Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Mir ging es weniger um das Vorhandensein als um die Wirksamkeit, da liegen auch bei Verbrauchern im Allgemeinen und bei deiner Schilderung im Speziellen Fallstricke.
 
Laut meinem Anwalt ist es wirksam... da der Verkauf ja ausdrücklich als Privatverkauf gekennzeichnet war.

Und dagegen gesprochen haben sie bisher nicht. Das letzte Schreiben der Gegenseite war ja dieses

In der Sache Käufer gegen cr@zy wollen wir zunächst an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass dem klägerischen Schriftsatz vom 26.08.2009 das benannte Beweismittel "E-Mail der Fa. ebay Deutschland vom 24.08.2009" nicht beigefügt war. Wir bitten insoweit noch einmal um kurzfristige Verfügbarstellung.

Daraufhin hat mein Anwalt es ihnen nochmal durchgefaxt. Bisher wurde darauf nicht eingegangen, denke aber das es (wenn) auch erst beim nächsten Gerichtstermin geschieht.




cya
cr@zy
 
Dann drück ich die Daumen, dass die gegnerische Seite nicht allzu fähig ist...denn dein Anwalt ist den Schriftsätzen nach zu urteilen auch nicht gerade ein Überflieger...
 
Oh man, du hast natürlich recht, entschuldigt bitte den Fehler.

Wie zur Hölle bin ich denn zu der Aussage gekommen.
 
Doch noch ein kleine Update vor dem großen Termin ^^

Heute folgendes durch meinen Anwalt (von den Anwälten der Gegenseite) erhalten:

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In Sachen cr@zy gegen Käufer

nehmen wir Bezug auf den gerichtlichen Auflagenbeschluss vom 21.09.2009, mit dem dem Beklagten aufgegeben wurde, den zwischen den Parteien gewechselten E-Mail-Verkehr über die Zusicherung der Fehlerfreiheit des Display des Laptops auszudrucken und zur Gerichtsakte zu reichen.

Der Beklagte ist leider nicht imstande, dieser Aufforderung nachzukommen. Wie bereits im Schriftsatz vom 11.09.2009, Seite 3, 4. Abs., ausgeführt, hat der Beklagte bedauerlicherweise den E-Mail-Verkehr bezüglich dieser Frage vernichtet, d.h. gelöscht, nachdem er irrig davon ausgegangen war, dass mit der Rückerstattung des von ihm gezahlten Kaufpreises durch die Fa. PayPal die Angelegenheit endgültig erledigt war. Leider steht daher zum jetzigen Zeitpunkt nur noch das Mittel des angebotenen Zeugenbeweises zur Verfügung.

Wir erlauben uns an dieser Stelle allerdings den Hinweis, dass mittlerweile unstreitig sein dürfte, dass der Kläger in seiner Verkaufsobjekt-Beschreibung bei eBay den streitbefangenen Laptop als technisch optisch einwandfrei bezeichnet hat. Wir verweisen insoweit auf die seitens des Klägers zu den Gerichtsakten gereichten E-Mail der Fa. eBay vom 22.08.2009, in der seinerzeitige Angebotsbeschreibung des Klägers diesem seitens der Fa. eBay nochmals verfügbar gestellt wurde (Bl. 36 der Gerichtsakte). In dieser Beschreibung heisst es unter anderem wörtlich:

"Das Notebook funktioniert einwandfrei und hat weniger als die "üblichen Gebrauchsspuren". Wurde nie durch die Gegend geschleppt. Habe es damals gekauft, weil ich mir keinen dicken Tower hinstellen wollte - und stromsparender war es ja auch noch ;)"

Technisch und optisch (bis auf den fehlenden Sticker s.o.) wirklich einwandfrei!!!"

Beweis: E-Mail der Fa. eBay vom 22.08.2009 an den Kläger, Blatt 35 und 36 der Gerichtsakte



Anwalt

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Ja... "übliche Gebrauchsspuren"... das sind bei MIR Kratzer, Risse oder abgebrochene Kanten... was halt bei einem mobilen Gerät passieren kann. Oder sehe ich das falsch? :o

Naja das habe ich meinem Anwalt auch gleich so gesagt. Ausserdem habe ich noch eine E-Mail gefunden, in der ich ihn darauf hingewiesen habe das er den Käuferschutz zu unrecht nutzt (PayPal Käuferschutz: ...wenn der Artikel stark von der Artikelbeschreibung abweicht...) und ich dies als Betrug ansehe und daher jede E-Mail für einen etwaigen Rechtsstreit aufbewahre. Es war ihm also klar das der Fall für mich in keinem Fall erledigt ist...

So, dass dürfte aber nun bis zum 4.11. wirklich das letzte Update gewesen sein ;)




cya
cr@zy
 
Sehr schön. Fein, fein, das sieht nach einer schönen Niederlage für den Beklagten aus. Wenn das nun noch die letzten Argumente sind, dann dürfte es wirklich gut für dich aussehen. Und über die Glaubwürdigkeit des Zeugen brauchen wir uns wohl nicht mehr zu unterhalten. Ich hoffe das Gericht sieht dies genauso.

