Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Wie Eulekerwe auch schon vorher erwähnt hat, warten bis man, in diesem Fall von PayPal geklagt wird und nichts zahlen. Somit is derzeit Paypal fein raus und Crazy klagt, aber den Käufer.

Wie ich in meinem Beitrag schon geschrieben habe dient das als Beispiel nicht voreilig zu zahlen sondern lieber abwarten ob überhaupt die anderen klagen. Würde PayPal nicht klagen wären alle fein raus und wenn doch, haben sie die Beweislast und wie Eule auch beschrieben hat die entsprechenden Aufwände.

@Eule Kann mich noch wage erinnern dass die Haftung für Transportschäden dispositives Recht ist, jedoch wenig Spielraum für Private zulässt
 
Zuletzt bearbeitet:
BustaFiles schrieb:
§307 geht meiner Rot markierten Textstelle konform, wenn man den Kontext herstellen kann.

a) Du hast meine Ausführungen nicht gelesen?
b) Du hast meine Ausführungen nicht verstanden?
c) Du glaubst die Verbraucherzentrale hätte Ahnung von Jura?

Wähle ;)

Zur Aussage: "Ausschluß der Gewährleistung reicht 100%"

Nicht wirklich. Du schließt mit der Aussage "Ausschluß der Gewährleistung" auch § 309 Nr 7 a), b) BGB aus. Dies ist nicht möglich. Inwiefern § 307 BGB noch betroffen ist würde eine Klärung und juristische Aufarbeitung von mehreren Stunden brauchen! Ich verzichte hier drauf, da die Aussage schon mit § 309 fällt.

Da auch keine sinnvolle Reduktion der Aussage "Ausschluß der Gewährleistung" vorgenommen werden kann ist diese nichtig. Es gelten ab dann die gesetzlichen Regelungen zum Gebrauchsgüterkauf ink. Gewährleistungspflicht.

BustaFiles schrieb:
Wenn der Käufer über Mängel bzw die Mängel im Verkaufstext eindeutig angezeigt werden, entsteht dem Käufer kein gravierender Nachteil, er ist ja im Vorfeld über Mängel informiert und kann seine Entscheidung abwägen, oder?!

Ich brainstorme Dich:
Mangelfolgeschaden. Versteckter Mangel. Schadensersatz bei Verletzung von Leib oder Leben.

BustaFiles schrieb:
Also ist die Aussage in diesem Zusammenhang absolut korreckt von mir, "Ausschluß der Gewährleistung".
Aber wozu sich hier was weitergeben, wo Copy und paste doch so schön einfach ist. :freak:

Nö, Deine Aussage ist falsch und nicht richtig! Das steht aber schon mind. drei mal oben in Postings inkl. Erklärung. Lies die doch einfach mal!
 
2 Korrekturen:

a) In der Verbraucherzentrale sitzen sehr wohl Juristen, meist zugelassende Rechtsanwälte. Wer sonst sollte die vielen Verfahren vor Gericht ausfechten.

b) Wenn der Käufer den Mangel kennt, sind seine Rechte diesbzgl. regelmäßig ausgeschlossen, vgl. § 442 BGB.
 
zu b) jo wenn es in der Beschreibung steht und dem Käufer muss dies auffallen, wird der Mangel Bestandteil des Vertrags
 
es tut mir leid dass ich kein Jurist bin und nur 1 Vorlesung im Wirtschaftsprivatrecht besucht habe und es deinen Anforderungen nicht entspricht mich im korrekten Kontext zu verständigen.
 
OLG Hamm schrieb:
1. Auch beim Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeuges hält ein formularmäßig vereinbarter umfassender Haftungsausschluss der Inhaltskontrolle nicht stand und ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 im Ganzen nichtig.

Das ist der Unglaube der "ebay-Generation"

Inwiefern § 442 BGB dafür schützt ist auch klar. Es ist ein Ausschlussgrund für Ansprüche im Mängelgewährleistungsrecht hat aber grundsätzlich mit den AGB gar nichts zu tun. Die sind weiterhin nichtig.

Übersieht der Verkäufer auch nur einen Mangel ist er weiterhin dran. Diese Forumlierung daher zu empfehlen halte ich für sehr gewagt.

Es gibt sicherlich noch interessante Konstellationen im Bereich "Schäden gegen Leib und Leben" die hier ggf. lustige Blüten schlagen könnten.

