Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Der Käufer erzählt viel wenn der Tag lang ist und er lügt vor allem. Das müsste auch der Richter erkennen. Wie auch immer, ich denke, dass da erst mal ein Gutachter her muss, der diesen "Schaden" begutachtet. M.M.n. liegt überhaupt kein Schaden vor.
M.M.n. ist der Käufer auch ein ....... also ich würde da ...... wie auch immer. Viel Glück und bis bald.
 
Ganz ehrlich Leute - genau wegen solcher Ereignisse, kaufe ich bei eBay nur wenn es sein muss und dann auch nur von Händlern dort.
Habe schon genug Lehrgeld von Privat an Privat über eBay bezahlt, irgendwann war mir meine Gesundheit wichtiger ;).
Ich sehe eBay (auf privater Ebene) als Flohmarkt in den vier Wänden von beiden Parteien (Anbieter/Käufer) - gekauft wie gesehen - geht ja nur bedingt via Fotos und/oder Beschreibung. Da muss wohl jeder selbst abwägen, ob er diesen Deal eingeht oder nicht.
Klappt alles einwandfrei - wunderbar - jeder bekommt seine Bewertung, aber wehe es hakelt, dann können Gerichte wieder Sonderschichten schieben ;).

Ich kann nicht sagen welche Seite hier nun im Recht ist - will ich auch gar nicht, nur ist es beängstigend welch ein Aufwand für solch eine "kleine" Angelegenheit betrieben wird.

BTW : Dieser helle Fleck auf dem Foto des Displays hat diesen typischen Abstand, auch Größe, wie wenn der Nutzer das Notebook mit dem Daumen kurz anfasst, um es zu transportieren, zurecht zu stellen usw. - je nach Intensität, gibt es solchen Stellen nachhaltige "Defekte" im Display und ggf. in der Hintergrundbeleuchtung.
Aber was weiß ich schon, bin ja kein Sachverständiger und hatte das Gerät auch nicht in der Hand ;).
 
Das Problem ist doch, dass er jetzt anderes behauptet und Du müsstest das, was er jetzt sagt, widerlegen, bzw. beweisen, dass er zunächst andere Angaben gemacht hat ! Das kannst Du aber nicht, da Du offensichtlich ein ehrlicher Kerl bist und kein falsches Zeugnis reden willst wider Deinen Kunden.

Und ob ein Zeuge glaubwürdig ist oder nicht, das musst Du einfach dem Richter überlassen, das liegt nicht an Deiner Beurteilung ! Im gegenteil, Du hast Dich mit Deinem eigenen Zeugen recht unglaubwürdig gemacht,w eil Du einen Zeugen hast laden lassen, der das, was Du beweisen wolltest oder hättest beweisen müssen, gar nicht bezeugen konnte !

Insofern war das geradezu eine Steilvorlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen der Gegenseite durch das Gericht, so nach dem Motto: Wenn der Kläger hier schon unglaubwürdige Zeugen auffährt, wird wohl schon was dran sein, was der Beklagte hier vorbringt !
 
@eulekerwe
Man muss nicht täglich den TE belehren wollen und dabei schon den gleichen Fehler wie er in Bezug auf die Zeugenvernehmung machen. Du unterstellst Crazys Zeugen Unglaubwürdigkeit (-> subjektive Wertung), obwohl dessen Aussage höchstens ungeeignet ist, Crazys Behauptung zu beweisen.
 
Das siehst Du falsch ! Der Zeuge ist mit seiner Aussage glaubwürdig, ich habe nichts Gegenteiliges unterstellt ! Er ist sogar sehr glaubwürdig, denn er gibt ja offen zu, dass er das, was er beweisen soll, nicht bezeugen kann ! Also wird er wohl kaum falsches Zeugnis erbracht haben !

Aber: cr@zy selbst macht sich mit diesem Zeugen unglaubwürdig, weshalb ich von "unglaubwürdigem Zeugen" sprach ! Die "Unglaubwürdigkeit" liegt eben darin, dass man normalerweise keinen Zeugen präsentiert, der angeblich etwas beweisen soll, und dann stellt sich heraus, der kann das gar nicht, weil er beim Verpacken und Versand überhaupt nicht dabei war !

