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Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz
- Ersteller cr@zy
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Nein, bisher leider nicht. Werde mich die Tage auch nochmal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen... dauert alles schon ein bisschen sehr lang...
Und zu den ganzen vorherigen posts äussere ich mich nicht, da könnt ihr hier von miraus diskutieren soviel ihr wollt - allerdings würde ich euch bitten nicht zu weit vom Thema abzudriften. Ich melde mich erst wieder wenn es etwas neues zu berichten gibt
cya
cr@zy
Und zu den ganzen vorherigen posts äussere ich mich nicht, da könnt ihr hier von miraus diskutieren soviel ihr wollt - allerdings würde ich euch bitten nicht zu weit vom Thema abzudriften. Ich melde mich erst wieder wenn es etwas neues zu berichten gibt
cya
cr@zy
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Unglaublich aber wahr, es geht weiter...
Heute erhielt ich folgendes Schreiben als Kopie, welches an die Rechtshilfeabteilung Kassel geschickt wurde:
---------------------------------------------------------------------------------
In dem Rechtsstreit
cr@zy gegen Käufer
wird gebeten, den Zeugen Kollege von cr@zy, Fakestreet 123, 45678 Kassel gemäß §§ 156, 157 Abs. 1 GVG zu vernehmen.
Auf den Beschluss vom 09.11.2009, Blatt 65-67 der Akte, wird Bezug genommen.
Justizobersekretärin
---------------------------------------------------------------------------------
Ich hoffe mal das das nicht so lange dauert, bisher hat er noch keinen Termin zur Vernehmung bekommen (Schreiben ist datiert auf den 8.1.2010)
cya
cr@zy
Heute erhielt ich folgendes Schreiben als Kopie, welches an die Rechtshilfeabteilung Kassel geschickt wurde:
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In dem Rechtsstreit
cr@zy gegen Käufer
wird gebeten, den Zeugen Kollege von cr@zy, Fakestreet 123, 45678 Kassel gemäß §§ 156, 157 Abs. 1 GVG zu vernehmen.
Auf den Beschluss vom 09.11.2009, Blatt 65-67 der Akte, wird Bezug genommen.
Justizobersekretärin
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Ich hoffe mal das das nicht so lange dauert, bisher hat er noch keinen Termin zur Vernehmung bekommen (Schreiben ist datiert auf den 8.1.2010)
cya
cr@zy
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So, die letzte Neuigkeit für ca. 1 Monat (hatte ich gestern in der Post):
---------------------------------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in dem Rechtsstreit cr@zy gegen Käufer
Auf Ersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf ist in Erledigung des Beweisbeschlusses vom 9.11.09 der obenstehende Termin (4.3.2010, 11.00 Uhr) zur Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen Kollege von cr@zy bestimmt worden.
Hiermit erhalten Sie Nachricht von diesem Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
XXXXX, Justigangestellte
---------------------------------------------------------------------------------
Sobald ich was neues weiss, meld ich mich wieder
cya
cr@zy
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
in dem Rechtsstreit cr@zy gegen Käufer
Auf Ersuchen des Amtsgerichts Düsseldorf ist in Erledigung des Beweisbeschlusses vom 9.11.09 der obenstehende Termin (4.3.2010, 11.00 Uhr) zur Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen Kollege von cr@zy bestimmt worden.
Hiermit erhalten Sie Nachricht von diesem Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
XXXXX, Justigangestellte
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Sobald ich was neues weiss, meld ich mich wieder
cya
cr@zy
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So, gestern war Zeugenvernehmung... die in sagenhaften 5 Minuten auch schon wieder beendet war
Folgendes ist wohl passiert:
Mein Kollege wurde gefragt ob ich ihm von dem Fall erzählt habe und ob er das Notebook mal gesehen hat, er hat dann gesagt das ich es ihm erzählt habe und er damals ab und zu mit im Netz gewesen ist. Dann wollten die dort noch wissen ob er wüsste wann ich es verkauft habe, was er aber (verständlicherweise) nicht mehr wusste.
