Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Nee glaub es nicht... denn mir gehts nicht anders :mad:

Heute wieder nix im Postfach oder Briefkasten gehabt... also werd ich wohl erst Montag Infos bekommen... bis dahin ist abwarten und Seilspringen angesagt :schaf:




cya
cr@zy
 
was ist denn das für ein Anwalt, den würde ich aber was erzählen, hätte ich nicht am selben Tag das Verhandlungsergebnis vorliegen. Jeder hat E-Mail oder ein Telefon, soll er dich eben anrufen, bzw. dir die Nummer der Vor-Ort-Vertretung nennen, was auch üblich wäre. Solanges Warten kann nicht sein....

Okay, ich beruhige mich wieder :)

Grüß,
franeklevy
 
Zuletzt bearbeitet:
also bei der Unfähigkeit Deines Anwalts (ist mir unerklärlich warum man da so lange Zeit auf das Ergebnis warten sollte) wünsche ich Dir, dass wenigstens das Ergebnis stimmt.
 
Eher erst am Dienstag. Der verehrte Herr Anwalt war gerade mit einem seiner Kollegen Frühstücken, dann kommt eine Verhandlung, danach eine Besprechung und dann muss er schon wieder nach Hause, ein Tag kann so verdammt kurz sein. Der Rechner konnte nicht mal richtig eingeschaltet werden, da war es bereits Feierabend. Eine Woche sollte nicht vor Dienstag beginnen (/Ironie aus)

Grüße,
franeklevy
 
Das mit dem Ironiemodus hättest du dir sparen können franeklevy... ich weiss noch nix neues :freak:

Bin grad von der Arbeit heim gekommen und schreib ihm noch ne Mail... vielleicht erfahr ich ja heute doch noch was :freaky:




cya
cr@zy
 
Hm, vielleicht wäre es generell besser, wenn man sich eher auf Telefonate, als auf Mails stützt. Denn am Telefon müssen Antworten erfolgen, E-Mails kann man auch mal ein paar Tage ignorieren.
 
So, heute hatte ich Post. Und wiedermal zu früh gefreut...

Hier das Schreiben des zum Termin anwesenden Anwalts:
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Sehr geehrte Herr Kollege Anwalt,

hinsichtlich des Termins teilen wir Ihnen mit:

- Das Gericht erklärt, dass unabhängig vom Gewährleistungsausschluss der Kaufgegenstand aufgrund der erklärten Zusicherung zum Zeitpunkt des Übergangs mangelfrei gewesen sein müsse.
- Für einen Mangel sei der Beklagte vortragsbelastet.
- Es werde der Beweis erheben durch die angebotenen Zeugen (in Kassel und vor Ort in Düsseldorf)
- Diesbezüglich ergehe eine Beschluss.

Wir hoffen, Ihnen geholfen zu haben und werden Ihnen postalisch die Vergütungsrechnung übersenden.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt

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In diesem Schreiben war auch folgendes meines Anwalts enthalten:
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Sehr geehrter Herr cr@zy,

Das Gericht geht nach Auskunft des Kollegen davon aus, dass Sie jedenfalls die Funktionstauglichkeit angegeben haben, so dass nunmehr Beweis darüber erhoben werden soll, ob im Zeitpunkt des Überganges (also der Ankunft des Laptops in Düsseldorf) die Schäden vorhanden waren.
Diesbezüglich werden sowohl die Zeugen in Kassel als auch die Zeugen in Düsseldorf gehört. Dies wird im Wege des Amtshilfeverfahrens erfolgen. Ich gehe nicht davon aus, dass ein weiteres Verfahren in Düsseldorf notwendig wird.
Vielmehr gehe ich davon aus, dass im Anschluss warscheinlich im schriftlichen Verfahren entschieden wird.

Der Kollege teilte mit, dass diesbezüglich ein gesonderter Beschluss ergeht, welcher uns in den nächsten Tagen zugehen müsste. Diesen werde ich selbstverständlich unverzüglich an Sie weiterleiten.

Mit freundlichen Grüssen
Anwalt

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Ich werd echt noch bekloppt :freak:




cya
cr@zy
 
ach (hier ein beliebiges Fäkalwort einsetzen), die Zeugen werden ja wohl ganz klar die Wahrheit sagen. Das entgleitet gerade ein wenig, ich würde mal die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Fragen zu stellen. Eigentlich sollte alles klar sein, aber nun scheinen alle Beteiligten wie wild zu sein und stürzen sich nochmals richtig rein, wer hätte das Gedacht, aber nach mehrmaliger Ablehnung des Vergleichsangebot auch irgendwie verständlich :)

Ich drücke dir weiterhin die Daumen :daumen:

Grüße,
franeklevy
 
Ja... (hier noch schlimmeres Fäkalwort einsetzen... ich verstehs ehrlich gesagt nicht...

