News Staatsanwaltschaft ermittelt gegen PC Fritz

Am schönsten sind die Kommentare auf Facebook, da wird mit Anzeigen und Anwälten gedroht, einfach noch mehr Geld verbrennen :-)
 
WhiteShark schrieb:
Natürlich hat Microsoft vorher Kopien analysiert. Ohne irgendwelche Beweise wird eine solche Durchsuchungsaktion ja nicht genehmigt.

Ich wollte damit sagen das es erstens nicht nur eine war und zweitens sich alle Proben als Fälschung entpuppt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Das hatten wir doch bereits. Eine Fälschung weiterzuverkaufen ist nicht strafbar. Nur wenn man weiß das es eine Fälschung ist, macht man sich strafbar. Das aber auch nur, wenn einem nachgewiesen werden kann, das man es wusste.

Völlig falsch, selbst bei nicht gewerblichem Verkauf und wenn man nichts gewusst hat ist man dran. Siehe dir das Video von dup weiter oben an, ab 2:25. Mindestens eine Abmahnung ist dir sicher.

Microsoft mach regelmäßig Testkäufe wenn ihnen Angebote spanisch vorkommen, das sollte eigentlich allgemein bekannt sein inzwischen
 
Zuletzt bearbeitet:
Du liegst hier völlig falsch. Wenn ich jemandem diese gefälschte Lizenz verkaufe, so begehe ich keinen Betrug. Den Betrug hat PC-Fritz begangen.
Urheberrechtlich hat Microsoft lediglich einen Unterlassungsanspruch, welcher bei Verkauf einer einzigen Lizenz aber sowieso unnötig ist.
Die Abmahnung ist nicht sicher. Die käme höchstens wenn Microsoft etwas davon erfährt. Dann sendet man eine Unterlassungserklärung und weißt die Kosten zurück.
 
Schauen wir uns mal die Historie von PC Fritz etwas genauer an.

Zuerst die BST 24 GmbH bzw. pcfritz Onlinestore GmbH:

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 17516

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 27.12.2011 12:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.[/TD]

[TD="colspan: 2"]Neueintragungen[/TD]

[TD="colspan: 2"]20.12.2011[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]BST 24 GmbH, Halle (Saale), Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2011. Geschäftsanschrift: Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Gegenstand des Unternehmens: Betreiben von Groß- und Einzelhandel mit Möbeln, EDV-Hard- und Software, Elektroartikeln, genehmigungsfreier Vertrieb von Waren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Mahlow, Maik, Halle (Saale), *26.07.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.[/TD]

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 17516

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 30.04.2012 12:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.[/TD]

[TD="colspan: 2"]Veränderungen[/TD]

[TD="colspan: 2"]25.04.2012[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]BST 24 GmbH, Halle (Saale), Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Betreiben von Groß- und Einzelhandel mit Möbeln, EDV-Hard- und Software, Elektroartikeln, genehmigungsfreier Vertrieb von Waren aller Art sowie Telekommunikationsgeräten, Durchführung von Hardware-Reparaturen, der Programmierung, Wartung und Pflege von Software, IT Service, insbesondere IT-Dienstleistungen aller Art, Beratung und Vertrieb von IT-Produkten.[/TD]

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 17516

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 01.10.2012 12:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
[/TD]

[TD="colspan: 2"]Veränderungen[/TD]

[TD="colspan: 2"]25.04.2012[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]BST 24 GmbH, Halle (Saale), Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2012 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Betreiben von Groß- und Einzelhandel mit Möbeln, EDV-Hard- und Software, Elektroartikeln, genehmigungsfreier Vertrieb von Waren aller Art sowie Telekommunikationsgeräten, Durchführung von Hardware-Reparaturen, der Programmierung, Wartung und Pflege von Software, IT Service, insbesondere IT-Dienstleistungen aller Art, Beratung und Vertrieb von IT-Produkten.[/TD]

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 17516

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 08.10.2012 22:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.[/TD]

[TD="colspan: 2"]Veränderungen[/TD]

[TD="colspan: 2"]04.10.2012[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]BST 24 GmbH, Halle (Saale), Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 mit Nachtrag vom 14.09.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: pcfritz.de Onlinestore GmbH.[/TD]

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 17516

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 08.10.2012 12:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
[/TD]

[TD="colspan: 2"]Veränderungen
[/TD]

[TD="colspan: 2"]04.10.2012
[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]BST 24 GmbH, Halle (Saale), Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2012 mit Nachtrag vom 14.09.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: pcfritz.de Onlinestore GmbH.
[/TD]

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 17516

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 03.12.2012 12:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
[/TD]

[TD="colspan: 2"]Veränderungen
[/TD]

[TD="colspan: 2"]30.11.2012
[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]pcfritz.de Onlinestore GmbH, Halle (Saale), Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Grenzstr. 28, 06112 Halle.
[/TD]

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 17516

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 11.03.2013 12:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.[/TD]

[TD="colspan: 2"]Veränderungen[/TD]

