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Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz
- Ersteller cr@zy
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franeklevy
Vice Admiral
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- Juni 2006
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^^und ich dachte heute gibts endlich die Einigung, auf die Erklärungen bin ich wirklich gespannt - kannst du trotzdem ganz schnell eine Tendenz nennen? Bitte!
Grüße,
franeklevy
Grüße,
franeklevy
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- Mai 2008
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- 3.980
Klar... Tendenz: 50/50...
Kurzfassung: Ich soll Stellungnahme auf den Schriftsatz vom 11.9. nehmen und er soll die Mails die die Zusicherung des fehlerfreien Displays beinhalten ausdrucken und einzureichen. Kann er natürlich nicht, da dies nie geschehen ist...
Morgen kommt der komplette Brief. Und ich habe vorhin schon ne Stellungnahme geschrieben... gehe zwar davon aus das mein Anwalt auch was schreiben wird, aber wird sicher nicht schaden... hab gleich morgen nen Termin gemacht wo ich nochmal alles mit ihm durchgehen werde.
Melde mich morgen Abend wieder, also noch etwas Geduld~
cya
cr@zy
Kurzfassung: Ich soll Stellungnahme auf den Schriftsatz vom 11.9. nehmen und er soll die Mails die die Zusicherung des fehlerfreien Displays beinhalten ausdrucken und einzureichen. Kann er natürlich nicht, da dies nie geschehen ist...
Morgen kommt der komplette Brief. Und ich habe vorhin schon ne Stellungnahme geschrieben... gehe zwar davon aus das mein Anwalt auch was schreiben wird, aber wird sicher nicht schaden... hab gleich morgen nen Termin gemacht wo ich nochmal alles mit ihm durchgehen werde.
Melde mich morgen Abend wieder, also noch etwas Geduld~
cya
cr@zy
S
samotyr
Gast
4.11. ist der nächste Termin? Ist ja schlimmer als auf die nächste Lost-Staffel zu warten
Freue mich auf den Bericht morgen und drücke dir die Daumen für den nächsten Termin.
Freue mich auf den Bericht morgen und drücke dir die Daumen für den nächsten Termin.
ThomasK_7
Vice Admiral
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- 6.791
Also ich muss sagen, schon etwas unfähig oder clever von Deinem Anwalt, noch einmal für einen 2. Termin zu sorgen. Nachdem was Du uns bisher geschildert hast, wäre die Sache ja ganz eindeutig und damit entscheidbar gewesen. Ein 2. Termin und dann mit diesen Begründungen zeugt von wenig guter Terminvorbereitung Deines Anwaltes.
Hexenkönig
Lieutenant
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- Jan. 2009
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@ThomasK_7 und GodCast
Der Anwalt hat damit nicht viel zu tun. Der Richter entscheidet, was er sehen will und was nicht. Da kann sich der Anwalt 1000 Mal gut vorbereiten, wenn der Richter diese "Beweise" einsehen möchte, dann ist das seine Entscheidung.
Wartet doch erstmal ab, was am Ende herauskommt, bevor ihr per Ferndiagnose den Anwalt madig macht...
Der Richter an sich ist eben eine spezielle Sorte Mensch, die auch manchmal am gesunden Menschenverstand vorbei entscheidet. Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche.
Also dann...warten bis zum 04.11. ... Ich drück dir weiterhin die Daumen Cr@zy!
Der Anwalt hat damit nicht viel zu tun. Der Richter entscheidet, was er sehen will und was nicht. Da kann sich der Anwalt 1000 Mal gut vorbereiten, wenn der Richter diese "Beweise" einsehen möchte, dann ist das seine Entscheidung.
Wartet doch erstmal ab, was am Ende herauskommt, bevor ihr per Ferndiagnose den Anwalt madig macht...
Der Richter an sich ist eben eine spezielle Sorte Mensch, die auch manchmal am gesunden Menschenverstand vorbei entscheidet. Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das Gleiche.
Also dann...warten bis zum 04.11. ... Ich drück dir weiterhin die Daumen Cr@zy!
