Erkekjetter schrieb:
1. ändert es nicht an der Thematik, dass dann defacto in de kein asyl mehr möglich ist. Egal ob der asylsuchende durch mehrere Länder geschleust wurde oder nicht. Das spielt nach den plänen der cdu nämlich keine Rolle bei der bewertung.
2. wieder der übliche dumpfe rechte narrativ, dass jeder Asylsuchende selbstredend durch mehrere länder geschleift wird, daher illegal hier ist und sowieso nur wegen dem
pullfskror sozialsysteme mach de will…
Das ist kein "rechtes Narrativ", sondern Fakt. Per Flugzeug kommen jedenfalls faktisch gar keine "Asylsuchenden", weil aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Fluggesellschaften bereits im Abflugland niemanden ohne gültiges Visum (oder Staatsbürgerschaft mit Visumfreiheit) ins Flugzeug lassen - täten sie es doch, müssten sie dann in Deutschland sämtliche Kosten für den "Asylsuchenden" bezahlen (
https://www.spiegel.de/politik/ausl...ht-per-flugzeug-kommen-koennen-a-1051827.html) - daher machen die das nicht.
Da sämtliche Nachbarländer Deutschlands unter Art. 16a Abs. 2 GG fallen, kann sich also faktisch in Deutschland niemand auf das Grundrecht auf Asyl berufen - außer sie schaffen es, unerkannt im Flugzeug mitzufliegen (kaum machbar, da dort strenge Sicherheitsvorschriften gelten v.a. seit dem 11. September), oder nehmen irgendwie ein Schiff über den ganzen Nordatlantik bis zur Nordseeküste, oder von Russland durch die Ostsee. Das dürfte in der Realität aber ebenfalls sehr selten bis gar nicht vorkommen.
Übrigens ist auch "subsidiärer Schutz" faktisch nicht relevant, weil die Dublin-Verordnung der EU vorsieht, dass ein Antrag darauf nur dem Land, wo jemand zuerst in die EU kam, gestellt werden kann - auch hier sind halt alle Nachbarländer Deutschlands in der EU (außer der Schweiz, die aber bei der Dublin-Verordnung auch teilnimmt).
Sogar die "Genfer Flüchtlingskonvention" (
https://www.unhcr.org/dach/wp-conte...tlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf) sieht in Artikel 31 vor, dass man sich darauf nicht berufen kann, wenn man nicht
"die unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren".
Übrigens ist die einzige Gruppe, die
nicht unter diese Beschränkungen fällt und sich daher rechtmäßig in Deutschland aufhält, die Gruppe der Ukraine, weil diese durch einen EU-Beschluss als
Vertriebene gelten und daher erstens jedes Land der EU ohne weiteres als Wohnsitz wählen und dort arbeiten gehen dürfen; außerdem unterliegen sie nicht der Residenzpflicht.
Alle anderen "Asylbewerber", "Flüchtlinge" usw. haben nach geltendem Recht keinen Anspruch, in Deutschland zu bleiben, außer die haben es irgendwie geschafft, per Flugzeug oder Schiff unmittelbar von außerhalb der EU/Westeuropa zu kommen - was aber wie oben genannt in der Praxis so gut wie nie vorkommt.
Es wäre ja auch widersinnig, zu postulieren, dass jemand, der in seiner Heimat verfolgt wird die freie Wahl hat unter allen Ländern der Welt, welches ihn aufnehmen und versorgen muss.
Wieso wir in Deutschland jemanden aufnehmen und versorgen müssen, der vorher in Lampedusa oder woanders in Italien war, hat mir noch niemand schlüssig erklären können. Dort droht schließlich niemandem Gefahr und in der Lage sind sie zweifelsfrei ebenfalls (deren Zahlen an illegalen Migranten, die im Land dauerhaft bleiben, ist übrigens pro Einwohner auch nur ein Bruchteil von D - weil der Großteil eben nach D weiterzieht...).