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News PS3-Update hebelt Jailbreak aus

ich würde sagen, wenn man sich strafbar macht, hat der geschädigte ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe..
Abmahnung klingt natürlich erstmal nach Holzhammermethode, aber darin dass der Besteller sich glücklich schätzen kann hat heise nicht unrecht. Man sollte halt immer im Hinterkopf haben dass man wohl (sollte das mit der einfuhr kopierschuzumgehender.. gerichtsfest sein) gegen geltendes Recht verstößt.
Ich wette so mancher mp3-abgemahnter würde sich glücklich schätzen.


edit:
http://board.gulli.com/thread/16029...en-urheberrecht-und-abmahnung/4/#post13374422

Ich habe mal den Brief vom Zollamt gescannt, persönliche (und mehr) Informationen rausgenommen und hochgeladen, um die Zweifel zu widerlegen und in der Hoffnung, dass vielleicht nützlicher Rat gegeben wird.

Edit: hab die Scanns rausgenommen und durch den Scantext ersetzt, weil's übersichtlicher ist:

Sehr geehrte/r Herr/Frau ...,

in einer an Sie gerichteten Postsendung aus ... wurde ein USB-Stick "...break" festgestellt.
Es besteht der Verdacht, dass das Urheberrecht der Firma Sony Computer Entertainment
Europe Ud. verletzt wurde.

Aufgrund dessen wurden der USB-Stick hier angehalten und zur Begutachtung an den
Rechtsvertreter des Rechtsinhabers gesandt. Sobald das Ergebnis der Begutachtung
vorliegt, erhalten Sie weitere Nachricht.


15. Aussetzung der Überlassung / Zurückhaltung von Waren gern. Art. 9 va (EG) Nr.1383/2003:
Der Rechtsinhaber wird über die Aussetzung der Überlassung oder die Zurückhaltung unterrichtet.
An die Aussetzung der Überlassung oder die Zurückhaltung schließt sich entweder ein vereinfachtes Verfahren (Artikel 11 VO (EG) Nr. 1383/2003 i. V. m. §§ 142 b PatG, 150 MarkenG, 111 c UrhG, 57 a GeschmMG oder 40 b SortSchG), in dem die Waren unter zollamtlicher Überwachung vernichtet werden, oder ein zivilgerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung an.
Der Rechtsinhaber kann zwischen diesen beiden Verfahren wählen. Im Falle eines vereinfachten Verfahrens nach Artikel 11 VO (EG) Nr. 1383/2003 beantragt der Rechtsinhaber die Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung. Hierzu ist die Zustimmung des Anmelders / Besitzers 1 Eigentümers erforderlich. Diese kann innerhalb von zehn Arbeitstagen, im Fall leicht
verderblicher Waren innerhalb von drei Arbeitstagen, nach Mitteilung der Aussetzung der Überlassung oder der
Zurückhaltung schriftlich erklärt werden. Die Zustimmung gilt auch als erteilt, wenn der Anmelder / Besitzer 1 Eigentümer einer Vernichtung nicht innerhalb der vorgenannten Frist ausdrücklich widerspricht.
Widerspricht der Anmelder 1 Besitzer / Eigentümer der Waren dem vereinfachten Verfahren, wird dies regelmäßig ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung nach sich ziehen. Nähere Informationen zu den Verfahren befinden sich im Internet unter www.ipr.zoll.de


Rechtsbehelfsbelehrung

Sie können gegen die Aussetzung der Überlassung / Zurückhaltung Einspruch (§ 355 Abgabenordnung) einlegen. Der Einspruch ist beim Hauptzollamt
(Anschrift: ...)
schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Verwaltungsakt bekannt gegeben worden ist. Bei Übersendung mit einfachem Brief (§ 122 der Abgabenordnung) oder bei Zustellung durch eingeschriebenen Brief (§ 4 Verwaltungszustellungsgesetz) im Geltungsbereich der Abgabenordnung und des Verwaltungseinstellungs-
gesetzes gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, außer wenn der
Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit Postzustellungsurkunde oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung (§§ 3 und 5 Verwaltungszustellungsgesetz). Dieser Einspruch richtet sich nur gegen die Maßnahme der Aussetzung der
Überlassung / Zurückhaltung.

http://forum.onpsx.net/showpost.php?p=916736&postcount=1375
 
Zuletzt bearbeitet:
der zoll gibt daten an private firmen weiter? gehts eigentlich noch?