Heretic Novalis
Banned
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- Jan. 2002
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- 8.048
wir kennen aber eben nur eine seite der geschichteNachdem was Du uns bisher geschildert hast, wäre die Sache ja ganz eindeutig und damit entscheidbar gewesen
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 3.980
Hexenkönig hat Recht, mein Anwalt kann nichts dafür. Das kann man aber auch dem nun folgenden Schreiben entnehmen:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
In dem Rechtsstreit zwischen cr@zy und Käufer
wird mit Rücksicht auf den Schriftsatz des Beklagten vom 11.09.2009 die mündliche Verhandlung wiedereröffnet.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zum Schriftsatz des Beklagten vom 11.09.2009, binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung.
Dem Beklagten wird aufgegeben, binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung der Beschlussausfertigung die zwischen den Parteien gewechselten E-Mails über die Zusicherung der Fehlerfreiheit des Displays des Laptops auszudrucken und zur Gerichtsakte zu reichen. Der Verkündungstermin vom 30.09.2009 wird aufgehoben, weil bereits jetzte eine Entscheidung ergangen ist.
Verhandlungstermin wird bestimmt auf
Düsseldorf, 21.09.2009
Amtsgericht
xxxxx
Richter am Amtsgericht
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
@paul1508
Fälschen kann man das bestimmt, aber ich glaube nicht das er sich das traut.
@ThomasK_7
Ich denke das du das "unprofessionell" nun wieder zurück nimmst?
War nun vorhin gleich bei meinem Anwalt. Dieser hat bereits eine Stellungnahme verfasst. Er wollte von mir nur noch die Mail haben, in dem der Käufer gesagt hat das das Notebook sehr gut verpackt ankam und er erst am Wochenende Zeit habe es ausgiebig zu testen. Denn im Schreiben vom 11.09.2009 war ja ausgeführt, dass es ihm aufgrund seines Urlaubs nicht eher möglich gewesen sei, den Fehler bei mir anzugeben...
Laut meinem Anwalt stehen die Chancen gut... ich bin da zwar immernoch etwas unsicher... aber der weiss schon was er macht.
Er meint das (da er E-Mails in denen ich den einwandfreien Zustand bestätige nicht haben kann) womöglich die Zeugin/Lebensgefährtin des Käufers auch nochmal befragt wird, da diese ja angeblich alle E-Mails gelesen hat. Und das diese vor Gericht ne Falschaussage macht glaub ich nicht... und wenn doch wirds wohl böse für sie Enden
Ja das ist soweit alles, weiter geht´s wie gesagt am 4.11.09
cya
cr@zy
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Amtsgericht Düsseldorf
Beschluss
Beschluss
In dem Rechtsstreit zwischen cr@zy und Käufer
wird mit Rücksicht auf den Schriftsatz des Beklagten vom 11.09.2009 die mündliche Verhandlung wiedereröffnet.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zum Schriftsatz des Beklagten vom 11.09.2009, binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung.
Dem Beklagten wird aufgegeben, binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zustellung der Beschlussausfertigung die zwischen den Parteien gewechselten E-Mails über die Zusicherung der Fehlerfreiheit des Displays des Laptops auszudrucken und zur Gerichtsakte zu reichen. Der Verkündungstermin vom 30.09.2009 wird aufgehoben, weil bereits jetzte eine Entscheidung ergangen ist.
Die Parteien mögen erneut auf der Grundlage des bisherigen Sach- und Streitstandes die Annahme des gerichtlichen Vergleichsvorschlages überdenken.
Verhandlungstermin wird bestimmt auf
Mittwoch, 4.11.2009, 9.00 Uhr
Düsseldorf, 21.09.2009
Amtsgericht
xxxxx
Richter am Amtsgericht
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
@paul1508
Fälschen kann man das bestimmt, aber ich glaube nicht das er sich das traut.
@ThomasK_7
Ich denke das du das "unprofessionell" nun wieder zurück nimmst?
War nun vorhin gleich bei meinem Anwalt. Dieser hat bereits eine Stellungnahme verfasst. Er wollte von mir nur noch die Mail haben, in dem der Käufer gesagt hat das das Notebook sehr gut verpackt ankam und er erst am Wochenende Zeit habe es ausgiebig zu testen. Denn im Schreiben vom 11.09.2009 war ja ausgeführt, dass es ihm aufgrund seines Urlaubs nicht eher möglich gewesen sei, den Fehler bei mir anzugeben...
