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News Ubisoft-Spiele auf Steam: Anno 2070 und Liberation HD werden doch nicht unspielbar

Termy schrieb:
GoG hat da schon den richtigen Ansatz - wenn die nur Linux nicht so links liegen lassen würden -.-
Naja, Das Team kann nicht alles. Spiele entwickeln, Shop am laufen halten und diesen weiter entwickeln, alte Spiele "restaurieren" usw usf. Valve/Steam sind da schon ne Ecke größer. Immerhin kommen immer neue Updates/Upgrades. Das wird zwar dauern, aber es wird kommen.

Termy schrieb:
Aber unter der Prämisse, dass wir um den Online-Vertrieb mit - sagen wir mal "Konto-Zwang" - eh nicht rumgekommen wären hat sich Steam halt bislang als nicht-Arschloch und kleinstes Übel rausgestellt.
Wo hast du denn bei GOG einen Konto-Zwang? Klar, mann muss ein Konto haben um etwas zu kaufen, aber dieses ist nicht an die Spiele gebunden. Falls ich dich falsch verstanden habe, sry.

//edit: Bei den Abgaben habe ich mir verlesen.
 
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Scholle1309 schrieb:
Das ist so falsch, du erwirbst keine Kopie des Spieles.
Ich hab weiter vorne schonmal einen Link gepostet, aber das kann man hier einfach nicht stehen lassen. Denn das ist bei uns völlig falsch. Das ist ein Mythos, der vielleicht in den USA gilt, aber nicht bei uns. Das wurde bei uns im Zuge eines Verfahrens über den Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware höchstrichterlich entschieden:
[..]Erwerber einer Nutzungslizenz auf die Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie berufen können und somit im Sinne von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie als rechtmäßige Erwerber einer Programmkopie anzusehen sind[..]

Das ist mitunter auch ein Grund, warum viele Softwareentwickler auf tatsächlich zeitlich beschränkte Verkaufsmodelle umgestiegen sind.
 
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Xnfi01 schrieb:
Das wird zwar dauern, aber es wird kommen.
Mir geht es da eben auch um Offenheit, Ehrlichkeit, Transparenz.
Wenn man Jahrelang z.b. Galaxy für Linux (nebenbei das mit WEITEM Abstand meistgewünschte Feature in den Wunschlisten...) verspricht, ständig sagt, dass es in Arbeit ist und dann irgendwann einfach die Ankündigung "Soon for Linux" entfernt, ohne dazu irgendwie offiziell Stellung zu nehmen, dann ist das alles, nur nicht das Verhalten eines Entwicklers dem ich mein Vertrauen schenken will.

Xnfi01 schrieb:
Falls ich dich falsch verstanden habe, sry.
Ja hast du - ich hatte GoG da ja (in der Hinsicht zumindest) schon als positive Ausnahme erwähnt :)
 