Das Gericht erklärt, dass unabhängig vom Gewährleistungsausschluss der Kaufgegenstand aufgrund der erklärten Zusicherung zum Zeitpunkt des Übergangs mangelfrei gewesen sein müsse.

Es liegt doch eine E-Mail vor in der der Beklagte bestätigt, dass das Notebook sehr gut verpackt bei ihm angekommen ist und er am WE Zeit hat es zu testen...

Naja was solls, jetzt heisst es mal wieder warten :(




cya
cr@zy
 
Mal mit deiner Rechtschutz telefoniert, ob die übernehmen, wenn du dir eine zweite anwaltliche Meinung anhörst?

Ich kenn den Sachverhalt ja nun nicht komplett, allerdings erscheint mir als Laie das doch etwas sehr... wirr.
 
Selbst wenn, dass würde mir jetzt auch nicht mehr viel helfen...




cya
cr@zy
 
Also wenn ich sehe wie dieser Anwalt arbeitet, wette ich das Ding geht in die Hose.
Ist halt ein Problem wenn man nur einen Anwalt hat weil das ein Bekannter eines Vaters ist. Und nur über die Rechtsschutz abgerechnet wird.
1. Ist der Anwalt kein Fachanwalt für Internet Vertragsrecht
2. Wird der sich bei diesen Fall (Gefälligkeit zum Vater) wohl kein Bein ausreißen.

Ich denke, der Glasklarefall steht auf der Kippe. Warum sollen Zeugen des Käufers gehört werden, die beim Lügen erwischt wurden. Warum hat der Vertretungsanwalt da nicht interveniert?
Warum läßt dein Anwalt sich nicht selber bei Gericht sehen. Das ist doch Stümperhaft was da jetzt abgeht, das wird doch nur unnötig in die Länge gezogen. Du hast die Garantie beim Verkauf ausgeschlossen. Was soll das jetzt alles.

Nicht falsch verstehen, aber was da abgeht versteht wohl gerade keiner.
Trotz allen, drücke ich dir weiterhin die Daumen!
Ach so

Falsch du verlierst, wenn dein Anwalt Fehler gemacht haben sollte bei deinen Prozess, währe er dafür Haftbar zu machen. Und müsste für den Schaden haften.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lord Wotan schrieb:
Ist halt ein Problem wenn man nur einen Anwalt hat weil das ein Bekannter eines Vaters ist.

?

Lord Wotan schrieb:
Warum sollen Zeugen des Käufers gehört werden, die beim Lügen erwischt wurden.

Eventuell wegen einheitlicher Falschaussage? Betrug?

Lord Wotan schrieb:
Warum läßt dein Anwalt sich nicht selber bei Gericht sehen

Das hab ich bereits erklärt: Ich wohne in Kassel, der Fall wird aber vor dem Amtsgericht in Düsseldorf verhandelt (weil der beklagte dort Wohnhaft ist).
Und mein Anwalt lässt sich dort nich sehen, weil dieser von meiner Versicherung einen Pauschalbetrag von 50€ für die anfallenden Kosten erhält - und diese 50€ nichtmal die Fahrtkosten dorthin decken würden ;)




cya
cr@zy
 
der Richter ist wohl bescheuert, der Typ bringt Zeugen, die sagen aus, Du hast die Arschkarte.

Ich kenne da so ein paar Albaner, die machen für wenig Geld ziemlich viel... :D

Ich wünsche trotzdem viel Glück.
 
Hi,

erstmal hallo an alle!

Ich verfolge diesen Thread hier schon eine Weile, weil ich ebenfalls ein Problem mit einer Ebay-Auktion und Paypalzahlung habe, allerdings als Käufer, der ein defektes Gerät erhielt.

Und nein, mit dem Fall hier habe ich nichts zu tun. ;)

Wenn man mitbekommt, dass der ganze Schlamassel über ein Jahr lief, stelle ich mir ehrlich die Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, wenn Du das Notebook einfach zurückgenommen hättest.

Aber hinterher ist man immer schlauer. ;)

cr@zy schrieb:
Das hab ich bereits erklärt: Ich wohne in Kassel, der Fall wird aber vor dem Amtsgericht in Düsseldorf verhandelt (weil der beklagte dort Wohnhaft ist).
Und mein Anwalt lässt sich dort nich sehen, weil dieser von meiner Versicherung einen Pauschalbetrag von 50€ für die anfallenden Kosten erhält - und diese 50€ nichtmal die Fahrtkosten dorthin decken würden ;)

Hmmh, wenn der Anwalt bzw. die Versicherung sich doch so sicher waren, dass Du im Recht bist, frage ich mich, weshalb die dem Anwalt nur eine Pauschale von 50 Euro zahlen wollten.

Werden die Anwaltskosten nicht vom "Verlierer" der Gerichtsverhandlung übernommen?

