Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Kopf hoch Crazy! Egal wie es ausgeht, du wirst froh sein die Sache hinter dir zu haben.

Ich finde den Faden sehr gut, so hat er mir die Erkenntnis gebracht mit PP nur zu bezahlen, aber niemals damit Zahlungen bei Ebay entgegen zu nehmen.
 
GodCast schrieb:
so hat er mir die Erkenntnis gebracht mit PP nur zu bezahlen, aber niemals damit Zahlungen bei Ebay entgegen zu nehmen.

Im Moment würde ich nicht mal mehr mit Paypal zahlen.

Wie bereits geschrieben, habe ich im Moment Stress mit einem Verkäufer und seinem Anwalt, weil Paypal mir meine Zahlung wegen einen defekten und stark von der Beschreibung abgewichenen Artikel zurückerstattet hatte. Ich hatte dies dem Verkäufer aber sofort mitgeteilt, doch er hatte darauf nicht wirklich reagiert.

Ebay und Paypal halten sich nun aus der Sache heraus und sind der Meinung, dass Verkäufer und Käufer den Streit selbst klären müssen, obwohl man sich genau an die Paypalrichtlinien gehalten hat.

Hätte ich nicht mit Paypal bezahlt, hätte ich den Verkäufer vor zwei Monaten verklagt, da in der Artikelbeschreibung irreführende und falsche Angaben gemacht wurden.

So musste ich mich erstmal wochenlang mit Paypal zwecks Beweisprüfung plagen, um mich anschließend sowieso mit dem Verkäufer und seinem Anwalt zu streiten.

Wenn die Sache (wie man hier sieht wohl in einem Jahr) hinter mir liegt, werde ich meinen Paypal- und meinen Ebay-Account löschen.

Wenn man sich nicht mehr darauf verlassen kann, die Ware so wie beschrieben zu erhalten und auch keinen wirklichen Käuferschutz von Ebay und Paypal bekommt, dann kaufe ich lieber wieder bei Händlern, die ich kenne.

Ich bin schon seit über 10 Jahren auf Ebay registriert, habe bei über 1400 Auktionen 100% positive Bewertungen erhalten und in der Vergangenheit ist man sich bei Problemen (als Verkäufer und als Käufer) immer irgendwie entgegengekommen.

Aber in letzter Zeit häufen sich die Fälle (aus eigener Erfahrung), wo Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht und Verkäufer sich vor ihrer Verantwortung drücken, indem sie "Gewährleistung" , "Garantie" und "Rücknahme" ausschließen wollen.

Wer nicht mehr zum Zustand seiner Ware steht, sollte auf Ebay auch nichts verkaufen.
 
Deshalb kaufe ich generell keine gebrauchten Sachen. Lieber etwas mehr zahlen und dafür sicher sein, dass man etwas Anständiges hat - oder zumindest Anspruch darauf.

eBay ist für Kleinteile und irgendwelchen "Mist" wirklich gut. Seltene Batterien (für Garagenöffner z.B.) oder so. Aber für Dinge, die doch schon ein paar Scheine kosten, kann man ruhig zum Fachhändler um die Ecke, oder, wenn es denn sooo viel günstiger ist, zu einem Händler von geizhals.at/de greifen, der sich über Jahre einen Namen gemacht hat.
 
Natürlich ist es ungewöhnlich dass der Käufer erst kurz vor Ablauf der Frist bei Paypal reklamierte .... aber: ..... dieses Verhalten ist doch kein Beweis dafür, dass er die Unwahrheit sagt ! Es könnte einhunderttausend Gründe geben, warum der Käufer nicht dazu kam, früher zu reklamieren, oder warum er sich erst so spät dazu entschlossen hat ! Das will ich hier gar nicht weiter ausbreiten !

Dafür gibt es eben für solche Sachen Fristen, dass man innerhalb dieser Fristen seine Ansprüche geltend macht, und genau dies hat der Käufer getan, selbst wenn er es erst in allerletzter Sekunde tat, dann hat er doch sein gutes Recht in Anspruch genommen ! cr@zy sollte endlich einmal aufhören, uns dieses Argument als Beweis der Unredlichkeit des Käufers ständig wieder vorzukauen, denn dafür ist es höchst untauglich !