[TD="colspan: 2"]07.03.2013[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]pcfritz.de Onlinestore GmbH, Halle (Saale), Grenzstr. 28, 06112 Halle. Bestellt: Geschäftsführer: Nyzhnyk, Vadym, Kiev, *12.06.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
[/TD]

Als zweites die pcfritz.de GmbH:

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 18751

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 12.11.2012 12:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
[/TD]

[TD="colspan: 2"]Neueintragungen
[/TD]

[TD="colspan: 2"]08.11.2012
[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]pcfritz.de GmbH, Halle (Saale), Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.10.2012. Geschäftsanschrift: Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben von Groß- und Einzelhandel mit Möbeln, EDV-Hard- und Software, Elektroartikeln, genehmigungsfreier Vertrieb von Waren aller Art sowie Telekommunikationsgeräten, Durchführung von Hardware-Reparaturen, der Programmierung, Wartung und Pflege von Software, IT Service, insbesondere IT-Dienstleistungen aller Art, Beratung und Vertrieb von IT-Produkten sowie Bodenbelagsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Mahlow, Maik, Halle (Saale), *26.07.1976, einzelvertretungsberechtigt.
[/TD]

Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 18751

[TD="align: right"] Bekannt gemacht am: 03.12.2012 12:00 Uhr[/TD]

[TD="colspan: 2"]Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
[/TD]

[TD="colspan: 2"]Veränderungen
[/TD]

[TD="colspan: 2"]29.11.2012
[/TD]

[TD="colspan: 2"][/TD]

[TD="colspan: 2"]pcfritz.de GmbH, Halle (Saale), Lauchstädter Straße 23, 06110 Halle (Saale). Geändert: Geschäftsanschrift: Grenzstraße 28, 06112 Halle (Saale).
[/TD]

Quelle: Handelsregister
 
Zuletzt bearbeitet:
WhiteShark schrieb:
Du liegst hier völlig falsch. Wenn ich jemandem diese gefälschte Lizenz verkaufe, so begehe ich keinen Betrug. Den Betrug hat PC-Fritz begangen.
Urheberrechtlich hat Microsoft lediglich einen Unterlassungsanspruch, welcher bei Verkauf einer einzigen Lizenz aber sowieso unnötig ist.
Die Abmahnung ist nicht sicher. Die käme höchstens wenn Microsoft etwas davon erfährt. Dann sendet man eine Unterlassungserklärung und weißt die Kosten zurück.

Ok, dröseln wir das Ganze mal ein wenig auf.


  • Du gibst eine oder mehrere Version entgeltlich oder unentgeltlich weiter. Unwissend dass es sich um eine Fälschung handelt. Das ist eine Urheberrechtsverletzung. In der Regel kriegt man eine Abmahnung wenn man erwischt wird. Microsoft Standard sind 5000 Euro wenn ich mich recht erinnere.
  • Du gibst eine oder mehrere Version entgeltlich oder unentgeltlich weiter. Wissend dass es sich um eine Fälschung handelt. Das ist eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung, da kommen wir dann langsam ins Strafrecht. Wenn du den Leuten vorher noch sagst es handele sich um Original Software ist es zusätzlich noch vorsätzliche Täuschung.
  • Wenn der letzte Fall gewerblich passiert kann das Ganze sehr schnell von vorsätzlicher Täuschung in Betrug umschlagen.

Wenn ich hingehe wie es Newuser beschrieben hat und verkaufe die Lizenzen die ich habe weil ich mein investiertes Geld retten will ist es ziemlich heikel. Wir kommen in den Bereich einer fahrlässigen Täuschung weil ich billigend in Kauf nehme Fälschungen zu verkaufe. Man kann natürlich auch Vorsatz annehmen wenn man spitzfindig ist, dafür muss aber bewiesen werden dass ich von den Fälschungen wusste.
 
Creeed schrieb:
  • Du gibst eine oder mehrere Version entgeltlich oder unentgeltlich weiter. Unwissend dass es sich um eine Fälschung handelt. Das ist eine Urheberrechtsverletzung. In der Regel kriegt man eine Abmahnung wenn man erwischt wird. Microsoft Standard sind 5000 Euro wenn ich mich recht erinnere.
Microsoft kann hier keinen Schadensersatz fordern (wird übrigens in dem Video auch nicht).
Sie haben nur einen Unterlassungsanspruch.
Natürlich werden die Anwaltskosten eingefordert werden, aber da kann man sich auch wehren. Die weist man erstmal zurück und wartet ab.
Eine Klage ist da unwahrscheinlich.

  • Du gibst eine oder mehrere Version entgeltlich oder unentgeltlich weiter. Wissend dass es sich um eine Fälschung handelt. Das ist eine vorsätzliche Urheberrechtsverletzung, da kommen wir dann langsam ins Strafrecht. Wenn du den Leuten vorher noch sagst es handele sich um Original Software ist es zusätzlich noch vorsätzliche Täuschung.
Es ist keine vorsätzliche Täuschung, sondern Betrug. Aber auch nur, wenn nachgewiesen werden kann, das es wissentlich erfolgt ist.
Es heißt übrigens arglistige Täuschung, nicht vorsätzliche Täuschung.