Zur allgemeinen Thematik:
  • DRM-Freie Spiele gibt es auch auf Steam (und Co) - sind zum größten Teil die gleichen, die es auch auf gog gibt. Ich sehe also keinen Grund Steam pauschal dafür zu verurteilen, außer dafür dass Steam das besser kennzeichnen könnte. Aber es liegt trotzdem in den Händen der Kunden ausschließlich DRM-freie Spiele zu kaufen, oder sich eben mit dem DRM abzufinden und die damit verbundenen Risiken abzuwägen.
  • Kopierschutz war auch schon vor Steam ein Problem - frag mal Leute die Spiele auf DVD-Rom gekauft haben, welche z.B. mit StarForce geschützt sind - kannste heute alles nicht mehr spielen - Ich sehe also auch keinen Grund digitale Distribution pauschal zu verurteilen.
  • Auch vor der digitalen Distribution konnten Disketten, CD/DVD-Roms kaputt/verloren gehen einfach nicht mehr funktionieren, etc. und dann war das Spiel weg, wenn man keine Sicherheitskopie hatte. Ein Verlustrisiko hat es immer schon gegeben. Ich sehe das heutige gar als kleineres Verlustrisiko an, im Vergleich zu früher. Zumal der erneute Kauf oft erschwert war, wenn es das Spiel ggf. schon ein paar Jahre alt war. Da hat sich dank dem Internet und der Distribution darüber viel geändert.
  • Spiele waren noch nie Eigentum des Nutzers. Man erwirbt immer nur eine Lizenz zur Nutzung unter den entsprechenden Bestimmungen, denen man vor dem Kauf zustimmt.
  • Wenn ich die entsprechenden Risiken abwäge, kann ich i.d.R. wenig nachvollziehen, dass man nach X Stunden nicht auf seine Kosten gekommen sein soll. Ich mache also auch den Leuten keinen Vorwurf, die Spiele mit DRM kaufen, ohne sich mit der Thematik zu befassen.
  • Ich habe schon öfters Spiele gekauft, die sich (trotz vorheriger Recherche) für mich als totaler Fehlkauf herausgestellt haben. Ich habe hingegen selbst noch nie erlebt, dass ich ein digital (mit oder ohne DRM) gekauftes Spiel nicht mehr herunterladen, oder spielen lässt - mag aber in seltenen Fällen mal bei anderen vorgekommen sein. Für die meisten wird der Verlust wohl trotzdem kaum der Rede wert sein. Ich hab auch noch ein paar DVDs die (obwohl optisch in fantastischem Zustand) einfach nciht mehr gelesen werden können - kann alles passieren, ist ärgerlich, aber halt auch kein Weltuntergang.
  • DRMs werden bei vielen Spielen wenige Jahre nach Release durch einen Patch entfernt. Wenn diese dann auf gog erscheinen sind sie i.d.R. auch bei jedem anderen Distributor DRM frei. Publisher könnten das aber besser kommunizieren, weil es ist ja eigentlich ein super Kompromiss das Spiel nur einige Jahre schwer zu schützen und danach den Kopierschutz zu entfernen, sobald man es eh für unter 10€ kaufen kann...


Precide schrieb:
wenig, wenn das Spiel sich beim Start mit dem Uplay-Server oder sonstigen Kram verbinden will
Der SolidShield DRM wurde bei Anno 2070 schon vor ein paar Jahren entfernt. Einen Onlinezwang beim Start des Spiels gibt es da also nicht mehr.
 
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Scholle1309 schrieb:
Das ist so falsch, du erwirbst keine Kopie des Spieles.
doch tut man. bitte informier dich mal richtig. das einzige was der publisher dir vorschreibt ist die kopie rechtskonform zu nutzen.
Ergänzung ()

nciht schrieb:
Spiele waren noch nie Eigentum des Nutzers. Man erwirbt immer nur eine Lizenz zur Nutzung unter den entsprechenden Bestimmungen, denen man vor dem Kauf zustimmt.
nach der logik könnten dir auch filmstudios deine videokasetten, dvds und blurays einfach so abnehmen. also bitte verbreite hier keine dinge die nicht stimmen.
 
Neodar schrieb:
doch tut man. bitte informier dich mal richtig. das einzige was der publisher dir vorschreibt ist die kopie rechtskonform zu nutzen.
Wer im Glashaus sitzt...

Dragonscall schrieb:
nach der logik könnten dir auch filmstudios deine videokasetten, dvds und blurays einfach so abnehmen. also bitte verbreite hier keine dinge die nicht stimmen.
Du verwechselst an der Stelle das Medium mit dem Inhalt. Nach deiner Logik dürfte ich ja einen gekauften Film oder ein gekauftes Spiel selbst weitervertreiben. Ist ja schließlich mein Eigentum.
 