Im Übrigen geht das Gericht davon aus, dass "unstreitig" kein Transportschaden vorliegt ! Aber woher wollen die Beteiligten das eigentlich so genau wissen ? Natürlich könnte ein Schaden am Display auch durch unsachgemäßen Transport zustande gekommen sein ...... und dann ? Es ist nicht ersichtlich, warum sein Anwalt dies "unstreitig" stellt bzw. dem Gericht nicht widerspricht !!! Meines Erachtens wirft aber auch dieser Sachverhalt ein bezeichnendes Licht auf die Fähgigkeiten bzw. die Sorgfalt dieses Anwaltes und die unsachgemäße Art und Weise, mit der der für cr@zy tätig ist !

Normalerweise liegt das Transportrisiko beim Käufer ! Ich habe das jetzt nicht geprüft; da das dispositives Recht ist, könnte das bei Ebay anders geregelt sein ! Vielleicht weiss das jemand hier ???

Darin könnte dann nämlich ein möglicher Ausweg für cr@zy liegen: Wenn cr@zy durch seinen Zeugen beweisen kann, dass das Gerät vor dem Verpacken in Ordnung war und der Käufer durch seinen Zeugen beweist, dass es defekt angekommen ist, dann muss ja für das Gericht eigentlich ein Transportschaden vorliegen; und wenn das Risiko des Versands tatsächlich durch ebay nicht abbedungen ist und beim Käufer lag, dann wäre cr@zy aus dem Schneider .....

..... also cr@zy mach mal Deinen Anwalt darauf aufmerksam, dass er die Möglichkeit des Transportschadens bei Gericht nicht unstreitig stellen soll, falls das Risiko des Transports beim Käufer lag !
 
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Ich habe es einem anderen Bereich schon versucht zu verdeutlichen: ebay kann den Vertragsinhalt der Parteien nicht bestimmen, das geschieht alleine durch Parteiwillen. Um der Gefahrtragungsregelung in 447 zu entgehen, müsste der Wohnort des Käufers als Leistungsort vereinbart sein oder die Gefahr durch anderweitige Vereinbarung auf den Verkäufer übertragen worden sein. Das ist ist hier offenbar nicht geschehen und wäre auch ungewöhnlich. Die Beurteilung des Gerichtes wird vermutlich auf Grund der Art des Mangels sowie ggf. wg. der nachweisbaren Verpackung so wie geschildert ausgefallen sein.
 
Das, was spraadhans sagt, stimmt schon, der Gefahrenübergang muss direkt zwischen den Käufern vereinbart werden; ich dachte jedoch nur, vielleicht schlägt ebay irgendwo zum Vertragsabschluss einen solchen Gefahrenübergang vor, den man dann als Bestandteil seines Gebotes übernehmen kann; weil ich mir da nicht sicher bin, wie das vorliegend war, wollte ich das zumindest erwähnt haben.

Gehen wir also davon aus, dass die Gefahr des Versandes hier beim Käufer lag; auch trotz einer sehr sorgfältigen Verpackung könnte durch einen dumpfen Stoß während des Transportes ein Schaden am Display zustande kommen, deshalb sollte cr@zy den Transportschaden dringend von seinem Anwalt ggfls. höchsthilfsweise streitig stellen lassen, weil das ein Ausweg für ihn sein könnte.

Ich habe so etwas im umgekehrten Falle schon selbst einmal erlebt ! Habe über ebay kürzlich einen Flachbildschirm (10 Jahre alt) als defekt verkauft, der an mehreren PCs angeschlossen jeweils nichts mehr anzeigte, aber beim Abschalten des jeweiligen PC das Bild in korrekter Darstellung noch kurz aufflackern ließ !

Nach dem Versand des "defekten" Bildschirms an den Käufer lobte der mich in den ebay-Bewertungen über den grünen Klee, weil ich einen Bildschirm als defekt verkauft hätte, der sofort nach Anschluss an seinen Computer tatellos und einwandfrei funktionierte !

Auch dies kann ich mir nur damit erklären, dass das Gerät während des Transportes eben einen "heilsamen" Stoß erfuhr und sich irgendein Wackler dadurch wieder richtete, im Gegensatz zu möglicherweise eines Transportschadens an c@zys Laptop !
 