Ja und das wars wohl im großen und ganzen. Ich warte jetzt auf den Bericht durch meinen Anwalt und melde mich dann wieder
Schönes WE
cya
cr@zy
Folgendes ist wohl passiert:
Mein Kollege wurde gefragt ob ich ihm von dem Fall erzählt habe und ob er das Notebook mal gesehen hat, er hat dann gesagt das ich es ihm erzählt habe und er damals ab und zu mit im Netz gewesen ist. Dann wollten die dort noch wissen ob er wüsste wann ich es verkauft habe, was er aber (verständlicherweise) nicht mehr wusste.
Ja und das wars wohl im großen und ganzen. Ich warte jetzt auf den Bericht durch meinen Anwalt und melde mich dann wieder
Schönes WE
cya
cr@zy
eulekerwe
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Also hätte denn "Dein Zeuge" nach Deinen ursprünglichen Aussagen nicht bezeugen können sollen, dass der Rechner keinen Schaden am Display hatte, als Du in weggeschickt hast ? Dazu hat er ja jetzt offensichtlich überhaupt nichts gesagt oder ?
Wenn das jetzt alles war, was er zu sagen hatte, dann frag ich mich wirklich, warum Du dieses ganze Trauerspiel noch weiter treibst, das hättst Du auch vorher schon herausfinden können !
Wenn das jetzt alles war, was er zu sagen hatte, dann frag ich mich wirklich, warum Du dieses ganze Trauerspiel noch weiter treibst, das hättst Du auch vorher schon herausfinden können !
Zuletzt bearbeitet:
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Naja er hat die Fragen die ihm gestellt wurden beantwortet... was hättest du denn gemacht? "Ach ich wollte noch sagen ich habs zwar nicht oft gesehen, aber das Display war komplett in Ordnung"
Ich weiss nicht ob ICH das für glaubwürdig halten würde... vor allem weil die es ja nun schon ne ganze Zeit lang her ist.
Und wie lang ich das noch treibe? Ja bis zum Schluss oder hast du ne bessere Idee? Und was hätte ich vorher herausfinden können?
cya
cr@zy
Ich weiss nicht ob ICH das für glaubwürdig halten würde... vor allem weil die es ja nun schon ne ganze Zeit lang her ist.
Und wie lang ich das noch treibe? Ja bis zum Schluss oder hast du ne bessere Idee? Und was hätte ich vorher herausfinden können?
cya
cr@zy
eulekerwe
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Nein, natürlich hätte Dein Zeuge nicht lügen sollen ! Was ich sagen wollte war, dass Du das ja vorher wusstest, als Du den als Zeugen benannt hast, dass er gar kein Zeugnis zu Deinem Problem ablegen kann; also hättest Du ihn gar nicht erst in den Zeugenstand rufen lassen sollen ! Vielmehr macht Dich diese Aussage jetzt bei Gericht ziemlich unglaubwürdig !
Und so wie Du die Sachlage geschildert hast, wird Dein Gegner wahrscheinlich einen Zeugen präsentieren, der "bestimmt sogar beim Auspacken dabei war" und deshalb bezeugen wird, das der Bildschirm mit dem strittigen Defekt bereits angekommen ist !
Und wenn Du jetzt schon so explizit fragst, ob ich denn eine bessere Idee hätte ? Ja, die hatte ich, habe Dir von Anfang an vorgeschlagen, Deine Finger von einer Klage zu lassen, denn Du warst in der eindeutigen besseren Position; Paypal hätte gegen Dich vor Deinem Gerichtsstand klagen müssen, mit all den Unwägbarkeiten, die jetzt stattdessen Du Dir eingehandelt hast und ohne dass die dann zur Sache hätten viel beitragen können; Du hattest Dein Geld und den Laptop auch zurück und hättest den obendrein erneut verkaufen können ! Im übrigen hätten die Dich aufgrund der Sachlage mit Sicherheit nicht verklagt und wären dann selbst auf dem nach Deiner Darstellung zu Unrecht dem Käufer erstatteten und Deinem Paypalkonto belasteten Betrag sitzen geblieben !