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Dragonscall schrieb:
nach der logik könnten dir auch filmstudios deine videokasetten, dvds und blurays einfach so abnehmen. also bitte verbreite hier keine dinge die nicht stimmen.
Ich verbreite nichts, was nicht stimmt (ggf. solltest du aber da mal deine Rhetorik überdenken, denn Unwissenheit ist ja nur dumm, wenn man sie so präpotent zur Schau stellt) und ja, auch gekaufte Filme auf DVD, BD, oder digital darfst du i.d.R. nur in einem eingeschränktem Rahmen nutzen und kannst damit nicht einfach machen was du willst und dieser Rahmen wird dir vom Eigentümer vorgegeben. Wenn du einen Film kaufst, egal ob auf einem Datenträger, oder digital, dann wird der Film damit nicht zu deinem Eigentum (bzw. bestenfalls den Datenträger auf dem der Film kommt) sondern du kaufst v.A. die Rechte, was du mit dem Film machen darfst, welche wiederum an den Datenträger gebunden sein können. Und diese Rechte sind nicht (bzw. nur sehr bedingt) vom Staat vorgegeben, sondern da kann der Eigentümer (bei Videospielen i.d.R. der Publisher) sehr frei entscheiden, welche Rechte er dir einräumt und in welchem Umfang genau du den Film, die Software o.Ä. nutzen darfst.

In diesem Zusammenhang ist ja eine digitale Distribution auch vorteilhaft, weil das erworbene Nutzungsrecht nicht mehr an einen Datenträger gebunden ist, sondern z.B. an dich als Person. Du musst also nichts zwei mal kaufen, weil ein Datenträger kaputtgegangen ist, oder du den verloren hast, etc. ... klar besteht trotzdem noch ein gewisses Verlustrisiko, aber dieses ist eben geringer als früher.

Dragonscall schrieb:
das einzige was der publisher dir vorschreibt ist die kopie rechtskonform zu nutzen.
Jain - Der Publisher hat dabei durchaus diverse Freiheiten, deine Nutzung einzuschränken - z.B. wie oft und auf wie vielen PCs du eine Software installieren darfst, wer bzw. wie viele Personen die Software nutzen dürfen (Arbeitsplatzplatz-/Einzelplatz-/Benutzer-/Volumenlizenzen), in welchem Rahmen du die Software weiterverkaufen darfst, ob (und in welchem Rahmen) du die Software verleihen darfst, ob du bestimmte Bedingungen erfüllen musst (Educationlizenzen, Non-Profitlizenzen, Lizenzen für öffentliche Einrichtungen, etc) um überhaupt eine Lizenz erwerben zu dürfen, ob du die Software kommerziell nutzen darfst und in welchem Rahmen, usw. ... All das und noch viel mehr darf der Eigentümer (völlig rechtskonform) einschränken. Deswegen kaufst du ja auch nicht eine Kopie von einem Spiel, Film, o.Ä. sondern ein Recht zur Nutzung. Man kann vom Eigentümer auch ein Recht zur (eingeschränkten, oder uneingeschränkten) Vervielfältigung kaufen, oder gar ein Recht zur exklusiven Nutzung, etc...

Neodar schrieb:
Deshalb sind Plattformen wie GoG extrem wichtig!
Da lädt man sich einfach die Installationsdateien runter, archiviert sie sich und hat seine gekauften Spiele auch wirklich in der Hand.
Das funktioniert auch bei diversen Steam-Spielen und auch einigen (wenn auch nciht vielen) Spielen die du bei EA Origin, oder Uplay kaufst. Es ist auch nicht erst seit gog so, dass Entwickler des öfteren den DRM/Kopierschutz einige Jahre nach Release mit einem offiziellen Patch entfernen. Gog verkauft halt nur Spiele, die keinen DRM haben (entweder weil dieser entfernt wurde, oder das Spiel schon zum Release keinen hatte) - kA warum gog dafür gefeiert werden sollte - es liegt ja in der Hand der Entwickler/Publisher, ob ein Spiel mit oder ohne DRM auf den Markt kommt, bzw. ob der wieder entfernt wird. Und i.d.R. ist es dann egal, wo du das Spiel kaufst und ja probiere es selbst: DRM-freie Spiele, die du auf Steam gekauft hast, lassen sich recht einfach auch komplett ohne Steam starten. Ich lobe CDPR (die hinter gog stehen) gerne dafür, dass sie ausschließlich DRM-freie Spiele releasen, aber da sind die ja nciht die einzigen. Jemanden zu feiern, dass der NUR DRM-freie spiele verkauft, kann ich nicht ganz nachvollziehen - Nachvollziehen kann ich hingegen aber Steam dafür zu kritisieren, dass die DRM-Freien Spiele dort nicht wirklich als solche gekennzeichnet sind.

