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Die Frequenzversteigerungen für den neuen Mobilfunkstandard 5G können am 19. März beginnen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln heute die Eilanträge von Deutscher Telekom, Mobilcom-Debitel, Telefónica und Vodafone gegen die Versorgungsauflagen abgewiesen hat. Die Entscheidungen sind unanfechtbar, wie das Gericht mitteilt.
Zur News: Verwaltungsgericht Köln: Eilanträge gegen 5G-Auktion alle abgelehnt
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