(Hast Du denn den inzwischen wenigstens einmal ausgepackt und nachgeschaut, ob der Computer den Defekt am Bildschirm tatsächlich hat ? )
Nachdem das Kind dann in den Brunnen gefallen war und die Klagesache lief, hatte ich Dir empfohlen, einen möglichen Transportschaden (für den Du dann nicht verantwortlich wärst, selbst wenn Dein Gegner den Defekt durch seinen Zeugen nachweisen kann) von Deinem Anwalt nicht "unstreitig" stellen zu lassen, wie das Gericht das offenbar ohne Widerspruch durch Deinen Anwalt unterstellt hat !
Haben Du bzw. Dein Rechtsanwalt dem denn jetzt wenigstens widersprochen ? Gelesen habe ich dazu nichts mehr von Dir ! Der mögliche Transportschaden ist meines Erachtens die einzige Möglichkeit für Dich, jetzt Deinen Kragen noch zu retten, denn für den trägt der Käufer die Verantwortung !
Es ist für mich kein Grund ersichtlich, warum Du bzw. Dein Anwalt das Gericht freiwillig einen möglichen Transportschaden von vornherein ausschließen lassen sollten, wie das derzeit der Fall ist !
Und so wie Du die Sachlage geschildert hast, wird Dein Gegner wahrscheinlich einen Zeugen präsentieren, der "bestimmt sogar beim Auspacken dabei war" und deshalb bezeugen wird, das der Bildschirm mit dem strittigen Defekt bereits angekommen ist !
Und wenn Du jetzt schon so explizit fragst, ob ich denn eine bessere Idee hätte ? Ja, die hatte ich, habe Dir von Anfang an vorgeschlagen, Deine Finger von einer Klage zu lassen, denn Du warst in der eindeutigen besseren Position; Paypal hätte gegen Dich vor Deinem Gerichtsstand klagen müssen, mit all den Unwägbarkeiten, die jetzt stattdessen Du Dir eingehandelt hast und ohne dass die dann zur Sache hätten viel beitragen können; Du hattest Dein Geld und den Laptop auch zurück und hättest den obendrein erneut verkaufen können ! Im übrigen hätten die Dich aufgrund der Sachlage mit Sicherheit nicht verklagt und wären dann selbst auf dem nach Deiner Darstellung zu Unrecht dem Käufer erstatteten und Deinem Paypalkonto belasteten Betrag sitzen geblieben !
(Hast Du denn den inzwischen wenigstens einmal ausgepackt und nachgeschaut, ob der Computer den Defekt am Bildschirm tatsächlich hat ? )
Nachdem das Kind dann in den Brunnen gefallen war und die Klagesache lief, hatte ich Dir empfohlen, einen möglichen Transportschaden (für den Du dann nicht verantwortlich wärst, selbst wenn Dein Gegner den Defekt durch seinen Zeugen nachweisen kann) von Deinem Anwalt nicht "unstreitig" stellen zu lassen, wie das Gericht das offenbar ohne Widerspruch durch Deinen Anwalt unterstellt hat !
Haben Du bzw. Dein Rechtsanwalt dem denn jetzt wenigstens widersprochen ? Gelesen habe ich dazu nichts mehr von Dir ! Der mögliche Transportschaden ist meines Erachtens die einzige Möglichkeit für Dich, jetzt Deinen Kragen noch zu retten, denn für den trägt der Käufer die Verantwortung !
Es ist für mich kein Grund ersichtlich, warum Du bzw. Dein Anwalt das Gericht freiwillig einen möglichen Transportschaden von vornherein ausschließen lassen sollten, wie das derzeit der Fall ist !
