantwortet, dass das Display keinerlei derartige Beanstandungen aufweisen würde.

Beweis: Zeugnis der Frau xxxxx

Die benannte Zeugin war sowohl bei der Versendung der E-Mail durch den Beklagten zugegen und hat darüber hinaus auch die Rück-Mail des Klägers selbst gelesen.

Erst nachdem der Beklagte die bestätigte Rückäusserung seitens des Klägers erhalten hat, hat er sich sodann an der laufenden Auktion beteiligt und unter dem 19.10.2008 das streitbefangene Gerät ersteigert. Wie bereits ausgeführt, hatt er sodann den Kaufpreis auf das Anderkonto der Fa. PayPal eingezahlt und im Anschluss daran seitdens des Kläger das Gerät Ende Oktober zugesandt erhalten.

Der Beklagte hat sodann das Gerät in Gegenwart der benannten Zeugin in Benutzung genommen und dabei festgestellt, dass auf dem Display bereits in der Klageschrift näher aufgezeigte Mangel in form eines hellen Fleckes, der insbesondere bei hellen Hintergründen deutlich sichtbar war, festgestellt.

Beweis: Zeugnis der Frau xxxxx

Da der Beklagte indes unmittelbar vor seinem Urlaub stand, hat er sich nicht unmittelbar mit dem Kläger in Verbindung gesetzt, sondern hat zunächst gemeinschaftlich mit der Zeugin xxxxx seinen Erholungsurlaub anngetreten, aus dem er erst Anfang der 4. Novemberwoche zurückgekehrt ist. In der letzten Novemberwoche hat er sodann ebenfalls per E-Mail und nicht im Rahmen eines Telefonates über die Mängel informiert und angefragt, wie sich der Kläger die Bereinigung dieses Mangels vorstellen würde. Dieser erwiderte daraufhin, dass ihm dieser Display-Fehler nicht bekannt sei und bestreiten würde, dass dieser überhaupt vorhanden sei.
Auch diese Erwiderung erfolgte per E-Mail. In einer zweiten E-Mail wies der Beklagte noch einmal auf den Mangel hin und fügte der E-Mail ein Lichtbild vom Display bei, auf dem der Mangel deutlich erkennbar war.

Beweis: Zeugnis der Frau xxxxx

Trotz des eindeutigen Hinweises erwiderte der Kläger per E-Mail, dass er die Mangelhaftigkeit nicht akzeptieren würde und weder bereit war, dass Gerät zurückzunehmen, noch eine Nachbesserung vorzunehmen. Er war lediglich bereit, einen Kaufpreis-Nachlass in Höhe von 10,00€ zu gewähren, was der Beklagte indes nicht akzeptieren konnte.

Beweis: Zeugnis der Frau xxxxx

Nach dieser endgültigen Weigerung des Klägers hat der Beklagte sich unter dem 01.12.2008 an die Fa. PayPal gewandt und einen "Käuferschutz-Antrag" gestellt. Diese hat in der Folgezeit den Sachverhalt überprüft und letztendlich in der 1. Woche des Februars 2009 den bei ihr vom Beklagten hinterlegten Kaufpreis wieder an den Beklagten ausgezahlt.

Nachdem die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt war, hielt der Beklagte die Gesamtangelegenheit damit für erledigt und hat insoweit dummerweise den bis dahin aufgeführten Schriftverkehr mit dem Kläger - der wie ausgeführt und unter Beweis gestellt - per E-Mail erfolgt ist, vernichtet. Hätte der Beklagte damit gerechnet, dass trotz Überprüfung des Sachverhaltes durch die Fa. PayPal und trotz Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises keineswegs eine Rechtsbefriedigungeingetreten ist, hätte er die E-Mails selbstverständlich aufbewahrt und diese hätten als Beweismittel vorgelegt werden können. Der geschilderte Sachverhalt kann indes durch den Zeugenbeweis unter Beweis gestellt werden, da die Zeugin xxxxx die jeweiligen E-Mails gelesen und sich auch über den Inhalt des Auktionsangebotes informiert hat. Im Rahmen der Produkbeschreibung des Angebotes auf der Internetseite von eBay haben der Beklagte als auch die Zeugin xxxxx keinen Vermerk gesehen, der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen hätte.

Beweis: Zeugnis der Frau xxxxx

Selbst wenn indes ein derartiger Hinweis vorhanden gewesen sein sollte - was ausdrücklich bestritten wird - würde dies nichts daran ändern, dass der Kaufpreis dem Kläger nicht zusteht. Zum einen fehlt dem streitbefangenen Laptop die zugesicherte Eigenschaft "technisch und optisch einwandfrei, Display ohne Pixelfehler oder sonstige Beeinträchtigungen", zum anderen ist davon auszugehen, dass der Kläger den Mangel arglistig verschwiegen hat.