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Wow, 9 Monate. :eek:
hatte ja selbst mal einen ähnlichen Fall mit einem SteamAccount Spiel "DarkMessiah" da ging es um die Aktivierung und nicht mehr Nutzbarkeit zum Online spielen. Na jedenfalls ist jeder auf seinen Anwaltkosten sitzen geblieben, meine waren aber nicht sehr hoch.
zum Kern;
Wenn ihr privat was bei Ebay verkauft, vermeidet Floskeln wie zB "Da ich von Privat verkaufe, muss ich leider die blabla ausschließen, bieten sie nicht wenn blabla, vielen Dank blabla...
Genau solche Textformulierungen sind etwas Riskant.
Ganz klip und klar; Ausschluß der Gewährleistung. Das ist absolut 100% sicher.
Dazu gehört aber auch und das ist wichtig, alle vorhandenen Mängel anzuzeigen, sonst wird der Ausschluß unwirksam.
Btw, bei Ebay verkauf ich shcon lang nichts mehr. ich halte mich eher an Amazon und ansonsten landen Altteile in der Kiste oder die Müllverbrennung freut sich über Nachschub. :evillol:
 
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Denn damit sind es AGB und dort darf man selbst als Privatverkäufer nicht alle Gewährleistungs und Schadensersatzansprüche ausschließen.

Bsp: Nicht ausschließbar ist bei neuen Sachen: § 309 Nr. 8 b) BGB, schließe ich aber alle Ansprüche aus ist die AGB unwirksam.

Es greift dann der sog. "blue pencil test" man (der richter) streicht hier die unwirksame Klausel. Ist danach noch ein eigenständiger wirksamer Rest vorhanden ist dieser wirksam, ist der Rest nicht mehr eigenständig lesbar und verstehbar so ist die gesammte Klausel hinfällig.

Dazu kommt die allgemeine Auffangregel in § 307 BGB, die eine Klausel als unwirksam darstellt, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt.

Bei gebrauchten Sachen kann man sehr viel ausschließen, dennoch müsste man diskutieren inwiefern ein vollständiger Ausschluss auch Punkte wie § 309 Nr 7 a)-b) BGB (Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden) betrifft und dadurch unwirksam werden kann. Dazu als Quelle: http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/hamm2u147_04.htm

Ich glaub zu dem Thema könnte man ohne weiters promovieren und habilitieren. Klare Regelungen sind sehr fern. Das meiste was bei ebay oder anderen Kaufportalen unter den Artikeln steht, ist aber vollkommen rechtlicher Müll.

Das oben gesagte erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und stellt nur meine private und subjektive Meinung da. (Nicht, dass mich hier wer verklagen möchte)
 
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Heftige geschichte, im grunde ist nur dieses scheiss Paypal schuld, weil die dem käufer einfach wieder das geld gutschreiben ohne wirklich den sachverhalt zu überprüfen.

Ich weiß schon warum ich diesen scheiss dienst bis heute meide ... gilt übrigens auch für egay dort zu verkaufen macht schon lange keine freude mehr ! Zuviele assi´s unterwegs .. ;)
 
Definitiv, bei ebay kann man fast nur noch kaufen. In den letzen Tagen waren das so ca. 20 Artikel bei mir.

Davon
2 Teil-Faschlieferungen.
1 Teil-Nichtlieferung und danach beschädigt.

Bisher habe ich immer das Geld + Port bzw Schadensersatz bekommen. Mal nach einer mal nach 3 Mails. Den Weg zum Gericht um auf Vertragserfüllung zu klagen lohnt sich eh nicht und wäre bei Werten unter 250€ auch fast nicht lohnenswert. Zeitaufwand und Stress sind viel zu hoch. Wenigstens ging Rückabwicklung bzw SE immer gut.

Nachteilig zu ebay kommt dann mittlerweile auch noch, dass die Preise bei ebay extrem schwanken und keineswegs günstig sein müssen. Ebay ist ganz nett oft kaufe ich dort aber nicht, das mögen vielleicht 1-5% im Jahr sein von meinen Einkäufen (exkl. Essen).
 
spraadhans schrieb:
Nein, ist es spätestens nach der dritten gleichlautenden Formulierung nicht mehr.

?
Verstehe jetzt nicht deine Intension.
Ich habe diese Formulierung bei der Verbraucherzentrale vor einiger Zeit her notiert.
 
Danke Lubber, den 309 Nr. 8b vergesse ich immer wieder...wobei die ganze Materie eigentlich weniger kompliziert ist, wenn sich auch Verbraucher ganz einfach an die Vorgaben insbes. des 309 BGB halten würden. Andererseits muss meine Berufsgruppe ja auch von irgendwas leben :D.
 