Wenn Waffen oder Rauschgift gefunden wird, wird das Paket doch auch nicht normal ausgeliefert. Wo wäre denn da der Sinn des Zolls?

btt.: Ich finde das Vorgehen gut. Ich denke mal jeder PS3 besitzer würde sich sofort einen USB-Stick holen wenn damit nützliche Apps oder PS3 erweiterung (PS2 Mode) etc. Entstehen würden. Aber wie sieht die Realität aus, der Break wird genutzt um Images zum laufen zu bringen, und dafür muss die Gemeinde (GT5 - Freunde zZ sehr stark) dann bluten.
 
nur kaufen 99% der leute legale "sticks" die sie selber programmieren.
die sind erstens günstiger und auch noch per pc updatebar.

toll für sony :D
 
P4ge schrieb:
Wenn Waffen oder Rauschgift gefunden wird, wird das Paket doch auch nicht normal ausgeliefert. Wo wäre denn da der Sinn des Zolls?

btt.: Ich finde das Vorgehen gut. Ich denke mal jeder PS3 besitzer würde sich sofort einen USB-Stick holen wenn damit nützliche Apps oder PS3 erweiterung (PS2 Mode) etc. Entstehen würden. Aber wie sieht die Realität aus, der Break wird genutzt um Images zum laufen zu bringen, und dafür muss die Gemeinde (GT5 - Freunde zZ sehr stark) dann bluten.

bei drogen und rauschgift wird aber die polizei eingeschaltet!

Der Zoll sollte bei Sony anfragen ob die Dinger erlaubt sind oder nicht --> wenn nicht dann vernichten.

und dann sollte der zoll den empfänger anschreiben, dass die ware vernichtet wurde.
 
Angeblich wurde der PS3-Masterkey geleaked.
Kann das wirklich wahr sein? Wurde schon wieder etwas von Sony geleaked, doch dieses Mal das wohl wertvollste überhaupt? Glaubt man nämlich den momentanen Gerüchten so hat ein Sony Mitarbeiter den Master Key der PS3 an das PSJailbreak Team gesendet. Mit diesem Schlüssel steht die komplette Konsole offen. Man bräuchte womöglich nicht einmal mehr den Jailbreak Stick denn man könnte den Backup Manager direkt ohne Hilfsmittel auf der Konsole ausführen. Wenn das wirklich wahr wäre hätte Sony wohl kaum Chancen mehr. Denn der Key wird vermutlich in zukünftigen Updates weiterhin funktionieren.

Aber wie gesagt, es sind Gerüchte. Ob was Wahres dran ist werden wir wohl demnächst erfahren.

Genaue Links will ich nicht posten.
Kann ja sein, dass das "illegale" Seiten sind.

P.S: Wenn es wahr ist, braucht Sony wohl die Release von Gran Turismo 5 nicht mehr zu verschieben :D

Grüße
 
Der Zoll sollte bei Sony anfragen ob die Dinger erlaubt sind oder nicht --> wenn nicht dann vernichten.

und dann sollte der zoll den empfänger anschreiben, dass die ware vernichtet wurde.