Der beschriebene Mangel, im oberen linken Bereich des Displays ein weisser Fleck mit einem Durchmesser von ca. 2 bis 4 mm, der bei hellem Hintergrund besonders hervorsticht - ist offensichtlich nicht zu übersehen. Er kann insoweit auch nicht vom Kläger übersehen worden sein.

Beweis: Inaugencheinnahme des Laptops durch das Gericht

Der Mangel kann auch nicht plötzlich erst nach Versand durch den Kläger aufgetreten sein. Nach Angaben des Sachverständigen Zeugen xxxxx tritt ein derartiger Fehler erfahrungsgemäß nicht plötzlich von heute auf morgen auf, sondern typischerweise über einen langen Zeitraum, einschleichend, und wir im Laufe langer intensiver Nutzung immer deutlicher. Wenn demnach der Beklagte den Fehler unmittelbar nach Erhalt feststellen konnte, so muss dieser Fehler denknotwendig auch bereits vor dem Versand in gleich intensicher Form vorhanden gewesen sein.

Beweis: Sachverständigengutachten

Nach alledem ist die Klage als unbegründet zurückzuweisen. Nicht berührtes Vorbringen wird ausdrücklich bestritten





Rechtsanwalt

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Jaaaaaaa so sieht das jetzt aus. Ich finds einfach nur noch lächerlich :freaky:

Erst findet angeblich ein Telefongespräch statt was von einer Zeugin sogar mit angehört wurde und nun hat es überhaupt nicht stattgefunden - Sachen gibt´s! :eek:

Und wegen der Sache mit dem Urlaub...

Ich habe am 29.10.08 (ein Mittwoch) folgende Mail des Käufers erhalten:
Hallo, das Notebook ist gestern sehr gut verpackt angekommen! Kann es allerdings erst am WE ausgiebig testen........MFG

Die nächste Mail bekam ich dann am 1.12.08, also einen guten Monat später:
Hallo, konnte mich leider nicht früher bei Ihnen melden, da ich Urlaub hatte! Bin soweit mit dem Notebook sehr zufrieden, es läuft prima! Bräuchte allerdings noch das Passwort, mit dem ich mich ins BIOS einwählen kann. Leider hat der Bildschirm im linken oberen Bereich einen hellen Fleck und ist somit doch nicht ganz in Ordnung, hatte diesbezüglich im Vorfeld extra angefragt! MFG

Urlaub hin oder her, er hat ja selbst zugegeben das er es "am Wochende ausgiebig testen" kann.

Ich hoffe das das ganze bald zu einem (positiven) Ergebniss kommt...




cya
cr@zy
 
Ja, ein Sachverständigengutachten über den Geisteszustand der Zeugin erscheint mir hier angebracht - vielleicht hört sie ja wirklich Stimmen und sieht Dinge von denen sonst niemand etwas bemerkt :D

Nee, mal im Ernst: im Zivilprozessrecht bin ich noch nicht so bewandert; wie schwer diese Argumente vor Gericht tatsächlich wiegen kann ich schwer einschätzen. Aber so rein vom gesunden Menschenverstand her stinkt das bis zum Himmel.

Knackpunkt ist natürlich, ob der Laptop bereits vor dem Versand diesen Fehler aufwies (Stichwort Gefahrübergang) - ich glaube nach wie vor, dass das schwer zu belegen ist.

Wünsche dir jedenfalls alles Gute und danke, dass du uns so ausführlich auf dem Laufenden hältst.
 
Hi Cr@zy,

danke für deine unermüdliche Berichterstattung. Ich hoffe dem Richter und auch deinem Anwalt wird hier die Inkonsequenz des Beklagten deutlich. E-Mails gelöscht (ich hoffe du hast deinen gesamten Schriftverkehr gesichert) und Telefonate, welche trotz Anwesenheit eines Zeugen und Bestätigungen ebendieser über die Gespräche, nun doch nicht stattfanden. Es ist für mich letztendliches nur eine Wiederholung des selben Spiels. Mails angeblich gelöscht, vorgeschoben Telefonate, aber der zutiefst glaubwürdige Zeuge kann es trotz allem wieder belegen - wer soll das bitte noch ernst nehmen?

I.d.R vergewissert man sich doch, dass ggf. gerichtlich vorlegbare Beweise auch vorhanden sind.

Ich bleibe daher weiter bei meiner bisherigen Auffassung, Privatverkauf schließt eigentlich alles weitere aus, das angebliche Gutachten ist imo von keinem gerichtlich zugelassenen unabhängigen Gutachter erstellt und somit allenfalls als Makulatur zu betrachten. Ich hoffe bei der nun folgenden Gerichtsverhandlung wird endgültig zu deinem Gunsten entschieden. Die vorgelegten Beweise des Beklagten sind alles andere als stichhaltig und daher nicht relevant oder gar verwertbar.

