Doch noch ein kleine Update vor dem großen Termin ^^
Heute folgendes durch meinen Anwalt (von den Anwälten der Gegenseite) erhalten:
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In Sachen cr@zy gegen Käufer
nehmen wir Bezug auf den gerichtlichen Auflagenbeschluss vom 21.09.2009, mit dem dem Beklagten aufgegeben wurde, den zwischen den Parteien gewechselten E-Mail-Verkehr über die Zusicherung der Fehlerfreiheit des Display des Laptops auszudrucken und zur Gerichtsakte zu reichen.
Der Beklagte ist leider nicht imstande, dieser Aufforderung nachzukommen. Wie bereits im Schriftsatz vom 11.09.2009, Seite 3, 4. Abs., ausgeführt, hat der Beklagte bedauerlicherweise den E-Mail-Verkehr bezüglich dieser Frage vernichtet, d.h. gelöscht, nachdem er irrig davon ausgegangen war, dass mit der Rückerstattung des von ihm gezahlten Kaufpreises durch die Fa. PayPal die Angelegenheit endgültig erledigt war. Leider steht daher zum jetzigen Zeitpunkt nur noch das Mittel des angebotenen Zeugenbeweises zur Verfügung.
Wir erlauben uns an dieser Stelle allerdings den Hinweis, dass mittlerweile unstreitig sein dürfte, dass der Kläger in seiner Verkaufsobjekt-Beschreibung bei eBay den streitbefangenen Laptop als technisch optisch einwandfrei bezeichnet hat. Wir verweisen insoweit auf die seitens des Klägers zu den Gerichtsakten gereichten E-Mail der Fa. eBay vom 22.08.2009, in der seinerzeitige Angebotsbeschreibung des Klägers diesem seitens der Fa. eBay nochmals verfügbar gestellt wurde (Bl. 36 der Gerichtsakte). In dieser Beschreibung heisst es unter anderem wörtlich:
"Das Notebook funktioniert einwandfrei und hat weniger als die "üblichen Gebrauchsspuren". Wurde nie durch die Gegend geschleppt. Habe es damals gekauft, weil ich mir keinen dicken Tower hinstellen wollte - und stromsparender war es ja auch noch
"
Technisch und optisch (bis auf den fehlenden Sticker s.o.) wirklich einwandfrei!!!"
Beweis: E-Mail der Fa. eBay vom 22.08.2009 an den Kläger, Blatt 35 und 36 der Gerichtsakte
Anwalt
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Ja... "übliche Gebrauchsspuren"... das sind bei MIR Kratzer, Risse oder abgebrochene Kanten... was halt bei einem mobilen Gerät passieren kann. Oder sehe ich das falsch?
Naja das habe ich meinem Anwalt auch gleich so gesagt. Ausserdem habe ich noch eine E-Mail gefunden, in der ich ihn darauf hingewiesen habe das er den Käuferschutz zu unrecht nutzt (PayPal Käuferschutz: ...wenn der Artikel
stark von der Artikelbeschreibung abweicht...) und ich dies als Betrug ansehe und daher jede E-Mail für einen etwaigen Rechtsstreit aufbewahre. Es war ihm also klar das der Fall für mich in keinem Fall erledigt ist...
So, dass dürfte aber nun bis zum 4.11. wirklich das letzte Update gewesen sein
cya
cr@zy