Zudem: Es gibt auch tatsächlich ein paar Spiele wo die DRM-freie Version exklusiv auf gog angeboten wird (seltener sogar, wo es nur eine DRM-Freie Version auf Steam gibt und das Spiel überhaupt nie auf gog erschienen ist) - Offensichtlich ist das IMMER eine Entscheidung des Entwicklers, weil wohl weder Steam noch gog was dagegen haben Spiele ohne DRM anzubieten. Da frage ich mich dann schon, was da z.T. hinter den Kulissen abläuft und ob es dort vielleicht absprachen und Deals zur Exklusivität, ähnlich wie bei Epic gibt...
 
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QDOS schrieb:
Vor Black Flag stellte sich bei mir allmählich ein "Burnout" für die Serie ein, der Fokus auf Schiffskampf (für mich ist das bis heute das besten "Piratenspiele") war allerdings die willkommene Abwechslung und fesselte mich lange genug um das Spiel mehrfach durchzuspielen (in Wahrheit ist das halt auch kein AC, sondern ein "Piratenspiel" wo am Rande der Story ein Bezug zu AC hergestellt wird...).
Ging mir sehr ähnlich. Jetzt hab ich all die Jahre gehofft, dass sie das Gameplay mit Skull and Bones zurückbringen, aber dass ich mich mit dieser Erwartung nicht glücklich machen würde, war mir eigentlich klar. Seufz.
 
tollertyp schrieb:
Du verwechselst an der Stelle das Medium mit dem Inhalt. Nach deiner Logik dürfte ich ja einen gekauften Film oder ein gekauftes Spiel selbst weitervertreiben. Ist ja schließlich mein Eigentum.
Ich habe hier beispielsweise die "Anno 1800 Sonderausgabe", also die physische Ausgabe mit 4 CDs für das Spiel, einer Soundtrack-CD und 3 gedruckten Lithografien, im Regal stehen.
Dort gibt es auf dem Beipackzettel explizit einen Abschnitt "Eigentumsrecht", wo folgendes drin steht
Der Benutzer erkennt an, dass alle mit diesem Multimediaprodukt und seinen Bestandteilen, seinem Handbuch und der Verpackung verbundenen Rechte, ... im Eigentum Ubisofts und seiner Lizenzgeber stehen ...
Auf der Rückseite der Packung steht dann auch noch, dass man den Nutzungsbedingungen unter https://legal.ubi.com/ zustimmt und dass sie jederzeit Online-Features deaktivieren können, wenn sie es mind. 30 Tage vorher ankündigen.
 
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@mibbio: Ich wette, gleich kommt der Einwand, dass die vor Kauf ja gar nicht bekannt waren und so...
und dass Unwissenheit ja vor Strafe schützt wohl auch.

Also um es ja mal klar zu stellen (und nicht an dich gerichtet): Das Urheberrecht ist nichts, was man erst einfordern muss. Es ist umgekehrt, es bedarf immer der Erlaubnis (in Form einer Lizenz).
 
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tollertyp schrieb:
Ich wette, gleich kommt der Einwand, dass die vor Kauf ja gar nicht bekannt waren und so...
und dass Unwissenheit ja vor Strafe schützt wohl auch.
Der Einwand würde bei meinem Beispiel auch gar nicht zutreffen, da der Hinweis und die sehr kurze URL bzgl. der Nutzungbedingungen auf der Packungsrückseite stehen. Man kann den Hinweis im Laden also schon vor dem Kauf lesen, zuhause am PC oder auf dem Handy die kompletten Nutzungsbedingunden nachlesen, bevor man sich für den Kauf entscheidet.
Auch wenn man es online bestellt, kann man den Hinweis ohne die Folie drumrum zu entfernen und es ggf. einfach zurückschicken, wenn einem die Bedingungen nicht passen.
 
