News Razzia gegen Anonymous nach Gema-Angriff

Moodle, du vermengst hier fröhlich einen Strafprozess und einen Zivilprozess. Streitwerte gibt es nur im Zivilprozess und das hier ist keiner.

Hausdurchsuchungen werden allein auf strafrechtlicher Basis bewilligt. Im Strafrecht geht es aber primär nicht darum, wie viel Schaden angerichtet wurde (das ist dann eher für den Strafrahmen bzw. diverse Deliktsqualifikationen relevant), sondern ob einer angerichet wurde. Beim deutschen UhrG ist es mWn gar so, dass gar kein Schaden entstehen muss, sondern allein das unberechtigte Verbreiten alleine von Relevanz ist.

Es geht also nicht darum, wie groß der Schaden ist, den eine einzelne Person angerichtet hat, sondern, ob sie diese Tatbestandshandlung erfüllt hat. Wenn die StA diesbezuglich eine begründete Verdachtslage hat, kann sie eine Hausdurchsuchung bei Gericht beantragen. Genau das ist hier geschehen unter Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen. Daher greift mE dein Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme nicht. Willkür ist es schon gar nicht.

Außerdem muss jeder, der strafrechtliche Normen verletzt, damit rechnen, dass er sich damit der staatlichen Strafverfolgung aussetzt. Danach herumzujammern, dass ihm dadurch ein Schaden entstünde, wäre ja wohl ein bissl wehleidig. Zumal eine Hausdurchsuchung ja nicht aus Jux und Tollerei angeordnet wird sondern nur bei einem begründeten Verdachtsfall, wobei sichergestellt wird, dass keine übertriebene Beeinträchtigung des Verdächtigten entsteht. Keinesfalls eine Rolle spielt bei sowas aber das Verhältnis des Schadens durch die eigentliche Staftat und dem Schaden, den die Verdächtigen durch die Hausdurchsuchung erleiden.

Dass man kleine Fische leichter erwischt als die großen, ist nichts neues, das Problem ist schon Jahrhunderte alt. Nichtsdestotrotz kann das wohl kaum ein Argument dafür sein, die kleinen Fische gewähren zu lassen. Auserdem denke ich nicht, dass das BKA so dumm ist, nicht auch nach den Hintermännern zu forschen. Inwieweit sie nicht auch da Erfolg hatten, wurde bislang ja noch nicht verlautbart, was aber nicht heißt, dass daran nicht gearbeitet wird. Das man die kleinen eher erwischt, weil sie weniger gefinkelt vorgehen, liegt zudem irgendwie in der Natur der Sache. Was daran schlimm sein soll, sehe ich nicht so wirklich.

Und eben deswegen wird die GEMA den Weg vor's gericht scheuen. Denn es gibt kein spezielles Gesetzt gegen DoS-Attacken (sicherlich gegen Computer-Sabotage, etc.), es wäre ein Präzidenzfall.

Gesetze sind absichtlich etwas weitergefasst, damit sie auch Entwicklungen der Zukunft abdecken können, die vom Wirken her gleich sind. Daher kommt hier Paragraph 303b des StGB zur Anwendung, der sowas sehr wohl unter Strafe stellt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/303b.html

Du musst auch bedenken: Hier wird kein Kollektiv angeklagt, hier wird kein Betreiber eines Zombie-Netzwerkes angeklagt, hier wird eine Einzelperson angeklagt.

Diese Einzelperson alleine hätte keinen Einfluss auf den Server gehabt.

Deswegen gibt es ja auch einen Paragraphen, der die Beitragstäterschaft an einem strafrechtlichen Delikt unter Strafe stellt. Ich sehe daher absolut kein Problem, wieso man diese Einzelpersonen nicht verfolgen können sollte.

Dass sie einzeln dem Server nicht geschadet hätten, ist nicht relevant, da hier nicht nach conditio sine qua non sondern nach kumulativer Kausalität geprüft wird.
 
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Fetter Fettsack schrieb:
Vielleicht, weil es etwas anderes ist, eine unbedeutende Website eines Privatmannes lahm zu legen, als jene einer Institution mit Relevanz. Dort entsteht zudem in aller Regel wirklich ein wirtschaftlicher Schaden, bei privaten Homepages pauschal gesagt eher seltener.

Ich finde es ja schon etwas gewagt, die Gema als "Institution mit Relevanz" zu bezeichnen, mir fielen da auf Anhieb ein paar unschönere Begriffe ein, aber das darf jeder sehen wie er will.

Fakt ist und bleibt aber, dass der Webauftritt der Gema zum einen für deren Geschäftsbetrieb kaum Relevanz hat, das ist kein Webshop, nichtmal MP3s kannst du dort kaufen. Außerdem war die Siete nie komplett lahmgelegt (zumindest nicht durch die DDOS-Angriffe), nur langsamer erreichbar.

