Für die Gewährleistung muss der Händler gerade stehen. Wenn Sie also Probleme mit Ihrem Akku haben, wenden Sie sich an den Händler. Tritt das Akkuproblem innerhalb der Gewährleistungzeit (2 Jahre) auf, muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung nachbessern.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler den Nachweis erbringen, dass der Defekt nicht durch den Nutzer verursacht wurde. Demnach muss der Verkäufer einen Defekt reparieren, solange dieser nicht offensichtlich vom Nutzer verursacht wurde. Danach setzt die sogenannte Beweislastumkehr ein. Der Käufer muss dann den Beweis erbringen, dass der Defekt nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde. Aber auch in den 18 Monaten danach gibt es bei Batterieproblemen gute Chancen auf Reparatur, erklärt Semmler: "Der Käufer muss lediglich darlegen können, dass er das Gerät ordnungsgemäß behandelt hat." Spuren von Stürzen oder eigenmächtigen Reparaturversuchen sollte das Handy also besser nicht aufweisen.