Welche Bezahlmethode bei eBay Kleinanzeigen?

Ich kaufe/verkaufe jetzt schon seit 2013 bei EKA und habe alle bezahlmethoden durch.
Bisher wurde ich 1mal verarscht (EKA Konto vom "Käufer" gehackt, 110€ verpufft).
Ansonsten lief jeder Deal ohne Probleme.
Das einzige was ich bemängel ist das manche Käufer teils zu dumm sind Paypal Gebühren zu berechnen.

Ich empfehle auch Abholung/ Überweisung. Meiner Erfahrung nach haben die ganzen "Dienstleister" kein Interesse dem betrogenen Käufer/Verkäufer zu helfen.

Aber das sind, wie oben schon geschrieben, nur die subjektiven Eindrücke meinerseits.
 
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Hallo - allerseits!
Ich möchte hier mal meine Ansichten über die verschiedenen Methoden der "Geschäftsabwicklung" über die ebay-kleinanzeigen kundtun.
Als Käufer musst du gerade bei Versand immer befürchten keine Ware zu erhalten oder irgendwelchen nutzlosen Schrott.
Also muss man sich möglichst gut absichern indem man entweder die Ware vor Ort ausgiebig prüft und erst dann bar gegen Quittung bezahlt - oder-
wenn das nicht möglich ist mit Hilfe genauer Beschreibung und Fotos z.B. in einem schriftlichen Kaufvertrag alles genau festhält.(Seriennummern, technischer und optischer Zustand,vorherige Besitzer etc.)
Immer beim Verkäufer zuhause abholen (möglichst mit Zeugen) . Niemals am Bahnhof oder im Cafe ein Fahrrad oder ein Handy kaufen....
Bitte immer daran denken , dass die ebay-Kleinanzeigen das bevorzugte Medium sind um Diebesgut zu verscherbeln.Stichworte die deutlich auf fragwürdige Eigentumsverhältnisse hindeuten sind Garagenfund,Wohnungsauflösung,Räumung,Nachlass etc.

Bei Versand wirklich niemals! Überweisung akzeptieren - der Verkäufer muss kaum etwas befürchten weil die Mehrzahl aller gestellten Betrugsanzeigen allein wegen der beschränkten Ermittlungsressourcen eingestellt werden.
Eine zivile Rückforderung kann selbst bei einem vor Gericht erstrittenem Vollstreckungstitel oftmals nicht durchgesetzt werden.Dies geschieht bei Jugendlichen ohne Einkommen ,Sozialhilfe oder ALG2 Empfängern gar nicht mal selten.In diesem Fall ist der Käufer nicht nur um sein Geld geschädigt sondern darüberhinaus darf er auch noch die Anwaltskosten,nach neuer Rechtslage auch noch die Gerichtskosten und die Vollstreckungskosten bezahlen.

Ich habe mit dem neuen Bezahlsystem von den ebay-Kleinanzeigen zwar keine persönlichen Erfahrungen - möchte aber dennoch davon abraten.Wie in den dortigen Geschäftsbedingungen nachzulesen ist bezahlt der Käufer eine unverhältnismässig hohe Gebühr und im Streitfall z.B. weil keine Ware geliefert wird gibt es nach den AGB auch nur einen Teil der gezahlten Summe zurück.Ausserdem verpflichtet sich der Käufer die Entscheidung dieses im Ausland beheimateten Unternehmens als endgültig zu akzeptieren.
SERIÖS KLINGT DAS FÜR MICH NICHT - aber der Rechtsweg ist vermutlich nur nach dem dortigen Recht möglich.

Paypal mit "Friends und Family" als gebührenfreie Leistung für den Erwerb oder eine Bezahlung in Anspruch zu nehmen ist für den Käufer noch weitaus gefährlicher als eine Überweisung.Wenn der Käufer beispielsweise keine Ware erhält gibt es von paypal weder eine Rückerstattungsmöglichkeit noch Daten des Verkäufers mit derer Geld vor einem Gericht zurückgefordert werden könnte.Der Käufer hat ja bestätigt dass es sich um einen Freund oder ein Familienmitglied handelt - ergo muss dem Käufer die Person ja persönlich bekannt sein.Obendrein hat der Käufer auch noch eine Erschleichung von Leistungen begangen und obendrein schriftlich bestätigt.BRAVO - dümmer geht es wirklich nicht.Nun hat der Käufer nicht nur sein Geld verloren , sondern es droht ihm als Käufer auch noch eine Betrugsanzeige.Immerhin hat der Käufer ja eingestanden paypal um die zustehenden Gebühren betrogen zu haben.Der Betrüger der nicht geliefert hat wird das zu nutzen wissen, denn die wissen genau was sie tun....

