News Verbraucherzentrale: Klage gegen Preiserhöhung von Amazon Prime erfolgreich

fdsonne schrieb:
Wenn das der Fall ist, mag das auch so stimmen. Hier aber geht es doch um ein zeitlich begrenztes Angebot von 12 Monaten Gültigkeit. Und nach Ablauf dieser 12 Monate wird der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert, es handelt sich dabei dann um die jeweils "neuen" Konditionen der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Konditionen.
Ist es das? So wie ich das verstehe verlängert sich der Vertrag zu geänderten Konditionen automatisch, wenn ich nichts tue.

fdsonne schrieb:
Am Ende kommt es aber aufs gleiche hinaus. Die, die weiter Prime wollen, werden den Mehrpreis zahlen. Die, denen das zu teuer ist, kündigen oder werden gekündigt. Bis auf paar Einzelfälle gewinnt dabei genau gar keiner.
Das ist aber genau das, was ich nicht glaube. Ich würde behaupten, dass Amazon pauschal 10% Prime-Kunden verliert, wenn diese den Vertrag aktiv verlängern müssen. Alleine schon weil die Leute ihre Mails nicht lesen oder nicht verstehen. Deshalb machen die Anbieter (ist ja nicht nur Amazon) das ja genau so und riskieren einen Rechtsstreit.
 
Destorel schrieb:
Ich zahlte vorher 69 Euronen und jetzt um die 89 im Jahr... Wie kann ich da im Jahresabo Prozentual mehr, sowie über 60 Euronen mehr zahlen
Den Satz verstehe ich auch nach mehrmaligem Lesen nicht :confused_alt:.

Die Zahlen stimmen aber, bei jährlicher Zahlung erhöhte sich die Gebühr von 69€ auf 89,90€, was einer Steigerung um 30,3% entspricht. Zudem sind 20,90€ pro Jahr seit September 2022 bis September 2025 drei Jahre also 62,70€.
Bei monatlicher Zahlung ist die Steigerung geringer, 1€ von 7,99€ auf 8.99€ sind die im Artikel erwähnten 12,5%. Seit September 2022 sind da dann in den 28 Monaten bis heute 28€ aufgelaufen.
 
LH96 schrieb:
Die Verbraucher holen sich jetzt nur ihren Teil wieder zurück
Den Verlust wird Amazon in die Produkte einpreisen oder es wird auf Dritthändler umgelegt, die keine Wahl haben und die legen es auf die Kunden um. Der Verlierer ist der Kunde, nicht Amazon. Und die Prime-Preiserhöhung wird es dann trotzdem geben.
 
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SirSilent schrieb:
Kann ich dann deine Gutschrift haben?
Ergänzung ()

Mein Kabelanbieter Pyur hat schon mehrmals ungefragt die Preise erhöht. Wurden die auch schon verklagt?
Wo kein Kläger, da kein Richter ...
 
Apocalypse schrieb:
Achso, Herr Richter, Herr Richter, ich schwöre, das war alles Legal und mir rechten Dingen zugehen, ich schwöre. ;-)
Gibt doch genug Urteile, bei denen in höheren Instanzen Urteile wieder aufgehoben wurden!? Wo ist jetzt das Problem? Weil es gerade in dem einen Fall jetzt pro Kunde ausgefallen ist?
Apocalypse schrieb:
Und nochmal, es geht nicht darum das es Verboten ist die Preise zu erhöhen, es ist nur Verboten das einseitig zu tun, und dem Kunden die kündigungspflicht auf zu bürgen. Amazon kann gerne die Preise erhöhen und allen Kunden die nicht fristgerecht zustimmen, dann eben den Vertrag kündigen.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Eine Preiserhöhung ist IMMER einseitig. Egal wie man es dreht.

Und wenn man mal weg vom konkreten Fall geht - mMn ist ein Grundproblem hier in der Rechtssprechung, dass es für jeden Scheiß einzelne Regeln gibt. Kann ICH als Verbraucher dagegen vorgehen, wenn mal wieder die ÖR ihre Gebühren erhöhen? Oder noch schöneres Beispiel, Deutschlandticket? Abo mit Autoverlängerung nicht mehr 49€? Wir mussten hier nicht kündigen geschweige denn wurden wir gefragt ob das im alten Preis weiter laufen darf. Ne, da kommt dann die Abbuchung via neuem Preis und gut.