Der Zoll war auf Warensendungen von USB-Adaptern aus Hongkong aufmerksam geworden, nach deren Öffnung Sticks mit der recht eindeutigen Bezeichnung "PS3 Break" zum Vorschein kamen. Der Zoll hält diese zunächst zurück, weil in Deutschland nach § 95a UrhG unter anderem die Einfuhr von Geräten, die dazu geeignet sind, einen Kopierschutz zu umgehen, verboten ist. Quelle Heise

Daraufhin hat der Zoll natürlich Sony kontaktiert. Danach blaibt es ja offen wir verfahren wird, ob nun der Zoll vernichtet oder Sony rechtliche Schritte einleitet ist nun egal.
Hier wird ganz normal wie bei Markenpiraterie (vgl. Ed-Hardy Fake´s) vorgegangen.
 
Ist vielleicht etwas "out" aber man könnte jetzt genau das Gegenteil schreiben:
"Jailbreak-Update hebelt PS3 aus" :D
Man kann mitlerweile seine Konsole downgraden, sogar so weit, dass man wieder Linux installieren kann.
Weiß halt nicht, wie es dann mit neueren Spielen aussieht, da ja die neuesten die 3.50 brauchen!

Ach was ich noch gelesen habe:
Sony will sämtliche Leute, die sich einen Jailbreak-Stick bestellten, abmahnen.
Ist das überhaupt rechtens?
Natürlich kann die Möglichkeit des Jailbreaks missbraucht werden, aber das muss Sony doch erstmal nachweisen.
Das wäre wie wenn Film-Produzenten Leute abmahnen, die sich DVD-Brenner kaufen wollen, weil sie ja theoretisch alle Filme raubkopieren könnten.
Ich finde den Schritt, den Sony geht, etwas weit.

P.S. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die sich so einen Stick bestellten, aber interessieren tut es mich dennoch (wegen Rechtslage).

Grüße
 
Naja da gibt es aber einen Unterschied mit diesem Stick kannst du "nur" die PS3 aushebeln nicht andere elektronische Geräte, also beim Brenner kannst du ja auch Datensicherung machen, beim PS3 Jailbreak nicht.
Meine Größte Angst ist eben, das sich gute SP Games niemand mehr kauft und diese dann auf der Strecke bleiben. Die 2. Größte Gefahr besteht für mich im Gebraucht Markt. Umso mehr die Games Raubkopiert werden, umso strenger wird der Spielepublisher umso mehr leidet der Gebraucht Markt, der aus orginalen Spielen besteht.
Letzteres rießen Problem ist, wenn das PSN mal betroffen von Hacks ist, wars das mit der PS Liga und dem ganzen PSN System. Deshalb "muss" Sony solche Leute schon im vorderein abmahnen weil sie schlicht keine Kasse in die Entwickler spülen. Von mir aus soll man seine Konsole Jailbreaken aber dann bloß die finger vom PSN lassen. Auf dem PC nerven die Cheater ja schon, dieses Gesindel braucht man nicht auf der Konsole.
Wenn ein Konzern direkt durch ein Produkt geschädigt wird, dann darf dieser Konzern auch etwas unternehmen um sein Produkt zu schützen und dessen Einnahmebestand zu sichern.
 
Nightmare, es ist alles illegal in Deutschland was dazu dienen kann (kann, nicht muss !) einen Kopierschutz zu umgehen !
Deswegen sind auch Kopierprogramme für DVDs/Blurays in Deutschland verboten, ebenso wie Software die Spiele eins zu eins klonen kann - untersagt !

Und dieses dümmliche herum weinen á la :"Buähhhhh, Sony ist böse, ich will zwar kopieren, aber das können die gar nicht wissen und sollen es mir erst nachweisen, wo ist Vater Rechtsstaat", kann ich auch nicht mehr hören ...

Darfst du eine Waffe besitzen einfach so ? Darfst du ? Ja ? Hmmm ?
Auch wenn du niemanden erschießen willst ? Darfst du dann ? Ja ? Darfst du ?
Obwohl du voll friedlich bist und so, niemals nie (natürlich - haha) die Waffe benutzen würdest, meinst der Richter lässt dich dann laufen ? Jahaaa ? Wird er ?
Ich meine, das Ding liegt doch einfach nur so bei dir rum, kann doch gar nicht verboten sein, oder ?