§307 geht meiner Rot markierten Textstelle konform, wenn man den Kontext herstellen kann.
Wenn der Käufer über Mängel bzw die Mängel im Verkaufstext eindeutig angezeigt werden, entsteht dem Käufer kein gravierender Nachteil, er ist ja im Vorfeld über Mängel informiert und kann seine Entscheidung abwägen, oder?!
Also ist die Aussage in diesem Zusammenhang absolut korreckt von mir, "Ausschluß der Gewährleistung".
Aber wozu sich hier was weitergeben, wo Copy und paste doch so schön einfach ist. :freak:
 
Floskeln wie ... Ausschluß der Gewährleistung. Das ist absolut 100% sicher...

und

Nein, ist es spätestens nach der dritten gleichlautenden Formulierung nicht mehr.
Heute 14:12

Klingelt es jetzt?

Edit: Der 100%-Spruch wird früher oder später genau wie die anderen Sprüche zur leeren Floskel werden. Ich kenne das so (nach dem dritten Mal) jedenfalls auch aus dem Arbeitsrecht. Wie du schon ganz richtig bemerkt hast, reicht das alleine nicht aus.
 
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Wollte noch meine Erfahrung mit einem Gratis Download Anbieter (p2p-heute) mit euch teilen da ich auch etliche Zahlungsmahnungen bekommen habe. Vielleicht habt ihr auch in SternTv von dieser Firma und ihren Synonymen gehört (sms-heute,...) bzw. deren Geschäftsführeren die Schmidtlein Brüder.

Folgendes ist mir passiert: Kam auf deren Downloadseite, stand groß: Gratis Download, ohne Limit blabla... anmeldung notwendig: Ich gab pseude Daten an und eine email wo ich den acc aktivieren konnte.
Soweit so gut, der Service ansich war Schrott, dachte mir nix weiter...

Nach 14 Tagen kam eine Mail: Rechnung in höhe von 84 Euro für ein Abo 1 Jahr im voraus.
Grund: Auf der HP war ganz unten rechts, kleingedruck geschrieben: bei erfolgreicher Anmeldung impliziert dies eine 14 tägige Testphase die automatisch mit einem 1 Jahresvertrag verlängert wird.

Ich schrieb zurück dass ich keinerlei Angebot in Anspruch genommen hab.
Nach 2 Tagen kam die selbe generierte Mail die ich nicht beantwortet habe.

1 Woche später wurden sie schon etwas deutlicher: Mahnung, sowie auch Einschüchterungsversuche in Form von der Angabe meiner IP Adresse mit der ich mich Dato angemeldet habe und auch ein Verweis auf Urteile die bisher zu ihren Gunsten gefällt wurden --> http://www.forderungseinzug.de/ :D

Hab noch von früher mein Rechtsbuch ausgekramt und hab dementsprechend eine mail verfasst in dem ich angegeben habe dass ich laut KschG(Östr recht) §5e nich ordnungsgemäß über mein Rücktrittsrecht belehrt worden bin.

Dann kam nochmal ne generierte Mahnungsmail und seitdem (1 1/2 Jahre) ist ruhe.

Was ich damit sagen will ist, dass auch wenn Zahlungsmahnungen und, achja Anwälte wurden mir auch angedroht, eingehen, ruhe bewahren, nix Zahlen! das ist ganz wichtig, denn auch wenn Leute die dann das Verfahren gewonnen haben und Anspruch auf das Geld hatten, haben keinen cent gesehen da bis dahin die Firma nicht mehr existiert hat oder aus anderen dubiosen Gründen nicht mehr auffindbar ist.

Einfach warten, die Beweislast haben dann sie zu tragen und in den meisten Fällen kommt dann nix mehr.

Ich weiss, ist nicht der selbe Fall wie bei Crazy, wollt nur verdeutlichen dass man sich von diesen Mahnungen nicht einschüchtern lassen soll bzw. sich dann dazu verleiten lassen mit folgenden Gedanken zu zahlen "Ja ich zahl mal, dann beruhigt sich die Sache, und später wenn eine Einigung, gerichtlich oder aussergerichtlich, erzielt wird bekomm ichs wieder zurück"


EDIT: hihi, googlt mal nach dem Olaf Tank, dem Rechtsanwalt dieser Firma ;)
 
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