Eventuell kann dein Anwalt nochmals besonders auf die propagierten Punkte eingehen, besonders auf die Entstehung solcher Flecken. Hier ist zum einen die bereits genannte Alterung zu nennen, aber im Besonderen auch die Entstehungsmöglichkeit durch einfache äußere Einwirkung, unsachgemäße Benutzung in Form von Transportschäden oder falsches Anfassen am Display selbst - daher kann mit gebotenem Wissen nicht durch die Tatsache der Flecken selbst auf eine alleinige Ursache durch Alterung geschlossen werden - wie es der Käufer für sich in Anspruch nimmt, vielmehr muss immer auch die Nutzung selbst berücksichtigt werden, welche ja bekanntermaßen in einem nicht unerheblichen Umfang beim Käufer selbst lag. Und folglich kann eben nicht ausgeschlossen werden, dass die Flecken vom Käufer selbst verursacht werden und ebendieser nun versucht seinen womöglich selbst verursachten Schaden durch einen Gewährleistungsanspruch erstattet zu bekommen.

Grüße,
Franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Full Ack

Somit dürfte er den Fall nicht mehr verlieren kömmen. Der Käufer hat erst vor Gericht gelogen. Und nun bringt er nicht Glaubwürdig Sachen mit Emails ins Spiel. Ich denke das wird ein selbst Läufer. Solange cr@zy seine Sachen alle 1A beweisen kann.
 
@cr@zy:
Ich hab auch mal so mein Display geschrottet, auf dem Weg von ner LAN nach Hause, danach waren auch helle Flecken auf dem Bildschirm, die man nur bei ganz weißem Hintergrund gesehen hat.
Und das Display war gut gelagert und gepolstert, also nix draufgedappt oder runtergefallen. (Hab ich dann durch Garantie austauschen lassen.)

Also würd ich sagen, der Sachverständige hat nicht so viel Sachverstand. ;)
Ich drück dir die Daumen, dass du es schaffst.
 
Ist schon ziemlich durchschaubar, dass sich dieser Mensch da einzig auf seine Gefälligkeitszeugin verlässt.
Ich glaube, deren Wert vor Gericht wird aufgrund der Tatsache, dass sie eine Lebenspartnerschaft mit ihm führt, keinen sehr hohen Glaubwürdigkeitsgehalt haben.

Und wenn cr@zy sämtliche Mails noch hat, dann kann er ja 99% der vorgebrachten Anschuldigen/Behauptungen widerlegen und der Typ sieht alt aus. Inklusive seiner Frau X die so eifrig Zeugnis für ihn ablegt.
 
er kann ja einen von hier als Zeugen nennen :D der zumindest den Verlauf der Geschichte bezeugen kann.
 
Wäre da nicht noch eine Verfolgung wegen "uneidlicher Falschaussage" möglich gegen Frau X?
Allein das Thema mit dem Telefonat würde doch schon reichen, oder?
 
@FidelZastro & franeklevy
Ist doch selbstverständlich das ich euch auf dem laufenden halte :)

@Blitzmerker
Der "Sachverständige" ist in diesem Fall der Typ vom PC-Laden in dem der Käufer das "Gutachten" hat ausstellen lassen...

@Hexenkönig
Ja, die Mails hab ich alles noch. Und mein Anwalt auch ;)

@boarder-winterman
Das hab ich mir auch schon überlegt... aber da das ganze nicht direkt vor Gericht ausgesagt wurde sondern "nur" im Schreiben an meinen Anwalt... denke ich nicht das das möglich ist bzw. ist mir da auch der Aufwand zu groß - es sei denn ich kann dem Kerl dann noch ein bisschen finanziellen Schaden zufügen (ja das ist nicht nett, aber er hat das gleiche bei mir versucht und auch geschafft - bis jetzt)

Danke an alle für eure Unterstützung :) Morgen um 8.45Uhr ist Gerichtstermin - wäre toll wenn ihr dann nochmal Daumen drücken würdet :D

Melde mich sofort wenn ich was neues weiss~




cya
cr@zy
 
Verfolge das nun auch schon seit Anfang an mit und drücke mal die Daumen :)
Wird schon klappen!
 
Ja, der war....

Cr@zy....wie siehts aus, spann uns nich auf die Folter!!!!!
 
Ganz ruhig ;)

Wie schon so oft gilt: Wenn ich was weiss meld ich mich. Da ich das aber noch nicht tue...

Denke mal das ich morgen oder Samstag nen Brief von meinem Anwalt bekomme. Telefonisch is der immer schlecht zu erreichen. Wenn ich den Brief hab meld ich sofort~




cya
cr@zy
 
Achso, ich (und andere sicher auch) dachten, du wärst persönlich bei der Verhandlung gewesen. Hatte auch schon den ganzen Tag die F5-Taste gequält :)
 
Zum letzten Termin ist doch nicht einmal sein Anwalt persönlich erschienen ;)
 
Ist schon Wahnsinn wie lange sich sowas hinziehen kann drücke dir auch die Daumen.
 
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