Versteh mich nicht falsch, ich bin hier bei weitem nicht pro Amazon. Aber der ganze Kram ist mMn so unsinnig aufgestellt, dass letztlich daraus einfach fast nur eine Art Glücksspiel wird. Nämlich wer in der letzten Instanz vor Gericht das bessere Argument hat oder wem die Richter dann wohlgesonnener sind. Zu sagen, es geht nicht um die Preiserhöhung ansich ist doch nur vors Loch geschoben. Natürlich geht es darum. Niemand würde auch nur im Traum an eine Klage denken, wenn Amazon hätte einseitig die Konditionen verbessert. DAS ist mMn einfach so perfide und an der Realität vorbei. Sich dann davor zu drücken, dass man ja nicht gekündigt wurde und damit einseitig die Preise angezogen wurden, ist irgendwie Käse. Denn die Konditionen hat man ja auch genutzt. Im verlinkten Artikel aus 2022 steht binnen 15 Jahre von 29€ auf 89€ pro Jahr. Gabs da auch Klagen!? Warum war das damals also OK? Warum bezahle ich nicht weiter nur 29€ wo das jetzt gerichtlich entschieden ist!?
SternburgExport schrieb:
Ist es das? So wie ich das verstehe verlängert sich der Vertrag zu geänderten Konditionen automatisch, wenn ich nichts tue.
Das sind halt die kleinen aber feinen Details. Wenn Amazon nur Monats oder Jahresmitgliedschaften vertreibt - dann gibt es auch keine Verlängerung, da perse die Dauer auf jeweils einen Monat oder ein Jahr begrenzt ist. Dem Namen nach. Die Frage ist hier einfach, ob das so aufgeht oder nicht. Das Gericht und die Verbraucherzentrale sagen nein. Amazon meint, doch. Mal schauen wie das weiter geht...

Letztlich gibt es viele viele Abos, die man so im Leben abschließt und wo auch einseitig die Preise erhöht werden oder die Konditionen geändert werden. Allerbestenfalls ist da noch der Unterschied wenn es dafür gesetzliche Sonderreglungen gibt.
SternburgExport schrieb:
Das ist aber genau das, was ich nicht glaube. Ich würde behaupten, dass Amazon pauschal 10% Prime-Kunden verliert, wenn diese den Vertrag aktiv verlängern müssen.
Ohne es für DE zu wissen - aber hat Netflix letztes drastisch an Abos verloren?
Die haben auch die Preise angezogen und wurden dann verdonnert, das die User zustimmen müssen. Ich hab bspw. nicht zugestimmt und bin damit rausgeflogen. Aber in Summe?

Zumindest so schaut das Weltweit aus:
1737043441535.png
-> zumindest weltweit geht so ne regionale Thematik mMn einfach komplett unter.
 
Vermutlich ist hier ein Formfehler seitens Amazon.de dafür verantwortlich, dass die Preiserhöhung so nicht wirksam wurde, aber Amazon diese trotzdem durchgezogen hat. Ob die Preiserhöhung wirtschaftlich erforderlich war, spielt dabei wahrscheinlich nur eine untergeordnete Rolle. Wie die Preiserhöhung letztlich durchgeführt wurde (dafür gibt es Gesetze und damit verbundene Vorgaben) ist vermutlich der eigentliche Auslöser für die Unwirksamkeit der Preiserhöhung. Das wäre zumindest mein "Tip", warum die Preiserhöhung seitens des Gerichts als unwirksam erachtet wurde.
Weiteres wird man erst aus der schriftlichen Urteilsbegründung des Gerichts erfahren...
 
Zuletzt bearbeitet:
fdsonne schrieb:
Das kann ich nicht nachvollziehen. Eine Preiserhöhung ist IMMER einseitig.
In einem Vertrag sind die Bedingungen und Kosten zwischen Anbieter und Kunde genau festgelegt. Die dürfen nicht einseitig ohne aktive Zustimmung vom Kunden geändert werden. So ist nun mal das Vertragsrecht, sonst wären Verträge allgemein hinfällig und jeder kann machen was er will.

Amazon kann jederzeit die Preise und auch Vertragsklauseln ändern, nur nicht stillschweigend, der Kunde muss dem aktiv zustimmen. Entscheidet sich der Kunde gegen die einseitige Vertragsänderung, dann kann und wird in den meisten Fällen der Anbieter ihm kündigen.
 
