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NewsVerkehrsministerium: Neue Regeln für den Einsatz von Drohnen auf Bundesebene
Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mit der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ neue Vorgaben für den Einsatz von Drohnen im gewerblichen und privaten Bereich auf den Weg gebracht. Die Regelungen müssen aber noch den Bundesrat passieren.
Kann mir irgendwer erklären warum Drohnen mit Videobrillen härter reguliert werden ?
Ansonsten frage ich mich was so ein "Flugkenntnisnachweis" wohl kosten wird. Kann mir nicht vorstellen, dass das billig wird.
Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Da ist der Drohnen Pilot aber schockiert. MUSS er doch glatt eine Markierung auf die Drohne packen, damit man ihn erwischen kann wenn er das nächste mal bewusst über den bereits verbotenen Raum fliegt. Sagt mal, wie hoch ist denn der heutige IQ eines Politikers ? Oder sind sie nur so extrem naiv zu glauben diese Typen wüssten nichts vom Verbot?
Bis auf die 100m sind die Neuerungen gut. Vor allem die Kennzeichnungspflicht ist schon lange überfällig. Hilft einem selber ja auch wenn der Kopter mal keine Lust mehr hat und alleine auf Reise geht (FlyAway)
@Targa
So gut sind die anderen Regelungen nicht.
Bei der begrenzten Bescheinigung war das erste, das mir durch den Kopf ging war, genau wie Axxid, wie viel die Bescheinigung(en) kosten werden.
[...] muss darüber hinaus ein Flugkenntnisnachweis vorhanden sein. Dies kann eine gültige Pilotenlizenz sein, eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein.
Mhh also hat man die Modellflieger also nicht ihres Hobbys missbraucht.. Ich versteh nur nicht wieso die geltenden Regeln nicht reichen? Ich würde da bei diesen 1000€ Drohnen nen A3 Zettel mit der Belehrung reinklatschen und gut.. Die 10% die sich schon jetzt nicht an die Regeln halten, werden es auch in Zukunft nicht tun. Schade dass meine Kollegen nun mit ihrem Flugzeugen noch eingeschränkter werden. Gesetze sind ja schön und gut, aber dann muss man jeden Drohnenkäufer registrieren damit das aufhört. Und auch ich bin kein Fan davon wenn ne Drohne über ein Industriegelände oder ne Autobahn fliegt.. Die Leute haben einfach den nötigen Respekt anderen gegenüber verloren.. Schade eigentlich.
@Von Schnitzel:
Sämtliche Luftfahrpiloten die größere Klassen als 500 fliegen oder eben mehr als 2m Spannweite haben diese Prüfung.. Also ich bitte dich, diese Wildflieger sind einfach nur dumm und die machen uns ehrlichen das Hobby kaputt.
Bei einer direkten Sichtverbindung siehst du was um die Drohne herum passiert. Wenn du dagegen auf Kamera fliegst schaust du nur in eine bestimmte Richtung und ggf. ist der Sichtbereich auch noch relativ schmal (hängt vom Blickwinkel der Kamera ab).
Ich habe mein ferngesteuertes Auto (1:10 Scaler, mehrere Kg schwer und ordentlich schnell) auch mal eine Zeit lang auf Kamera gefahren, aber man sieht gefühlt nur 10% von dem was man auf direkte Sichtverbindung sieht. Alles was rechts, links und hinter dir passiert ist komplett ausgeblendet. Wenn man komplett alleine irgendwo unterwegs ist dann ist es gerade noch vertretbar, aber sobald man auf andere Leute achten muss ist es einfach relativ gefährlich.
Was mich übrigens wenig überrascht ist:
Klassische Modellflugzeuge sind von der neuen Verordnung ebenfalls betroffen, es sei denn, der Flug findet auf einem Modellflugplatz statt
Wobei man nie irgendwas negatives über Modellflugzeuge gehört hat. Komischerweise scheinen die Leute dort vernünftig genug zu sein und fliegen mit den Dingern nicht über Flughäfen oder im Quartier herum wo sie andere Personen gefährden. Tut mir leid dass deren Hobby jetzt von ein paar Idioten (die sich wahrscheinlich immernoch nicht um die Regeln scheren) so versauert wird.
So gut sind die anderen Regelungen nicht.
Bei der begrenzten Bescheinigung war das erste, das mir durch den Kopf ging war, genau wie Axxid, wie viel die Bescheinigung(en) kosten werden.
Der Referentenentwurf ist mit der nun veröffentlichen Fassung vermutlich mehr oder weniger obsolet aber an der Gebühr wird sich vermutlich nicht groß was ändern.
Die Frage ist eher ob die Geschichte mit der Videobrille analog zu einem Bildschirm ala der Phantom Serie gehandhabt wird. Dies würde nämlich bedeuten, dass man immer mehr oder weniger zu 2 sein muss.
@AMD-Mafiosi: Bei einem 2m Modellflugzeug kann ich eine grundsätzliche Überprüfung nachvollziehen. Auch, weil ich mich in dem Bereich außerhalb des Besuchs von Flugshows (vor >10 Jahren) nicht auskenne.
Aber bei Drohnen finde ich die Grenze von 250g ziemlich tief. Gerade wenn da eine Kamera dran hängt und das Teil ein wenig Leistung haben soll. Die letzten LiPos die ich in der Hand hatte, wogen geschätzt schon so viel.
Vom Prinzip halte ich eine Belehrung/Bescheinigung ab einer gewissen Größe schon für richtig. Nur fürchte ich die Kosten bei so etwas. Wenn ich eine 50€ Bescheinigung für meine 100€ Drohne brauche, fehlt die Verhältnismäßigkeit.
Die Frage ist eher ob die Geschichte mit der Videobrille analog zu einem Bildschirm ala der Phantom Serie gehandhabt wird. Dies würde nämlich bedeuten, dass man immer mehr oder weniger zu 2 sein muss.
Im Gegensatz zum Einsatz mit Brille kannst du immer noch einfach hoch schauen und die Drohne auf Sicht fliegen. Bei Videobrillen geht das logischerweise nicht.
Ist MIR durchaus bewusst. Allerdings ergeben einige Neuerungen auch keinen Sinn daher hab ich da noch etwas Bedenken. Einige Versicherungen - zumindest vor einer Weile - haben hier auch nicht wirklich differenziert.
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Vom Prinzip halte ich eine Belehrung/Bescheinigung ab einer gewissen Größe schon für richtig. Nur fürchte ich die Kosten bei so etwas. Wenn ich eine 50€ Bescheinigung für meine 100€ Drohne brauche, fehlt die Verhältnismäßigkeit.
Für meinen Autoführerschein habe ich ca. 1000 € gezahlt und mein Auto war nach einer Weile weniger Wert als das. Generell erscheint es mir nicht zweckdienlich, die Kosten für das eine am Wert des anderen festzumachen.