das funktioniert nun aber nicht bei jedem..aktuell sitzt mein Kumpel grad ohne Internet da,er hatte gekündigt..da hat keiner bei Vodafone zurückgerufen..Tja Pech gehabtdeno_91 schrieb:Einfach kündigen die rufen zurück und dann hat man den alten Preis wieder hat bei mir funktioniert Gigabit Leitung 39,99€ wieder
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News Vodafone-Preiserhöhung: Betroffene können sich jetzt bei Sammelklage registrieren
Rainbowprincess
Lieutenant
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Dann können sie ihr Docsis Netz gleich begraben. Denen laufen da eh bereits seit einiger Zeit die Kunden davon in der Kabelsparte.DarkStarXxX schrieb:Es sollte aber jeden der sich dieser Klage anschließt klar sein, dass Vodafone höchstwahrscheinlich die Verträge fristgerecht Kündigen wird im falle eines Erfolges der Klage.
BillyTastic
Lt. Commander
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Ach Mist, was mach ich jetzt nur mit meinem Vodafone Tattoo auf der Stirn?DarkStarXxX schrieb:Es sollte aber jeden der sich dieser Klage anschließt klar sein, dass Vodafone höchstwahrscheinlich die Verträge fristgerecht Kündigen wird im falle eines Erfolges der Klage.
Keine Sorge, es gibt noch andere Anbieter. Außerdem bezweifel ich stark, dass sie auf so viele Kunden verzichten würden.
Danke für die Info, werde mitmachen!
🤣 bitte nur zu, couldn't care less
Ergänzung ()
DarkStarXxX schrieb:Es sollte aber jeden der sich dieser Klage anschließt klar sein, dass Vodafone höchstwahrscheinlich die Verträge fristgerecht Kündigen wird im falle eines Erfolges der Klage.
🤣 bitte nur zu, couldn't care less
DarkStarXxX
Lieutenant
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Duran schrieb:@DarkStarXxX
Eine ungültige Preiserhöhung bedingt noch keine Kündigung! Du machst da den Leuten unnötig Angst.
Wenn deine Bank die Preisklauseln anpasst und die Klausel immer ungültig war, verlierst du nicht dein Bankkonto. De facto hat eine Preiserhöhung nie stattgefunden wenn das Verfahren nicht rechtmäßig war.
Ohnehin kann man zu O2 wechseln, die bieten auch Kabel-Internet (wahrscheinlich über VF) an, das war Teil des Deals.
O2 bietet im ersten Jahr 34,99 für 500 MBit an, danach höher.
Dein Beispiel mit der Bank ist falsch.
Als das Vorgehen angeprangert wurde von der Bafin, haben die Banken ihre Kunden aktiv angeschrieben und um Zustimmung zur Preisanpassung gebeten.
Hat man auf dieses Schreiben nicht Reagiert wurde das Konto gekündigt.
Kann man machen, würde ich aber nicht machen. Dann gibt es bei den meisten Anbietern keine Wechsel Prämie. Dann lass ich lieber den neuen Anbieter kündigen und spare mir die Rückgewinnungsgespräche mit Vodafone.deno_91 schrieb:Einfach kündigen die rufen zurück und dann hat man den alten Preis wieder hat bei mir funktioniert Gigabit Leitung 39,99€ wieder
Mich hat es halt extrem genervt das Vodafone ständig die Preise erhöht hat. Auch wenn es nur gefühlt alle 2 Jahre waren. Irgendwann war das Fass voll. Erst von 30 auf 33 Euro, dann auf 35 Euro und dann sollte ich für die selbe Leistung 40 Euro zahlen. Klar ging es mir nicht um die Kohle, aber um das Prinzip.
Die haben doch ein Rad ab. So geht man nicht mit seinen Kunden um, ich war 15 Jahre da Kunde. Statt einer Preiserhöhung hätte man mir mal lieber ein gutes Angebot machen sollen, einfach nur Fail von Vodafone.
Zuletzt bearbeitet:
@DarkStarXxX
Das Beispiel ist nicht falsch. Die Argumente sind rechtlich die gleichen. Die Bafin hat nix mit Vertragsrecht zu tun. Das wird im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bafin ist die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen.
McFit hat übrigens verloren, das Drehkreuz durchlaufen bedeutet nicht Zustimmung zur Vertragsänderung.
Bitte informiere dich.
Preiserhöhungen brauchen die Zustimmung. Demnach selbst wenn das Verfahren durchgeht kann Vodafone ein weiteres Schreiben verschicken mit der Zustimmungserklärung.
https://www.haufe.de/recht/weitere-...achtraeglichen-preisanpassung_210_582326.html
Übrigens gilt in jedem Falle § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln:
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Das Beispiel ist nicht falsch. Die Argumente sind rechtlich die gleichen. Die Bafin hat nix mit Vertragsrecht zu tun. Das wird im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Bafin ist die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen.
McFit hat übrigens verloren, das Drehkreuz durchlaufen bedeutet nicht Zustimmung zur Vertragsänderung.
Bitte informiere dich.
