Miuwa schrieb:
Right. Gibt's da bisher auch nur einen dokumentierten Fall wo ein nicht angemeldetes BKW zu happigen Strafen geführt hat?
Das ist irrelevant, wichtig ist nur ob der Gesetzgeber Strafen vorsieht oder nicht. Je mehr BKWs verbaut werden, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass jemand vom Vermieter oder Nachbarn angezeigt wird. Und gerade der Vermieter weiß ja, was im Gebäude verbaut ist.
Miuwa schrieb:
Natürlich interessiert es die Versicherung, wofür sie konstruiert wurden (ich wüsste aber tatsächlich gerade gar nicht ob in der Betriebsanleitung meiner Waschmaschine steht, dass man sie unbeaufsichtigt nutzen kann).
Dann schau mal in die Anleitung und vor allem in deiner Versicherungspolice und falls die auf andere Dokumente verweist, auch in diese.
Miuwa schrieb:
Entscheidend ist ja normalerweise, ob das Gerät ordnungsgemäß verwendet wurde.
Es gibt auch grobe Fahrlässigkeit, siehe:
https://www.stern.de/wirtschaft/ver...fen--wenn-sie-das-haus-verlassen-7797928.html
Das Video ist zwar älter und blöd, aber sollte weit genug aufklären. Ansonsten findest sicher besseres Material im Internet. Ob das bezahlt wird, hängt von der Versicherungspolice ab und in den meisten Fällen schließen Versicherer grobe Fahrlässigkeit wohl aus.
Miuwa schrieb:
Dein Kühlschrank oder deine Fritzbox können theoretisch auch abbrennen während du nicht da bist. Trotzdem müssen die nicht abgeschaltet werden wenn du aus dem Haus gehst.
Abbrennen kann jedes Gerät, das am Strom hängt. Selbst wenn nichts am Stromnetzt hängt, kann jeniges selbst auch einen Brand verursachen, doch darum dreht sich die Haftungsfrage nicht: Lässt du die Badewanne vollaufen und gehst einkaufen? Stellst du einen Heizlüfter auf und lässt ihn unbeaufsichtigt heizen?
Falls ja, dann zahlt die Versicherung im Schadensfall (Wasserschaden, Brand, etc.) wahrscheinlich keinen Cent und ja, bei dem einen ist es der gesunde Menschenverstand, das nicht zu tun, beim anderen steht es so tatsächlich in der Anleitung (also bei den mir bekannten Heizlüftern jedenfalls). Obwohl das eher üblich ist, denn man will den zu beheizenden Raum ja warm halten, auch wenn man nicht in ihm ist.
Auch Wäschetrockner kann man wie Heizlüfter ansehen, ein Kühlschrank ist daher kein sinnvoller Vergleich. Bei Waschmaschinen, Spühlmaschinen und Eiswürfelmacher (falls es dafür so was gibt) im Kühlschrank ist ein AuqaStop wohl Pflicht, wenn man zumindest Wasserschaden vorbeugen will, falls doch was passiert kann man wenigstens Nachweisen, dass man es nicht grob fahrlässig benutzt hatte.