Das muss cr@zy ja aber schon damals gewußt haben, als er den Zeugen präsentierte, um etwas zu bezeugen, wovon cr@zy schon damals wußte, dass der das gar nicht konnte !

Das verstehe ich in diesem Zusammenhang unter "unglaubwürdigem Zeugen" - jenseits juristischer Definitionen ! Wie gesagt, nicht dessen Aussage an sich war gemeint, sondern sein pures Auftreten vor Gericht !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Fullquote des direkten Vorposter entfernt)
eulekerwe schrieb:
Die "Unglaubwürdigkeit" liegt eben darin, dass man normalerweise keinen Zeugen präsentiert, der angeblich etwas beweisen soll, und dann stellt sich heraus, der kann das gar nicht, weil er beim Verpacken und Versand überhaupt nicht dabei war !

Also wäre es für dich Glaubwürdiger gewesen wenn er gesagt hätte das er dabei war als ich verpackt und verschickt habe? Weiss nicht was für ein Typ der Richter ist, ich hoffe aber das er etwas gesunden Menschenverstand besitzt und die Aussage meines Kumpels richtig interpretieren kann...

Wie dem auch sei, lass es doch erstmal auf sich beruhen bis ich was neues weiss. Es bringt nämlich nichts noch mehr zu schreiben bis es was neues zu berichten gibt, zumal du dich nur wiederholst~




cya
cr@zy
 
Ja klar wiederhole ich mich, weil mir einfach nicht in den Kopf geht, dass man das nicht versteht !

Natürlich soll Dein Zeuge nicht lügen ! Aber einen Zeugen, der den Sachverhalt nicht bezeugen kann, das ist doch Unsinn, den überhaupt vor Gericht zu schicken !


Und dass Du jetzt noch schreibst, du würdest hoffen, dass der Richter gesunden Menschenverstand hat und deshalb quasi Deinen Vortrag doch anerkennt und Dein Vorbringen dadurch als bewiesen betrachten könnte, nur weil Dein Zeuge ansonsten einen glaubwürdigen Eindruck machte, aber zu der Sache, die zu beweisen war , überhaupt nichts sagen konnte !

Mein lieber Gott, cr@zy, verzeih mir, aber das ist doch jetzt wirklich nur noch irre !

Dazu schreibe ich jetzt auch nichts mehr !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein paar überflüssige ! entsorgt)
eulekerwe schrieb:
Ja klar wiederhole ich mich, weil mir einfach nicht in den Kopf geht, dass man das nicht versteht !

Das geht mir ähnlich... und da ich grad n bisschen aggro bin NOCH EIN ALLERLETZTES MAL:

eulekerwe schrieb:
Natürlich soll Dein zeuge nicht lügen ! Aber einen Zeugen, der den Sachverhalt nicht bezeugen kann, das ist doch Unsinn, den überhaupt vor Gericht zu schicken !

Ich MUSSTE zu genanntem Zeitpunkt jemanden nennen der wusste das das Notebook in einwandfreiem Zustand ist!

eulekerwe schrieb:
Und dass Du jetzt noch schreibst, du würdest hoffen, dass der Richter gesunden Menschenverstand hat und deshalb quasi Deinen Vortrag doch anerkennt und Dein Vorbringen dadurch als bewiesen betrachten könnte, nur weil Dein Zeuge ansonsten einen glaubwürdigen Eindruck machte, aber zu der Sache, die zu beweisen war , überhaupt nichts sagen konnte !

NOCHMAL ERKLÄR ICH DAS JETZT ABER NICHT :freaky:

eulekerwe schrieb:
Mein lieber Gott, cr@zy, verzeih mir, aber das ist doch jetzt wirklich nur noch irre !!!

Meinen Nick trag ich nicht nur so zum Vergnügen :evillol:

eulekerwe schrieb:
Dazu schreibe ich jetzt auch nichts mehr !