Ubisoft soll lieber diese zusätzliche Anmeldung für bestimmte Spiele wieder entfernen:grr:
2022-07-12 17_19_12-Ubisoft Connect2.png
 
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ZenMasterTM schrieb:
Natürlich ist Steam das Problem. Wenn jemand mit Lizenzen (immer mit DRM, ohne clientlose Offlinelösung) handelt und gleichzeitig nicht die Rechte an den Spielen besitzt, ist das ganze Konstrukt das Problem.

Nein, denn Ubisoft könnte diese Spiele als Entschädigung entweder selbst den Kunden anbieten oder das Geld zurückgeben.

Steam ist mehr oder weniger ein Dienstleister und Zwischenhändler.

Genauso wäre es nicht die Schuld von Youtube, wenn du Premium wegen eines bestimmten Streamers abonniert hast und dieser Streamer seine Inhalte vom Netz nimmt.
 
tollertyp schrieb:
Du verwechselst an der Stelle das Medium mit dem Inhalt. Nach deiner Logik dürfte ich ja einen gekauften Film oder ein gekauftes Spiel selbst weitervertreiben. Ist ja schließlich mein Eigentum.
Die Kopie ist dein Eigentum nur schränkt der Urheber deine Nutzungsrechte ein im Rahmen des BGB.
Ergänzung ()

nciht schrieb:
Ich verbreite nichts, was nicht stimmt (ggf. solltest du aber da mal deine Rhetorik überdenken, denn Unwissenheit ist ja nur dumm, wenn man sie so präpotent zur Schau stellt) und ja, auch gekaufte Filme auf DVD, BD, oder digital darfst du i.d.R. nur in einem eingeschränktem Rahmen nutzen und kannst damit nicht einfach machen was du willst und dieser Rahmen wird dir vom Eigentümer vorgegeben. Wenn du einen Film kaufst, egal ob auf einem Datenträger, oder digital, dann wird der Film damit nicht zu deinem Eigentum (bzw. bestenfalls den Datenträger auf dem der Film kommt) sondern du kaufst v.A. die Rechte, was du mit dem Film machen darfst, welche wiederum an den Datenträger gebunden sein können. Und diese Rechte sind nicht (bzw. nur sehr bedingt) vom Staat vorgegeben, sondern da kann der Eigentümer (bei Videospielen i.d.R. der Publisher) sehr frei entscheiden, welche Rechte er dir einräumt und in welchem Umfang genau du den Film, die Software o.Ä. nutzen darfst.
Von Urheberrechten habe ich zwar nie gesprochen aber egal.
 
Dragonscall schrieb:
Die Software ist nicht dein Eigentum auch keine Kopie der Software... wie @mibbio in #95 beispielhaft genannt hat, schreiben die Softwarehersteller das z.T. sogar drauf. Wäre eine identische Kopie der Software dein Eigentum, könntest du damit ja machen, was du willst (im gesetzlichen Rahmen), darfst du aber nicht. Was du erwirbst., ist ein Recht zur Nutzung, eben eine Lizenz, mehr nicht. Wenn du jemals in deinem Leben eine Lizenzvereinbarung, bzw. Nutzungsbedingungen druchgelesen hättest, welche du ja ständig bei irgendeiner Installation bestätigst, solltest du das auch wissen, das was du da installierst nicht dein Eigentum ist, auch nicht, wenn du es als "Kopie" bezeichnest, weil genau das steht auch in jeder davon drin (siehe unten).

