Problem mit eBay Verkauf / PayPal Käuferschutz

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Danke für das Daumendrücken :)

Also er kann das wie gesagt unmöglich beweisen... ich bin nur mal gespannt was er vor Gericht sagen wird - Denn ich hab ihn nicht angerufen (wozu sollte ich sowas tun?) und er kann mich nicht angerufen haben - meine Telefonnummer kann er nicht haben, da ich diese nicht rausgegeben hab und sie im Telefonbuch nicht eingetragen ist :D




cya
cr@zy
 
Sowas von wegen Anruf kann man aber ganz leicht abklären in dem man sich eine Liste der Anrufe vom Provider holt... Er sagt dir die Uhrzeit un Datum, du zeigst im die Anrufliste von dem Tag und gut ists ;-)

Also bei drei Österreich liegen die sowieso im Webportal auf (Rückwirkend auf X Monate)
 
@Fred Fredburger
Das bewusste Mithören eines Telefonats, in den man das Telefon auf Raumlautstärke stellt, ohne Einwilligung des Abgehörten ist verboten und strafbar nach § 201 StGB . Ausnahme bilden nur Polizeimaßmahnen. Damit könnte der Beklagte sogar 3 Jahre in den Knast wandern. Komisch das der Richter da nicht gleich interveniert hatte. Wie gesagt, der Abhörer macht sich nicht nur Strafbar, sondern diese Art der Beweise dürfen vor Gericht auch nicht zugelassen werden. Weil sie eben verboten und somit illegal sind.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch gerade den Thread gelesen über paypal/ebay. Betrifft zwar Handel in den USA aber um mal zu zeigen was dort möglich ist.

Bin als Käufer derjenige der ohne Ware dasteht.

Artikel bei Ebay ersteigert und Versand mit Bestätigung verlangt. Leider nicht ausführlich genug.
Versendet hat der Verkäufer den Brief mit USPS Priority Mail Delivery Confirmation kosten ca. $6.
Lt. online Auskunft USPS wurde es auch geliefert.

Jetzt kommt der Witz, es wird von USPS nur gespeichert Stadt und Postleitzahl sonst nix. Er kann sonstwas zu sonstwo geschickt haben und paypal reicht die Bestätigung von USPS.

Selbst paypal weiß das die Bestätigung nutzlos ist, denn ab $250 wird Unterschrift verlangt.

Im Moment wenigstens claim versuchen kann ich nicht, der Verkäufer hält mich seit 2 Wochen hin, da er versuchen will Ersatz zu besorgen. Aber er ist zu beschäftigt.


Überall steht bei ebay/paypal sicher, sicher, Käuferschutz usw. Das 1. da gar nicht alle Artikel enthalten sind sieht man erst später 2. wie kann ernsthaft so etwas als Lieferbestätigung anerkennen.

paypal werde ich nur noch als allerletzte Möglichkeit verwenden wenn überhaupt.
 
Zuletzt bearbeitet:
das du deine Auktion nicht gesichert hast (Ausdrucken!) ist aber auch grob fahrlässig.

Ich bin auch der Meinung das Paypal der Beklagte hätte sein müssen und nicht der Käufer.

Nur würdest du in diesem Fall auch kein Land sehen wenn du nicht mal den Inhalt deiner Auktionsbeschreibung beweisen kannst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da kann man geteilter Meinung sein. Einem Käufer kann ein Displayschaden durchaus früher als nach 44 Tagen auffallen.
 
@Fairy Ultra
Das mag sein, aber sicherst du alle deine Auktionen? Ich denke nicht~

Theoretisch würde ich euch da ja zustimmen, also das ich hätte PayPal verklagen sollen. Aber das würde nichts bringen denn: Es steht so in ihren AGB´s drin, dagegen anzugehen dürfte deutlich schwieriger sein als gegen den Käufer - dieser hat sich zwar an die AGB´s gehalten, diese aber zu unrecht in Anspruch genommen.

Warscheinlich sollte jemand PayPal angehen, dazu habe ich aber weder Zeit noch Lust (noch genügend Geld falls ich die Klage verliere). Ich will nur das was mir zusteht und dann ist die Sache für mich erledigt, dann wird PayPal von mir bestenfalls noch zum bezahlen genutzt~




cya
cr@zy
 
nun ja immerhin bist du um eine Erfahrung reicher :)


(ein Käufer kann immer mit der Gewährleistungsgeschichte kommen)

PS:
In der Regel gibt es eine Druckoption, da kann man statt auf papier ja auch auf pdf drucken.
 
@ Lord Wotan:

§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.


(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.


Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.



Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Die Freisprecheinrichtung am Telewfon ist keine "Abhöreinrichtung". Und woher du sonst das ledigliche Mithören als Strafbar aus diesem Paragraphen herausliest, wüßte ich gern.
Und Polizeibeamte sind sog. Amtsträger nach diesem Paragraphen und können sich sehr wohl hiernach strafbar machen.Lediglich eine richterliche Bestätigung erlaubt das Abhören und Aufnehmen von Telefonaten.
Wenn ein Polizeibeamter ohne diese richterliche Erlaubnis abhört --> strafbar (höhere Strafandrohung)

Ansonsten, Cr@zy, ich drück dir auch weiterhi ndie Daumen.
Dem vogel gehören die Flügel gestutzt!
 
Ist das Thema immer noch nicht durch?
Du hättest damals direkt die Lastschrift zurückgehen lassen sollen und warten wie der Käufer reagiert.
 
@ t-kay

Hätte, sollte, müsste...
Hat er aber nicht.
Und hier gehts nicht darum, dass irgendwelche Besserwisser, nachdem sie alles gelesen haben im Nachhinein ihre neunmalklugen Sprüche ablassen, hier gehts um einen Erfahrungsbericht.
Außerdem ist der einzige Fehler, den er begangen hat der, einem fremden Menschen zu vertrauen und darauf zu setzen, dass dieser die aufgestellten Regeln nicht zu seinen Gunsten missbraucht.

Irgendwelche Sprüche, was er hätte tun sollen, sind so sinnvoll wie einen Löffel Zucker ins Meer zu werfen, und danach zu hoffen, der komische Salzgeschmack wäre weg...
 
@Hexenkönig:

Neu im Forum und direkt aufmucken oder wie seh ich das?
Ich habe den Thread aus den Augen verloren und wollte mich mal erkundigen wie die Sachlage ist.
Wenn ich mich rechterinnere habe ich ihm den Ratschlag schon vor Monaten gegeben, also nichts Besserwisserei.
 
Also bevor ihr euch hier streitet sag ich mal was dazu...

t-kay187 schrieb:
Ist das Thema immer noch nicht durch?
Du hättest damals direkt die Lastschrift zurückgehen lassen sollen und warten wie der Käufer reagiert.

Es gab keine Lastschrift. PayPal hat mich mehrmals aufgefordert das PayPal Konto auszugleichen - was ich nicht getan habe weil ich es als Unrecht empfand. Irgendwann hat PayPal seine Anwälte beauftragt das Geld von mir einzutreiben.

Der Käufer hatte damit garnichts mehr zu tun, der hatte sein Geld ja von PayPal zurück. Da er aber die AGB´s unrechtmässig ausgenutzt hat, habe ich ihn nun verklagt. Die erste Anhörung sollte nach Ansicht des Richters auf einen Vergleich hinauslaufen, den ich aufgrund der Sachlage aber natürlich nicht angenommen habe. Soweit sind wir im Moment~




cya
cr@zy
 
Hast du denn auf den Mahnbescheid gezahlt, ich denke, dass du einen erhalten hast?
Sollte einer gekommen sein, hast du die Einspruchsfrist von 2 Wochen eingehalten?
 
Gab keinen Mahnbescheid (zumindest keinen per Post), nur Aufforderungen das Konto auszugleichen. Nach mehreren dieser Aufforderungen kam dann Post vom Anwalt~




cya
cr@zy
 
Auf anraten meines Anwalts habe ich jetzt bezahlt, ja. Aber das wird mir der Käufer dann ersetzen müssen, sofern der Fall zu meinen Gunsten ausgeht ;)




cya
cr@zy
 
Also warst du beim Anwalt, das ist gut.
Dann läuft ja alles geregelt ab, solange du keine Flachpfeife erwischt hast.
Viel Glück, auf dass du dein Geld wiedersiehst.
 
Morgen zusammen ;)

Bezüglich des Falls gibt es noch nichts neues (das wird wie gesagt frühestens nach dem Gerichtstermin am 30.9. passieren), allerdings habe ich gerade mal bei PayPal eingeloggt und da ein bisschen rumgeklickt... und was sehe ich da bei den abgeschlossenen Konfliktlösungen?

Datum: 8. Sep 2009
Beteiligter: PayPal
Details zur Aktion: Telefongespräch mit Käufer

Ich habe PayPal vor ein paar Wochen geschrieben das die Sache jetzt vor Gericht gegangen ist, bzw. den ganzen bisherigen ablauf erklärt, weil sie nur so mein PayPal Konto wieder freigeschaltet haben.

Allerdings verstehe ich jetzt nicht so ganz weshalb PayPal wieder mit dem Käufer Kontakt hatte. Und leider geht daraus auch nicht hervor wer wen kontaktiert hat... aber gehe mal davon aus das der Käufer angerufen hat. Nur warum?




cya
cr@zy
 
Ojee, verfolge ich echt schon 10 Monate diesen Tread? Na hoffentlich wird das bald mal was!
 
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