So schlect hört sich das jetzt für mich als Leihe nicht an.
Geehrte Mitleser, ich möchte euch über den aktuellen Stand informieren.
Ich war auf dem Gewerbeamt und auf dem Finanzamt. Folgende Auskünfte erhielt ich:
Die zuständige Dame im Gewerbeamt hat gesagt, dass in diesem Fall kein Gewerbe angemeldet werden muss, da eine Sammelbestellung 1-2x im Jahr und unter den geschilderten Umständen keine Regelmäßigkeit in Sinne des Gewerbes ist und das was A tut nicht zwingend die Kriterien für ein Gewerbe erfüllt - auch wenn was hängen bleibt. A könne deswegen nächste Woche nochmal hin, dann gibts ein Stück Papier auf dem diese Aussage schriftlich festgehalten wird. A könne aber ein Gewerbe anmelden, wenn er will. In jedem Fall wird es dann halt ein Kleingewerbe.
Das Finanzamt hat gesagt: Ihnen ist es egal ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Denen geht es vereinfacht gesagt nur um die korrekte Besteuerung der Gewinne. Wenn kein Gewerbe vorausgesetzt wird, kann A diese Gewinne einfach in einer Steuererklärung angeben (ich glaube in der Anlage SO für private Veräußerungsgeschäfte?). Sollte ein Gewerbe angemeldet werden, kommt es halt in Anlage G.
Das interessante ist: A soll laut Auskunft der Dame beim Finanzamt auch ohne Gewerbe die Ausgaben vom Gewinn abziehen. Das heißt: Die paar Euro die zunächst hängen geblieben sind, können gegen Fahrtkosten und sonstige Ausgaben gerechnet werden und es muss nur das versteuert werden, was übrig bleibt - wenn überhaupt was übrig bleibt.
Hier die Quelle dazu:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=40&t=263753
Ich war auf dem Gewerbeamt und auf dem Finanzamt. Folgende Auskünfte erhielt ich:
Die zuständige Dame im Gewerbeamt hat gesagt, dass in diesem Fall kein Gewerbe angemeldet werden muss, da eine Sammelbestellung 1-2x im Jahr und unter den geschilderten Umständen keine Regelmäßigkeit in Sinne des Gewerbes ist und das was A tut nicht zwingend die Kriterien für ein Gewerbe erfüllt - auch wenn was hängen bleibt. A könne deswegen nächste Woche nochmal hin, dann gibts ein Stück Papier auf dem diese Aussage schriftlich festgehalten wird. A könne aber ein Gewerbe anmelden, wenn er will. In jedem Fall wird es dann halt ein Kleingewerbe.
Das Finanzamt hat gesagt: Ihnen ist es egal ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Denen geht es vereinfacht gesagt nur um die korrekte Besteuerung der Gewinne. Wenn kein Gewerbe vorausgesetzt wird, kann A diese Gewinne einfach in einer Steuererklärung angeben (ich glaube in der Anlage SO für private Veräußerungsgeschäfte?). Sollte ein Gewerbe angemeldet werden, kommt es halt in Anlage G.
Das interessante ist: A soll laut Auskunft der Dame beim Finanzamt auch ohne Gewerbe die Ausgaben vom Gewinn abziehen. Das heißt: Die paar Euro die zunächst hängen geblieben sind, können gegen Fahrtkosten und sonstige Ausgaben gerechnet werden und es muss nur das versteuert werden, was übrig bleibt - wenn überhaupt was übrig bleibt.
Hier die Quelle dazu:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=40&t=263753