DANKE! :)

*tief Luft holt, sich entspannt und sich vornimmt sowas nichts mehr zu kommentieren*

Danke @ Touch-Knie :)




cya
cr@zy
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (ein paar überflüssige ! entsorgt)
cr@zy schrieb:
Ich MUSSTE zu genanntem Zeitpunkt jemanden nennen der wusste das das Notebook in einwandfreiem Zustand ist!!!


OK, dann doch schlußendlich doch nochmal ! Vielleicht verstehe ich jetzt ja, was Du meinst !

Du dachtest wohl infolge Deiner bisherigen Unerfahrenheit mit gerichtlichen Dingen, weil das Gericht die Benennung eines Zeugen von Dir verlangt hat, Du wärest wohl dann auch verpflichtet, tatsächlich jemanden zu schicken, obwohl Dir schon bewußt war, dass der nix sagen konnte zur Sache !

Dem ist aber nicht so ! Du bist nicht verpflichtet, einen Zeugen auch zu schicken, selbst wenn Du ihn benannt hast ! Du kannst den Zeugen und Dein Beweisangebot jederzeit wieder zurückziehen !


Das Problem ist wohl wirklich Dein (Un-)Anwalt ! Der hätte im Vorfeld mit Dir klären müssen, ob Du einen Zeugen für den Sachverhalt hast, und der hätte dann keinen Zeugen benennen dürfen ! Oder er hätte wenigstens eine Parteienvernehmung beantragen können, in der Du als Partei unter Eid den Sachverhalt hättest bezeugen können; das wäre besser gewesen, als einen Zeugen zu schicken, der zur Sache nichts sagen kann, auch wenn eine Parteienvernehmung normalerweise von Richtern nicht sehr hoch eingeschätzt wird ! Schließlich bist Du ja wohl auch anscheinend der Einzige, der bezeugen kann, dass der Bildschirm beim Verpacken in Ordnung war !

Eine Parteienvernehmung wäre aber auf jeden Fall besser gewesen, als sich so unglaubwürdig mit einem Zeugen zu präsentieren, der gar nichts bezeugen kann ! Schließlich muss Dein Anwalt ja den Zeugen bei Gericht mit der Behauptung benannt haben, dass dieser den Sachverhalt bezeugen kann, sonst hätte der Richter den gar nicht erst vorgeladen !

Sch..... Anwälte also, aber wenn es keine Vernehmung gegeben hätte, hätte der auch keine Verhandlungsgebühr kassieren können !
 
Zuletzt bearbeitet:
cr@zy schrieb:
Wieso muss ICH jetzt beweisen das es keinen Fehler hat, wenn es obejektiv sehr warscheinlich ist (und für mich feststeht) das dieser Fehler (sofern er überhaupt vorhanden ist) erst bei Benutzung durch den Käufer entstanden ist?

Nun ja, der Käufer hat noch vor Ablauf der Frist seine Ansprüche wegen mangelhafter Lieferung geltend gemacht; er macht also nichts, als seine Rechte wahrzunehmen ! Du behauptest allerdings, er hätte zuvor schon Mängelfreiheit bestätigt gehabt - er bestreitet dies nun !

Also musst Du Deine Behauptung beweisen ! Ist doch eigentlich nicht allzu schwer zu verstehen .. oder ?



cr@zy schrieb:
Und zu besagtem Zeugen (nehme mal an das es die Lebensgefährtin ist): Diese ist nicht glaubwürdig
cr@zy

... und das Entscheidende ist, wie der Richter die Glaubwürdigkeit der Zeugin beurteilen wird, nicht für wie glaubwürdig Du sie hältst ! Schließlich ist der Richter ja kein Hellseher und kennt den wahren Sachverhalt deshalb nicht; er könnte ja auch Dich für Unglaubwürdig halten, insbesondere jetzt, nachdem Du einen "Zeugen" benannt hast, der Deine Behauptungen überhaupt nicht bezeugen kann !
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ähnelt wirklich einem (leider schlechten) Roman, was bei Paypal so alles abläuft. Grundsätzlich geb ich Crazy Recht. Es kann und darf nicht sein, dass ein Konzern (in dem Fall Paypal, meinetwegen auch Bank) Regeln aufstellt, die eine Seite zu stark benachteiligen und willkürlich über gedeih und verderb eines Kunden entscheidet.

