Probleme mit Ebay Käufer

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Aber das sind doch 2-3 Tage nach Zahlungseingang, oder nicht?
 
n4rti schrieb:
Sry Leute aber das geht mal garnet.

Wenn dich das Verhalten nervt, verstärke es nicht indem du darauf eingehst (Grundkurs Pädagogik, ich weiß *gg*).

Schreib dem/der KäuferIn doch einfach eine freundliche Mail (anstatt uns hier im Forum), verschick das Paket als Einschreiben mit IdentCode, den schickst du ihm/ihr und gut ist. Man kann das Thema jetzt entweder bis ins Detail durchexerzieren oder du verschickst einfach das Paket. Omi hat dazu immer gesagt: "Nix wird so heiß gegessen wie es gekocht wird" und da ist was dran.

Gruß in die Heimat

Florian
 
Es wird dir nur dein Verhalten reflektiert, was nicht korrekt ist, Lügen geht zum Beispiel gar nicht.

Ich gehe davon aus du bist 3*6 und wirst das Problem selbst lösen, Tipps gibts ja zur Genüge.
 
BRAUNERPANDA schrieb:
sehr schlecht. ist dir klar, dass man ne Überweisung net zurückbuchen kann oder? Warum hast du nicht sofort verschickt nach dem Zahlungseingang? :freak:
leute gibt

vll war der gute Mann (Frau) auf Urlaub, weiss der Geier was. :o

Ja das Geld war Montag auf meinem Konto.
Ergänzung ()

Ja das Geld war Montag auf meinem Konto.
 
da eine Ü nicht zurückgebucht werden kann, verstehe ich jetzt nicht warum du ihm geschrieben hast, dass das paket unterwegs sei, obwohl du noch nicht verschickt hast.

schick doch das ding ab und gut ist. Manche machen aus einer Mücke einen Elefanten ;).
 
Ich habe ihm am 18.4 geschrieben das daß Packet morgen raus geht. Und nicht das es unterwegs ist. Vielleicht habe ich mich verkehrt ausgedrückt, bin etwas aufgewühlt.

Sry
 
Schaffe einfach Tatsachen und gut ist. Ob aufgewühlt oder nicht, ich dachte du hättest dich entschieden.
 
WOW besser als jeder ROMAN hier.

Deine Pflichten.

- Freundlich bleiben ( ne nur ein Tipp, hilft immer )
Wen er krum kommt
Endschuldigen Sie bitte ich möchte nicht das Sie so mit mir Reden ich mache das mit Ihne ja auch nicht.
Kommt immer gut. Aber streut Salz in die Wunde, lass es also.

- 2 Wochen warten ist doch noch normal. Wenn du magst schreibe bei deinen nächsten handel. Wenn nach 2 wochen ab auktions ende kein Geld erhalt wird ware neu eingestellt. Haben viele Händler

- Ware versenden hast viel zeit. beispiel 3 tage bearbeitung zeit.
1 tag geld erhalt/ bestätigung so kannst du es dann am 3 Tag absenden dann noch 1-2 auf reisen und das alle nur Werktags WEEKEND ist WEEKEND ;) Also mehr als zeit.

- Gewärleistung in abgespackter form hast du immer. Beispiel Auto mit 4 Reifen, ankommt Auto mit 3 Reifen also vertragsbruch.
Ist etwas als funktionstüchtig verkauft und es trifft nicht heile ein kannst du natürlich den boten die schuld geben. Aber ist wieder unnutze Arbeit. Passiert aber oft und wird auch bezahlt von XXX (DHL oder was immer)
Leichter ist es es zurück schicken zu lassen. Und das geld zu erstatten. Dabei gilt Prüfe die Ware ob sie beschädigt wurde vom Käufer wenn ja kein Geld zurück und Anzeige dann wird es leider stessig. Wenn normal kaputt Geld zurück und den rest mit beispiel DHL regeln. Unversicht gibts 25€ versicht immer die Grenze bis 500€ oder höher bei höhere Versicherung.

Die liste geht endlos weiter.

14 tage wiederrufs recht keine Ahnung. veilleicht hilf dir das.

http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm

Ist noch zusagen das ich es mache. Aber mit der Rechung ware 10€ versand 5€
10€ wird erstattet 5€ nicht da es ein 2. vertrag ist und der funktionierte auch muss er die ware auf seine kosten verschicken.

Ware defekt dann zahlt man.
10€ ware und 5€ für den versand zurück ist man drauf verflichtet. sieh link.