Laut meinem Anwalt stehen die Chancen gut... ich bin da zwar immernoch etwas unsicher... aber der weiss schon was er macht.
Er meint das (da er E-Mails in denen ich den einwandfreien Zustand bestätige nicht haben kann) womöglich die Zeugin/Lebensgefährtin des Käufers auch nochmal befragt wird, da diese ja angeblich alle E-Mails gelesen hat. Und das diese vor Gericht ne Falschaussage macht glaub ich nicht... und wenn doch wirds wohl böse für sie Enden
Ja das ist soweit alles, weiter geht´s wie gesagt am 4.11.09
cya
cr@zy
ThomasK_7
Vice Admiral
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Ich nehme meine Äußerungen nicht zurück.
Es ist ganz normal/natürlich, spätestens im Termin zu Schriftsätzen der Gegnerseite Stellung zu nehmen. Eigentlich hätte dies schon vor dem Termin passieren müssen, es waren ja knapp 3 Wochen Zeit.
Was hier abläuft, ist eine ganz normale Verschleppungstaktik Deines Anwaltes zu Gunsten seines Honoraranspruches.
Wenn das oben zitierte alles vom 1. Termin gewesen ist, den Gütetermin auch mit berücksichtigt, muss man neutral feststellen, dass "weniger Aktion" schon überhaupt nicht mehr möglich gewesen wäre!
Im übrigen habe ich ein Verständnisproblem, zu was für einem Termin Dein RA eigentlich jetzt gewesen sein soll ?? Für den 30.09.2009 war ein Verkündungstermin angesetzt, der dann mit Schreiben vom 21.9.09 wieder aufgehoben wurde, keine Verhandlung (zu Verkündungsterminen gehen die RA i.d.R. nicht). Mit Beschluss vom 21.09.2009 wurde der 4.11.2009 jetzt als echter Verhandlungstag angesetzt. Dein RA war jetzt rd. 3 Wochen lang völlig untätig. Seine Stellungnahme erfolgt jetzt auch auf den letzten Drücker (21.9. + Zustellung + 2 Wochen)! Ich hoffe für Dich auch, dass dein RA schon weis was er macht.
Es ist ganz normal/natürlich, spätestens im Termin zu Schriftsätzen der Gegnerseite Stellung zu nehmen. Eigentlich hätte dies schon vor dem Termin passieren müssen, es waren ja knapp 3 Wochen Zeit.
Was hier abläuft, ist eine ganz normale Verschleppungstaktik Deines Anwaltes zu Gunsten seines Honoraranspruches.
Wenn das oben zitierte alles vom 1. Termin gewesen ist, den Gütetermin auch mit berücksichtigt, muss man neutral feststellen, dass "weniger Aktion" schon überhaupt nicht mehr möglich gewesen wäre!
Im übrigen habe ich ein Verständnisproblem, zu was für einem Termin Dein RA eigentlich jetzt gewesen sein soll ?? Für den 30.09.2009 war ein Verkündungstermin angesetzt, der dann mit Schreiben vom 21.9.09 wieder aufgehoben wurde, keine Verhandlung (zu Verkündungsterminen gehen die RA i.d.R. nicht). Mit Beschluss vom 21.09.2009 wurde der 4.11.2009 jetzt als echter Verhandlungstag angesetzt. Dein RA war jetzt rd. 3 Wochen lang völlig untätig. Seine Stellungnahme erfolgt jetzt auch auf den letzten Drücker (21.9. + Zustellung + 2 Wochen)! Ich hoffe für Dich auch, dass dein RA schon weis was er macht.
GodCast
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@ThomasK_7
muss Dir soweit zustimmen, das Cruz bezüglich der Interessen des Anwalts. Ich hätte den Sack schon längstens zugemacht.
Wie auch immer... drücke ich Crazy natürlich die Daumen, dass dieser Scheiss endlich ein Ende findet mit dem er gut leben kann.
muss Dir soweit zustimmen, das Cruz bezüglich der Interessen des Anwalts. Ich hätte den Sack schon längstens zugemacht.