Und mal wieder eine Beweismittel vorgetäuscht, dies dürfte meiner Erfahrung nach dem Richter nicht sonderlich schmecken, keiner fühlt sich gern an der Nase herumgeführt. Erst das angebliche Telefonat und nun wiederholt sich das ganze mit den Mails.

EDIT:
Normale Gebrauchsspuren scheidet als Gegenargument wohl auch aus

Halten wir mal fest:
- der Käufer kann nun nicht mehr belegen, dass er den Laptop nicht mit im Urlaub hatte
- beide hervorgebrachten Entlastungsaussagen zerfallen auf Grund schlichter nicht Existenz
- es ist bekannt das der Fehler durch einfachen falschen Transport verursacht werden kann
- es muss davon ausgegangen werden, dass der Laptop abgesehen von üblichen Gebrauchsspuren (Kratzer) zum Verkaufszeitpunkt das Gerät technisch und optisch einwandfrei, d.h. ohne Einschränkung benutzbar war.

Also wenn dies nun nicht mehr nach einem guten Ausgang verlangt, dann weiß ich auch nicht mehr :)
Aus meiner Sicht hat es sich nun doch gelohnt, solange durchzuhalten!

Einen schönen Abend - genieße dein Sektglas,
Franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe auch das das Gericht es genauso sieht wie du... aber um ganz sicher zu gehen werde ich deswegen erstmal mit dem Sekt warten :p




cya
cr@zy
 
Morgen ist es soweit.
Feini Feini.

Ich hoffe der Penner bekommt eines auf den Sack.
Das hobby heisst im Übrigen billig einkaufen.

Bei Paypal beschweren und mit etwas Glück hat man Ware und Geld ergaunert.
Ich hoffe der fliegt so richtig auf seine Fresse. Dann bleibt er auf den Kosten sitzen.
Vermutlich im Urlaub fallengelassen, oder beim Packen was eingeklemmt.

Eigentlich müsste man ihm dann persönlich gegenübertreten und fragen.
Sagen sie mal war es ihnen das Wert. Warum haben sie das getan.

viel erfolg
 
Ich glaube, der Beklagte hat sich auch so schon ausreichend disqualifiziert, persönliche Beleidigungen braucht es dafür eigentlich nicht mehr ;)

Ansonsten sehe ich das genauso: Viel Erfolg am Verhandlungstag!
 
Ich würd das auch gern so positiv sehen... aber das kann ich erst wenn ich´s schwarz auf weiss hab...

Also morgen ist Termin, weiss aber nicht wann ich von meinem Anwalt höre. Also spart euch bitte Fragen wie es gelaufen ist, ich melde mich sofort wenn ich es weiss ;)




cya
cr@zy
 
Ich drück dir die Daumen und wünsche dir viel Glück.
 
Warum gehst du eigentlich nicht selbst hin? Ich meine du kennst den Sachverhalt und bei deinem Anwalt wäre ich sehr kritisch, ansonsten schickt er wieder eine Vertretung, welche irgendetwas komisches aushandelt. Bei dem morgigen kritischen Termin wäre ich persönlich auf jeden Fall dabei.

Grüße,
franeklevy
 
Ganz einfach: Ich wohne in Kassel, das Gericht sitzt in Düsseldorf = ~230km

Und nebenbei muss ich ja auch noch meine Brötchen verdienen ;)




cya
cr@zy
 
wieso ist denn der Gerichtsstand in Düsseldorf, wenn du in Kassel wohnst?

Klar, die Entfernung ist wirklich sehr weit um kostengünstig überbrückt zu werden - hier steht zumindest der Streitwert in keinen Verhältnis :(

Grüße,
franeklevy
 
Weil der Käufer in Düsseldorf wohnt. Und da der Streitfall von meiner Seite ausging ist es wohl so, dass der Fall bei dem Gericht des ortsansässigen Beklagten ausgehandelt wird.

Und aus diesem Grund hat mein Anwalt (und so wohl auch für die morgige Verhandlung) eine Vertretung beauftragt. Denn mein Anwalt würde von meiner Rechtsschutzversicherung für ein erscheinen vor Ort nur 50€ erhalten. Deshalb kann ich auch gut verstehen das er da nicht selbst auftaucht - würde ich auch nicht ;)




cya
cr@zy
 
Hi,

ja, du hast natürlich Recht, ich war irgendwie bei einer Schadensersatzklage, in deinem Fall ist es wirklich der Ort des Beklagten :daumen:

Grüße und viel Erfolg morgen,
Franeklevy
 
Danke, kann ich gebrauchen :)




cya
cr@zy
 
Da ich auch mit Spannung hier sitze hab ich meinem Anwalt ne Mail geschrieben... seine Antwort:
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Sehr geehrter cr@zy,

vielen Dank für Ihre mail. Leider kann ich Ihnen noch nicht sagen, wie es
gelaufen ist, da ich den Bericht vom Terminsvertreter noch nicht vorliegen
habe. Ich melde mich, sobald ich etwas Neues in Erfahrung bringen konnte.

Für Rückfragen stehe ich gerne und jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
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Ich werd wahnsinnig :)




cya
cr@zy
 
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