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eRacoon schrieb:
Aber der Move via Klage, von Usern die aktiv die Preise akzeptiert habe, finde ich albern.
Das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch zu nehmen bedeutet aber eben nicht, dass man aktiv die Preise akzeptiert.
 
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Helge01 schrieb:
In einem Vertrag sind die Bedingungen und Kosten zwischen Anbieter und Kunde genau festgelegt. Die dürfen nicht einseitig ohne aktive Zustimmung vom Kunden geändert werden. So ist nun mal das Vertragsrecht, sonst wären Verträge allgemein hinfällig und jeder kann machen was er will.
Die Frage im Kern hier ist aber, ist ein Abo mit einer betrenzten Gültigkeit auf 12 Monate so ein Dauerhaft gültiger Vertrag, worauf man sich NACH den 12 Monaten beziehen kann oder nicht!?

Das muss mMn erstmal geklärt werden.

Schaut man in die Vertragsbedingungen, dann finden sich dort Preisanpassungsklauseln, denen man bei Vertragsabschluss als Kunde natürlichlich auch zugestimmt hat. Ja ich weiß, AGB und so. Aber dennoch müssen Regeln gelten.

Da steht bspw.:
"5.2. Änderungen der Mitgliedsgebühren

Wir sind berechtigt, die Mitgliedsgebühr nach billigem Ermessen und sachlich gerechtfertigten sowie objektiven Kriterien anzupassen. Soweit Sie in Deutschland leben oder deutsches Recht Anwendung findet, bleibt § 315 BGB unberührt. Eine Erhöhung der Mitgliedsgebühr kommt in Betracht und eine Ermäßigung der Mitgliedsgebühr ist vorzunehmen (insgesamt: „Änderung der Mitgliedsgebühr“), um die uns entstehenden Kostensteigerungen und/oder Kostenersparnisse weiterzugeben, ...
"
Dem stimmt man bei Abschluss pauschal erstmal zu. Das ist also Vertragsbestandteil.

Weiter:
"5.3. Wirksamwerden von allgemeinen Änderungen und Änderungen der Mitgliedsgebühr

Wenn wir allgemeine Änderungen oder Änderungen der Mitgliedsgebühr (zusammen: „Änderung“ oder „Änderungen“) vornehmen, setzen wir Sie über die Änderungen und die Gründe für diese innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform (etwa per E-Mail) in Kenntnis. Sie können die Änderungen ablehnen. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie die Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang der Information über die Änderungen abgelehnt haben. Die Änderungen werden dann ab dem Datum wirksam, das wir Ihnen in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt haben. Eine Änderung der Mitgliedsgebühr wird jedoch nicht vor Fälligkeit der nächsten Mitgliedsgebühr wirksam.
"

Das heißt konkret nach meiner Auffassung. Die 1/12 Monats gültige Mitgliedsgebühr wird auch nicht in irgend einer weise während des Bestehens des Abso erhöht, sondern es wird im Nachgang für die nächste Abrechnungsperiode, das nächste Monats/Jahresabo dann der neue Preis in Rechnung gestellt, über diesen man 30 Tage vor Inkrafttreten sogar noch ausdrücklich informiert wurde.
Helge01 schrieb:
Entscheidet sich der Kunde gegen die einseitige Vertragsänderung, dann kann und wird in den meisten Fällen der Anbieter ihm kündigen.
ICH persönlich sehe das Problem hier aber darin, dass der Kunde ganz am Anfang zugestimmt hat, dass der Anbieter genau das darf. Nämlich NACH Ablauf einer Abrechnungsperiode die Preise anpassen. Hoch wie runter btw.

Was letztlich auch in vielen anderen Verträgen exakt so getätigt wird. Schließe einen Vertrag zu irgendwas ab mit Konditionen, die zeitlich begrenzt sind und nutze den Kram danach weiter, dann verbucht dir dein Dienstleister in aller Regel den hohen Preis. Wäre das nicht pauschal gangbar, müsste man sich über so ziemlich alles aufregen. Aber das sehe ich aktuell so leider nicht!? Warum gerade jetzt?
kicos018 schrieb:
... bedeutet aber eben nicht, dass man aktiv die Preise akzeptiert.
Den Vertragsbestimmungen hat man aber dennoch aktiv zugestimmt und damit einer Preisanpassung NACH Ablauf der laufenden Abo Zeit eben akzeptiert. So steht es halt in den Bedingungen?

