Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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GodCast schrieb:
@Marvin Monroe

wenn jemand was bei mir kauft und es ein Problem gibt, meldet der sich unmittelbar nach Ankunft des Pakets und dann kann man u.U. darüber reden. Nach 44 Tagen ist der Zug abgefahren, besonders wenn er davor behauptet hat, dass alles ok sei.

Das habe ich auch so geschrieben, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass der Käufer sich soviel Zeit gelassen hat.

Bei einer Transportbeschädigung, muss man DHL auch innerhalb von 7 Tagen Bescheid sagen, damit der Versicherungsanspruch nicht verfällt.
Ergänzung ()

Heretic Novalis schrieb:
eine möglichkeit wäre noch, selbst zeugen vorzubringen oder andere stichhaltige beweise, dass das notebook einwandfrei funktionierte und der schaden zb durch den transport verursacht wurde. in dem fall könnte man das geld vom transporteur zurückverlangen (transportversicherung).

Wenn der Käufer sich erst so spät meldet, kann man in den meisten Fällen keine Transportversicherung mehr in Anspruch nehmen.

DHL erwartet eine Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen. Wenn der Käufer den Schaden aber erst nach 1 1/2 Monaten meldet, kann auch der ehrlichste Verkäufer daran nichts mehr ändern. Die Schuld liegt dann wohl eindeutig beim Käufer.

Oft versucht DHL aber den Schaden auf die "schlechte" Verpackung zu schieben - dafür reicht es manchmal, dass der Karton gebraucht und nicht neu war.
 
Wieso wird hier die ganze Zeit von einem Displayschaden gesprochen wenn das Teil m.M.n. keinen Schaden hat? Ich habe lange Zeit gebrauchte ThinkPads (Leasingrückläufer) verkauft. Die Teile haben meist 3 Jahre auf dem Buckel und haben selbst bei pfleglicher Behandlung die eine oder andere Alterserscheinung. Das Display ist ein Verschleißteil, evt. Schmutzeinschlüsse, langsam sterbende CFT Röhren, kleine Kratzer oder Druckstellen sind normal (solang sie nur bei genauer Betrachtung auffallen).
Der hat das Teil eben unsachgemäß transportiert, dadurch entstehen solche Schäden.
Gelogen hat er sowieso die ganze Zeit, darauf würde ich insbesondere eingehen.
 
Hallo!

Also ich drücke dir seit langem die Daumen und lese rege mit wie es hier weitergeht. Nur Mut!

Ich kenne mich in diesen rechtlichen Dingen nicht sehr gut aus und habe mir folgende Fragen gestellt, vielleicht kann mir jemand helfen der sich auskennt:

Da kauft jemand bei Ebay ein gebrauchtes Laptop.
Das Laptop funktioniert tadellos. Auf einmal stellt derjenige fest, daß anscheinend ein Displayfehler, am gebrauchten Laptop besteht, reklamiert das beim Verkäufer, bekommt ein 10€ Minderungsangebot welches er ausschlägt. Klickt nach 44 Tagen bei Paypal auf den Käuferschutz Button und "zack" kriegt sein Geld wieder.

Gibt es nicht Kriterien für Gebrauchtwarenhandel? Also das gewisse Displayfehler nach einer gewissen Betriebszeit einfach zu akzeptieren sind und das Laptop trotzdem noch als "einwandfrei" bzw. in "Top Zustand" bezeichnet werden kann? Viele Hersteller tauschen ja z.B. auch bei Pixelfehlern bei Neuware erst bei einer Mindestanzahl aus.

Außerdem, in einem Geschäft habe ich 14 Tage Rückgaberecht. Wenn ich nach 44 Tagen komme und will das einfach so zurückgeben (davon ausgehend daß das Produkt, wie meiner Meinung nach hier auch, einwandfrei ist) dann zeigt mir der Händler entweder den Vogel oder macht es lediglich aus Kulanz für den Ruf. Warum wird hier anscheinend von einem Privatmensch das selbe verlangt? Sogar nochmehr, über den Kopf hinweg legt einem Paypal diese Pflicht auf.
Beim Gebrauchtwarenhandel gilt doch schließlich, gerade im privaten Bereich "gekauft wie gesehen", und auch bei Ebay habe ich ein Produkt nach 44 Tagen schon lange "gekauft wie gesehen".

Es gibt noch mehr Punkte die mir so durch den Kopf gehen beim lesen, diese waren mir nur im Moment am wichtigsten und rufen 3 große Fragezeichen über meinem Kopf hervor.

Schonmal Danke für eventuelle Antworten.