Auf der Suche nach Urteilen und Streitigkeiten mit Paypal bin ich auf diesen Fall gestoßen und frage mich, warum der Anwalt nicht gegen Paypal geklagt hat? Denn Störer in diesem Falle ist eindeutig Paypal, da diese willkürlich und eigenmächtig über das Vermögen Anderer entscheiden. Wer jetzt behauptet "das steht aber so in deren AGB" liegt grundsätzlich falsch.

Grundsätzlich kann man in AGB reinschreiben, was man will. Man kann sich als Verbraucher natürlich auch unterwerfen und die Regeln befolgen. Ein krasses Beispiel wäre jetzt, wenn in irgendwelchen AGB stünde "Der Vertragspartner überschreibe nach Abschluss des Vertrages dem Anbieter sein komplettes Vermögen" Würde irgendjemand eine solche Geschäftsbedingung befolgen? Sicher nicht. Einige würden den Vertrag nicht unterzeichnen, die anderen gegen diese AGB klagen und Recht bekommen. Solche AGB sind von Rechts wegen unwirksam. Der geschlossene Vertrag unterliegt dem korrespondierenden Gesetz.

Von daher sehe ich es als höchst vielversprechend, Paypal auf seinen AGB festzunageln. Gerichte mögen zwar kontrovers entscheiden, wenn es um Business-Geschichten geht, im Verbraucherrecht, also den Geschäften zwischen Privatpersonen und Konzernen sind die Richter in AGB-Sachen grundsätzlich "Pro Kunde" eingestellt. Da werden zweideutige AGB, auch wenn sie vom Prinzip her passen würden, einwach für unwirksam erklärt und ich denke sogar, dass Paypal hier voll in der Haftung drin ist, denn

Paypal hat das Geld eingefroren, nicht der Käufer,
Paypal hat entschieden, dass das Geld an den Käufer zurück gezahlt wird, kein Richter
Paypal hat bereits Geld an den Käufer gezahlt - ohne rechtliche Handhabe.

Auf diese Weise hat sich Paypal als Dritter in eine vertragliche (Kaufvertrag) Beziehung zwischen zwei Personen eingemischt. Nun steht es jedem Menschen, jeder Firma frei, an jemand Anderes Geld zu zahlen (in diesem Falle Paypal an den Käufer), jedoch muss man sich als Dritter im Bunde nicht gefallen lassen, von einem "Unbeteiligten" das Geld wieder wegnehmen zu lassen (Verkäufer von Paypal).

Für mein Verständnis müsste der Anwalt gegen die besondere Härte in den AGB von Paypal klagen und von Paypal das Geld einfordern, bezw.. die Gutschrift des e-Geldes einklagen, damit crazy das Geld wieder nutzen kann. Die Chancen, diesen Prozess zu gewinnen stehen m.E. wesentlich höher, als die, den anderen Vertragspartner zu belangen.

Möglicherweise geht die Sache jedoch aufgrund der Aussage des Kollegen von crazy den Bach runter, denn wenn die andere Seite halbwegs glaubhaft gemacht hat, dass der Fehler bereits zu Beginn bestanden hat, ist crazys Zeuge nichts mehr wert und es stehen zwei Aussagen gegen eine. Ich würde mich allerdings (auch für crazy) freuen, wenn er siegen würde. Allein die detaillierte Berichterstattung ist schon einiges wert.

Sofern Juristen hier an Brett, sorry an Board sind, wie schätzt ihr die Sache mit den AGB ein? Ist ein Ansatzpunkt oder nicht - hierzu bitte keine Meinungen von Nicht-Juristen bzw. von Leuten ohne jeglichen juristischen Hintergrund. Die Einschätzung soll schon einen gewissen "Wert" haben. Ich würde nämlich gerne auf Suche nach Gleichgesinnten gehen und eine Klage ggf. bis zum EUGh führen, um solch irreführenden und dem Betrug (hier ist jetzt niemand spezifisch angesprochen) wohlgesonnenen AGB einhalt zu Gebieten.