Und ja, Sony hat alles Recht auf seiner Seite in der Sache ... einfach mal mit gültiger Rechtssprechung und deutschen Gesetzen befassen, anstatt darüber zu heulen, dass man nichts kopieren darf.
Wobei Sony noch sehr gerecht und fair ist, die fordern keine Abmahngebühren, frag mal jemanden wie das die Musik- oder Filmindustrie macht ;)

P.S.: Das Fettgedruckte ging nicht an dich persönlich, aber über die Dummheit der Schwarzkopierer kann man nur noch lachen ... (oder weinen)
 
Okay, danke für eure Erklärung :)

Edit
Mir fällt grad ein, dass Sony eigentlich die Leute nicht abmahnen kann, da Online-Bestellungen nicht bindend sind.
Ich könnte mich ja als Mortaro anmelden, einen Stick bestellen (per Nachnahme) und falls er beim Zoll landet, wird er abgemahnt.
Von daher: Quatsch.

Ach und dass PS-Spiele einen Kopierschutz haben, daruber lässt sich auch streiten.
Der Schutz ist ja in der PS3 enthalten, wobei die Spiele ja dennoch einen "physikalischen" Schutz haben, was aber auf den eigentlichen Kopiervorgang keinen Einfluss hat.
Für die PS2 gab es allerdings das ein oder andere Spiel, das einen echten Schutz hatte - z.B. Silent Hill 3.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
toll das heisst jhetzt das sie wieder den jailbrak verwenden können :D ..
Ich find dies ja super toll .. aber ich würde es auch nur machen um mein laufwerk zu schonen ...

d.h. meine games auf festplatte kopieren und darüber spielen ..

aber nein die kacken ja rum sony .. microsoft intressierts schon garnichtmehr obs geflasht wurde .. naja intressieren schon (da ja immer wieder neue kopierschütze rauskommen) , aber da gibs ne onlinesperre und gut ist .. nicht son schriebs etc.


ich frag mich eh wie die rausbekommen wollen das du solch ein stick verwendet hast .. sendet er daten von deiner ps3 zu sony ?

dann kann man doch einfach bevor man ihn einsteckt die internetfunktion deaktivieren und fertig oder irre ich mich da ;) MFG
 
Angeblich gibt es ein internes Verlaufsprotokoll was Sony dann auselesen kann. Sprich dort wird alles aufgezeichnet was an der Konsole gemacht wird. Da können die dann das einsehen.
Wenn der Masterkey offen ist, ist die PS3 am Ende. Dann wird es nur noch Cheater im PSN geben. Denn durch den Masterkey kann genau dieser interne Verlauf modifiziert werden und die Cheater und Hacker haben freie Bahn im PSN und ruinieren das Online Gaming.
 
wenn das stimmt ist es wohl an der zeit für eine grundlegende Neubewertung der Dinge..

Kann ja dann nciht mehr lange dauern bios die ersten aimbots auftauchen..
 
VORSICHT!
Wer auf die schlaue Idee kommt, von 3.55 auf 3.41 zu downgraden, wird damit belohnt:
ps3downgrade.png


Blu-ray-Filme können dann nicht mehr abgespielt werden!

Am besten gar nicht erst die 3.55 installieren!
 
Tja oder einfach den Mist lassen und die Spiele kaufen. :D
Ja... ich weiß... nur Backup und so.
 
@Anonymer_User Wer da downgraded kann sowieso kein GT5 und co mehr zocken. Allerdings glaube ich nicht das Sony, so einen Schutz gebaut hat, wo keine BDs mehr abzuspielen gehen, es sei denn es wäre eine Art selbstzerstörungsprozess was ich recht cool finden würde.
 

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