Wie auch immer... drücke ich Crazy natürlich die Daumen, dass dieser Scheiss endlich ein Ende findet mit dem er gut leben kann.
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- 3.980
Ok, doch noch ein Update vor dem 4.11.
Hab heut die Antwort auf das letzte Schreiben erhalten:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Es ist nicht zutreffend, dass der Kläger die Mangelfreiheit im rechtlichen Sinne zugesichert hat, mit der Maßgabe, sich an diese Zusicherung gebunden zu fühlen.
Die Artikelbeschreibung deutet lediglich darauf hin, dass der Kläger bei Absetzung der Beschreibung davon ausgegangen ist, dass der Laptop mangelfrei ist, da er einen entsprechenden Mangel zu keiner Zeit festgestellt hat. Eine Zusicherung im Rechtssinne, welche sich der Kläger festhalten lassen wollte und mit welcher auch die Wirksamkeit des Kaufvertrages stehen und fallen sollte, hat es zu keiner Zeit gegeben.
Vor diesem Hintergrund gibt es eine Zusicherung, die den Beklagten vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt hätte, nicht. Es verbleibt beim allgemeinen Gewährleistungsausschluss. Das Objekt wurde von privat an privat gebraucht und unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.
Im übrigen war das Okjekt bei Verkauf mangelfrei.
Wann und wie der Mangel auf das Objekt gekommen ist, vermag dem Kläger nicht nachzuvollziehen.
Der Laptop wurde frühzeitig versandt. Am 29.10.08 bekam der Kläger sodann durch den Beklagten mit folgendem Inhalt: "Hallo, das Notebook ist gestern sehr gut verpackt angekommen! Kann es allerdings erst am WE ausgiebig testen... Mit freundlichen Grüssen xxxxxx."
Beweis: E-Mail des Beklagten vom 29.10.08.
Dies zeigt, dass der Beklagte bereits Ende Oktober den Laptop gut verpackt in den Händen hielt und ausgiebig Zeit hatte, das Objekt zu testen. Hätte es dann einen Mangel gegeben, hätte der Beklagte diesbezüglich sofort etwas gesagt, dies hat er jedoch nicht getan.
Er hat bist zur E-Mail vom 01.12.08 gewartet, bis er den angeblichen Mangel, der nach wie vor bestritten wird, gemeldet hat.
Bemerkenswerst ist auch, dass nunmehr das streitgegenständliche Telefonat zu keiner Zeit stattgefunden haben soll. Dass es entsprechenden E-Mail Verkehr gegeben haben soll, wie der Beklagte nunmehr vorträgt, wird ausdrücklich bestritten. Bezeichnenderweise soll dieser E-Mail Verkehr mittlerweile gelöscht worden sein. Ein entsprechender E-Mail Verkehr hat nicht stattgefunden. Ggf. kann diesbezüglich ergänzend Auskunft bei eBay eingeholt werden. Der Beklagte wird hier an seine prozessuale Wahrheitspflicht zu erinnern sein.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass der Kläger zwischenzeitlich fachkundigen Rat eingeholt hat. Der von dem Beklagten vorgetragene Mangel, der ausdrücklich bestritten bleibt, ist nicht zwangsläufig auf einen Defekt im Display zurückzuführen, sondern kann nach fachkundiger Auskunft auch durch starken Druck, zum Beispiel auch mit dem Daumen auf das Display, verursacht werden.
Beweis: Sachverständigengutachten
Es verbleibt dabei, dass ein mangelfreier Laptop an den beklagten übersandt wurde. Wie sich der E-Mail des Beklagten vom 29.10.08 entnehmen lässt, ist dieser Laptop ja auch allem Anschein nach ohne Transportschaden (gut verpackt) in dem Haushalt des Beklagten angekommen.
Was in der Zeit vom 29.10.08-01.12.08 geschehen ist und ob der Beklagte den Laptop unter Umständen mit im Urlaub hatte, entzieht sich der Kenntniss des Klägers. Ein etwaig vorhandener Mangel ist jedenfalls der Risikosphäre des Beklagten zuzuordnen.
Der Beklagte bleibt den Kaufpreis schuldig, der Klage wird daher stattzugeben sein.