Paypal hätte m.E. allenfalls das Recht, treuhänderisch den Kaufpreis einzufrieren, bis ein Gericht die Ansprüche der Parteien geklärt hat. Erfolgt innerhalb eines Monats keine Klageerhebung irgendeiner Seite, wird der Kaufvertrag als rechtssicher vollzogen angesehen und das Geld an den Verkäufer regulär ausbezahlt. Die Rahmenbedingungen wären die gleichen, wie im "richtigen" Leben und die Verkäufer wären nicht auf das Wohlwollen und die Willkür der inkompetenten Mitarbeiter der Rechtsabteilung von Paypal angewiesen. Obendrein hätte es noch den Vorteil, dass ein "Pleite-Kunde" das rückerstattete Geld nicht schon durchgebracht hat und man nachher auf seinem Schaden einfach sitzen bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzug...)
Schwieriges Terrain, der EuGH hat damit sowieso nichts am Hut, für uns ist beim BGH Schluss.
Wenn du klagen willst, dann werde Wettbewerber, geh zur Verbraucherzentrale oder "generiere" einen Fall. Bei allen Varianten kannst du dir sicher sein, dass die Gegenseite anwaltlich ziemlich gut vertreten sein dürfte.
 
@AgentSmith69
Ich stimme dir eigentlich in allen Punkten zu... und theoretisch auch das PayPal hätte verklagt werden sollen bzw. ich einfach gar niemand hätte verklagen sollen, sondern einfach warten, weil es wohl unwarscheinlich ist das PayPal eine Klage anstrebt... aber hinterher ist man ja immer schlauer =/

Nunja, es ist wie es ist und wie es weitergeht wird sich zeigen.

Habe nun den Bericht der Vernehmung bekommen (und das die Aussage wohl nicht sonderlich hilfreich ist weiss ich selbst, deshalb bitte groß keine Worte drüber verlieren ;)):
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Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts​

Gegenwärtig:
Richter am Amtsgericht Xxxxxx

wegen Protokollierung auf Tonträger gem. § 160 a ZPO ohne Protokollführer.

In dem Rechtsstreit cr@zy gegen Käufer erschienen bei Aufruf der Sache:

- der Zeuge Kollege von cr@zy

Der Zeuge wird zunächst belehrt und sodann wie folgt vernommen:

Zur Person:
Ich heisse Kollege von cr@zy, xx Jahre alt, ich wohne in Kassel. Mit den Parteien des Rechtsstreits weder verwandt noch verschwägert.

Zur Sache:
Der Kläger hat mir grob erzählt, worum es geht. Er hat mir erzählt, dass er den Laptop verkauft hat und sich im Nachhinein Mängel herausgestellt hätten. Es ging wohl um einen Display-Fehler. Es ist aber schon länger her das er mir das erzählt hat, ist schon einige Monate her. Das muss wohl am Anfang der Rechtsstreitigkeit gewesen sein.

Ich habe den Laptop bei ihm ab und zu auch mal gesehen. Ich selbst habe den Laptop nicht benutzt, wir haben allerdings gemeinsam im Internet gesurft. Dass wir da im Internet gesurft haben, war schon ein paar Wochen bevor er es dann wohl verkauft hat. Ich meine, dass er das irgendwie spontan verkauft hat. Es war wohl nicht so, dass er das schon länger vor hatte. Ich kann jetzt nicht mehr sagen, wann er es verkauft hat. Ich kann auch nicht einschätzen, wann er es jetzt ungefähr verkauft hat. Er hat nur mal erwähnt, dass er Geld brauchte und es deswegen verkaufen wollte. Als wir da gemeinsam im Internet unterwegs waren, ist mir nichts aufgefallen an dem Gerät. Ich kann nur sagen, dass es bei ihm generell immer alles sehr gepflegt ist. Einen weißen Fleck habe ich nicht wahrgenommen. So was würde man aber sehen.

