Quo vadis BTMG?

Hallo

Irgendwie ist das neue Gesetz noch weit davon entfernt Praxistauglich zu sein, ich bin gespannt was und wie da noch angepasst wird.
So sehe ich vor allem große Probleme bzw. Mehrarbeit auf die Polizei zukommen, die müssen jetzt deutlich mehr beachten als vorher.


Grüße Tomi
 
Samurai76 schrieb:
Fazit und Lösung: Das gefundene Cannabis wurde nicht gekauft, es ist aus meinen damals illegalem Anbau vor April.
Fazit und Lösung dazu: Nix sagen. So wie immer.
Erstmal bist du der Beschuldigte wegen Besitz mit einer Vermutung / Annahme.
Klar, wenn du zugibst den Stoff von einem (illegalen) Drogendealer zu haben, dann wird man natürlich von dir wissen wollen wer das ist. Und ich weiß gar nicht genau, ob der Kauf auch strafbar war oder nur der Verkauf und darauffolgend der Besitz.

Samurai76 schrieb:
angenommen, das hast du illegal gekauft und bist dafür Zeuge.
Das können Sie lange annehmen. Das bringt ihnen aber nichts. Du sagst einfach nichts. Dein Anwalt beantwortet im Fall der Fälle die Fragen in deinem besten juristischen Interesse.
Ergänzung ()

Tomislav2007 schrieb:
So sehe ich vor allem große Probleme bzw. Mehrarbeit auf die Polizei zukommen
Sehe ich überhaupt nicht so.
Die Polizei kann einfach denken: Interessiert uns doch nicht, könnte legales Gras sein, dem gehen wir nicht nach. Zigaretten, e-Liquids und Shisha-Tabak könnten auch alle aus illegalem Handel stammen. Bei Shiha Tabak sogar mit einer höheren Wahrscheinlichkeit als bei Gras (ab 01.04.+ ca. 90 Tage). Dem geht auch keiner nach.
Lediglich Hardcore-Ani-Kiffer-Polizisten werden hier aus persönlichem Hass mehr zu tun haben.
Die werden dann aber auch schnell von der Chefetage eine auf den Deckel kriegen, warum sie hier sinnlose Fälle anschleppen.
 
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h00bi schrieb:
Erstmal bist du der Beschuldigte wegen Besitz.
Beschuldigt weil ich legal besitze? Aha.
h00bi schrieb:
Dein Anwalt beantwortet im Fall der Fälle die Fragen in deinem besten juristischen Interesse.
Nun, der Rat des Anwalts wäre auf jeden Fall Auskunft verweigern. Das schaffe ich auch ohne Anwalt. Und ob danach Zwangsgeld angeordnet wird, auch dass muss man nicht zahlen, geht auch ohne Anwalt. An Erzwingungshaft glaube ich nicht wirklich. Wenn das Schreiben der Staatsanwaltschaft ernst genommen werden würde, hätten wir irgendwann 4 Mio Kiffer in Erwzwingungshaft, alle mit Verfahren gegen unbekannt. Glaube ich nicht.
Tomislav2007 schrieb:
große Probleme bzw. Mehrarbeit auf die Polizei zukommen
Müssen sie nicht, es sind alles nur Ordnungswidrigkeiten, es gibt für die Polizei keine Pflicht, dass zu kontrollieren. Wenn aber die Staatsanwaltschaft die Polizei per Amtsanweisung anweist, jeden Kiffer als Zeugen zu vernhemen wegen illegalem Handel, dass ist mal Mehrarbeit. Hatten die ganzen Antis mit der Mehrbelastung wenigstens am Ende Recht.
 
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Samurai76 schrieb:
Beschuldigt weil ich legal besitze? Aha.
habs mittlerweile detaillierter ausgeführt.

Der Sachverhalt wird so nur dann eintreten, wenn du dumm genug bist der Polizei zu sagen dass du das Zeugs gekauft hast. Sag einfach nix und bleib trotzdem höflich, dann erledigt sich das Thema von alleine.
 
h00bi schrieb:
Lediglich Hardcore-Anti-Kiffer-Polizisten werden hier aus persönlichem Hass mehr zu tun haben.
Warum wird hier ständig von 'Hass' gesprochen, nur wenn man nicht auf der 'Kiffen ist toll'-Welle mitschwimmen will?
 