Was hier jetzt "anders" ist, ist einfach dass die Verbraucherzentrale sagt, das wäre eine unwirksame Klausel und ein Gericht dieser Auffassung gefolgt ist. MMn ist das diskussionswürdig, weil mir da spontan einige Konstellationen einfallen, wo das auch greifen würde. Stichwort Rundfunk Beiträge, Stichwort Zusatzbeitrag Krankenkasse, Stichwort Steuern, Stichwort Deutschlandticket (da sogar 1:1 das selbe Konstrukt -> Abo Monatlich)
 
Ende vom Lied wird sein: Amazon findet in seinen eigenen AGBs irgendwann irgendwo ein Schlupfloch, um die alten Verträge aufzukündigen.
 
DriveByFM schrieb:
Besser hätte es für die Kunden nicht laufen können.

(x) doubt

kannst ja eine der vielen Alternativen nutzen :lol: Besser wäre es, die eingführte Werbung zu verbieten oder auf den Fire Produkten wesentlich stärker zu limitieren oder die Datensammelei.
 
Ich unterscheide hier klar zwischen rechtlicher bzw. formeller Ebene und subjektiver persönlicher Ebene.

Amazons rechtlicher Fehler war, dass sie die Preiserhöhung nicht per Opt-In, sondern im indirekten Opt-Out Verfahren gemacht haben.

Was Amazon hätte machen müssen wäre:
"Unser Preis erhöht sich. Stimmen Sie dem zu? Wenn nicht, dann wird ihr sonst auch zu jeder Zeit ihrerseits kündbares Abo unsererseits gekündigt"

Was Amazon gemacht hat war eher:
"Unser Preis erhöht sich."

Es wurde also nicht der Erhöhungsbetrag, sondern das Vorgehen rechtlich angegangen. Das ist zunächst gut und richtig so.

Speziell seitens Verbraucher, genauer seitens Amazon-Kunde, ist das in diesem Fall aber auch ziemlich heuchlerisch und eine Art Gelegenheit beim Schopfe packen, weil hier sowohl im Monats- als auch im Jahresabo die Mitgliedschaft jederzeit kündbar war und ist. Bei beiden Abovarianten bekommt man auch anteilig in Abhängigkeit vom Kündigungszeitpunkt das Geld zurück. Niemand wurde gezwungen seine auch sonst kündbare Mitgliedschaft plötzlich nicht zu kündigen. Ja, darum geht es im Rechtsstreit zwar wie o.g. nicht, aber der Verbraucher hier instrumentalisiert das. Neutral betrachtet ist dieses Verhalten auch nicht besser.
 
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Ob Amazon das rechtswirksam macht, ist hier gar nicht die Frage. Das wird sicherlich passieren.
Aber es muss eben Gesetzes-konform passieren :-)

@Ltcrusher
Das steht gar nicht zur Diskussion. Sicherlich wird Amazon.de das Verfahren entsprechend ändern/anpassen, aber es geht eben nicht "rückwirkend"... und darum gehts ja hier. Manche sehen das eben anders, weil Sie meinen, dass AGB vor Gesetz geht... meines Wissens ist das aber nicht so :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, die Vorgehensweise auf der rechtlichen Ebene ist das Eine. Was aber aus Sicht des Kunden damit praktisch bezweckt wird, ist scheinheilig.

Wenn Amazon den Monats- oder Jahresbeitrag um 1 Cent auf die gleiche rechtlich kritisierte Vorgehensweise erhöht hätte, würde kein Kunde danach krähen. Hätte Amazon den Monats- oder Jahresbeitrag hingegen um 500%, aber diesmal mit gesetzeskonformer Vorgehensweise erhöht, würde jeder Kunde danach krähen, während es rechtlich u.U. gar nicht anfechtbar wäre.

Man instrumentalisiert auf Verbraucherebene die Vorgehensweise, während man eigentlich mit dem Betrag unzufrieden ist, kann letzteres aber nicht als Argument aufführen.
 
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fdsonne schrieb:
Den Vertragsbestimmungen hat man aber dennoch aktiv zugestimmt und damit einer Preisanpassung NACH Ablauf der laufenden Abo Zeit eben akzeptiert. So steht es halt in den Bedingungen?
Keine Ahnung, ich bin kein Jurist und habe auch kein Interesse daran hier groß irgendwelche Mutmaßungen zu äußern, dafür sind solche Rechtsfragen zu komplex. Ich vermute aber trotzdem mal, dass das Landgericht durchaus die Verträge durchgelesen hat und besser als du und ich versteht, welche Bedingungen Relevanz haben und welche nicht.

