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NewsVorratsdatenspeicherung: Justizminister legt Entwurf für Quick-Freeze-Alternative vor
Die bislang in Deutschland bestehende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gekippt, nun liegt ein alternativer Gesetzesvorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor. Dieser sieht wie angekündigt das Quick-Freeze-Verfahren vor.
Man versucht es eben immer wieder. Denn das Internet ist ein boeser Ort voller Kindesmissbrauch, Nazis und Beleidigungen.
Was ich mich jetzt frage ist, inwiefern die Daten des "Quick Freeze" und deren Strafverfolgung/Auswertung mit dem urspruenglichen Antrag zusammenhaengen muessen.
Wenn man genauso zäh wäre vernünftige Gesetze zu erlassen wie die Verfassung auszuhebeln wäre diesem Land auch mal wieder geholfen.
Spätestens beim zweiten Gesetz das man unterschrieben hat und vom Verfassungsgericht oder EUGH eingezogen wird sollte man kein politisches Ant mehr ausführen dürfen.
Immer eider fie gleichen Scheinheiligen Gründe um Grundrechte auszuhebeln... allem voran Kindesmissbrauch. Merken die Politiker eigentlich nicht dass das ihnen kaum einer mehr abkauft?
Die gute Frau Fraser kann es einfach nicht lassen.
MMn wirft das ein ganz schlechtes Licht auf sie wenn sie das EuGH Urteil mit aller Macht umgehen will. Wenn die Innenministerin Gerichte nicht akzeptiert, warum soll die Bevölkerung es dann?
Zum anderen Thema hier - es klingt ja zumindest nicht mehr so willkürlich. Wichtig ist aber dass es Zweckgebunden ist. Wie oben schon gesagt, wenn Verbrechen A in der Luft liegt und ich überwache darf nicht Verbrechen B angeklagt werden.
Und ich hoffe doch dass schwere vergehen genau definiert werden und jedes Mögliche aufgezählt wird. Aber ich glaube so funktioniert das bei uns nicht. So schwammig wie möglich, damit die Guten "entkommen" und die Bösen trotzdem "erwischt" werden.
Also nach dieser Logik könnte man nach dem oben genannten Gesetz einfach Mal bei den Anschlüssen der Kirche "Quick Freeze" ansetzen. Die Häufung ist schließlich gegeben.😁
Ich hab den Verdacht, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht zuletzt die Langsamkeit und Ineffizienz der Strafverfolgungsbehörden ausgleichen soll.
Anzeigen werden irgendwann nach 5 Monaten mal bearbeitet… und dann sollen bitteschön immer noch und sofort abrufbar alle Daten vorliegen. Quick-Freeze, iiih. Da müsste man ja sofort tätig werden.
Wer den Artikel ließt wird Unterschiede zwischen dem "Quick Freeze" und der "anlasslosen Vorratsdatenspeicherung" erkennen.
Beim ersteren muss ein Richter die Speicherung der Daten anordnen. Danach separat das Abrufen der Daten erlauben.
Das ist ein signifikanter Unterschied zum eigenmächtigen Abruf von Daten von Behörden oder der anlasslosen Speicherung von Daten.
Den am Ende ist es eine Güteabwägung und eine Balance, zwischen dem Schutz der Privatsphäre, der Möglichkeit bei schwersten Straftaten zu ermittteln und der Wahrung des Rechtstaates.
So halte ich nichts davon, Daten per se zu speichern und die Entscheidung rein den ermittelnden Behörden zu überlassen diese abzurufen. Genauso kann es aber auch nicht sein, das selbst bei schwersten Straftaten keine Daten zur Ermittlung gespeichert werden dürfen.
Ein richterlicher Beschluss macht hier, wie erwähnt, einen großen Unterschied aus.
Ob "Quick Freeze" wirklich die Balance wahrt kann ich aber nicht sagen, da ich das Gesetz en Detail nicht kenne. Denn ein quasi automatisches Durchwinken beim Richter und folgendes massenhaftes Speichern/ verarbeiten von Daten sollte nicht Realität werden.
Folgender Fall:
Täter erstellt sich einen ebay Account. Begeht damit einen Betrug. Nach bissl Hinhaltetaktik seitens des Täters, geht das Opfer nach 14 Tagen auf die Polizeiwache und zeigt es an.
Das kommt drauf an was der Täter gemacht hat.