Es ist mir auch klar das die Verbraucherzentralen Juristen anstellen oder beauftragen, aber deshalb sitzt mir noch lange nicht jederzeit ein Jurist vor der Nase wenn ich dort etwas erfrage. Auch die Verbraucherzentralen irren oft genug.

Korrekt wäre:
Liste ich alle Mängel auf und kann zu 100% Ausschließen, dass es andere Mängel gibt, so greift § 442 BGB und ich kann mir vielleicht den Gewährleistungsausschluss sparen.

Das macht die AGB aber noch lange nicht besser. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach einen den Anforderungen des 309 entsprechenden Ausschluss formulieren, dann ist der Privatverkäufer grds. aus dem Schneider. Ich halte es rechtspolitisch auch für fragwürdig, dass die eigentlich verbraucherschützenden AGB Regelungen nun zu seinem Nachteil bei >3 ebay-Verkäufen angewendet werden sollen aber das ist nur meine persönliche Meinung am Rande.
 
Servus crazy!

Hab auch mal mit einem Käufer zu tun gehabt der mir erzählen wollte, die CPU sei nicht ok.
Verbogene Pins angeblich. Hatte das Ganze damals gütlich Regeln können, bin nicht davon abgewichen das die CPU ohne Mängel war.

Das ist meine Empfehlung an Dich für zukünftige Verkäufe:

- Zeuge beim Funktionstest u Einpacken der Ware

- Von der Beschreibung des Artikels nicht nachträglich abweichen!

( Du wolltest dich ja auf eine Teilzahlung einlassen, 10€, vermutlich weil du korrekt bist u keinen Stress machen wolltest. Nur kann eine solche Zahlung gern
als Schuldeingeständnis gesehen werden. "der wußte das ja u will sich jetzt freikaufen"oder so ähnlich)

- sämtliche Vorgänge, von Beginn bis Ende der Aktion, Telefonate etc seperat abspeichern.

Wollte dir nur mein Mitgefühl als ehrlicher Verkäufer mitteilen und hoffe du hast Erfolg bei deinen Bemühungen um Schadensbegrenzung.

Mfg:)
 
Finsterkatze schrieb:
Das ist meine Empfehlung an Dich für zukünftige Verkäufe:

- Zeuge beim Funktionstest u Einpacken der Ware

Naja, den findet man auch im Nachhinein - wer soll das Gegenteil beweisen?

Die Frage ist, ob ein Zeuge auch wirklich alles gesehen hat, wenn selbst ein Verkäufer einen Mangel übersehen kann?
 
@Marvin Monroe

Mit Verlaub: Scheiß Idee!

§ 153 Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html

Ergänzung ()

spraadhans schrieb:
Einfach einen den Anforderungen des 309 entsprechenden Ausschluss formulieren, dann ist der Privatverkäufer grds. aus dem Schneider. Ich halte es rechtspolitisch auch für fragwürdig, dass die eigentlich verbraucherschützenden AGB Regelungen nun zu seinem Nachteil bei >3 ebay-Verkäufen angewendet werden sollen aber das ist nur meine persönliche Meinung am Rande.

Könnte was werden, ich mach es z.B. so. Was die rechtspolitische Sicht angeht. Das Urteil ist ja schon von 2002, ich glaube hier ist defintiv was im Argen.

Theoretisch sind aufgrund der Deutung alle Gewährleistungsausschlüsse bei ebay nichtig.
 
Wie soll man denn sonst übermütige Käufer von nachträglicher Beschädigung und Gewährleistungsforderungen abhalten?
 
Der Käufer muss ja belegen, dass die Kaufsache bereits beim Abschicken mangelhaft war. Außerdem besteht die Gefahr der Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses ja nur bei mehrmaliger Verwendung einer solchen Formulierung. Ist die Formulierung hingegen richtig gewählt, dann hat der Käufer in 99,9% der Fälle auch keine Ansprüche gegen den Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels.
 
Lubber schrieb:
@Marvin Monroe

Mit Verlaub: Scheiß Idee!


http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html

Für Dich ist es eine scheiß Idee, in dem meisten Fällen aber sicherlich Realität.

Wer hat immer einen Zeugen dabei, wenn er etwas auf Ebay verkauft bzw. wenn er Ware von einem Ebayverkäufer erhält?

Ehrlich gesagt bezweifel ich das auch in diesem Fall.

