Google darf nicht ohne meine Zustimmung personenbezogene Daten sammeln. Wenn sie es doch machen, verstoßen sie gegen Gesetze.
Bei der Post dient die Erhebung dem Abschluss eines Vertragsverhältnis (Beförderungsauftrag) und ist damit zulässig (soweit es sich nur um Adressdaten handelt). Es kann sogar sein, dass das irgendwo noch einmal extra geregelt ist. Darüber hinausgehende Daten darf auch die Post nicht ohne meine Zustimmung sammeln.
Ich habe dagegen kein Vertragsverhältnis mit Google. Anders wäre es, wenn ich Streetview nutzen will, dann kann das als Teil der Vertragsbedingungen vereinbart sein (AGB). Das löst aber das Problem nicht für diejenigen, die ihre Daten nicht preisgeben wollen.
Bei der Post dient die Erhebung dem Abschluss eines Vertragsverhältnis (Beförderungsauftrag) und ist damit zulässig (soweit es sich nur um Adressdaten handelt). Es kann sogar sein, dass das irgendwo noch einmal extra geregelt ist. Darüber hinausgehende Daten darf auch die Post nicht ohne meine Zustimmung sammeln.
Ich habe dagegen kein Vertragsverhältnis mit Google. Anders wäre es, wenn ich Streetview nutzen will, dann kann das als Teil der Vertragsbedingungen vereinbart sein (AGB). Das löst aber das Problem nicht für diejenigen, die ihre Daten nicht preisgeben wollen.