Doc Foster
Fleet Admiral
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Was hat das mit dem Ebayfall hier zu tun?
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BustaFiles schrieb:§307 geht meiner Rot markierten Textstelle konform, wenn man den Kontext herstellen kann.
BustaFiles schrieb:Wenn der Käufer über Mängel bzw die Mängel im Verkaufstext eindeutig angezeigt werden, entsteht dem Käufer kein gravierender Nachteil, er ist ja im Vorfeld über Mängel informiert und kann seine Entscheidung abwägen, oder?!
BustaFiles schrieb:Also ist die Aussage in diesem Zusammenhang absolut korreckt von mir, "Ausschluß der Gewährleistung".
Aber wozu sich hier was weitergeben, wo Copy und paste doch so schön einfach ist.
OLG Hamm schrieb:1. Auch beim Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeuges hält ein formularmäßig vereinbarter umfassender Haftungsausschluss der Inhaltskontrolle nicht stand und ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB in der Fassung vom 2. Januar 2002 im Ganzen nichtig.
Finsterkatze schrieb:Das ist meine Empfehlung an Dich für zukünftige Verkäufe:
- Zeuge beim Funktionstest u Einpacken der Ware
http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
spraadhans schrieb:Einfach einen den Anforderungen des 309 entsprechenden Ausschluss formulieren, dann ist der Privatverkäufer grds. aus dem Schneider. Ich halte es rechtspolitisch auch für fragwürdig, dass die eigentlich verbraucherschützenden AGB Regelungen nun zu seinem Nachteil bei >3 ebay-Verkäufen angewendet werden sollen aber das ist nur meine persönliche Meinung am Rande.
Lubber schrieb:@Marvin Monroe
Mit Verlaub: Scheiß Idee!
http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html
BustaFiles schrieb:Wie soll man denn sonst übermütige Käufer von nachträglicher Beschädigung und Gewährleistungsforderungen abhalten?
Gorefiend1 schrieb:Was ich damit sagen will ist, dass auch wenn Zahlungsmahnungen und, ach, ja Anwälte wurden mir auch angedroht, eingehen, Ruhe bewahren, nix Zahlen! das ist ganz wichtig, denn auch wenn Leute die dann das Verfahren gewonnen haben und Anspruch auf das Geld hatten, haben keinen cent gesehen da bis dahin die Firma nicht mehr existiert hat oder aus anderen dubiosen Gründen nicht mehr auffindbar ist.
Einfach warten, die Beweislast haben dann sie zu tragen ......
Lord Wotan schrieb:Also die Zeugin wegen Prozessbetrug anzeigen. Ich wette die macht dann nie wieder für ihren Freund so eine Aussage.
eulekerwe schrieb:Also Finger weg von solchen Sachen und wenns irgend geht sich fernhalten von den Mühlen der Justiz ..... lieber kleinere Schäden und Nachteile hinnehmen als sich das ganz große Disaster einfangen !!!