Einfache und beglaubigte Anschrift anbei.
Rechtsanwalt
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Für mich hört sich das alles ganz gut an Wobei es natürlich bei der Tatsache "Recht haben / Recht bekommen" bleibt... ich hoffe das Beste~
Nächstes Update kommt wie gesagt nach dem 4.11.09
cya
cr@zy
Hab heut die Antwort auf das letzte Schreiben erhalten:
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In dem Rechtsstreit
cr@zy ./. Käufer
wird zum Schriftsatz der Gegenseite wie folgt erwiedert:
cr@zy ./. Käufer
wird zum Schriftsatz der Gegenseite wie folgt erwiedert:
Es ist nicht zutreffend, dass der Kläger die Mangelfreiheit im rechtlichen Sinne zugesichert hat, mit der Maßgabe, sich an diese Zusicherung gebunden zu fühlen.
Die Artikelbeschreibung deutet lediglich darauf hin, dass der Kläger bei Absetzung der Beschreibung davon ausgegangen ist, dass der Laptop mangelfrei ist, da er einen entsprechenden Mangel zu keiner Zeit festgestellt hat. Eine Zusicherung im Rechtssinne, welche sich der Kläger festhalten lassen wollte und mit welcher auch die Wirksamkeit des Kaufvertrages stehen und fallen sollte, hat es zu keiner Zeit gegeben.
Vor diesem Hintergrund gibt es eine Zusicherung, die den Beklagten vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt hätte, nicht. Es verbleibt beim allgemeinen Gewährleistungsausschluss. Das Objekt wurde von privat an privat gebraucht und unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.
Im übrigen war das Okjekt bei Verkauf mangelfrei.
Wann und wie der Mangel auf das Objekt gekommen ist, vermag dem Kläger nicht nachzuvollziehen.
Der Laptop wurde frühzeitig versandt. Am 29.10.08 bekam der Kläger sodann durch den Beklagten mit folgendem Inhalt: "Hallo, das Notebook ist gestern sehr gut verpackt angekommen! Kann es allerdings erst am WE ausgiebig testen... Mit freundlichen Grüssen xxxxxx."
Beweis: E-Mail des Beklagten vom 29.10.08.
Dies zeigt, dass der Beklagte bereits Ende Oktober den Laptop gut verpackt in den Händen hielt und ausgiebig Zeit hatte, das Objekt zu testen. Hätte es dann einen Mangel gegeben, hätte der Beklagte diesbezüglich sofort etwas gesagt, dies hat er jedoch nicht getan.
Er hat bist zur E-Mail vom 01.12.08 gewartet, bis er den angeblichen Mangel, der nach wie vor bestritten wird, gemeldet hat.
Bemerkenswerst ist auch, dass nunmehr das streitgegenständliche Telefonat zu keiner Zeit stattgefunden haben soll. Dass es entsprechenden E-Mail Verkehr gegeben haben soll, wie der Beklagte nunmehr vorträgt, wird ausdrücklich bestritten. Bezeichnenderweise soll dieser E-Mail Verkehr mittlerweile gelöscht worden sein. Ein entsprechender E-Mail Verkehr hat nicht stattgefunden. Ggf. kann diesbezüglich ergänzend Auskunft bei eBay eingeholt werden. Der Beklagte wird hier an seine prozessuale Wahrheitspflicht zu erinnern sein.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass der Kläger zwischenzeitlich fachkundigen Rat eingeholt hat. Der von dem Beklagten vorgetragene Mangel, der ausdrücklich bestritten bleibt, ist nicht zwangsläufig auf einen Defekt im Display zurückzuführen, sondern kann nach fachkundiger Auskunft auch durch starken Druck, zum Beispiel auch mit dem Daumen auf das Display, verursacht werden.
Beweis: Sachverständigengutachten
Es verbleibt dabei, dass ein mangelfreier Laptop an den beklagten übersandt wurde. Wie sich der E-Mail des Beklagten vom 29.10.08 entnehmen lässt, ist dieser Laptop ja auch allem Anschein nach ohne Transportschaden (gut verpackt) in dem Haushalt des Beklagten angekommen.