Preiserhöhungen brauchen die Zustimmung. Demnach selbst wenn das Verfahren durchgeht kann Vodafone ein weiteres Schreiben verschicken mit der Zustimmungserklärung.
https://www.haufe.de/recht/weitere-...achtraeglichen-preisanpassung_210_582326.html
Übrigens gilt in jedem Falle § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln:
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Zuletzt bearbeitet:
Guru-Meditation
Ensign
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- 184
Macerkopf schrieb:Was genau willst du uns mit dem Screenshot sagen, die einzelnen Bereiche laufen seperat voneinander, dass heisst es gibt für jeden Bereich eine seperate Rechnung und Abbuchung vom Konto.
Du zahlst also für Internet + Festnetz 38,97€ und jetzt?
Ich habe mir angewöhnt das was ich sage oder behaupte wenn möglich zu belegen..wenn dir das auf die Nüsse geht geh in den Keller weinen. Oder mache doch eine Meldung..vieleicht geht es deinem Ego dann besser..man haben manche ein Problem im Kopf aaalter...
DarkStarXxX
Lieutenant
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@Ducan
Schön das du gar nicht drauf eingehst auf das was ich Geschrieben habe.
Aber hier nochmal für dich zum Nachlesen:
https://www.handelsblatt.com/finanz...-kuendigen-kunden-das-bankkonto/28894466.html
Schön das du gar nicht drauf eingehst auf das was ich Geschrieben habe.
Aber hier nochmal für dich zum Nachlesen:
https://www.handelsblatt.com/finanz...-kuendigen-kunden-das-bankkonto/28894466.html
M
micha`
Gast
Nein, ist es nicht. Seine Aussage ist korrekt. Die vergangenen Beträge mussten (und wurden) erstattet, weil unrechtmäßig durch die fehlende aktive Zustimmung. Die Banken haben sich, nachdem ihnen das ganze um die Ohren geflogen ist, nur für die zukünftige Preiserhöhung absichern wollen, da sie auf die Mehreinnahmen nicht verzichten wollten. Wer dem nicht zugestimmt hat, der wurde noch eine Weile genervt - und irgendwann gekündigt.DarkStarXxX schrieb:Dein Beispiel mit der Bank ist falsch.
Als das Vorgehen angeprangert wurde von der Bafin, haben die Banken ihre Kunden aktiv angeschrieben und um Zustimmung zur Preisanpassung gebeten.
Das hat aber nichts mit der ursprünglichen Forderung zu tun. Und hier ist es im Prinzip das gleiche. Vodafone wird den Leuten nicht kündigen, nur weil sie die Beträge zurückfordern. Sie werden ihnen aber u.U. kündigen, wenn sie in Zukunft nicht zustimmen. Das sind zwei paar Schuhe.
Grüße
DarkStarXxX
Lieutenant
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Artikel oben "LESEN"!
@DarkStarXxX
Ist ja schön das du jetzt irgendwas rauskramst, aber Verträge werden trotzdem über das BGB geregelt.
Da gibt es für dich auch keine Ausnahme.
Und wie du siehst haben die Banken sogar die Zustimmung einholen wollen - im Gegensatz zu Vodafone, die einfach die Anpassung durchführten ohne zu fragen. Das ist schonmal der gravierende Unterschied.
Daher gibts bei deinem Beitrag auch nix zu reden.
Dein Artikel sagt auch genau das. Zitat: "Wenn Banken und Sparkassen die Gebühren für Girokonten anheben wollen, brauchen sie die explizite Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden."
Ist ja schön das du jetzt irgendwas rauskramst, aber Verträge werden trotzdem über das BGB geregelt.
Da gibt es für dich auch keine Ausnahme.
Und wie du siehst haben die Banken sogar die Zustimmung einholen wollen - im Gegensatz zu Vodafone, die einfach die Anpassung durchführten ohne zu fragen. Das ist schonmal der gravierende Unterschied.
Daher gibts bei deinem Beitrag auch nix zu reden.
Dein Artikel sagt auch genau das. Zitat: "Wenn Banken und Sparkassen die Gebühren für Girokonten anheben wollen, brauchen sie die explizite Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden."
DarkStarXxX
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2012
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Stimmt es gibt nix zu Reden weil Vodafone es den Banken dann gleichtun wird.
Es muss letztendlich jeder selbst Wissen ob er sich den Stress wegen ein paar Euro antun möchte und im schlimmsten Fall dann ohne I&P da steht,
Und ich habe nicht irgendetwas herausgekramt, sondern ein Artikel der deiner Darstellung widerspricht.
Damit ist das Thema für mich auch durch.
Ich wollte lediglich darauf Aufmerksam machen was im falle einer erfolgreichen Klage passieren kann.
Nicht mehr und auch nicht weniger.
Es muss letztendlich jeder selbst Wissen ob er sich den Stress wegen ein paar Euro antun möchte und im schlimmsten Fall dann ohne I&P da steht,
Und ich habe nicht irgendetwas herausgekramt, sondern ein Artikel der deiner Darstellung widerspricht.
Damit ist das Thema für mich auch durch.
Ich wollte lediglich darauf Aufmerksam machen was im falle einer erfolgreichen Klage passieren kann.