In den meisten Fällen geht doch niemand davon aus, dass es Problem geben könnnte.
Also wird man auch in den seltensten Fällen einen Zeugen haben, der bei der Funktionsprüfung, dem Einpacken und - z.B. bei unversicherterm Versand - auch noch bei der Abgabe anwesend ist.

Das gilt besonders für Privatverkäufer, die öfter mal etwas auf Ebay verkaufen.

Und wer öfter etwas auf Ebay kauft, wird auch nicht immer jemanden finden, der beim Öffnen des Pakets und der Funktionsprüfung dabei ist.

Und ein Zeuge, der sich nicht wirklich mit dem Gerät auskennt, nützt Dir - mal abgesehen bei einem äußeren Schaden - auch nicht immer.
Ergänzung ()

BustaFiles schrieb:
Wie soll man denn sonst übermütige Käufer von nachträglicher Beschädigung und Gewährleistungsforderungen abhalten?

Wenn ich das schon lese...

Wenn ich etwas auf Ebay kaufe und im Auktionstext kein Mangel erwähnt wird, dann erwarte ich auch mangelfreie Ware. Ansonsten hat der Verkäufer seinen Müll zurückzunehmen. Das hat nichts mit Übermut zu tun.

Ich habe in den letzten 10 Jahren bereits über 1000x etwas auf Ebay privat (meist Schallplatten, einige für über 200 Euro/Stück, aber auch schon teurere Synthesizer und Computer) verkauft und stets darauf geachtet, dass der Zustand der Artikel nach bestem Gewissen beschrieben wurde. Und ich habe niemals eine Rücknahme oder Gewährleistung ausgeschlossen.

In den wenigen Fällen, bei denen es mal ein Problem gab, hatte ich immer eine Lösung gefunden. Ich habe bis heute noch keine negative Beurteilung erhalten.

Das einzige Problem, das ich jetzt, nach so langer Ebay-Zeit, habe, ist mit einem Verkäufer, der meint, ich hätte das Geld nicht von Paypal zurückverlangen dürfen, weil im Auktionstext stand, dass keine Rücknahme erlaubt sei. Andererseits hatte er im Auktionstext auch geschrieben, dass der Artikel in sehr gutem Zustand gewesen wäre - dumm, dass das Gerät nicht so funktionierte, wie es sollte. Selbstverständlich hat er auch einen Zeugen, der beim Funktionstest und Einpacken dabei war.

Wenn man mal nach Ebay und Gewährleistung oder Rücknahme googelt, dann denkt man, dass auf Ebay nur noch Müll verkauft wird und man niemanden mehr trauen darf.

Die Realität sieht zum Glück anders aus, auch wenn manche selbsternannten Hobbyjuristen das anders sehen. Den meisten Stress erzeugen viele Verkäufer selbst.
 
Wann wird nun in der Sache ein endgültiges Urteil gesprochen?
Wenn es Positiv ausgeht für den Verkäufer, wird ich die Zeugin des Käufers wegen Uneidlicher Falschaussage anzeigen. Als kleines Dankeschön. Dein eins ist klar, beide können nicht recht haben. Einer muss Lügen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_uneidliche_Aussage

Muss mich korrigieren, das gilt nur für das Strafrecht. In Zivilrecht wäre das Prozessbetrug.
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

Also die Zeugin wegen Prozessbetrug anzeigen. Ich wette die macht dann nie wieder für ihren Freund so eine Aussage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gorefiend1 schrieb:
Was ich damit sagen will ist, dass auch wenn Zahlungsmahnungen und, ach, ja Anwälte wurden mir auch angedroht, eingehen, Ruhe bewahren, nix Zahlen! das ist ganz wichtig, denn auch wenn Leute die dann das Verfahren gewonnen haben und Anspruch auf das Geld hatten, haben keinen cent gesehen da bis dahin die Firma nicht mehr existiert hat oder aus anderen dubiosen Gründen nicht mehr auffindbar ist.

Einfach warten, die Beweislast haben dann sie zu tragen ......

Genauso ist es ! Man kann dies im Internet nicht oft genug sagen und sollte es immer wieder vortragen, damit sich unschuldige Opfer fieser Methoden nicht aufgrund ihrer Unerfahrenheit im Umgang mit Rechtsangelegenheit immer wieder einschüchtern lassen und aus falscher Angst die "Internet-Gangster" allzu leichtes Spiel haben !