Was in der Zeit vom 29.10.08-01.12.08 geschehen ist und ob der Beklagte den Laptop unter Umständen mit im Urlaub hatte, entzieht sich der Kenntniss des Klägers. Ein etwaig vorhandener Mangel ist jedenfalls der Risikosphäre des Beklagten zuzuordnen.
Der Beklagte bleibt den Kaufpreis schuldig, der Klage wird daher stattzugeben sein.
Einfache und beglaubigte Anschrift anbei.
Rechtsanwalt
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Für mich hört sich das alles ganz gut an Wobei es natürlich bei der Tatsache "Recht haben / Recht bekommen" bleibt... ich hoffe das Beste~
Nächstes Update kommt wie gesagt nach dem 4.11.09
cya
cr@zy
Bad Wolf
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Hab mir das ganze gestern und heute durchgelesen.. Spannend spannend ;-)
Und Wahnsinn das so eine Kacke (sorry) über 9 Monate läuft. Auch wenn Du Recht bekommen solltest (wofür ich Dir die Daumen drücke) hat der Typ Dir immerhin gewaltigen Ärger eingebracht.
Anfangs dachte ich ja noch das man halt hier nur Deine Seite sieht und nicht weiß was nun war ist, aber die Tatsache das auf einmal ein Telefonat welches ja angeblich auch noch mitangehört wurde auf einmal eine (natürlich gelöschte) E-Mail war die selbstverständlich von der selben Person gelesen wurde die ja angeblich zuerst das Telefonat mitangehört hat sagt dann doch einiges aus. Eine Person kann ja im Stress oder aus Nervösität unbeabsichtigt etwas falsches gesagt haben (Telefonat statt E-Mail) aber zwei Leute?
Hoffentlich bekommst Du Recht und der Typ darf ordentlich bluten. Dann überlegt er sich das zweimal ob er wieder jemanden versucht abzuzocken.
Das erinnert mich daran wie ein ehemaliger Kollege mal ein Moped verkauft hat und nach einem Jahr! stand der Käufer vor seiner Tür und meinte er solle das Moped zurücknehmen weil es defekt ist. Nur das es damals ausreichte ihn auszulachen und keine weiteren Folgen hatte. Aber zeigt die Dreistigkeit solcher Menschen.
Und Wahnsinn das so eine Kacke (sorry) über 9 Monate läuft. Auch wenn Du Recht bekommen solltest (wofür ich Dir die Daumen drücke) hat der Typ Dir immerhin gewaltigen Ärger eingebracht.
Anfangs dachte ich ja noch das man halt hier nur Deine Seite sieht und nicht weiß was nun war ist, aber die Tatsache das auf einmal ein Telefonat welches ja angeblich auch noch mitangehört wurde auf einmal eine (natürlich gelöschte) E-Mail war die selbstverständlich von der selben Person gelesen wurde die ja angeblich zuerst das Telefonat mitangehört hat sagt dann doch einiges aus. Eine Person kann ja im Stress oder aus Nervösität unbeabsichtigt etwas falsches gesagt haben (Telefonat statt E-Mail) aber zwei Leute?
Hoffentlich bekommst Du Recht und der Typ darf ordentlich bluten. Dann überlegt er sich das zweimal ob er wieder jemanden versucht abzuzocken.
Das erinnert mich daran wie ein ehemaliger Kollege mal ein Moped verkauft hat und nach einem Jahr! stand der Käufer vor seiner Tür und meinte er solle das Moped zurücknehmen weil es defekt ist. Nur das es damals ausreichte ihn auszulachen und keine weiteren Folgen hatte. Aber zeigt die Dreistigkeit solcher Menschen.
Doc Foster
Fleet Admiral
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- Mai 2008
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Hat die gegnerische Seite den Gewährleistungsausschluss schon angegriffen?
Lord Wotan
Lt. Commander
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- 1.347
C3rone schrieb:Alleine die bisher angefallenen Anwaltskosten würden, wenn Crazy gewinnt, den anderen dazu bringen, in Zukunft ehrlicher zu handeln
Beim Arbeitsgericht tragt in der ersten Instanz jeder seine Anwaltskosten selber. Ist das in Zivilen Wirtschaftsprozess anders?
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