Laut diktiert und genehmigt, nachdem auf nochmaliges Vorspielen verzichtet wurde.

Der Zeuge Kollege von cr@zy wurde unvereidigt um 11.05 Uhr entlassen.
Der Zeuge verzichtet auf Auslagenersatz.

Xxxxxx
Richter am Amtsgericht

Zugleich für die Richtigkeit der Übertragung vom Tonband:
Xxxxxx, Justizangestellte.
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Was mich jetzt doch ein wenig wundert: Mein Kollege wurde jetzt für den 7.4.10 nach Düsseldorf geladen. Grund? unbekannt...

Ich selbst wurde nicht geladen, hatte aber heute einen Anruf auf meinem AB von meinem Anwalt mit der Bitte mich nochmal zu melden, um noch irgendwas zu klären. Was das ist weiss ich noch nicht, werde ich morgen in Erfahrung bringen und es dann hier noch posten...

Bis dahin: Erzählt mir bitte wie (un)hilfreich die Aussage für mich ist :o




cya
cr@zy
 
Das kann dir nur der Richter "erzählen".
Nebenbei bezweifle ich, dass hier jemand die nötigen Kenntnisse im Prozessrecht hat, um dir sinnvolle Auskünfte zu geben. Halte dich an deinen Anwalt.
 
@Spraadhans:

Wettbewerber muss ich nur werden, wenn ich Paypal abmahnen will. Darum geht es mir aber nicht. Ich will ja, dass Paypal Fußangeln angelegt werden und die mit den Kundengeldern nicht mehr machen können, was sie wollen. Ein solches Verhalten kann manch kleinen Existenzgründer schnell in arge Bedrängnis führen... Und der EuGH schaltet sich dann ein, wenn Länderübergreifendes Recht betroffen ist. Aber ich lasse es mal so stehen ;-)

@crazy:
Das Ganze wird darauf hinauslaufen, dass der Anwalt der Gegenseite behauptet, dass dein Kollege nicht eindutig belegen kann, dass dein Notebook beim Verkauf mängelfrei gewesen ist. Die Vorgeschichte, dass es vorher keinen Fehler gab und dass Du es nur wegen Geldmangels verkauft hast, ist eigentlich irrelevant und unterstreicht wenn überhaupt, dass keine arglistige Täuschung vorliegt. Als "gute" und beweiskräftige Aussage kann man es sicher nicht werten.

Warum dein Kumpel jetzt doch nach DDorf kommen soll, kann ich nicht genau sagen. Möglicherweise versucht der Richter aus ihm noch das Eine oder Andere heraus zu kitzeln oer er will face to face erkennen, ob dein Kumpel ne ehrliche Haut ist und wie viel Beweiskraft er seinen Aussagen beimessen kann.

Die Rechtsprechung in diesem Falle ist eine Ermessenssache des Richters. Zunächst wollte dieser den Fall vom Tisch haben, deswegen das Vergleichsangebot. Keine Beweisaufnahme, keine richterliche Verantwortung, mehr Gebühren für weniger Arbeit... Dann hast Du ihm in die Suppe gespuckt und wolltest dein Urteil. Es kann jetzt natürlich auch sein, dass er deinen Kumpel nur lädt, um für dich die Kosten (auch, wenn es deine RV bezahlt, der Richter weiß das mglw. nicht) in die Höhe zu treiben und dich dadurch zu dem Vergleich zu drängen, denn mit dem Vergleich könntest Du das Verfahren sofort beenden...
 
Zuletzt bearbeitet: (Fehlerteufel.... wer noch welche findet, soll sie behalten ;-)))
Und der EuGH schaltet sich dann ein, wenn Länderübergreifendes Recht betroffen ist.

Der EuGH schaltet sich nicht ein, er wird angerufen und das auch nur, wenn europäisches Recht zumindest mittelbar betroffen ist. Das ist bei den hier diskutierten AGB von paypal m.W. nicht der Fall.