Warum das ganze unverhältnismäßig ist, dürfte doch jedem klar sein, der schonmal was vom Grundgesetz und Rechtssataat gehört hat: die Wohnung ist ein durch das Grundgesetz geschützter Bereich, wenn der Staat oder dessen Behörden diesen verletzen möchten, gehört schon ein erheblicher Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat her, um das zu rechtfertigen. Und da kann man jetzt hin- und herdiskutieren, wann ein Vergehen schwer genug ist, aber ein Skript, das ein paarhundertmal die Seite aufruft, keine Passwörter ausliest, nichts verändert, sondern einfach nur Traffic erzeugt, reicht da einfach nicht.

Außerdem wird man nach 6 Monaten kaum Beweise finden, allerdings in vielen Fällen massiv Kollateralschaden verursachen (z.B. in WGs, Familien, wenn alle Rechner erstmal weg sind). Von den übrigen, schon mehrfach beschriebenen wirtschaftlichen und sozialen Folgen gar nicht zu reden.

Das hat mit Verhältnismäßigkeit seitens des Rechtsstaates nichts mehr zu tun, das ist einfach nur Terror durch den Staat, ein Muskelspiel zugunsten einer Lobbyorganisation. Ich frage mich immer, welche Richter sowas durchwinken, denn deren Aufgabe ist es eigentlich, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Aber macht nur weiter so, mit solchen Aktionen zeigt der Staat sein wahres Gesicht, und ich befürchte leider, dass man dadurch nur noch mehr Menschen zu Sympatisanten macht, denn wer soll schon das Banner des Rechtsstaates hochhalten, wen dieser selbst nicht zu seinen Werten und Regeln steht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack schrieb:
Vielleicht, weil es etwas anderes ist, eine unbedeutende Website eines Privatmannes lahm zu legen, als jene einer Institution mit Relevanz. Dort entsteht zudem in aller Regel wirklich ein wirtschaftlicher Schaden, bei privaten Homepages pauschal gesagt eher seltener. Auch ist es aus Sicht der Generalprävention wichtiger, gegen Leute, die die Gema attackiert haben, vorzugehen, als sich um eine Wald- und Wiesenhomepage zu kümmern.

Fetter Fettsack schrieb:
Hausdurchsuchungen werden allein auf strafrechtlicher Basis bewilligt. Im Strafrecht geht es aber primär nicht darum, wie viel Schaden angerichtet wurde (das ist dann eher für den Strafrahmen bzw. diverse Deliktsqualifikationen relevant), sondern ob einer angerichet wurde. Beim deutschen UhrG ist es mWn gar so, dass gar kein Schaden entstehen muss, sondern allein das unberechtigte Verbreiten alleine von Relevanz ist.

Ja was denn jetzt?
Oben argumentierst du dass bei der GEMA eine Hausdurchsuchung gerechtfertigt ist, bei einer "Wald- und Wiesenhomepage" jedoch nicht.

Unten schreibt du dann es kommt nur darauf an das der Tatbestand erfüllt wurde, das Schadensmaß ist gleichgültig beim Abwägen einer Hausdurchsuchung ....

Na was jetzt, entscheide dich mal ;)
Für mich steht es zweifelsohne Fest, dass die Gema (Lobby *hust*) deutlich Druck aufgebaut hat, um eine Hausdurchsuchung zu erwirken, währen die Erkenntnisse und der Nutzen welche aus einer solchen gezogen werden konnte wohl als nicht vorhanden zu bezeichnen ist.

Soviel zu Justitia ist blind ;)
Fakt ist: Hausdurchsuchungen sind ein empfindliches Instrument. Und wenn es für PR-Zwecke mißbraucht wird, dann läuft irgendwas im Rechtsstaat falsch ...
 
@ modulus

Du interpretierst in das erste Zitat mehr hinein als darin inhaltlich enthalten ist. Ich schreibe darin nur über das generelle Vorgehen bei strafrechtlich relevanten Vorgängen. Von Hausdurchsuchungen im speziellen habe ich diesbezüglich gar nicht gesprochen, sondern nur von der generellen Abwägung, wie man bei begrenzten Ermittlungesressourcen den Fokus setzt. Auch habe ich nicht gesagt, dass das nur bei der GEMA gerechtfertigt ist und bei einer Homepage eines Normalbürgers nicht. Das lässt sich pauschal sowieso gar nicht sagen.

Ich habe mich also sehr wohl schon entschieden, auch wenn es offensichtlich nicht jedem gleich auffällt.

@ Jackie78

Ich finde es ja schon etwas gewagt, die Gema als "Institution mit Relevanz" zu bezeichnen, mir fielen da auf Anhieb ein paar unschönere Begriffe ein, aber das darf jeder sehen wie er will.

