Jesterfox
Legende
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Find ich super! Wegen den rosa Schweinchen verzögert sich jetzt auch noch GT5. Danke!
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Ich habe mal den Brief vom Zollamt gescannt, persönliche (und mehr) Informationen rausgenommen und hochgeladen, um die Zweifel zu widerlegen und in der Hoffnung, dass vielleicht nützlicher Rat gegeben wird.
Edit: hab die Scanns rausgenommen und durch den Scantext ersetzt, weil's übersichtlicher ist:
Sehr geehrte/r Herr/Frau ...,
in einer an Sie gerichteten Postsendung aus ... wurde ein USB-Stick "...break" festgestellt.
Es besteht der Verdacht, dass das Urheberrecht der Firma Sony Computer Entertainment
Europe Ud. verletzt wurde.
Aufgrund dessen wurden der USB-Stick hier angehalten und zur Begutachtung an den
Rechtsvertreter des Rechtsinhabers gesandt. Sobald das Ergebnis der Begutachtung
vorliegt, erhalten Sie weitere Nachricht.
15. Aussetzung der Überlassung / Zurückhaltung von Waren gern. Art. 9 va (EG) Nr.1383/2003:
Der Rechtsinhaber wird über die Aussetzung der Überlassung oder die Zurückhaltung unterrichtet.
An die Aussetzung der Überlassung oder die Zurückhaltung schließt sich entweder ein vereinfachtes Verfahren (Artikel 11 VO (EG) Nr. 1383/2003 i. V. m. §§ 142 b PatG, 150 MarkenG, 111 c UrhG, 57 a GeschmMG oder 40 b SortSchG), in dem die Waren unter zollamtlicher Überwachung vernichtet werden, oder ein zivilgerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung an.
Der Rechtsinhaber kann zwischen diesen beiden Verfahren wählen. Im Falle eines vereinfachten Verfahrens nach Artikel 11 VO (EG) Nr. 1383/2003 beantragt der Rechtsinhaber die Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung. Hierzu ist die Zustimmung des Anmelders / Besitzers 1 Eigentümers erforderlich. Diese kann innerhalb von zehn Arbeitstagen, im Fall leicht
verderblicher Waren innerhalb von drei Arbeitstagen, nach Mitteilung der Aussetzung der Überlassung oder der
Zurückhaltung schriftlich erklärt werden. Die Zustimmung gilt auch als erteilt, wenn der Anmelder / Besitzer 1 Eigentümer einer Vernichtung nicht innerhalb der vorgenannten Frist ausdrücklich widerspricht.
Widerspricht der Anmelder 1 Besitzer / Eigentümer der Waren dem vereinfachten Verfahren, wird dies regelmäßig ein gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung nach sich ziehen. Nähere Informationen zu den Verfahren befinden sich im Internet unter www.ipr.zoll.de
Rechtsbehelfsbelehrung
Sie können gegen die Aussetzung der Überlassung / Zurückhaltung Einspruch (§ 355 Abgabenordnung) einlegen. Der Einspruch ist beim Hauptzollamt
(Anschrift: ...)
schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Verwaltungsakt bekannt gegeben worden ist. Bei Übersendung mit einfachem Brief (§ 122 der Abgabenordnung) oder bei Zustellung durch eingeschriebenen Brief (§ 4 Verwaltungszustellungsgesetz) im Geltungsbereich der Abgabenordnung und des Verwaltungseinstellungs-
gesetzes gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, außer wenn der
Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit Postzustellungsurkunde oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung (§§ 3 und 5 Verwaltungszustellungsgesetz). Dieser Einspruch richtet sich nur gegen die Maßnahme der Aussetzung der
Überlassung / Zurückhaltung.
der zoll gibt daten an private firmen weiter? gehts eigentlich noch?
P4ge schrieb:Wenn Waffen oder Rauschgift gefunden wird, wird das Paket doch auch nicht normal ausgeliefert. Wo wäre denn da der Sinn des Zolls?
btt.: Ich finde das Vorgehen gut. Ich denke mal jeder PS3 besitzer würde sich sofort einen USB-Stick holen wenn damit nützliche Apps oder PS3 erweiterung (PS2 Mode) etc. Entstehen würden. Aber wie sieht die Realität aus, der Break wird genutzt um Images zum laufen zu bringen, und dafür muss die Gemeinde (GT5 - Freunde zZ sehr stark) dann bluten.
Kann das wirklich wahr sein? Wurde schon wieder etwas von Sony geleaked, doch dieses Mal das wohl wertvollste überhaupt? Glaubt man nämlich den momentanen Gerüchten so hat ein Sony Mitarbeiter den Master Key der PS3 an das PSJailbreak Team gesendet. Mit diesem Schlüssel steht die komplette Konsole offen. Man bräuchte womöglich nicht einmal mehr den Jailbreak Stick denn man könnte den Backup Manager direkt ohne Hilfsmittel auf der Konsole ausführen. Wenn das wirklich wahr wäre hätte Sony wohl kaum Chancen mehr. Denn der Key wird vermutlich in zukünftigen Updates weiterhin funktionieren.
Aber wie gesagt, es sind Gerüchte. Ob was Wahres dran ist werden wir wohl demnächst erfahren.
Der Zoll sollte bei Sony anfragen ob die Dinger erlaubt sind oder nicht --> wenn nicht dann vernichten.
und dann sollte der zoll den empfänger anschreiben, dass die ware vernichtet wurde.
Der Zoll war auf Warensendungen von USB-Adaptern aus Hongkong aufmerksam geworden, nach deren Öffnung Sticks mit der recht eindeutigen Bezeichnung "PS3 Break" zum Vorschein kamen. Der Zoll hält diese zunächst zurück, weil in Deutschland nach § 95a UrhG unter anderem die Einfuhr von Geräten, die dazu geeignet sind, einen Kopierschutz zu umgehen, verboten ist. Quelle Heise
Genaue Links will ich nicht posten.
Kann ja sein, dass das "illegale" Seiten sind.