Das kommt drauf an wie genau das Opfer zu schaden gekommen ist.
Das kommt drauf an wie die schwere der Tat zu beurteilen ist.
Das kommt drauf an wie Täter und Opfer kommuniziert haben.
Das kommt drauf an was für Informationen der Täter beim eBay Konto angegeben hat.
Kurz: es hat einen Grund, warum Fallbeispiele im Jurastudium nicht nur aus 4 Zeilen bestehen.
Gegenfrage: inwieweit hilft der quick freeze in deinem Szenario? Dann können wir drüber reden warum das jetzt bereits genauso gehen könnte.
Es ist zwar besser als der VDS-Wahnsinn, aber die Messlatte dafür liegt ja auch auf dem Boden...
"Gut" ist es zwar definitiv nicht, aber man ist ja nach Jahrzehnten des wieder und wieder VDS auf den Tisch bringens auch irgendwo mürbe...ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Dass Faeser immer noch weiter die verqueren Ideen der CxU versucht durchzudrücken sollte in meinen Augen für eine sofortige Amtsenthebung sorgen - das ist deutlich schädlicher für Deutschland als die Schönbohm-Sperenzchen.
Folgender Fall:
Täter erstellt sich einen ebay Account. Begeht damit einen Betrug. Nach bissl Hinhaltetaktik seitens des Täters, geht das Opfer nach 14 Tagen auf die Polizeiwache und zeigt es an.
Das Geld wurde ja irgendwie überwiesen und spätestens bei einem Konto ist eine Person hinterlegt. Diese Person ist eindeutig wobei eine IP das nicht ist. VPN, öffentliches freies WLAN (Rewe z.b.), der Anschluss der WG oder ähnliches.
Cyber Cyber. Ich frag mich halt auch eins, seit Äonen von Jahren trommeln unsere Innenminister - egal wer / woher/ Parteifarbe - für die Vorratsdatenspeicherung. Was zur Hölle ist da eigentlich los?
In den Ministerien werden per Wahlen regelmäßig die Köpfe gewechselt, die Staatsminister je nach Gutdünken und Koalitionsverhandlungen eingesetzt. Die regulären MA bzw Beamten wechseln also eher weniger, Lobbyisten sind da auch immer die selben branchenmäßig am Start. Aber seit ca. 15 Jahren immer und immer wieder dieselbe alte Leier. Meine Fresse, wer schreibt da die Memos und schiebt dieses Thema vor sich her? Oder steht in der Stellenbeschreibung des Innenministers neben den Office Grundkenntnissen auch "muss gegen jede Vernunft und Erkenntnis pro Vorratsdatenspeicherung sein"? Ätzend.
@thenebu Bei deinem Fallbeispiel wird das ganze wegen mangeldem öffentlichen Interesse eingestellt, leider schon 2 mal selbst mitgemacht. Das Gesetz ändert daran null.
Folgender Fall:
Täter erstellt sich einen ebay Account. Begeht damit einen Betrug. Nach bissl Hinhaltetaktik seitens des Täters, geht das Opfer nach 14 Tagen auf die Polizeiwache und zeigt es an.
Da kann ich dir haargenau erklären, was da passiert, hatten wir vor 2 Jahren in der Familie.
Erstmal ein halbes Jahr gar nix, dann wird das Verfahren eingestellt, weil das Geld an eine (nicht-deutsche) Kryptobörse ging und das deutsche Konto und der Handnummer entweder über falsche Persos angelegt war oder über unwissende Mittelsmänner liefen, die eine dieser Fake-Buchhaltungsjobs annahmen.
Alles was mit Ausland zu tun hat, ist für deutsche Behörden schon eine "hinreichende Verschleierungsmethode" und alles wird eingestellt.
Also auf gut deutsch, mit IPs würden sie maximal die absoluten Vollpfosten der Kleinkriminellen kriegen, was die Verhältnismäßigkeit völlig aus dem Rahmen sprengt (weshalb das Ebay Beispiel für VDS auch denkbar schlecht ist, denn ein Richter sollte da in der Theorie nicht für Kleindelikte zustimmen). Jeder Kriminelle, der nicht völlig hohl im Kopf ist, is in der Lage VPNs und Kryptobörsen zu nutzen. Und die eigentliche Zielgruppe der VDS hat mit Sicherheit noch eine Schicht Tor u. Ä. obendrüber. Da is die VDS absolute Zeit- und Geldverschwendung.