Aufgrund der ihr verliehenen Rechte ist sie zumindest relevanter als die Privathomepage von Sepp Ziegenbergler aus Oberbayern, auf der er seinen Schafskäse anpreist. Das wollte ich zum Ausdruck bringen.

Fakt ist und bleibt aber, dass der Webauftritt der Gema zum einen für deren Geschäftsbetrieb kaum Relevanz hat, das ist kein Webshop, nichtmal MP3s kannst du dort kaufen. Außerdem war die Siete nie komplett lahmgelegt (zumindest nicht durch die DDOS-Angriffe), nur langsamer erreichbar.

Wo ist das nachlesbar? Ich würde mich nicht trauen, zu sagen, dass das per se nichts Relevantes war, da der Öffentlichkeit mwn ja nicht bekannt ist, welche Systeme der GEMA da alle betroffen waren. Ob die Seite völlig zusammenbricht oder nur verlangsamt wird, ist irrelevant, da auch der Versuch strafbar ist. Meines Erachtens kommt man da kaum aus der Strafbarkeit heraus, mit solchen Argumentationen sowieso nicht.

Warum das ganze unverhältnismäßig ist, dürfte doch jedem klar sein, der schonmal was vom Grundgesetz und Rechtssataat gehört hat: die Wohnung ist ein durch das Grundgesetz geschützter Bereich, wenn der Staat oder dessen Behörden diesen verletzen möchten, gehört schon ein erheblicher Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat her, um das zu rechtfertigen. Und da kann man jetzt hin- und herdiskutieren, wann ein Vergehen schwer genug ist, aber ein Skript, das ein paarhundertmal die Seite aufruft, keine Passwörter ausliest, nichts verändert, sondern einfach nur Traffic erzeugt, reicht da einfach nicht.

Also ich lese in der deutschen StPO nur etwas von begründetem Verdacht, nichts aber von einer schweren Straftat als Voraussetzung.
Btw: deine persönliche Wertung in Ehren, aber "ein paar hundertmal" ist zum einen wohl stark untertrieben und ganz offensichtlich hat in einem ähnlichem Fall 2006 ein Gericht soetwas als strafbar angesehen. So harmlos ist das offenbar nicht.

Außerdem wird man nach 6 Monaten kaum Beweise finden, allerdings in vielen Fällen massiv Kollateralschaden verursachen (z.B. in WGs, Familien, wenn alle Rechner erstmal weg sind). Von den übrigen, schon mehrfach beschriebenen wirtschaftlichen und sozialen Folgen gar nicht zu reden.

Gerade auf Computern bleiben viele Spuren lange erhalten, weil nicht jeder seinen Computer monatlich formatiert und neu aufsetzt. Außerdem muss man damit rechnen, dass eine Hausdurchsuchung stattfinden kann, wenn man das Gesetz bricht. Das hätte man sich auch vorher überlegen können.

Nebenbeibemerkt: Ich bin zwar ganz dafür, sicherzustellen, dass Verdächtige ihrer Rechte nicht beraubt werden, aber angesichts dessen, dass in Foren normalerweise gleich "auf den Galgen mit dem Kerl" gerufen wird, verwundert mich dieses plötzliche "Verdächtigen-Schutzbedürfnis" schon ein wenig.^^


Das hat mit Verhältnismäßigkeit seitens des Rechtsstaates nichts mehr zu tun, das ist einfach nur Terror durch den Staat, ein Muskelspiel zugunsten einer Lobbyorganisation. Ich frage mich immer, welche Richter sowas durchwinken, denn deren Aufgabe ist es eigentlich, die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Aber macht nur weiter so, mit solchen Aktionen zeigt der Staat sein wahres Gesicht, und ich befürchte leider, dass man dadurch nur noch mehr Menschen zu Sympatisanten macht, denn wer soll schon das Banner des Rechtsstaates hochhalten, wen dieser selbst nicht zu seinen Werten und Regeln steht?

Bitte sage mir, in welchem Paragraphen festgeschrieben steht, dass der Richter bei Hausdurchsuchungen eine Verhältnismäßigkeitsabwägung zu treffen hat. Ich finde keine solche Stelle. Ich bin der Ansicht, dass das schon im Gesetz selber getroffen wird, sodass der Richter es nur mehr anwenden muss.
 
Schade, dass hier die Guten was auf den Deckel bekommen. Halunken wie die Ge*a kommen ungeschoren davon. -.-
 
Gema Bier Holen ;)


Es ist schon zu sehn das es immer die richtigen trifft,da sieht man wie beliebt dieser Verein ist:D
 
Es hat sicher nicht die Richtigen getroffen. Ist denen auch egal, hauptsache sie können einen Bust von 100+ in der Zeitung kund tun.

Wahrscheinlich wurden private Rechner gehackt, Proxys installiert und ab gehts. Alles sauber und logfrei.
 
also das Einzigste was mir jetzt noch zu der GEMA einfällt: anhänge schauen >
 

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