Grüße
 
gekauft wie gesehen gibt es nicht

Ware hat grundsätzlich das zu halten was versprochen wird. (wer ggf. was beweisen muss ist eine andere Sache)
 
Ok, ich dachte so etwas würde existieren und ich hätte so einen Abschnitt mal ein einem Kaufvertrag bei einem privaten Gebrauchtwagenverkauf gelesen.

Aber wie gesagt, ich kenne mich schließlich auch nicht aus :)
 
blablablub123 schrieb:
Ok, ich dachte so etwas würde existieren und ich hätte so einen Abschnitt mal ein einem Kaufvertrag bei einem privaten Gebrauchtwagenverkauf gelesen.

Aber wie gesagt, ich kenne mich schließlich auch nicht aus :)

Gesehen haben diesen Satz sicherlich schon viele, aber das muss nicht bedeuten, dass er auch rechtlich Bestand hat.
 
tjaa, der beklagte hsat dann sicher viele ausgebuffte zeugen, die im Lügen experten sind.
Seine geile verwandte, die dann einen teil der kohle bekommt und sein pc experte.

ich sollte das auch machen. betrug paypal machts möglich.
ich finde das zu geil.

andererseits, hat mich paypal auch 2* vor einem betrug bewahrt, da der verkäufer das geld behielt und mir keine ware zusandte.

ich drücke dir dennoch die daumen
 
Bin mal echt gespannt, wie das ganze hier ausgeht :p

Ich drücke Dir jedenfalls ganz fest die Däumchen ;)
 
Danke euch allen für die Unterstützung :)

Also es können jetzt nicht x-bliebig viele Zeugen aufgerufen werden. Eigentlich dürfte jetzt nur seine Freundin und mein Kumpel, der das Notebook noch ein oder zwei Tage vor dem Versand gesehen hat, befragt werden.

Aber was das ganze soll versteh ich auch nicht, die Fakten liegen doch vor...

Naja, kann ich wieder nur hoffen. Aber das Gefühl ist nicht gut :(




cya
cr@zy
 
Ich bin jein excperte, aber kann dein Anwalt bei der zeugenbefragung nich nochmal die Tatsache dass dem Käufer der defekt erst nach 44 tagen! aufgefallen ist unterstreichen?

die frage ist auch wie glaubwürdig die zeugen des beklagten sind.
wenn der das spiel öters abzieht ist er da wohl experte.

traurig wies mit unserem land beragb geht.

ach ja hätte ich so einen fleck direkt nach dem kauf gesehen hätte ich gesagt gib mit 25€ unt tuck ist.
hätte ich den nach 44 tagen entdeckt, hätte ich mir gedacht, ja selber schuld.
aber ehrlichkeit zält nicht mehr in diesem land.

ich drücke immer noch die daumen.
 
Ich bin auch kein Experte.
Aber ich denke, dass Aussagen die Vorab gemacht worden sind, jederzeit widerrufen werden können.
Aussagen vor Gericht haben also immer das letzte, entgültige Wort.

Die Sache mit den 44 Tagen ist aber schwer zu behaupten. Richter sind ja keine Blödmänner und von Natur aus skeptisch.

@cr@zy
Bist du noch der Meinung, der ganze Tamtam hat sich gelohnt? Oder würdest du ne andere Lösung wählen wenn du könntest?
 
Sagt das Gericht eigentlich gar nichts zu den offensichtlich falsch gemachten Angaben bzgl. Telefonaten/E-Mails?
 
Mr. Snoot schrieb:
Sagt das Gericht eigentlich gar nichts zu den offensichtlich falsch gemachten Angaben bzgl. Telefonaten/E-Mails?

Die Frage ist, ob das letztendlich für ein Gerichtsurteil ausschlaggebend ist.

Wenn ich ehrlich bin, hätte ich als Verkäufer am Anfang zähneknirschend das Notebook zurückgenommen. Die Ebay- und Paypalgebühren hätte ich mir aber erstatten lassen.
 
Naja, wie ehrlich (bzgl. des angegebenen Schadens) ist jemand, wenn er falsche Angaben zu angeblichen Beweisen macht.
 
Haudrauff schrieb:
@cr@zy
Bist du noch der Meinung, der ganze Tamtam hat sich gelohnt? Oder würdest du ne andere Lösung wählen wenn du könntest?

Ob sich das gelohnt hat weiss ich nicht, werde ich sehen wenn es vorbei ist. Ich würde es aber trotzdem wieder so machen! Hätte der Käufer sich nach ein paar Tagen gemeldet, ok, dann wäre es wohl was anderes gewesen. Aber nach über einem Monat, wo man fast davon ausgegen kann das er es sich nur für den Urlaub geholt hat und dann zurückgeben will... das kann ich mir nicht gefallen lassen...

