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eulekerwe schrieb:hätte sich crazy meine ganz zu Anfang geschriebenen Beiträge, in denen ich exakt diese Misere vorausgesagt habe, zu Herzen genommen, hätte das Geld und den Laptop behalten, dann wäre er fein herausgewesen; damals habe ich ihm auch geschrieben, er soll in aller Ruhe abwarten und sich von Paypal verklagen lasse! Und ich wiederhole: Die hätten das nie gemacht...
Nochmal (wie auch damals schon geschrieben): Ich habe bereits von von PayPal beauftragten Anwälten eine Zahlungsaufforderung bekommen. Und hätte ich diese nicht bezahlt, dann wäre es weitergegangen - bis hin zur Klage. Das steht fest
eulekerwe schrieb:Crazy hat den Falschen verklagt ! Der hatte seine vertragliche Leistung gegenüber crazy erbracht und den Laptop bezahlt, ihn obendrein sogar noch unaufgefordert zurückgeschickt und dabei gegen Crazy gar keine Schadenersatz- bzw. Rückzahlungansprüche gestellt ! Alles war in Butter und crazy fein raus: Geld in der Tasche und den Laptop hätter er nochmal verkaufen können !
Zum einen hat er ihn durch Aufforderung von PayPal an mich zurückgeschickt, zum anderen hätte der Käufer auch keine Rückzahlungsansprüche an mich stellen müssen, da er das Geld ja bereits von PayPal zurückerhalten hat. Und wie schon gesagt: das Geld hatte ich und einen "defekten Laptop" (<- Habe ich nicht überprüfen können, da das Paket ja wieder zurück ging), soweit korrekt... aber was bringt mir das, wenn das Geld von PayPal eingefordert wird und ich einen beschädigten Laptop in der Hand hab?
eulekerwe schrieb:jetzt sollen auch noch Zeugen an verschiednen Orten vernommen werden ..... die bekommen Zeugengeld, Arbeitsaudfall, Fahrtkosten etc. etc.
So wie ich das verstanden hab (so stand es im letzten Schreiben meines Anwalts) wird das nicht direkt vor Ort sondern irgendwie per Schriftverkehr geklärt... kA... und selbst wenn... was interessiert es mich?
eulekerwe schrieb:Mit emails kann überhaupt nichts bewiesen werden ! Eine Email kann man auf seinem eigenen PC einfach mittels eines Texteditors mit beliebigem Inhalt produzieren und ausdrucken ! Und selbst wenn man Zeugen hätte, die bezeugen könnten, dass eine Email eines bestimmten Inhalts angeblich verschickt wurde, dann ist noch lange nicht bewiesen, dass diese Email den Empfänger auch erreicht hätte !
Druck mal eine mittels Editor erstellte E-Mail aus. Da fehlen dann die Angaben wie Datum und website URL. Klar kann man das irgendwie auch noch hinbekommen, aber dann müsste man sich schon sehr viel Mühe machen.
Und der Beweis das die E-Mail empfangen wurde ergibt sich in meinem Fall daraus, dass auf jeder meiner E-Mails geantwortet wurde~
eulekerwe schrieb:Wenn ich trotz Ausschluss von Gewährleistung und Rücknahme im Angebot zusichere, dass etwa der Bildschirm des Laptops keine Schäden aufweist, dann ist das eine sogenannte "zugesicherte Eigenschaft" ! Und wenn der Bildsdchirm entgegen dieser Zusicherung diese Eigenschaft dann doch nicht hat, nützen Gewährleistungs- und Rückgabeausschlüsse nichts; der Verkäufer haftet dann wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft !
Stimme ich dir ja auch voll zu. Aber zum einen hab ich nichts zugesichert, zum anderen hatte der Laptop keinerlei derartiger Schäden.
eulekerwe schrieb:Allerdings, da wir hier ja fast alle den Eindruck haben, dass das stimmt, was crazy uns berichtet hat, und weil wir derhalben wohl auch alle mit ihm sympathisieren, drücke ich ihm weiter die Daumen und Hoffe, dass der Richter nun vielleicht bald ein "Fehlurteil" zu seinen Gunsten sprechen wird !
Auch wenn ich das mit dem "Fehlurteil" ein wenig anders sehe (nach deutschem Recht mag es vllt. falsch sein, aber nicht nach klarem Menschenverstand)... danke
cya
cr@zy