Quo vadis BTMG?

ZeT schrieb:
Wer mit THC nichts zu tun hat erlebt völlig andere Effekte als jemand der ein Dauerkiffer ist.
Und ohne den Schnapps am Morgen zittern manchen die Finger auch zu sehr um ordentlich Auto zu fahren.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass es Grenzwerte für Betäubungsmittel im Blutkreislauf gibt, die eingehalten werden müssen. Egal wie tauglich der Fahrer sich selber hält.
 
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Axxid schrieb:
Das ändert nichts an der Tatsache, dass es Grenzwerte für Betäubungsmittel im Blutkreislauf gibt, die eingehalten werden müssen. Egal wie tauglich der Fahrer sich selber hält.
Das ist aber nicht der Punkt. Es ging mir nur um die Fahrtüchtigkeit.

Wegen auffälligem Verhalten ist in meinem Bekanntenkreis noch niemand aus dem Verkehr gezogen worden.

Das Video vom NDR zeigt übrigens gut auf weshalb Grenzwerte völlig sinnlos bei THC sind. Wenn man sieht was der da reingebröselt hat, dürfte er weit unter dem Grenzwert liegen. Er selbst ist aber völlig beeinträchtigt.
 
Aber wie will man es denn sonst regeln? Jeden Autofahrer zum Arzt schicken damit der einem mit Alkohol und Cannabis abfüllt um zu gucken ab wann man nicht mehr stehen kann? Ich mein... why not? So hat jeder seine persönlichen Grenzwerte :D
 
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Relak schrieb:
Aber wie will man es denn sonst regeln?
Das ist eben die Frage.
Relak schrieb:
Jeden Autofahrer zum Arzt schicken damit der einem mit Alkohol und Cannabis abfüllt um zu gucken ab wann man nicht mehr stehen kann?
Die Frage ist, ab wann du wieder stehen kannst. Wenn du jemandem ne Flasche Jack eintrichterst und der liegt flach, dann wäre s wohl überflüssig ihn nach 30 Minuten zu fragen ob er jetzt wieder stehen kann. Bei Cannabis ist die Chance hoch, das einer der hin und wieder einen raucht gar nicht so beeinflusst werden kann das er sich wieder hinstellen muss, da er eh schon die ganze Zeit steht.
Relak schrieb:
Ich mein... why not? So hat jeder seine persönlichen Grenzwerte :D
Wäre natürlich unterhaltsam. ^^

Ich seh das mit den Grenzwerten aus dem Grunde problematisch, da sich der Rausch völlig anders auf und abbaut.

Bei Alkohol steigt der Rausch langsam mit der Zeit an und baut sich dann sehr langsam wieder ab.

Bei Cannabis hast du direkt am Anfang einen Peak der sich sehr schnell wieder absenkt und dann ein Grundrauschen zurück lässt was sich langsam aber überschaubar abbaut.

Somit könnte ich mich völlig besinnungslos kiffen und mich dann hinter das Steuer setzen. Ich hätte vermutlich keinen Grenzwert überschritten.
 
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ZeT schrieb:
Somit könnte ich mich völlig besinnungslos kiffen und mich dann hinter das Steuer setzen. Ich hätte vermutlich keinen Grenzwert überschritten.
Dein Körper funktioniert also anders, wie alle anderen vorher. Quasi ein Unikat oder evolotuionäre Weiterentwicklung? Ist klar, ich denke eher nicht.

Aus den Aussagen div. Menschen zum THC Blutwert leite ich ab, THC wird ins Blut aufgenommen (sehr schnell) und von dort aus langsam wieder abgebaut. Als chronischer Kiffer hast du morgens ein Problem mit dem THC Blutwert, dieser ist evtl noch nicht wieder unter 3,5ng/L Blut angekommen. Auch wenn ich deine Argumentation durchaus nachvollziehen kan, der Rausch ist dann trotzdem weg. Ändert nichts am Wert. Aber: Den Wert kann man nur mit einer Blutentnahme ermitteln. M.N.n. gibt es keine starken Indizien für Cannabis Konsum, somit keinen Rechtsgrund für die Polizei, den Wert ermitteln zu lassen. Würde also nur über Freiwilligkeit gehen.
Nochmal zum starken Indiz. Das einzige starke Indiz für einen Zwangsalkoholtest ist die Atemfahne. Diese gibt es bei Cannabis nicht und die weiteren Symptome sind nur schwache Indizien und nicht zulässig als Grundlage für eine Anordnung.

