@heubergen
Mal zur Klarstellung.
Ein Urheber ist nicht zwangsläufig ein absoluter Rechteinhaber (an seinem Werk), die Reform zielt nicht, soweit mir bekannt, auf Vergütungsvereinbarungen zwischen Urheber und Rechteinhabern/Verwertern/Dritten ab.
Der Urheber verdient also nicht zwangsläufig mehr als jetzt, nur falls du dir da Illusionen machst, sondern eben so wie vertraglich vereinbart.
Kurz, die die eigentlich besser vergütet werden sollten (Urheber) bleiben aus meiner Sicht weiterhin benachteiligt, Nutzer verlieren Content (weil Google z.B. News für Europa sperrt) und die Verleger (Verwerter) stellen sich selbst ein Bein.
Ein Nachsehen haben all die, die Nischen bedienen (also sogar Reichweite für Urheber generieren) und die Anforderungen (siehe Art.13) nicht erfüllen
können.
Beispiel Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Deutschland (
Wikipedia) – Zitat:
Kurz vor Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts wurde am 30. Juli 2013 bekannt, dass viele der stärksten Befürworter des Gesetzes, darunter die Verlage Axel Springer, Burda und FAZ, durch Annahme des von Google geforderten „
Opt-In“ einer weiteren unentgeltlichen Listung in
Google News zugestimmt haben.
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Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen?
Und NEiN, es ist
nicht möglich die Verbreitung von (digitalen) Inhalten zu verhindern, selbst wenn der Artikel Gesetz wird. Wenn du da Zweifel hast, frag im passenden Unterforum nach oder sprich mit jemanden der sich auskennt. Hätten einige der Abgeordneten auch mal machen können.
🤦🏻♂️