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Heretic Novalis
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lass gut sein eule.
cr@zy hat sich da was in den kopf gesetzt und zieht es durch - egal ob er im recht ist oder nicht... das wurde schon vor 400 posts festgestellt
cr@zy hat sich da was in den kopf gesetzt und zieht es durch - egal ob er im recht ist oder nicht... das wurde schon vor 400 posts festgestellt
eulekerwe
Banned
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Heretic Novalis schrieb:lass gut sein eule.
cr@zy hat sich da was in den kopf gesetzt und zieht es durch - egal ob er im recht ist oder nicht... das wurde schon vor 400 posts festgestellt
Das sehe ich nicht ganz so ! Ich glaube cra@zy, dass er im Recht ist ! Ihm fehlte leider nur jedwede Erfahrung in unserem Rechtssystem darüber, dass Recht haben und Rhcht bekommen zweierlei Seiten derselben Medaille sind und wie man sich taktisch bei solchen Dingen dann am besten verhält ! Und obendrein haben er bzw. sein (offenbar unfähiger) Anwalt auch noch den falschen Gegener verklagt !
Diesbezüglich finde ich allerdings schon , dass cr@zy ob vieler gutgemeinter Hinweise doch etwas unbelehrbar war !
Insofern kann dieser Thread wenigstens dazu dienen, anderen einmal zu demonstrieren, dass es sich kaum lohnt, den Rechtsweg wegen "relativ unbedeutender" Streitigkeiten zu beschreiten, bzw. dass es dann im Zweifel bessert ist, die andere Seite sich in das Abentuer einer Klage stürzen zu lassen, anstatt slebst zu agieren, wenn man ohnedies schon in der viel besseren Position ist, wie dies cr@zy war !
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Also nochmal...
Natürlich habe ich einen Zeugen benannt der das Gerät auch wirklich gesehen hat und wusste das es in Ordnung ist. Und ICH habe da niemanden in den Zeugenstand rufen lassen, das war Anordnung des Gerichts. Und weshalb macht mich das jetzt unglaubwürdig?
Oh ja das hoffe ich sogar, denn dann hätte er den Fehler auch gleich bei mir melden müssen - nach eigener Aussage kam das Notebook ja in einwandfreiem Zustand bei ihm an
Ich erklärs dir gerne NOCHMAL: Das Notebook habe ich garnicht erst zurückgenommen, eben weil ich mit der Entscheidung seitens PayPal nicht einverstanden war. Ich hatte also kein Notebook und das Geld hatte ich noch (allerdings auch einen negativen Kontostand bei PayPal). Kann ja sein das PayPal mich nicht verklagt hätte, allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt keine andere Wahl als einen Anwalt zu kontaktieren...
Wie gesagt, ich kann schlecht nachgucken da ich die Annahme verweigert habe!
Das wäre wohl schwer geworden, da der Beklagte in seiner Mail (nach erhalt des Notebooks) geschrieben hat, das es bestens verpackt angekommen ist. Wie hoch würden da wohl die Chancen stehen einen Transportschaden als Ursache verantwortlich zu machen?
s.o.
Wie gesagt, nach der Aussage das es bestens verpackt angekommen ist war ein Transportschaden nicht sonderlich glaubwürdig~
cya
cr@zy
eulekerwe schrieb:Nein, natürlich hätte Dein Zeuge nicht lügen sollen ! Was ich sagen wollte war, dass Du das ja vorher wusstest, als Du den als Zeugen benannt hast, dass er gar kein Zeugnis zu Deinem Problem ablegen kann; also hättest Du ihn gar nicht erst in den Zeugenstand rufen lassen sollen ! Vielmehr macht Dich diese Aussage jetzt bei Gericht ziemlich unglaubwürdig !
Natürlich habe ich einen Zeugen benannt der das Gerät auch wirklich gesehen hat und wusste das es in Ordnung ist. Und ICH habe da niemanden in den Zeugenstand rufen lassen, das war Anordnung des Gerichts. Und weshalb macht mich das jetzt unglaubwürdig?
eulekerwe schrieb:Und so wie Du die Sachlage geschildert hast, wird Dein Gegner wahrscheinlich einen Zeugen präsentieren, der "bestimmt sogar beim Auspacken dabei war" und deshalb bezeugen wird, das der Bildschirm mit dem strittigen Defekt bereits angekommen ist !