Ich hoffe übrigens, dass niemand selbst einmal als Käufer beweisen muss, dass ein privat gekaufter Artikel defekt angeliefert wurde.

Manche Ebayverkäufer glauben nämlich, sie müssten im Auktionstext einfach schreiben, dass sie den Artikel nicht zurücknehmen, da es eine Privatauktion sei, und dadurch würde der Käufer alle seine Rechte verlieren.

Wenn die Ware defekt ankommt, obwohl der Zustand im Auktionstext als sehr gut oder neuwertig etc. bezeichnet wurde, hat der Käufer natürlich das Recht, die Ware auch in diesem Zustand zu erhalten.

Ansonsten könnten alle Onlineauktionshäuser dicht machen, da jeder Käufer damit rechnen müsste, defekte Gegenstände ohne Rückgaberecht zu erwerben.

Ich drücke Dir dennoch beide Daumen, da ich es nicht in Ordnung finde, dass sich der Käufer mit der Beschwerde soviel Zeit gelassen hatte. Anscheinend wollte er wirklich nur den Preis drücken.
 
@Marvin Monroe

wenn jemand was bei mir kauft und es ein Problem gibt, meldet der sich unmittelbar nach Ankunft des Pakets und dann kann man u.U. darüber reden. Nach 44 Tagen ist der Zug abgefahren, besonders wenn er davor behauptet hat, dass alles ok sei. So gesehen hat das wirklich nichts mit deinem Beitrag zu tun.
 
Lord Wotan schrieb:
Du hast die Garantie beim Verkauf ausgeschlossen.
naja, er muss ja keine garantie geben, also bringts auch nichts, wenn er sie ausschliesst ;)

vielleicht ein ganz guter text, um den ganzen "eu-recht-aussschlusskram" mal einzudämmen und diese dämliche vermischung von garantie, gewährleistung, privatverkaufsrücknahmeausschlussgarantieabsage mal einzudämmen: http://www.knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html

@neueste entwicklung
es soll jetzt festgestellt werden, ob die ware bei der übergabe an den kunden mangelfrei gewesen ist. wie das geschieht - per zeugen, videodokumentation oder schriftliche unversehrtheitsbestätigung, ist dem gericht herzlich egal. daher auch das schriftliche verfahren, denn dafür braucht man keine verhandlung.

es ist nichts anderes, als wenn man selbst ware (egal ob beim händler oder privat) kauft und innerhalb von 6 monaten einen mangel feststellt. der händler/verkäufer muss beweisen, dass die ware fehlerfrei war. darauf stürzt ihr euch doch alle, wenn ihr der käufer seid und lacht über die händler, die nichts beweisen können und die kosten am bein haben.

der käufer hat bestätigt, dass die ware "gut verpackt" angekommen ist. schön, aber hat er auch geschireben, dass die ware ohne mängel eingetroffen ist? 44 tage später hat er sich wegen dem displayfehler gemeldet
1 1/2 Monate(!) später meldete sich der Käufer "sorry, hatte viel um die Ohren... bla bla... bin auch zufrieden, aber in der oberen linken Ecke ist ein etwas hellerer Fleck zu sehen"
und liegt damit innerhalb der käuferschutzfrist sowie innerhalb der gesetzlichen gewährleistung.

hier wäre zu klären gewesen, ob dein gewährleistungsausschluss wirksam war. wobei da immer noch der punkt ist, dass zugesicherte eigenschaften nicht einfach "ausgeschlossen werden können" (-> "ware ist tip top in ordnung, gewährleistung schliesse ich jedoch aus" heisst nicht, dass die ware nur aus schrott besteht oder auch nur kleinere fehler hat und der käufer nichts machen kann ;)), was wohl auch der grund für den jetzigen verlauf des verfahrens darstellt.

ob das nun die feine englische art ist oder ein abzockversuch (wobei der käufer ja einen preisnachlass wollte, der mit 10€ beantwortet und abgelehnt wurde) muss anderweitig entschieden werden. das gericht geht den sichersten weg...

eine möglichkeit wäre noch, selbst zeugen vorzubringen oder andere stichhaltige beweise, dass das notebook einwandfrei funktionierte und der schaden zb durch den transport verursacht wurde. in dem fall könnte man das geld vom transporteur zurückverlangen (transportversicherung).

die zweite option wäre: die gegnerischen zeugen der falschaussage bezichtigen und anzeigen. da sollte man sich aber sehr sicher sein, denn "verfolgung unschuldiger" ist ebenfalls ein straftatbestand ;)

hier wird sonst aussage gegen aussage stehen und wie das ausgeht, kennen wir - und sind im umgekehrten fall auch immer froh, dass es so ist.

@godcast
den letzten satz von marvin hast du nicht gesehen oder? :rolleyes:
 
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