Nicht mehr und auch nicht weniger.
@Spawnkiller
ich musste mit kündigung drohen, das heißt ich habe die kündigung rausgeschickt und habe dann nen anruf bekommen das die mich doch gerne behalten würden.
ich musste mit kündigung drohen, das heißt ich habe die kündigung rausgeschickt und habe dann nen anruf bekommen das die mich doch gerne behalten würden.
@DarkStarXxX
Und ich habe dir gerade aus deinem Artikel den Punkt zitiert der deinem eigenen Beitrag widerspricht.
Das du Ihn nicht siehst bedeutet nur, das du nicht damit befasst hast.
Ich wiederhole nochmal: Es braucht eine Zustimmungserklärung. Die kann auch nach dem Gerichtsverfahren noch erfolgen. Kunden werden angeschrieben.
Eine Kündigung ist nicht zwangsweise der Fall - das ist nur deine Vermutung ohne Beweis.
Ohnehin verstoßen Banken viel häufiger gegen geltendes Recht, deswegen stehen sie unter direkter Aufsicht.
Und ich habe dir gerade aus deinem Artikel den Punkt zitiert der deinem eigenen Beitrag widerspricht.
Das du Ihn nicht siehst bedeutet nur, das du nicht damit befasst hast.
Ich wiederhole nochmal: Es braucht eine Zustimmungserklärung. Die kann auch nach dem Gerichtsverfahren noch erfolgen. Kunden werden angeschrieben.
Eine Kündigung ist nicht zwangsweise der Fall - das ist nur deine Vermutung ohne Beweis.
Ohnehin verstoßen Banken viel häufiger gegen geltendes Recht, deswegen stehen sie unter direkter Aufsicht.
DarkStarXxX
Lieutenant
- Registriert
- Juni 2012
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- 518
Nicht anderes habe ich geschrieben.
Aber daran sieht man wieder das du meine Posts nicht richtig lesen tust.
Gerne noch mal für dich
Aber daran sieht man wieder das du meine Posts nicht richtig lesen tust.
Gerne noch mal für dich
Ich wollte lediglich darauf Aufmerksam machen was im falle einer erfolgreichen Klage passieren kann.
Nicht mehr und auch nicht weniger.
Nein hast du nicht.
Vodafone hat keine Zustimmungserklärung eingeholt. Damit ist der Fall anders gelagert und nicht vergleichbar.
Es gab einen Info Brief und das war auch alles... scheinbar bist du nicht betroffen, sonst wüsstest du das.
Daher hake ich deinen Beitrag mal unter Panikmache ab. Es ist einfach unnötig.
Man bekommt immer noch Geld zurück wenn die Verbraucherzentrale sich durchsetzt. Und man kann auch jederzeit den Vertrag wechseln. Auch über Cashbackvergleiche.
Du tust ja so als wäre das hier ein riesen Verlust für den Kunden, dabei handelt es sich um teilweise nicht zulässige geschäftsvorgänge. Machst du bei Kriminellen auch immer ein Auge zu? So kommst du rüber!
Vodafone hat keine Zustimmungserklärung eingeholt. Damit ist der Fall anders gelagert und nicht vergleichbar.
Es gab einen Info Brief und das war auch alles... scheinbar bist du nicht betroffen, sonst wüsstest du das.
Daher hake ich deinen Beitrag mal unter Panikmache ab. Es ist einfach unnötig.
Man bekommt immer noch Geld zurück wenn die Verbraucherzentrale sich durchsetzt. Und man kann auch jederzeit den Vertrag wechseln. Auch über Cashbackvergleiche.
Du tust ja so als wäre das hier ein riesen Verlust für den Kunden, dabei handelt es sich um teilweise nicht zulässige geschäftsvorgänge. Machst du bei Kriminellen auch immer ein Auge zu? So kommst du rüber!
DarkStarXxX
Lieutenant
- Registriert
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- 518
Natürlich bin ich betroffen.
Einen Brief gab es nicht, sondern eine Formlose Email darüber.
Einen Brief gab es nicht, sondern eine Formlose Email darüber.
Hatte auch direkt bei 1&1 angerufen. Ergebnis: 24 Monate verlängert mit 12 Monaten für 9,99 und danach weiter mit dem alten Preis (ich glaube 34,99). Weiß ich gar nicht mehr so genau, da ich mich zu dem Zeitpunkt noch auf dem reduzierten Preis der letzten Vertragsverlängerung befandthevash schrieb:Hatte das selbe Problem auch bei 1und1. Hab dann gekündigt, Kamm kurz darauf ein Anruf und jetzt zahle ich für die selbe Leistung sogar 5 Euro weniger.
e-hahn
Cadet 3rd Year
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Eine richtige Sammelklage ist das doch gar nicht, nennt sich doch hier Musterfeststellungsklage? Heißt, wenn ich mich beteilige, mich da mit eintrage und die Verbraucherzentrale gewinnt, muss ich dennoch separat klagen und kann mich dann auf dieses Urteil beziehen, mehr ist das nicht und lohnt doch hier gar nicht ...
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