Weil es da zwei versch. Typen Polizisten gibt. Die, die auch schon vorher kein Cannabis sehen und riechen konnten, und die, die wegen einem Joint ein Ermittlungsverfahren mit maximalen Druck einleiten. Z.B. war die Wahrscheinlichkeit wegen einem Joint mehr wie Geld zu bezahlen in Niedersachsen quasi nicht gegeben, ist das in Bayern deutlich anders gewesen. Wegen der Anti Cannabis Lobby, die einige Menschen Ideologisch vergiftet haben, da sie nicht mehr auf wisenschaftliche Studien oder Erkenntnisse hören (und aus der Vergangenheit auch nicht lernen wollen, siehe das gut geklappte Alkohol Verbot in den USA). Da kommt als Antwort nur wir sind gegen Kiffen und machen alles,um soviele wie möglich wegzuhaften. Das sind hassende Anti-Kiffer. Quasi die ganze CDU/CSU. Und das, obwohl Bayern und die CSU besonders nach dem Motto 'Leben und Leben lassen' streben soll. Merkt man bei Cannabis nix von.
 
Incanus schrieb:
ständig von 'Hass' gesprochen, nur wenn man nicht auf der 'Kiffen ist toll'-Welle mitschwimmen will?
Das machst scheinbar nur du in DIESER Variante.
Es gibt ja mehrere Facetten. Das reicht von aktiv missionieren über befürworten und tolerieren bis ablehnen oder im extremfall eben auch Hass.
Aber wie bei fast allen Themen gibt es seit der Verbreitung von Social Media fast nur noch schwarz und weiß, die Graustufen gehen in dem erbitterten Kampf im Netz unter.

Zudem schlägt den Canabis Konsumenten natürlich auch durch die jahrelange ungerechtfertigte Verteufelung eben teilweise auch entsprechender auf Unwissenheit basierender Wind entgegen.

Du has(s)t jetzt natürlich auch wieder gekonnt überlesen, dass es (dem Großteil) der Polizei völlig latte sein kann und eben nur die (paar wenigen) Kiffer-Hasser-Cops bei sowas durchgreifen würden.
Die gibt es nunmal und das lässt sich nicht wegargumentieren.
Ein "ich mag keine kiffer aber ist halt jetzt so"-Polizist würde keinen enormen Aufwand betreiben um einem konsumenten eine reinzuwürgen. Da spricht auch keiner von Hass.

Canabis Konsument zu sein ist gesellschaftlich quasi das gleiche wie Paintball zu spielen.
Einige findens okay, aber für den Großteil bist du ein potentieller Mörder, der sofort weggesperrt gehört.
 
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Naja, wer sich aus persönlichen Vorlieben über Gesetze hinweggesetzt und den Schwarzmarkt mit weiteren Gesetzesüberschreitungen aktiv unterstützt hat, kann auch nicht unbedingt auf breite Unterstützung, weder in der Bevölkerung, noch bei der Polizei hoffen.
 
h00bi schrieb:
Und ich weiß gar nicht genau, ob der Kauf auch strafbar war oder nur der Verkauf und darauffolgend der Besitz.
Soweit mir bekannt ist der Handel strafbar. Und da zu einem Handel immer ein Käufer und Verkäufer gehören, macht sich auch der Käufer strafbar.

Und wie du eben gesagt hast: "Klappe halten und nichts sagen".

Hier gilt ja noch immer die Unschuldsvermutung, ergo muss dir die Staatsanwaltschaft beweisen das du Schuld hast.

Wie will man auch bitte seine Unschuld beweisen? Wie will man beweisen das man etwas "nicht" getan hat?
Ergänzung ()

Incanus schrieb:
Naja, wer sich aus persönlichen Vorlieben über Gesetze hinweggesetzt und den Schwarzmarkt mit weiteren Gesetzesüberschreitungen aktiv unterstützt hat,...
So so... du bist also dafür jemandem eine Straftat zu unterstellen...
 
ZeT schrieb:
ist der Handel strafbar.
Fast, nach meinem oben verlinkten Video ist der Handel verboten, aber erst ab 25g gibt es im Gesetz Strafen. D.h. bei Erwerb von unter 25g macht man sich tatsächlich nicht strafbar und müsste auch wahrheitsgemäß Auskunft erteilen (bei Vernehmung/Einladung durch die Staatsanwaltschaft).
Aber: Es gibt bei der o.a. Situation (fund von unter 25g Cannabis) mehrere Möglichkeiten. Davon genau eine, wo du als Zeuge aussagen könntest (Kauf unter 25g im Inland). Eine legale Möglichkeit (Anbau, egal von wann, wenn nur drei Pflanzen und unter 50g zuhause, ist jetzt legal). Und genügend illegale Möglichkeiten, wo du auch als Zeuge die Auskunft verweigern kannst (Illegaler Anbau Zuhause mit mehr wie drei Pflanzen, Kauf in Holland, kauf von mehr wie 25g oder 50g/Monat.
Die Situation, beschrieben von der Staatsanwaltschaft, wo man als Zeuge vernommen werden soll, trifft also auf genau EINE Möglichkeit von mindestens Vieren. Ich kann dort beim besten willen nicht folgen und einen Anfangsverdacht erkennen. Wie oben schon geschrieben gilt die Unschuldsvermutung. Anscheinend soll/wird diese aber nicht auf Cannabis anzuwenden sein.
 