Lord Wotan schrieb:
Also die Zeugin wegen Prozessbetrug anzeigen. Ich wette die macht dann nie wieder für ihren Freund so eine Aussage.


Um Himmelswillen, gib keine solchen Ratschläge, wenn Du keine Ahnung hast ! Aus der Rechtssprechung im Zivilrecht ergibt sich keineswegs, dass strafrechtlich auch Prozeßbetrug vorgelegen haben muss ! Letztlich muß im Strafprozeß alles wieder neu bewiesen werden und kann dann ganz anders aussehen und ganz anders herum ausgehen, als der Zivilrichter das beurteilt hatte !

Vielmehr kann es ganz schnell passieren, dass derjenige, der eine so nebulöse Strafanzeige erstattet, selbst angezeigt wird, wegen "Falscher Verdächtigung, Verleumdung und übler Nachrede" !!!!

Also Finger weg von solchen Sachen und wenns irgend geht sich fernhalten von den Mühlen der Justiz ..... lieber kleinere Schäden und Nachteile hinnehmen als sich das ganz große Disaster einfangen !!!
 
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eulekerwe schrieb:
Also Finger weg von solchen Sachen und wenns irgend geht sich fernhalten von den Mühlen der Justiz ..... lieber kleinere Schäden und Nachteile hinnehmen als sich das ganz große Disaster einfangen !!!

Amen!

;)
 
@eulekerwe

Hast du überhaupt meine Verlinkung gelesen?
So und wenn das was in der Verlinkung steht gegeben ist, ist es Prozessbetrug! Warum willst du verhindern, das das geahndet wird? Willst du Prozessbetrüger etwa Schützen? Wenn es Prozessbetrug war, sollen diese Verbrecher auch die Vorzüge einer Vorbestrafung genießen. Schließlich war das ein ganz klarer Prozessbetrug, wenn das so abgelaufen ist. Und solche Menschen muss man das Handwerk legen. Und was du sagst stimmt nicht. Ich habe auch mal den Kanzler Schröder wegen führen eines Angriffskrieges angezeigt. Und mir ist nichts passiert. In Gegenteil ich darf sogar weiterhin in ÖD arbeiten. Das was du sagst stimmt nämlich so nicht. Dein Aussage hier zum Thema dient nur dazu, das Recht zu verhindern. Und lese doch mal was die Zeugin zu von sich gegeben hatte. Erst war sie Zeugin eines Telefongespräch was nie statt gefunden hatte. Dann ist sie Zeugin von EMails die nie geschrieben wurden. Also echt, wenn das kein Prozessbetrug sein soll, dann weiß ich nicht!

Hier noch mal ein Auszug aus meiner Verlinkung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein.


So alle Punkte sind erfühlt. Sie sagt sie sei Zeugin eines Telefonats um ein Urteil gegen den Verkäufer zu erwirken. Als das nichts gebracht hatte. Weil nachweislich kein Telefonat statt gefunden war. Ist sie auf einmal Zeugin von Emails, die leider nicht mehr auffindbar sind. Alles zum Ziel ein Urteil in Sinne des Käufers zu erwirken. Also zum Vermögensschaden für den Prozessgegner, in unseren Fall den Verkäufer. So und nun du!
 
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Hey WOTAN, Du verstehst gar nicht, um was es hier geht !

Ich habe nirgends behauptet, dass eine Falschaussage kein Prozeßbetrug wäre ! Also, was redest Du denn da fürn Unsinn ????

Die ganz andere und hier diskutierte Frage aber ist: Läßt sich wirklich beweisen, ob eine Falschaussage vorliegt ! Und hier im Besonderen: Wir wissen es nicht einmal, ob cr@zy die Wahrheit sagt, sondern wir glauben ihm das einfach, weil er vertrauenswürdig klingt !


Und wenn Du keine Probleme damit hattest, Kanzler Schröder anzuzeigen, dann ist ganz klar warum: Die wollten Dir für diese unsinnige Idee nicht noch eine weitere Öffentlichkeitsplattform schaffen und haben Dich ins Leere laufen lassen !

Ich hatte schon mal ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung am Hals, weil ich jemanden angezeigt habe, der mein Auto geklaut hatte ! Das Strafverfahren, dem ich dann ausgesetzt war, ist zwar positiv für mich ausgegangen, aber was hatte ich für einen Ärger und Zeit und Kostenaufwand !
 
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