ShiftC schrieb:
Man instrumentalisiert auf Verbraucherebene die Vorgehensweise, während man eigentlich mit dem Betrag unzufrieden ist, kann letzteres aber nicht als Argument aufführen.
Da kommen dann die Themen Zumutbar- und Verhältnismäßigkeit ins Spiel. Der Betrag spielt am Ende eben doch eine Rolle.
 
fdsonne schrieb:
Die Frage im Kern hier ist aber, ist ein Abo mit einer betrenzten Gültigkeit auf 12 Monate so ein Dauerhaft gültiger Vertrag, worauf man sich NACH den 12 Monaten beziehen kann oder nicht!?
Ein Abo ist ein zeitlich befristeter Vertrag. Läuft das Abo aus und man müsste es anschließend, um es weiterhin nutzen zu können, wieder neu abschließen, dann wäre das wieder ein neuer Vertrag mit unter Umständen anderen Konditionen. Da sind dann angepasste Preise/Vertragsklauseln jederzeit möglich.

Verlängert sich das Abo aber automatisch, dann gelten weiterhin die alten Vertragsbedingungen. Das wäre dann wieder eine einseitige Vertragsänderung und der Anbieter benötigt deine aktive Zustimmung.

fdsonne schrieb:
ICH persönlich sehe das Problem hier aber darin, dass der Kunde ganz am Anfang zugestimmt hat, dass der Anbieter genau das darf. Nämlich NACH Ablauf einer Abrechnungsperiode die Preise anpassen.
Solche Klauseln sind nicht zulässig, sonst könnte sich der Anbieter grundsätzlich jede einseitige Vertragsänderungen einräumen und dann wären Verträge wieder völlig sinnlos. Möglich wäre das in den AGB steht das Preise und Vertragsdetails angepasst werden können, der Kunde erhält dann aber ein Sonderkündigungsrecht. Aber auch da muss der Anbieter, wenn es mal dazu kommt, die Zustimmung aktiv vom Kunden einfordern.

Amazon hätte eigentlich nur eine Mail verschicken müssen mit zweit Buttons, "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu", dann wäre rechtlich alles OK gewesen. Die Sorge ist vermutlich das einige "ich stimme nicht zu" wählen, oder noch viel schlimmer, ein großer Teil reagiert gar nicht darauf. Dann müsste Amazon den Kunden die nicht darauf reagieren kündigen, oder lässt diese einfach mit den alten Vertragsbedingungen weiterlaufen. Beides wäre äußerst bescheiden für Amazon.
 
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Banned schrieb:
Wenn mir was zu teuer ist, kündige ich halt. (Es geht hier um etwas, das nicht mal ansatzweise lebensnotwendig ist.) Da brauch ich keine Verbraucherzentrale, die ich noch mit meinem Steuergeld finanziere - was für ein Witz. :freak:
Wenn Schwierigkeiten auftreten, einfach weglaufen. Kann man machen. Muss man sich dann aber nicht wundern, wenn man sich selbst damit am meisten schädigt.
Ergänzung ()

Kuristina schrieb:
Den Verlust wird Amazon in die Produkte einpreisen oder es wird auf Dritthändler umgelegt, die keine Wahl haben und die legen es auf die Kunden um. Der Verlierer ist der Kunde, nicht Amazon.
Ja, aber alle Kunden, nicht alleine die Prime-Kunden. Und je mehr man bei Amazon kauft.... ;-))
 
Irgendwie geht die Diskussion hier aber in eine "falsche" Richtung. Es geht NICHT darum, ob eine Preiserhöhung seitens Amazon.de erforderlich oder gerechtfertigt war/ist, sondern "wie" sie seitens Amazon.de durchgeführt wurde. Deshalb hat nach meiner Einschätzung das Gericht die Preiserhöhung auch als "unwirksam" eingeordnet.
Alles Weitere wird man aus der schriftlichen Begründung entnehmen können.
 
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Naja dann fliegt halt Amazon Music und Prime Video aus dem Standard Prime Abos raus und kann dann extra gebucht werden.
Der Abo Preis vom normalen Prime bleibt dann einfach gleich, bei weniger Inhalt.
Win für Amazon und Win für die, die sich immer beschwert haben, das Sie etwas mit bezahlen müssen, was sie gar nicht nutzen. :daumen:
 
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