Oh ja das hoffe ich sogar, denn dann hätte er den Fehler auch gleich bei mir melden müssen - nach eigener Aussage kam das Notebook ja in einwandfreiem Zustand bei ihm an
eulekerwe schrieb:Und wenn Du jetzt schon so explizit fragst, ob ich denn eine bessere Idee hätte ? Ja, die hatte ich, habe Dir von Anfang an vorgeschlagen, Deine Finger von einer Klage zu lassen, denn Du warst in der eindeutigen besseren Position; Paypal hätte gegen Dich vor Deinem Gerichtsstand klagen müssen, mit all den Unwägbarkeiten, die jetzt stattdessen Du Dir eingehandelt hast und ohne dass die dann zur Sache hätten viel beitragen können; Du hattest Dein Geld und den Laptop auch zurück und hättest den obendrein erneut verkaufen können ! Im übrigen hätten die Dich aufgrund der Sachlage mit Sicherheit nicht verklagt und wären dann selbst auf dem nach Deiner Darstellung zu Unrecht dem Käufer erstatteten und Deinem Paypalkonto belasteten Betrag sitzen geblieben !
Ich erklärs dir gerne NOCHMAL: Das Notebook habe ich garnicht erst zurückgenommen, eben weil ich mit der Entscheidung seitens PayPal nicht einverstanden war. Ich hatte also kein Notebook und das Geld hatte ich noch (allerdings auch einen negativen Kontostand bei PayPal). Kann ja sein das PayPal mich nicht verklagt hätte, allerdings hatte ich zu diesem Zeitpunkt keine andere Wahl als einen Anwalt zu kontaktieren...
eulekerwe schrieb:(Hast Du denn den inzwischen wenigstens einmal ausgepackt und nachgeschaut, ob der Computer den Defekt am Bildschirm tatsächlich hat ? )
Wie gesagt, ich kann schlecht nachgucken da ich die Annahme verweigert habe!
eulekerwe schrieb:Nachdem das Kind dann in den Brunnen gefallen war und die Klagesache lief, hatte ich Dir empfohlen, einen möglichen Transportschaden (für den Du dann nicht verantwortlich wärst, selbst wenn Dein Gegner den Defekt durch seinen Zeugen nachweisen kann) von Deinem Anwalt nicht "unstreitig" stellen zu lassen, wie das Gericht das offenbar ohne Widerspruch durch Deinen Anwalt unterstellt hat !
Das wäre wohl schwer geworden, da der Beklagte in seiner Mail (nach erhalt des Notebooks) geschrieben hat, das es bestens verpackt angekommen ist. Wie hoch würden da wohl die Chancen stehen einen Transportschaden als Ursache verantwortlich zu machen?
eulekerwe schrieb:Haben Du bzw. Dein Rechtsanwalt dem denn jetzt wenigstens widersprochen ? Gelesen habe ich dazu nichts mehr von Dir ! Der mögliche Transportschaden ist meines Erachtens die einzige Möglichkeit für Dich, jetzt Deinen Kragen noch zu retten, denn für den trägt der Käufer die Verantwortung !
s.o.
eulekerwe schrieb:Es ist für mich kein Grund ersichtlich, warum Du bzw. Dein Anwalt das Gericht freiwillig einen möglichen Transportschaden von vornherein ausschließen lassen sollten, wie das derzeit der Fall ist !
Wie gesagt, nach der Aussage das es bestens verpackt angekommen ist war ein Transportschaden nicht sonderlich glaubwürdig~
cya
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eulekerwe
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cr@zy schrieb:Also nochmal...