Dragonscall schrieb:
Von Urheberrechten habe ich zwar nie gesprochen aber egal.
Dass du nicht verstehst (nicht verstehen willst), dass hier Urheberrecht unweigerlich damit zusammenhängt was genau du erwirbst, wenn du eine Software kaufst (genau auf den Punkt hattest du dich ja gestürzt), hatte ich schon befürchtet. Weitere Einbläuungen bringen dann wohl auch wenig, weil ohne die Erkenntnis, dass du halt komplett falsch liegst mit dem was du glaubst, was Eigentum im rechtlichen Sinne ist, werden wir sonst fürchte ich auch nach 10 weiteren Seiten in diesem Thread nciht weiter kommen. Der Urheber ist i.d.R. (und bleibt) nunmal (alleiniger) Eigentümer der Software welche du nutzt und du kaufst von ihm nicht mehr als das Recht (eine Lizenz) diese Software zu nutzen. Ohne diese Unterscheidung (bzw. nach deiner Logik), würde ja das Urheberrecht überhaupt nicht funktionieren. Dass der Eigentümer dir erlaubt sein Eigentum zu nutzen, macht es nicht automatisch zu deinem Eigentum. Du wirst maximal Eigentümer eines Datenträgers, oder der Verpackung, aber niemals Eigentümer des sich darauf/darin befindlichen Inhalts und Eigetümer einer "Kopie" des Inhalts zu sein ergibt rechtlich überhaupt keinen Sinn. Was für ein "Eigentum" wäre das denn bitte, wo du nichts mit machen darfst außer das, was dir ein anderer Eigentümer erlaubt, weil du es eine "Kopie" seines Eigentums nennst (was du also überhaupt nicht wirklich wie dein Eigentum behandeln darfst). Denk mal drüber nach...

Dragonscall schrieb:
im Rahmen des BGB
darf der Eigentümer dir (was die Nutzung betrifft) so ziemlich alles erlauben, verbieten, einschränken, oder an eine Bedingung knüpfen, was ihm einfällt. Das ist der Kreativität wirklich wenig Grenzen gesetzt und alleine an diesem Umstand sollte dir klar sein, dass du nur ein Recht zur Nutzung kaufst, auch oft genannt "Lizenz" und keine Kopie der Software, die du als dein Eigentum betrachten könntest. Ansonsten nenne mir bitte welches Eigentumsrecht durch den Kauf an dich übertragen wurde.

Hier mal ein Ausschnitt aus den Lizenzvereinbarungen von Ubisoft (und ja, die sind so wie sie da stehen rechtskonform), falls du noch irgendwelche Zweifel haben solltest:

2. EIGENTUM​


Alle Eigentums- und Inhaberrechte und alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf das Produkt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Texte, Grafiken, Musik oder Sounds, alle Mitteilungen oder Informationen, erfundene Figuren, Namen, Themen, Objekte, Kulissen, Kostüme, Effects, Dialoge, Slogans, Plätze, Charaktere, Diagramme, Konzepte, Choreographien, Videos, audio-visuelle Effekte, Domainnamen und alle anderen Elemente, die zu dem Produkt gehören, einzeln oder in Kombination) und alle Kopien davon, sind Eigentum von UBISOFT oder seinen Lizenzgebern. Das Produkt ist durch nationale und internationale Gesetze, Copyright-Verträge und Vereinbarungen und andere Gesetze geschützt. Dieses Produkt kann gewisse lizenzierte Materialien enthalten und in diesem Fall können UBISOFTs Lizenzgeber ihre Rechte im Falle eines Verstoßes gegen diesen Vertrag schützen. Jede Vervielfältigung oder Wiedergabe dieser lizenzierten Materialien gleich auf welche Weise und aus welchem Grund ohne die vorherige Einwilligung von UBISOFT und gegebenenfalls UBISOFTs Lizenzgebern und Vertretern ist untersagt. Mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem EULA vorgesehenen Fälle sind alle Rechte, die Ihnen nicht durch diesen Vertrag übertragen wurden, ausdrücklich UBISOFT vorbehalten.


Diese Lizenz überträgt keine Ansprüche oder Eigentumsrechte an dem Produkt und kann nicht als ein Verkauf von Rechten an dem Produkt ausgelegt werden.
 
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Dragonscall schrieb:
Von Urheberrechten habe ich zwar nie gesprochen aber egal.
Das musst du auch gar nicht explizit. Es ist dennoch der Dreh- und Angelpunkt, das Damoklesschwert, das über allem steht. Du kannst es nicht nach eigenem Ermessen ignorieren.
 