  • Wenn der letzte Fall gewerblich passiert kann das Ganze sehr schnell von vorsätzlicher Täuschung in Betrug umschlagen.
Wie gesagt, bei wissen um die Fälschungen ist es so oder so Betrug.

Wenn ich hingehe wie es Newuser beschrieben hat und verkaufe die Lizenzen die ich habe weil ich mein investiertes Geld retten will ist es ziemlich heikel. Wir kommen in den Bereich einer fahrlässigen Täuschung weil ich billigend in Kauf nehme Fälschungen zu verkaufe. Man kann natürlich auch Vorsatz annehmen wenn man spitzfindig ist, dafür muss aber bewiesen werden dass ich von den Fälschungen wusste.
Fahrlässige Täuschung???
Heikel ist es natürlich. Sehr heikel wäre es, wenn der Ebay-Account genauso heißt wie der CB-Account^^
Bei 10 Lizenzen kann es auch bereits als gewerblich gesehen werden (geht ja schnell).
Und es kann 10 Anzeigen wegen Betrugs geben. Wird zwar eingestellt, aber trotzdem ärgerlich.
 
Ich habe gerade etwas Langeweile :cool_alt: und habe mir ein paar Texte von der PCFritz Seite durchgelesen und mal im Netz gesucht :rolleyes:

Folgender Text:

"Wesentlicher Erfolgsfaktor des Unternehmens ist die starke Kundenorientierung, die sich in einer hohen Produktqualität, einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis und gutem Service ausdrückt. Auf ein durchgängig sicheres und zuverlässiges Einkaufserlebnis, das jedes Jahr von unabhängiger Stelle überprüft wird, ist ebenfalls Verlass. "

Steht 1:1 auf der Seite http://www.cyberport.de/at/impressum


"Das umfangreiche Warenangebot umfasst Systeme, Einzelgeräte sowie umfangreiches Zubehör für unterwegs, zuhause und fürs Büro. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht ausschließlich Produkte, sondern auch Lösungen zur Realisierung der Ziele des Kunden."

ist ebenfalls von Cyberport...........

".....innovations-, service- und wachstumsstarke Handelsunternehmen für Computer, Unterhaltungselektronik, Telekommunikation, Foto und Haushaltsgeräte. "

Auch das ist von Cyberport...


Wundert mich das es Cyberport selbst noch nicht aufgefallen ist :rolleyes:
 
Schick doch einfach mal eine Mail an Cyberport.
 
methadron schrieb:
Am schönsten sind die Kommentare auf Facebook, da wird mit Anzeigen und Anwälten gedroht, einfach noch mehr Geld verbrennen :-)
Ich hab auch mal bei pcfritz.de und diesem Maik ins Facebook geschaut. Also zumindest dieser Maik wird ja quasi von allen angehimmelt.
Und viele glaubten auch das die Verfügung bereits ein Freispruch gewesen wäre und haben noch mehr bestellt.

Also die Vermarktungsstrategie ging da ja perfekt auf. Mit einem krebskranken, übermotiviertem Kerl werben, dann mit einer Verfügung glaubhaft machen das nichts an der Sache dran ist (um schnell noch mehr Geld zu kassieren, da viele drauf reinfallen) und am Ende taucht der Kerl auch noch ab.
 
Gerade eine weitere Domain, Mailadresse und Anschrift gefunden:
Maik Mahlow
Merseburger Str. 56
06110 Halle

wichtigsein.de / maik@wichtigsein.de

Und zwar über dieses Video.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lukii schrieb:
Intressanter spiegel.tv Bericht, auch wenn schon ein paar Tage älter.
Komischerweise haben sie da den Teilbericht von VOX, wo sich Mahlow eine Loftwohnung ansieht und sie ihm für 4030€ im Monat zu billig ist, herausgeschnitten.
 
WhiteShark schrieb:
Ich hab auch mal bei pcfritz.de und diesem Maik ins Facebook geschaut. Also zumindest dieser Maik wird ja quasi von allen angehimmelt.

Ja, hab ich auch gesehen :-D
Würde mich aber nicht gewundern wenn die ganzen Leute da auch Fake sind.....


WhiteShark schrieb:
Und viele glaubten auch das die Verfügung bereits ein Freispruch gewesen wäre und haben noch mehr bestellt.
Das ist wirklich der Knaller!
So eine Blöde verfügung wurde verkauft als Sieg gegen MS, und noch schlimmer: Viele haben das wohl auch geglaubt und wieder bestellt....
 
bjrnie334 schrieb:
Komischerweise haben sie da den Teilbericht von VOX, wo sich Mahlow eine Loftwohnung ansieht und sie ihm für 4030€ im Monat zu billig ist, herausgeschnitten.

Das könnte an fehlenden Rechten liegen. Internetvideos bereits im TV gezeigter Sendungen sind oft beschnitten.

Nebenbei bemerkt ist "Mieten, kaufen, wohnen" eine Pseudo-Doku. Echte Makler, aber gefakte Aufträge. Teils mit "Prominenten" besetzt.
 
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