Natürlich habe ich einen Zeugen benannt der das Gerät auch wirklich gesehen hat und wusste das es in Ordnung ist. Und ICH habe da niemanden in den Zeugenstand rufen lassen, das war Anordnung des Gerichts. Und weshalb macht mich das jetzt unglaubwürdig?
Das ist doch Unsinn; wenn der Zeuge nicht beim Verpacken dabei war und den Screen unmittelbar davor geprüft hat, kann er gar nichts bezeugen und das war Dir ja wohl bekannt ! als Du den Zeugen benannt hast; das Gericht kann keinen Zeugen berufen, den Du nicht benannt hast !
cr@zy schrieb:Oh ja das hoffe ich sogar, denn dann hätte er den Fehler auch gleich bei mir melden müssen - nach eigener Aussage kam das Notebook ja in einwandfreiem Zustand bei ihm an
Das aber bestreitet er jetzt vor Gericht und Du kannst das Gegenteil nicht mehr beweisen ! Und da er jetzt offensichtlich einen Zeugen bringt, der das Gegenteil bezeugt, nützt Dir Dein ganzes Hoffen nichts !
eulekerwe schrieb:Ich erklärs dir gerne NOCHMAL: Das Notebook habe ich garnicht erst zurückgenommen, eben weil ich mit der Entscheidung seitens PayPal nicht einverstanden war.
Ich hatte Dir damals dringlich geraten, die Annahme der Rücksendung nicht zu verweigern, falls Du Dich erinnerst !
eulekerwe schrieb:Wie gesagt, nach der Aussage das es bestens verpackt angekommen ist war ein Transportschaden nicht sonderlich glaubwürdig
... aber es ist Deine einzige Chance, warum also von vornherein freiwillig diesen Sachverhalt ausschließen; auch bei bester Verpackung können durch schwere Erschütterungen wie bei einem Sturz Schäden enststehen !
Für den Richter ist es nämlich eine goldene Brücke: Wenn das Notebook defekt ankam aber von Dir ok verschickt wurde, kann es ja nur am Versandweg liegen !
Der Richter braucht dann keiner Partei eine Falschaussage zu unterstellen oder nachzuweisen und Du wärst feinr aus, weil das Transportrisiko nicht bei Dir lag !
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Jaha, aber laut dem "Gutachten" was er hat erstellen lassen steht ja drin, dass der vorhandene Fehler schleichend, über einen längeren Zeitraum entsteht und deshalb schon einige Zeit vorhanden sein musste.
Und natürlich habe ich ihn als Zeugen genannt, denn zu dem Zeitpunkt war das die einzige Möglichkeit. Denn ich hatte dort noch keine Artikelbeschreibung von eBay in der Hand, in der ich die Rücknahme ausgeschlossen habe.
cya
cr@zy
Und natürlich habe ich ihn als Zeugen genannt, denn zu dem Zeitpunkt war das die einzige Möglichkeit. Denn ich hatte dort noch keine Artikelbeschreibung von eBay in der Hand, in der ich die Rücknahme ausgeschlossen habe.
cya
cr@zy
eulekerwe
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cr@zy schrieb:Jaha, aber laut dem "Gutachten" was er hat erstellen lassen steht ja drin, dass der vorhandene Fehler schleichend, über einen längeren Zeitraum entsteht und deshalb schon einige Zeit vorhanden sein musste.
... auch der angebliche Gutachter war nicht beim Auspacken dabei und der "schleichende Fehler" ist auch nurt seine Einschätzung, also nichts anderes als eine Vermutung, zumal ein von einer Partei beauftragter Gutachter bei Geicht so und so kaum etwas zählt !
eulekerwe
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GodCast schrieb:und Du hast wohl überlesen, dass er das Gerät einwandfrei erhalten hat und der Fehler erst Wochen später auftauchte.
Nein, eben das kann cr@zy ja nicht beweisen, das hat der Käufer zwar anfänglich so behauptet, nun aber bestreitet er es und will es durch einen nachträglich angeblich aufgetauchten Zeugen, der möglicherweise nur eine Gefälligkeitsaussage macht (also wahrscheinlich falsches Zeugnis spricht, wenn man cr@zys Darstellung folgt), beweisen !