Breaking News: Bayern verbietet Kiffen Grundsätzlich auf Volksfesten, in Biergärten und im Englischen Garten (hier). M.M.n. nicht möglich, denn auch dieses Konsumverbot müsste sich an der allgemeinen Gefahr für die Öffentlichkeit halten, welche bei Cannabiskonsum nicht gegeben ist. Diese wurde schon bei Alkohol verneint (auch Alk darf nicht allgemein einfach ohne Anlass verboten werden, da keine Gefahr für die Öffentlichkeit). Jetzt muss dagegen nur eine Klage durchgeführt werden. Oder kann man dass mit einer Verwaltungsbeschwerde erreichen? K.A..
 
Zuletzt bearbeitet:
Samurai76 schrieb:
Aus den Aussagen div. Menschen zum THC Blutwert leite ich ab, THC wird ins Blut aufgenommen (sehr schnell) und von dort aus langsam wieder abgebaut. Als chronischer Kiffer hast du morgens ein Problem mit dem THC Blutwert, dieser ist evtl noch nicht wieder unter 3,5ng/L Blut angekommen. Auch wenn ich deine Argumentation durchaus nachvollziehen kan, der Rausch ist dann trotzdem weg.
Die Frage ist, wie stark korreliert der Wert im Blut mit dem Zustand der Fahruntüchtigkeit.

Ab wann hat man die 3,5ng/L erreicht? Wenn schon die kleinste Dosis zu einer unmittelbaren Fahruntüchtigkeit führen kann, dann ist eine Grenze wie beim Alkohol nicht zielführend.
Samurai76 schrieb:
Breaking News: Bayern verbietet Kiffen Grundsätzlich auf Volksfesten, in Biergärten und im Englischen Garten (hier).
War abzusehen. Ob sie damit durchkommen... fraglich. Wobei Lauterbach den Ländern einen gewissen Ermessensspielraum gegeben hat.
 
ZeT schrieb:
gewissen Ermessensspielraum
Ja, wie beim Alkoholverbot. Können Länder und Kommunen auch aussprechen. Wurde bislang, soweit ich weiß, bei jedem Versuch wieder gekippt, weil der allgemeine Konsum von Alkohol keine allgemeine Gefährdung der Öffentlichkeit darstellt. Das sehe ich bei Cannabis auch gegeben. Aber wie bei allen Gesetzen und Vorschriften, erst mal gültig, bis ein Gericht das Gegenteil feststellt.
 
Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten... Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten.
Das wird ein Spaß. Ich seh schon die ersten mit normalen Liquids jedoch mit Cannabisgeschmack und somit auch Geruch vapen.

Die Polizei und das Ordnungsamt wird durchdrehen. ^^
 
Wie sieht es bei Cannabis eigentlich mit dem Passiv-Kosum aus? Ich atme ja schließlich viel davon ein, wenn mein Sitznachbar im Biergarten gemütlich einen durchzieht.
 
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Da gab es mal Experimente in Holland (?) wo sie 5 Menschen in ein Auto gezwängt haben und einer dann ne Stunde eine nach der anderen Tüte durchgezogen hat. Da war beim passiv Konsum tatsächlich etwas messbar und Rausch sollte auch dabei sein. Ist natürlich nicht Praxisrelevant. In einem großen Raum, wo dann einer eine Tüte raucht, wird kein anderer bekifft werden.
 