Mr. Snoot schrieb:
Sagt das Gericht eigentlich gar nichts zu den offensichtlich falsch gemachten Angaben bzgl. Telefonaten/E-Mails?

Öffentlich nicht, aber ich hoffe das die das im Hinterkopf behalten =/

Marvin Monroe schrieb:
Wenn ich ehrlich bin, hätte ich als Verkäufer am Anfang zähneknirschend das Notebook zurückgenommen. Die Ebay- und Paypalgebühren hätte ich mir aber erstatten lassen.

Wie schon gesagt, nach ein paar Tagen wäre das noch in Betracht gekommen, aber nicht nach so langer Zeit und dann (sofern der Schaden nun vorhanden ist) noch mit Mängeln. Ich hätte wohl auch danach noch zurückgenommen, aber dann nur mit einer, ich nenn das jetzt mal "Nutzungsgebühr"... aber wenn ich den vollen Kaufpreis zurückerstatten soll ist das wohl nicht tragbar.




cya
cr@zy
 
Marvin Monroe schrieb:
Die Frage ist, ob das letztendlich für ein Gerichtsurteil ausschlaggebend ist.

Wenn ich ehrlich bin, hätte ich als Verkäufer am Anfang zähneknirschend das Notebook zurückgenommen. Die Ebay- und Paypalgebühren hätte ich mir aber erstatten lassen.

Für ein Notebook was der Käufer Kaputtgemacht hat?
Warum sollte man das dann zurücknehmen?
 
Tolle Logik
Dann hat er kein Geld mehr und sitzt auf ein Defektes Notebook was der Käufer kaputt gemacht hat.
Was ist das denn für eine Logik?

Nee ich hätte auch geklagt. Allerdings mit einen Fachanwalt für Internet Verkaufsrecht. Und ich hätte PayPal verklagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist Dein gutes Recht und das kannst du auch gerne so machen, ebenso wie crazy. Und ich wünsche ihm auch wirklich alles Gute dabei, nicht falsch verstehen.

Ich, und das ist meine ganz persönliche Meinung, hätte anders gehandelt, weil mir meine Nerven und mein Seelenfrieden einfach wichtiger sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
oh mein Gott kann ich da nur sagen, nachdem ich mich jetzt mal wieder über den aktuellen Stand informiert habe: Si tacuisses, philosophus mansisses .... oder im übertragenen Sinne: hätte sich crazy meine ganz zu Anfang geschriebenen Beiträge, in denen ich exakt diese Misere vorausgesagt habe, zu Herzen genommen, hätte das Geld und den Laptop behalten, dann wäre er fein herausgewesen; damals habe ich ihm auch geschrieben, er soll in aller Ruhe abwarten und sich von Paypal verklagen lasse! Und ich wiederhole: Die hätten das nie gemacht, denn die wissen wie erfolglos sowas verläuft und hätten sich nicht wegen der lumpigen paar Euro den Schlamassel eingehandelt, den crazy jetzt hat ! Aber selbst wenn, dann hätte crazy sich bei Eingang der Klage gegen ihn (an seinem Wohnort !!!!! nicht 240 km entfernt) beruhigt zurücklehnen und seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und der Dinge harren können die da kommen sollten und über die Beweisnöte, in denen Paypal gewesen wäre, nur müde zu lächen brauchen.

Und nun ?

Crazy hat den Falschen verklagt ! Der hatte seine vertragliche Leistung gegenüber crazy erbracht und den Laptop bezahlt, ihn obendrein sogar noch unaufgefordert zurückgeschickt und dabei gegen Crazy gar keine Schadenersatz- bzw. Rückzahlungansprüche gestellt ! Alles war in Butter und crazy fein raus: Geld in der Tasche und den Laptop hätter er nochmal verkaufen können !

Paypal hätte in einem Verfahren gegen Crazy alle Ansprüche beweisen müssen ! Wie ein solches Verfahren läuft und wie da die Erfolgsaussichten sind: siehe oben !!!

Und was die Anwälte betrifft und erst recht die Verfahren über Korrespondenzanwälte, auch davor hatte ich eindringlich gewarnt, ist das ganze genau das Lehrstück, das ich oben angekündigt habe ! Warum sollten sich Anwälte wegen solcher Lächerlichkeiten (entschuldigung crazy, aber aus Sicht der Justiz und der Anwälte ist das eine Lächerlichkeit; damit will ich keineswegs abwerten, was eine solche Sache für den jeweils Betroffenen bedeutet), warum sollten die sich wegen solcher Lächerlichkeiten ein Bein rausreissen ? Die kriegen doch alle ihr Geld, ob sie gewinnen oder verlieren und das meiste Geld sogar für faule Vergleiche !!!

