Hallo - allerseits!
Ich möchte hier mal meine Ansichten über die verschiedenen Methoden der "Geschäftsabwicklung" über die ebay-kleinanzeigen kundtun.
Als Käufer musst du gerade bei Versand immer befürchten keine Ware zu erhalten oder irgendwelchen nutzlosen Schrott.
Also muss man sich möglichst gut absichern indem man entweder die Ware vor Ort ausgiebig prüft und erst dann bar gegen Quittung bezahlt - oder-
wenn das nicht möglich ist mit Hilfe genauer Beschreibung und Fotos z.B. in einem schriftlichen Kaufvertrag alles genau festhält.(Seriennummern, technischer und optischer Zustand,vorherige Besitzer etc.)
Immer beim Verkäufer zuhause abholen (möglichst mit Zeugen) . Niemals am Bahnhof oder im Cafe ein Fahrrad oder ein Handy kaufen....
Bitte immer daran denken , dass die ebay-Kleinanzeigen das bevorzugte Medium sind um Diebesgut zu verscherbeln.Stichworte die deutlich auf fragwürdige Eigentumsverhältnisse hindeuten sind Garagenfund,Wohnungsauflösung,Räumung,Nachlass etc.
Bei Versand wirklich niemals! Überweisung akzeptieren - der Verkäufer muss kaum etwas befürchten weil die Mehrzahl aller gestellten Betrugsanzeigen allein wegen der beschränkten Ermittlungsressourcen eingestellt werden.
Eine zivile Rückforderung kann selbst bei einem vor Gericht erstrittenem Vollstreckungstitel oftmals nicht durchgesetzt werden.Dies geschieht bei Jugendlichen ohne Einkommen ,Sozialhilfe oder ALG2 Empfängern gar nicht mal selten.In diesem Fall ist der Käufer nicht nur um sein Geld geschädigt sondern darüberhinaus darf er auch noch die Anwaltskosten,nach neuer Rechtslage auch noch die Gerichtskosten und die Vollstreckungskosten bezahlen.
Ich habe mit dem neuen Bezahlsystem von den ebay-Kleinanzeigen zwar keine persönlichen Erfahrungen - möchte aber dennoch davon abraten.Wie in den dortigen Geschäftsbedingungen nachzulesen ist bezahlt der Käufer eine unverhältnismässig hohe Gebühr und im Streitfall z.B. weil keine Ware geliefert wird gibt es nach den AGB auch nur einen Teil der gezahlten Summe zurück.Ausserdem verpflichtet sich der Käufer die Entscheidung dieses im Ausland beheimateten Unternehmens als endgültig zu akzeptieren.
SERIÖS KLINGT DAS FÜR MICH NICHT - aber der Rechtsweg ist vermutlich nur nach dem dortigen Recht möglich.
Paypal mit "Friends und Family" als gebührenfreie Leistung für den Erwerb oder eine Bezahlung in Anspruch zu nehmen ist für den Käufer noch weitaus gefährlicher als eine Überweisung.Wenn der Käufer beispielsweise keine Ware erhält gibt es von paypal weder eine Rückerstattungsmöglichkeit noch Daten des Verkäufers mit derer Geld vor einem Gericht zurückgefordert werden könnte.Der Käufer hat ja bestätigt dass es sich um einen Freund oder ein Familienmitglied handelt - ergo muss dem Käufer die Person ja persönlich bekannt sein.Obendrein hat der Käufer auch noch eine Erschleichung von Leistungen begangen und obendrein schriftlich bestätigt.BRAVO - dümmer geht es wirklich nicht.Nun hat der Käufer nicht nur sein Geld verloren , sondern es droht ihm als Käufer auch noch eine Betrugsanzeige.Immerhin hat der Käufer ja eingestanden paypal um die zustehenden Gebühren betrogen zu haben.Der Betrüger der nicht geliefert hat wird das zu nutzen wissen, denn die wissen genau was sie tun....
Fazit:
Es bleibt zumindest für mich als Käufer - nur die persönliche Abholung mit Zeugen oder eine möglichst genaue schriftliche Vereinbarung wie ein Kaufvertrag.Wenn alles vorab schriftlich geklärt ist , und Versand die einzig sinnvolle Option ist kann man auch paypal zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen nutzen.So teuer sind die Gebühren für den Verkäufer ja wirklich nicht , ( bei 100euro nur 2,25euro).Das ebay-kleinanzeigen Zahlungssystem opp nimmt mehr als das Doppelte! vom Käufer.
All das ist natürlich kein vollständiger Schutz davor nicht über den Tisch gezogen zu werden , aber zumindest macht es den Betrügern das Leben viel schwerer.Betrüger suchen sich dann lieber einfachere Opfer die willig per Überweisung oder paypal "Friuends and family" bezahlen.