oh mein Gott kann ich da nur sagen, nachdem ich mich jetzt mal wieder über den aktuellen Stand informiert habe: Si tacuisses, philosophus mansisses .... oder im übertragenen Sinne: hätte sich crazy meine ganz zu Anfang geschriebenen Beiträge, in denen ich exakt diese Misere vorausgesagt habe, zu Herzen genommen, hätte das Geld und den Laptop behalten, dann wäre er fein herausgewesen; damals habe ich ihm auch geschrieben, er soll in aller Ruhe abwarten und sich von Paypal verklagen lasse! Und ich wiederhole: Die hätten das nie gemacht, denn die wissen wie erfolglos sowas verläuft und hätten sich nicht wegen der lumpigen paar Euro den Schlamassel eingehandelt, den crazy jetzt hat ! Aber selbst wenn, dann hätte crazy sich bei Eingang der Klage gegen ihn (an seinem Wohnort !!!!! nicht 240 km entfernt) beruhigt zurücklehnen und seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und der Dinge harren können die da kommen sollten und über die Beweisnöte, in denen Paypal gewesen wäre, nur müde zu lächen brauchen.
Und nun ?
Crazy hat den Falschen verklagt ! Der hatte seine vertragliche Leistung gegenüber crazy erbracht und den Laptop bezahlt, ihn obendrein sogar noch unaufgefordert zurückgeschickt und dabei gegen Crazy gar keine Schadenersatz- bzw. Rückzahlungansprüche gestellt ! Alles war in Butter und crazy fein raus: Geld in der Tasche und den Laptop hätter er nochmal verkaufen können !
Paypal hätte in einem Verfahren gegen Crazy alle Ansprüche beweisen müssen ! Wie ein solches Verfahren läuft und wie da die Erfolgsaussichten sind: siehe oben !!!
Und was die Anwälte betrifft und erst recht die Verfahren über Korrespondenzanwälte, auch davor hatte ich eindringlich gewarnt, ist das ganze genau das Lehrstück, das ich oben angekündigt habe ! Warum sollten sich Anwälte wegen solcher Lächerlichkeiten (entschuldigung crazy, aber aus Sicht der Justiz und der Anwälte ist das eine Lächerlichkeit; damit will ich keineswegs abwerten, was eine solche Sache für den jeweils Betroffenen bedeutet), warum sollten die sich wegen solcher Lächerlichkeiten ein Bein rausreissen ? Die kriegen doch alle ihr Geld, ob sie gewinnen oder verlieren und das meiste Geld sogar für faule Vergleiche !!!
Also, wer Lust hat, lese doch einmal genau nach, was ich oben gesagt habe; das Ganze hat sich nun zu erheblich mehr als einem Sturm im Wasserglas entwickelt: jetzt sollen auch noch Zeugen an verschiednen Orten vernommen werden ..... die bekommen Zeugengeld, Arbeitsaudfall, Fahrtkosten etc. etc.
Und noch was möchte ich abschießend zu einigen vorangegangenen Meinungsäußerungen bezüglich Zeugenaussagen und Beweisen kommentieren:
Mit emails kann überhaupt nichts bewiesen werden ! Eine Email kann man auf seinem eigenen PC einfach mittels eines Texteditors mit beliebigem Inhalt produzieren und ausdrucken ! Und selbst wenn man Zeugen hätte, die bezeugen könnten, dass eine Email eines bestimmten Inhalts angeblich verschickt wurde, dann ist noch lange nicht bewiesen, dass diese Email den Empfänger auch erreicht hätte !
Und wenn Beklagte falsche Angaben machen oder deren Zeugen lügen, dann kann man daraus auch keine Vorteile ziehen; vor Gericht würden solche Behauptungen einfach als Schutzbehauptungen des Beklagten abgetan werden, und wie schwierig es ist, überhaupt erst mal zu beweisen, dass die falschen Behauptungen oder die falschen Zeugenaussagen auch tatsächlich und auch noch vorsätzlich (was nötig wäre um Prozeßetrug zu unterstellen) falsch sind, das ist auch so gut wie nicht möglich; man betrachte wie gesagt nur den Verlauf in dieser einfachen Sache ! Um falsche Aussagen zu beweisen müsste nun ein ganz neues Verfahren eingeleitet werden ..... und ..... und ..... und ..... siehe oben wie Recht haben und Recht bekommen läuft !!!!
Obwohl die Rechtslage so ist wie sie ist und crazy den Falschen verklagt hat, besteht aber nach meiner Ansicht aufgrund des Verhaltens des Gerichtes nun doch die Aussicht, dass Crazy den Prozeß gewinnen könnte; dies läßt sich daraus vermuten, dass sich das Gericht überhaupt auf dieses Verfahren einläßt und jetzt sogar noch Beweis erheben läßt ! Wenn crazy gewinnt, würde das Gericht zwar nach deb Buchstaben des gesetzes zwar ein Fehlurteil zu seinen Gunsten fällen, aber es ist in den unteren Instanzen der Gerichte heute Gang und Gebe, dass Richter ziemlich "frei Schnautze" entscheiden, und ihr Gerechtigkeitsgefühl vor Rechtsgrundsätzen walten lassen. Und hier habe ich wie gesagt inzwischen der Eindruck, dass dieses Gericht sich so verhalten wird; ein wirklich wichtiges Argument hierfür und auch das einzige, das für crazy in diesem Verfahren spricht, sind eben jene 44 Tage und die sich draus ableitende Tatsache, dass der Käufer nicht unverzüglich den Schaden reklamiert hat.
Übrigens auch nochmals etwas zu dem weit verbreiteten Irrtum, man können mit den oben vielfach zitierten Ausschlüssen von Gewährleistung und Rücknahme grundsätzlich alle Ansprüche des Käufers ausschließen; dem ist keineswegs so !
Wenn ich trotz Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme im Angebot zusichere, dass etwa der Bildschirm des Laptops keine Schäden aufweist, dann ist das eine sogenannte "zugesicherte Eigenschaft" ! Und wenn der Bildsdchirm entgegen dieser Zusicherung diese Eigenschaft dann doch nicht hat, nützen Gewährleistungs- und Rückgabeausschlüsse nichts; der Verkäufer haftet dann wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft !
Darüberhinaus bleiben trotz der Ausschlüsse auch noch Haftungen wegen Mangelfolgeschäden, positiver Vertragsverletzung, etc.etc. möglich ! Man sieht also, die Justizerei ist ein Fass ohne Boden und unwägbar ! Ich hatte oben mal geschrieben: Rechtsverfolgung macht bei den heutigen Gegenbenheiten vor Gericht keinen Sinn, wenn es nicht um wirklich was Wichtiges geht: unter drei bis vier tausend Euro Klagesumme lohnt sich Klagen heutzutage nicht ..... diese Aussage wurde mir durch den vorliegenden Verlauf wieder mal eindrucksvoll bestätigt !
Allerdings, da wir hier ja fast alle den Eindruck haben, dass das stimmt, was crazy uns berichtet hat, und weil wir derhalben wohl auch alle mit ihm sympathisieren, drücke ich ihm weiter die Daumen und Hoffe, dass der Richter nun vielleicht bald ein "Fehlurteil" zu seinen Gunsten sprechen wird !