Also, wer Lust hat, lese doch einmal genau nach, was ich oben gesagt habe; das Ganze hat sich nun zu erheblich mehr als einem Sturm im Wasserglas entwickelt: jetzt sollen auch noch Zeugen an verschiednen Orten vernommen werden ..... die bekommen Zeugengeld, Arbeitsaudfall, Fahrtkosten etc. etc.

Und noch was möchte ich abschießend zu einigen vorangegangenen Meinungsäußerungen bezüglich Zeugenaussagen und Beweisen kommentieren:

Mit emails kann überhaupt nichts bewiesen werden ! Eine Email kann man auf seinem eigenen PC einfach mittels eines Texteditors mit beliebigem Inhalt produzieren und ausdrucken ! Und selbst wenn man Zeugen hätte, die bezeugen könnten, dass eine Email eines bestimmten Inhalts angeblich verschickt wurde, dann ist noch lange nicht bewiesen, dass diese Email den Empfänger auch erreicht hätte !

Und wenn Beklagte falsche Angaben machen oder deren Zeugen lügen, dann kann man daraus auch keine Vorteile ziehen; vor Gericht würden solche Behauptungen einfach als Schutzbehauptungen des Beklagten abgetan werden, und wie schwierig es ist, überhaupt erst mal zu beweisen, dass die falschen Behauptungen oder die falschen Zeugenaussagen auch tatsächlich und auch noch vorsätzlich (was nötig wäre um Prozeßetrug zu unterstellen) falsch sind, das ist auch so gut wie nicht möglich; man betrachte wie gesagt nur den Verlauf in dieser einfachen Sache ! Um falsche Aussagen zu beweisen müsste nun ein ganz neues Verfahren eingeleitet werden ..... und ..... und ..... und ..... siehe oben wie Recht haben und Recht bekommen läuft !!!!



Obwohl die Rechtslage so ist wie sie ist und crazy den Falschen verklagt hat, besteht aber nach meiner Ansicht aufgrund des Verhaltens des Gerichtes nun doch die Aussicht, dass Crazy den Prozeß gewinnen könnte; dies läßt sich daraus vermuten, dass sich das Gericht überhaupt auf dieses Verfahren einläßt und jetzt sogar noch Beweis erheben läßt ! Wenn crazy gewinnt, würde das Gericht zwar nach deb Buchstaben des gesetzes zwar ein Fehlurteil zu seinen Gunsten fällen, aber es ist in den unteren Instanzen der Gerichte heute Gang und Gebe, dass Richter ziemlich "frei Schnautze" entscheiden, und ihr Gerechtigkeitsgefühl vor Rechtsgrundsätzen walten lassen. Und hier habe ich wie gesagt inzwischen der Eindruck, dass dieses Gericht sich so verhalten wird; ein wirklich wichtiges Argument hierfür und auch das einzige, das für crazy in diesem Verfahren spricht, sind eben jene 44 Tage und die sich draus ableitende Tatsache, dass der Käufer nicht unverzüglich den Schaden reklamiert hat.

Übrigens auch nochmals etwas zu dem weit verbreiteten Irrtum, man können mit den oben vielfach zitierten Ausschlüssen von Gewährleistung und Rücknahme grundsätzlich alle Ansprüche des Käufers ausschließen; dem ist keineswegs so !

Wenn ich trotz Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme im Angebot zusichere, dass etwa der Bildschirm des Laptops keine Schäden aufweist, dann ist das eine sogenannte "zugesicherte Eigenschaft" ! Und wenn der Bildsdchirm entgegen dieser Zusicherung diese Eigenschaft dann doch nicht hat, nützen Gewährleistungs- und Rückgabeausschlüsse nichts; der Verkäufer haftet dann wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft !

Darüberhinaus bleiben trotz der Ausschlüsse auch noch Haftungen wegen Mangelfolgeschäden, positiver Vertragsverletzung, etc.etc. möglich ! Man sieht also, die Justizerei ist ein Fass ohne Boden und unwägbar ! Ich hatte oben mal geschrieben: Rechtsverfolgung macht bei den heutigen Gegenbenheiten vor Gericht keinen Sinn, wenn es nicht um wirklich was Wichtiges geht: unter drei bis vier tausend Euro Klagesumme lohnt sich Klagen heutzutage nicht ..... diese Aussage wurde mir durch den vorliegenden Verlauf wieder mal eindrucksvoll bestätigt !



Allerdings, da wir hier ja fast alle den Eindruck haben, dass das stimmt, was crazy uns berichtet hat, und weil wir derhalben wohl auch alle mit ihm sympathisieren, drücke ich ihm weiter die Daumen und Hoffe, dass der Richter nun vielleicht bald ein "Fehlurteil" zu seinen Gunsten sprechen wird !
 
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