Zur restlichen "Auskunft" verweise ich nochmal hierauf:

Nebenbei bezweifle ich, dass hier jemand die nötigen Kenntnisse im Prozessrecht hat, um dir sinnvolle Auskünfte zu geben. Halte dich an deinen Anwalt.
 
Habe mir den Thread bzw gegen Ende hauptsächlich deine Posts durchgelesen und es ist einfach nur...Wahnsinn!
Vergleicht man Threaderstellungsdatum mit heutigen kann man das kaum fassen, im privaten Bereich ich zumindest nicht.

Finde es klasse das du dir die Mühe hier machst.
Drücke dir die Daumen, ist ein ja hin und her ohne Ende.
 
@agent smith
dass paypal der knackpunkt ist, wurde schon ganz am anfang gesagt. warum dann gegen den käufer geklagt wurde, kann ich dir auch nicht sagen. er hat aus seiner sicht (seine version kennt hier niemand!) korrekt gehandelt. nur irgendwie kam hier jemand auf den trichter "dem zeig ichs".... dass das zum scheitern verurteilt ist/war und im grunde nur kindergartenniveau hat, war vielen klar.... ausser dem te ;)
 
@HN - soviel ich gelesen habe, war es mehr der Anwalt des TE als er selbst, der den Schritt gg. den Kunden gegangen ist. Ich denke bei dieser Sache, dass der Anwalt entweder nur sehr wenig über die Sache nachgedacht hat und (da er bei Rechtschutz ja eh problemlos an sein Geld kommt) sich sich gesagt hat, gegen Paypal könnten wir ja in einem zweiten Verfahren vorgehen...

Ich selbst hab mit Anwälten schon einiges erlebt, deswegen gibts bei bei denen grundsätzlich keinen Vertrauensvorschuss mehr und ich bereite ein Verfahren im Vorfeld schon mit mehreren Alternativen Vorgehensweisen auf, die ich dann mit dem Anwalt erörtere...

Was ich so aus dem ganzen Thread herauslese ist crazy vielleicht einfach nur unerfahren, vielleicht auch zu gutgläubig, wenn es um die Ehrlichkeit der Mitmenschen geht. Was den Umgang mit Rechtsanwälten betrifft, hat er ja schon mehrfach geschrieben, dass er seinem Anwalt "da voll und ganz vertraut"...

Ich kann ihm da eigentlich nur empfehlen, seinen Anwalt auf die Alternative (gegen Paypal) anzusprechen, da diese sich als Dritte unberechtigterweise eingeschaltet haben und auf eigene Verantwortung gehandelt haben. Bin mal gespannt, was er dazu sagt (der Anwalt)

@Spraadhans: Deine Aussage trifft zwar zu, mein Fehler - er wird angerufen.. - aber verschiedentlich kann der EuGH auch Verfahren entscheiden, bei denen in erster Linie nationales Recht betroffen ist. Immerhin will sich die EU auf eine gemeinsame Basis hin bewegen. Das führt dann dazu, dass speziell für international agierende Konzerne (Google, ebay, Paypal) auch der EuGH aktiv werden kann. Beispiel hier: http://www.telemedicus.info/article/1681-EuGH-Die-AdWords-Entscheidung-im-Detail.html
Hier gab es auch zwei Wege: über nationales Recht oder Internationales Recht.

Was wenig bewusst ist, wir leben in einer Zeit, in der nicht erst ein Gesetz geschrieben werden muss, um ein Gericht anzurufen, weil jemand anscheinend einen Fehler gemacht hat. Steht ein Sachverhalt nicht eindeutig in einem Gesetz, entscheidet das Gericht aus dem Bauch heraus "nach Treu und Glauben" und zwingt bei wirklich wichtigen Entscheidungen die Politik zu handeln und Regeln dafür fest zu legen, was wiederum bedeutet, dass hier bei länderübergreifenden AGB bzw. Handlungsweisen durchaus auch der EuGH tätig werden kann, wenn er denn gerufen wird. Vielleicht nicht für eine Einzelperson, vielleicht aber bei einer Sammelklage. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege...
 
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