Wenn es so wäre, dass der Fehler erst nach der Inbetriebnahme durch den Käufer aufgetreten ist und das bewiesen bzw. vom Käufer anerkannt wäre, hätte cr@zy kein Problem ! Dann wär er aus der Sache raus !
eulekerwe
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Nein, der Käufer bestreit, dass er die Mängelfreiheit anfangs bestätigt hat und behauptet jetzt, der Fehler hätte von Anfang an vorgelegen und er, der Käufer, hätte sich halt nur lange überlegt, ob er deswegen reklamieren solle oder nicht, schließlich aber dann doch noch vor Fristablauf den Käuferschutz beantragt !
Da ist also nix mit konkludentem Handeln, zumindest müßte cr@zy beweisen, dass der Käufer die Mängelfreiheit zunächst bestätigt hatte und jetzt abstreitet; das kann cr@zy aber nicht, mehr noch, der Käufer hat inzwischen einen Zeugen benannt, der das Vorhandensein des Fehlers von Anfang an angeblich bezeugen würde !
Da ist also nix mit konkludentem Handeln, zumindest müßte cr@zy beweisen, dass der Käufer die Mängelfreiheit zunächst bestätigt hatte und jetzt abstreitet; das kann cr@zy aber nicht, mehr noch, der Käufer hat inzwischen einen Zeugen benannt, der das Vorhandensein des Fehlers von Anfang an angeblich bezeugen würde !
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Er hat es sich nicht lange überlegt, er konnte sich angeblich nicht früher melden weil er in Urlaub war (und das Notebook warscheinlich mit in selbigen genommen hat). Am Anfang sagt er das er es am Wochenende ausgiebig testen wird. Damit bestätigt er doch das er in naher Zukunft testen kann, einen Defekt also Zeitnah angeben kann. Dies ist aber nicht geschehen, stattdessen fährt er in Urlaub und erst dann meldet er einen Defekt.
Also: Was hätte ich bitte machen sollen? Er hat nach dem Testen (was er am folgenden Wochenende tun wollte) keinen Fehler beanstandet. Und plötzlich nach seinem Urlaub kommt er an? Wieso muss ICH jetzt beweisen das es keinen Fehler hat, wenn es obejektiv sehr warscheinlich ist (und für mich feststeht) das dieser Fehler (sofern er überhaupt vorhanden ist) erst bei Benutzung durch den Käufer entstanden ist?
Und zu besagtem Zeugen (nehme mal an das es die Lebensgefährtin ist): Diese ist nicht glaubwürdig (Angeblich Telefonat vor dem Kauf mit angehört, welches dann doch nicht stattgefunden hat und plötzlich per Mail stattfand...)
Naja aber es ist ja egal ob wir hier noch diskutieren, ändert nichts an der Sachlage. Ich melde mich wieder wenn ich was neues höre~
cya
cr@zy
Also: Was hätte ich bitte machen sollen? Er hat nach dem Testen (was er am folgenden Wochenende tun wollte) keinen Fehler beanstandet. Und plötzlich nach seinem Urlaub kommt er an? Wieso muss ICH jetzt beweisen das es keinen Fehler hat, wenn es obejektiv sehr warscheinlich ist (und für mich feststeht) das dieser Fehler (sofern er überhaupt vorhanden ist) erst bei Benutzung durch den Käufer entstanden ist?
Und zu besagtem Zeugen (nehme mal an das es die Lebensgefährtin ist): Diese ist nicht glaubwürdig (Angeblich Telefonat vor dem Kauf mit angehört, welches dann doch nicht stattgefunden hat und plötzlich per Mail stattfand...)
Naja aber es ist ja egal ob wir hier noch diskutieren, ändert nichts an der Sachlage. Ich melde mich wieder wenn ich was neues höre~
cya
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