Oder der Youtuber macht das was momentan viele bei dem Thema machen:
Theoretischen Sch**ß hochkochen, ohne dass das jemals irgendjemand so heiss essen wird.

Es ist einfach ein deutsches Phänomen Dinge zu hinterfragen mit "ja aber was ist wenn [völlig praxisferner Unsinn hier einfügen]"
Und es funktioniert. Will gar nicht wissen wieviel Klicks du dem Vogel beschert hast durch das verlinken seines Videos.
 
Samurai76 schrieb:
Fast, nach meinem oben verlinkten Video ist der Handel verboten, aber erst ab 25g gibt es im Gesetz Strafen. D.h. bei Erwerb von unter 25g macht man sich tatsächlich nicht strafbar und müsste auch wahrheitsgemäß Auskunft erteilen (bei Vernehmung/Einladung durch die Staatsanwaltschaft).
Kann da mal jemand die Passage im Gesetz verlinken?

Ich finde nur solche Aussagen:

"III. Handel nicht zulässig

Weder im Rahmen des privaten Eigenanbaus noch im Rahmen einer Anbauvereinigung ist der Handel mit Cannabis erlaubt.

Das Cannabisgesetz erlaubt ausschließlich den privaten Eigenanbau und Konsum von Cannabis in bestimmten Mengen im Rahmen einer der vorgenannten Anbauformen. Cannabis darf weder verkauft noch verschenkt werden. Auch der Versand von Cannabis ist verboten."
 
Du musst im Gesetz weiter nach hinten, den Paragraphen kann ich grad aus dem Kopf nicht nennen. Die Verbote sind in einem Paragraphen (§2 wars glaube), die Strafen in einem anderen Praragraphen.

Ok, doch geschaut, dauert ja ein Glück nicht ganz so lang. Im Kapitel 2 sind die Verbote, Kapitel 7 die Strafen:
12. entgegen § 2 Absatz 1 Nummer 12a) mehr als 25 Gramm Cannabis pro Tag erwirbt oder entgegennimmt,
b) mehr als 50 Gramm Cannabis pro Kalendermonat erwirbt oder entgegennimmt,
Kapitel 1 §2 Verbote
Kapitel 7 §34 Strafen

h00bi schrieb:
dem Vogel beschert hast durch das verlinken seines Videos.
Einem Fachanwalt für Strafrecht und BTMG mit über 10 Jahren Praxiserfahrung im Thema Cannabis als Vogel zu bezeichnen, fällt wohl auch nur Vögeln ein, zeigt aber eindrucksvoll, wieviel du von dem Video gesehen hast.

Hier die Schlagzeile der Bild.
 
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Samurai76 schrieb:
Hier die Schlagzeile der Bild.
Marsi müsste das Klasse finden.
 
Hallo

h00bi schrieb:
Die Polizei kann einfach denken: Interessiert uns doch nicht, könnte legales Gras sein, dem gehen wir nicht nach.
Samurai76 schrieb:
Müssen sie nicht, es sind alles nur Ordnungswidrigkeiten, es gibt für die Polizei keine Pflicht, dass zu kontrollieren.
Das hängt davon ab wieviel Druck die Polizei von der Politik bekommen wird, vor allem wenn es um den Jugendschutz geht.
Ganz spannend wird es in Bayern, wie und vor allem ob es die Polizei schafft Söders politische Richtung/Vorgabe umzusetzen.
Ich denke mir auch das in den nächsten Monaten noch Klagen von allen Seiten kommen und Gerichte einiges klären müssen.
Es hängt jetzt davon ab wie wir uns benehmen werden, ob das Gesetz gelockert, verschärft oder sogar wieder abgeschafft wird.

Samurai76 schrieb:
Achtung, Achtung, an alle Kiffer.
Kiffer ist diskriminierend, abwertend und politisch nicht korrekt, können wir diese Menschen politisch korrekt PoC (People of Cannabis) nennen.

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
Kiffer ist diskriminierend, abwertend und politisch nicht korrekt, können wir diese Menschen politisch korrekt PoC (People of Cannabis) nennen.
Interessanter Vorschlag, aber eigentlich ist das Kürzel PoC bereits von People of Color belegt.

Bin gespannt, wie das Cannabisgesetz in den anderen 15 Bundesländern umgesetzt werden wird. Vielleicht kann sich Bayern dann die eine oder andere Scheibe von abschneiden.
 
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PoW = People of Weed?


Und ich denke, nur die wenigstens assoziieren damit Kriegsgefangene (PoW =Prisoner of War).
 
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