DaBo87 schrieb:
Ich mag hier zwar nicht den Schlaumeier spielen
Haste Aber!;)

Ich weiß schon was Du meinst, aber so richtig nicht mittelalterlich hat sich Anno 1800 vor allem zu Beginn nicht angefühlt. Selbst mit Licht und so hat sich das für mich angefühlt wie die von mir erwähnten, vor allem wie 1404. Wobei ich bei den letzten von mir gespielten DLC's mit den Hochhäusern und Hotels, Heißluftballon und den Leuchtern schon anderes Flair aufkaum. Und der Rummelplatz auch.

Vergib mir meine geschichtliche Oberflächlichkeit!;)
 
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nciht schrieb:
Die Software ist nicht dein Eigentum auch keine Kopie der Software... wie @mibbio in #95 beispielhaft genannt hat, schreiben die Softwarehersteller das z.T. sogar drauf. Wäre eine identische Kopie der Software dein Eigentum, könntest du damit ja machen, was du willst (im gesetzlichen Rahmen), darfst du aber nicht. Was du erwirbst., ist ein Recht zur Nutzung, eben eine Lizenz, mehr nicht. Wenn du jemals in deinem Leben eine Lizenzvereinbarung, bzw. Nutzungsbedingungen druchgelesen hättest, welche du ja ständig bei irgendeiner Installation bestätigst, solltest du das auch wissen, das was du da installierst nicht dein Eigentum ist, auch nicht, wenn du es als "Kopie" bezeichnest, weil genau das steht auch in jeder davon drin (siehe unten).


Dass du nicht verstehst (nicht verstehen willst), dass hier Urheberrecht unweigerlich damit zusammenhängt was genau du erwirbst, wenn du eine Software kaufst (genau auf den Punkt hattest du dich ja gestürzt), hatte ich schon befürchtet. Weitere Einbläuungen bringen dann wohl auch wenig, weil ohne die Erkenntnis, dass du halt komplett falsch liegst mit dem was du glaubst, was Eigentum im rechtlichen Sinne ist, werden wir sonst fürchte ich auch nach 10 weiteren Seiten in diesem Thread nciht weiter kommen. Der Urheber ist i.d.R. (und bleibt) nunmal (alleiniger) Eigentümer der Software welche du nutzt und du kaufst von ihm nicht mehr als das Recht (eine Lizenz) diese Software zu nutzen. Ohne diese Unterscheidung (bzw. nach deiner Logik), würde ja das Urheberrecht überhaupt nicht funktionieren. Dass der Eigentümer dir erlaubt sein Eigentum zu nutzen, macht es nicht automatisch zu deinem Eigentum. Du wirst maximal Eigentümer eines Datenträgers, oder der Verpackung, aber niemals Eigentümer des sich darauf/darin befindlichen Inhalts und Eigetümer einer "Kopie" des Inhalts zu sein ergibt rechtlich überhaupt keinen Sinn. Was für ein "Eigentum" wäre das denn bitte, wo du nichts mit machen darfst außer das, was dir ein anderer Eigentümer erlaubt, weil du es eine "Kopie" seines Eigentums nennst (was du also überhaupt nicht wirklich wie dein Eigentum behandeln darfst). Denk mal drüber nach...


darf der Eigentümer dir (was die Nutzung betrifft) so ziemlich alles erlauben, verbieten, einschränken, oder an eine Bedingung knüpfen, was ihm einfällt. Das ist der Kreativität wirklich wenig Grenzen gesetzt und alleine an diesem Umstand sollte dir klar sein, dass du nur ein Recht zur Nutzung kaufst, auch oft genannt "Lizenz" und keine Kopie der Software, die du als dein Eigentum betrachten könntest. Ansonsten nenne mir bitte welches Eigentumsrecht durch den Kauf an dich übertragen wurde.

Hier mal ein Ausschnitt aus den Lizenzvereinbarungen von Ubisoft (und ja, die sind so wie sie da stehen rechtskonform), falls du noch irgendwelche Zweifel haben solltest:
lange rede kurzer sinn: also kommt kein kaufvertrag zustande richtig?
 
Doch, nur musst du halt wissen, was du kaufst.

Aber deine Deutungen sind echt sehr krativ...
 
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