Klikidiklik schrieb:
Was Steam für Rekorde aufstellt interessiert mich herzlich wenig. Ich habe "bei mir" geschrieben und meine Aussage somit nicht zur Allgemeingültigkeit für jeden gemacht.
Tut mir leid, das habe ich wirklich falsch verstanden.
Trotzdem kann man ja anmerken, dass die allgemeine Entwicklung in eine ganz andere Richtung geht. Damit, dass sich Einzelne von Steam abwenden, weil sie nicht bereit sind einmalig auch nur 5€/$ online auszugeben, kann Valve sicher gut leben. Sie müssen sich darauf konzentrieren, Steam für die wachsende Masse Nutzer zu verbessern und effektiver gegen Bots und Betrüger vorzugehen gehört dazu.
Dass man so auch das Anlegen von vielen Accounts zwecks Weiterverkauf schwieriger macht, ist für Valve dabei sicher kein unwillkommener Nebeneffekt. Schließlich sind nicht nur die Nutzer/Spieler Valves Kundschaft, sondern auch die Spieleentwickler und Publisher, die ihre Produkte über Steam verkaufen.
Dass Weiterverkauf schwieriger wird und vielleicht irgendwann auch ganz unterbunden, ist aus Nutzersicht sicherlich ein gewisser Nachteil. Andererseits gibt es halt auch so viele Vorteile durch den Onlinevertrieb über Plattformen ala Steam, dass die allermeisten Konsumenten das in Kauf nehmen.
Außerdem mache ich Publishern und anderen Rechteverwertern seit Jahren den Vorwurf, dass sie nicht genug mit der Zeit gehen und sich nicht an die durch das Internet komplett veränderten Bedingungen anpassen. Man kann Informationen (und ein Computerspiel oder ein Film oder Musikstück sind nichts anderes) im Zeitalter der Digitsalisierung und weltweiten Vernetzung einfach nicht mehr wie Stückgut (be-)handeln.
Da wäre es ziemlich doppelzüngig von mir, wenn ich mich über Nachteile beschweren würde, die dem Konsumenten aus den zeitgemäßen Verwertungsmethoden entstehen.
Diese Ansicht muss natürlich nicht jeder teilen. Ich sehe aber nicht wirklich Alternativen dazu, neue Verwertungsmethoden zu nutzen, die ins Internet passen. Das Weiterverkaufsrecht einzuklagen, nur weil es aus alten Datenträger-Zeiten noch im Gesetz steht, ist genauso sinnlos, wie die Versuche der Rechteverwerter, das alte Urheberrecht aus Zeiten von Musikkassetten und Rundfunksendern im Internet per Gesetz durchzuprügeln.