EDIT: sieh da
18. Der Käufer zahlt nicht- was kann ich tun?

Hier ist zu unterscheiden, ob Sie gewerblicher oder privater Anbieter sind. Wenn Sie gewerblicher Anbieter sind, hat der private Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Wer nicht zahlt wird er wahrscheinlich, wenn man ihm die Pistole auf die Brust setzt, den Vertrag ohnehin widerrufen. Wenn der Verkauf zwischen Privaten oder Gewerbetreibenden erfolgt, kann der Vertrag gerichtlich durchgesetzt werden. Möglich ist auch, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Der Schaden besteht z.B. neben eBay-Gebühren in einem geringeren Kaufpreis, der erzielt wird.

19.Verkäufer liefert nicht trotz Zahlung - was kann ich tun?

Sie können den Kaufvertrag gerichtlich durchsetzten. Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen, erfahren Sie in unserem Beitrag „Vorkasse - keine Lieferung “.

20. Ist die Erstattung einer Strafanzeige sinnvoll, wenn nicht geliefert wird?

Ja, dies kann sinnvoll sein. Über einen Rechtsanwalt erhalten Sie Akteneinsicht und können ggf. Ihre Ansprüche besser durchsetzten. Die Erstattung einer Strafanzeige ist kostenlos und kann bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft vorgenommen werden.

21. Die Ware ist während des Versandes beschädigt worden/verloren gegangen - was nun?

Auch hier kommt es wieder darauf an, ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist.

Der private Verkäufer ist seine Verantwortung los, sobald er die Ware (ordnungsgemäß verpackt) bei der Post abgegeben hat (sog. Versendungskauf). Der gewerbliche Verkäufer haftet immer dafür, das die Ware unbeschädigt tatsächlich ankommt. Das wusste ich auch nicht. Aber wie gesagt kauft einer was bei mir zeige ich lieber kolanz als arschglanz

Thema
Aktuell:

Auf Grund aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht mehr durch einfache Formulierungen zu regeln. Wir können Ihnen an dieser Stelle daher leider keinen Formulierungsvorschlag mehr im Rahmen unseres Internetauftrittes unterbreiten, stehen Ihnen für eine konkrete Beratung jedoch gerne zur Verfügung.

Lese den link einfach mal ich finde den gut.

Wie du schon siehst kann man immer ein großen aufwand betreiben, ich persönlich schenke mir das. So kläre ich alles und zeige mich lieber gütig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerne ich finde e-bay selbst sehr schwer ich verkaufe und kaufe viel.

Aber man findet ja nur sehr schwer sachen die stimmen im Internet. War rechte angeht. Naja was soll man machen.

Dennoch hoffe ich das Ihr beiden beide auf einen grünen Zweig kommt. Viel glück dann noch.
 
Und wieder mutiert eine Mücke, mit der man, wäre die Sache sachlich geblieben, keine Probleme gehabt hätte, zum Elefanten, welcher von allen Seiten mit Schlägen traktiert wird.

Als Erinnerung, etwas das jeder der anwesenden hier kennen sollte:

Allgemeines Verhalten

Diskussionen werden mit Argumenten geführt, nicht mit Meinungen. Diese Argumente werden fair und sachlich vorgetragen und auf ebensolche Weise attackiert und verteidigt. Nicht erwünscht sind unter anderem:

  • Rechtswidrige, pornografische oder menschenverachtende Inhalte.
  • Insbesondere Hilfestellungen und Links bezüglich illegal erworbener Software sowie Urheberrechts- und Lizenzverletzungen.
  • Polemik, Propaganda, Provokationen und Beleidigungen sowie grundsätzlich das Abweichen vom eigentlichen Inhalt eines Themas.
  • Zitieren aus unmittelbar vorangestellten Beiträgen sowie allgemein vollständiges Zitieren umfangreicher Beiträge.
  • Mehrere direkt aufeinanderfolgende Antworten eines Boardies anstelle des Editierens von Beiträgen.
  • Öffentliche Hinweise auf Regelverletzungen Dritter. Dafür existiert die „Beitrag melden“-Funktion.
  • Partnerprogramm- und Diebspiel-Links mit Referrer-Code sowie Werbung im Allgemeinen.
  • Durchgängiges Schreiben in GROSSBUCHSTABEN.
  • Gebrauch multipler Satzendzeichen!!!
Zudem kann ein als wichtig markiertes Thema oder allgemein der erste Beitrag eines Themas Regelergänzungen enthalten, die im jeweiligen Unterforum bzw. Thema gelten.

*Schlüssel zück*

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