Incanus schrieb:
Wie sieht es bei Cannabis eigentlich mit dem Passiv-Kosum aus?
Also bei den MPU Kunden war das immer DIE (völlig irrelevante) Standardausrede, selbst wenn die Blutwerte völlig durch die Decke gingen.
Du kannst bei viel Passivkonsum tatsächlich messbare THC Werte bei einen Erwachsenden erreichen, aber mehr auch nicht.
Incanus schrieb:
wenn mein Sitznachbar im Biergarten gemütlich einen durchzieht.
naja, das kann man ja easy regeln dass sowas nicht passiert. Geht ja bei Rauchern auch.
Im schlimmsten Fall kostet es dich 1€ für den Restschluck Bier, mit dem du den Stummel in seinem Gesicht löschst.
 
Ich bin eh gespannt wie sich der Gaststättenvebrand hier in Bayern verhält.

Nicht im Biergarten einen rauchen, seh ich noch ein. Da sind Nichtraucher und die Geruchsbelästigung kann sehr störend sein. Merke ich selbst wenn einer seine Umgebung mit Apfel - Vanille eindampft...

Aber in ausgewiesenen Raucherbereichen.....? Dann geh ich halt einfach nicht mehr in die Kneipe. Kann auch draußen gemütlich ein Bier mit Freunden trinken und dort wenigstens eine Vape benutzen. Ein "lass uns was trinken gehen" is halt dann weg. Spart zumindest Geld.
 
Ich halte diese Einstellung für echt lächerlich.
Kiffer können, genauso wie Raucher, einfach raus gehen und danach wieder rein kommen.

Der clevere Biergartenwirt stellt am Rand ein Bubatzbänkle auf und die Sache hat sich erledigt.

Und ich wette, 98% der Menschen würden auch nicht merken ob du Gras oder Knaster rauchst. Es riecht nicht wie der bekannte Zigaretten-Stink und auch nicht nach Zigarre? Dann muss es Cannabis sein.
 
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h00bi schrieb:
Kiffer können, genauso wie Raucher, einfach raus gehen und danach wieder rein kommen.

Der clevere Biergartenwirt stellt am Rand ein Bubatzbänkle auf und die Sache hat sich erledigt.
Söder sieht das völlig anders.

"Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten."

Nix mit Bubatzbänkle.
 
h00bi schrieb:
Und ich wette, 98% der Menschen würden auch nicht merken ob du Gras oder Knaster rauchst.
Da halte ich gegen und sage, dass 98% genau mitbekommen, dass da Gras verbrannt wird. Die anderen 2% sind selber Kiffer ;).
 
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Achtung, Achtung, an alle Kiffer. Einige Staatsanwaltschaften (u.a. Freiburg, siehe hier) drehen auch durch. Es wird bei aufgreifen von Cannabis unter 25g (also legaler Besitz) angenommen, das hast du illegal gekauft und bist dafür Zeuge. Aussage verweigern steht dir nur als Beschuldigter zu und wenn du in der Situation schweigst, kann/wurde wohl schon Beuge. bzw. Erzwingungshaft angeordnet.
Fazit und Lösung: Das gefundene Cannabis wurde nicht gekauft, es ist aus meinen damals illegalem Anbau vor April. Der damalige Anbau mit 3 (!) Pflanzen war zwar illegal, ist er aber jetzt nicht mehr. Damit ist man dann kein Zeuge mehr. Unbedingt beachten!
 
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Samurai76 schrieb:
Achtung, Achtung, an alle Kiffer. Einige Staatsanwaltschaften (u.a. Freiburg, siehe hier) drehen auch durch. Es wird bei aufgreifen von Cannabis unter 25g (also legaler Besitz) angenommen, das hast du illegal gekauft und bist dafür Zeuge. Aussage verweigern steht dir nur als Beschuldigter zu und wenn du in der Situation schweigst, kann/wurde wohl schon Beuge. bzw. Erzwingungshaft angeordnet.
Da lacht doch jeder Anwalt drüber.

Denn:
knoxxi schrieb:
...der Erwerb bleibt weiterhin illegal.
und somit bezichtigt mich die Staatsanwaltschaft einer Straftat und ich kann die Aussage verweigern. Denn kein Beschuldigter muss sich selbst belasten.

Edit:

Denn der Staat bleibt in der Beweislastpflicht. Ich muss nicht meine Unschuld sondern der Staat mir meine Schuld beweisen.
 
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