Fazit:
Es bleibt zumindest für mich als Käufer - nur die persönliche Abholung mit Zeugen oder eine möglichst genaue schriftliche Vereinbarung wie ein Kaufvertrag.Wenn alles vorab schriftlich geklärt ist , und Versand die einzig sinnvolle Option ist kann man auch paypal zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen nutzen.So teuer sind die Gebühren für den Verkäufer ja wirklich nicht , ( bei 100euro nur 2,25euro).Das ebay-kleinanzeigen Zahlungssystem opp nimmt mehr als das Doppelte! vom Käufer.
All das ist natürlich kein vollständiger Schutz davor nicht über den Tisch gezogen zu werden , aber zumindest macht es den Betrügern das Leben viel schwerer.Betrüger suchen sich dann lieber einfachere Opfer die willig per Überweisung oder paypal "Friuends and family" bezahlen.
 
@becks gold
Du betrachtest die ganze Sache leider nur aus Sicht des Käufers. Verkäufer werden auch betrogen und als Verkäufer ist Überweisung das einzige Mittel um sich wirksam vor Betrug zu schützen.

becks gold schrieb:
Immerhin hat der Käufer ja eingestanden paypal um die zustehenden Gebühren betrogen zu haben.
Das ist kein Betrug vom Käufer. Man hat sich keinen Vermögensvorteil verschaffen indem PayPal die Gebühren nicht erhalten hat. Der Betrüger ist allenfalls der Zahlungsempfänger, denn der ist PayPal das Geld schuldig.
Ganz im Gegenteil hat man noch die Chance, dass doch der Käuferschutz greift, wenn man glaubhaft darlegt der Verkäufer hätte auf Freunde & Familie bestanden, obwohl eine Ware verkauft wurde.

becks gold schrieb:
So teuer sind die Gebühren für den Verkäufer ja wirklich nicht
Die wahren Kosten wenn man PayPal als Verkäufer akzeptiert ist das Betrugs- und damit Zahlungsausfallrisiko.

becks gold schrieb:
All das ist natürlich kein vollständiger Schutz davor nicht über den Tisch gezogen zu werden , aber zumindest macht es den Betrügern das Leben viel schwerer.Betrüger suchen sich dann lieber einfachere Opfer die willig per Überweisung oder paypal "Friuends and family" bezahlen.
Die Betrüger sind nicht nur die Verkäufer. Es gibt ebenso Käufer die über PayPal betrügen, indem Käuferschutz geltend gemacht oder gleich ein gestohlenes Konto benutzt wird.
 
@Arcturus128
Nun ich habe hier bisher nur eine mögliche Sichtweise eines Käufers beschrieben.Ich kann das auch gern aus der Sichtweise eines Verkäufers darstellen-falls das jemand interessieren sollte.

1.Die Nutzung des Friends&Family Angebots zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen zu nutzen ist in den AGB von paypal ausrücklich untersagt.Auch die Abwicklung dieses Angebots kostet paypal Geld - da kann man wohl nicht auch noch Käuferschutz erwarten.Wenn man das dennoch macht ist das eine unzulässige Leistungserschleichung (Leistungsbetrug).Bitte mal im Strafgesetzbuch nachsehen....
2.Wenn man den offiziellen Zahlen der Kriminalstatistik folgen möchte (Anzahl der zur Anzeige gebrachten Fälle von vermuteten Betrugsstraftaten bei Kleinanzeigen) liegt ein deutliches Übergewicht bei den Käufern die eine Leistung erbracht haben ohne Ware erhalten zu haben.Die Verkäufer die sich betrogen fühlen erstatten deutlich weniger Anzeigen.Meine Annahme: weil es weniger betrogene Verkäufer gibt.
Ein Beispiel:
Inseriere ein besonders günstiges iphone und der Verkäufer hat gleich viele Käufer die vielleicht per Überweisung zahlen....
Also kann der Verkäufer mit einer Anzeige gleichzeitig viele Leute schädigen.Ein Käufer kann mit einem Kauf der nicht richtig abläuft immer nur einen Geschädigten hinterlassen.

ABER: die Verkäufer schreien halt lauter !!
 
Du betrachtest es immer noch aus der Sicht des Käufers und unter der Prämisse des betrügerischen Verkäufers.

Wenn du schon Statistiken zitierst, dann gehören diese auch entsprechend verlinkt.

Darüber hinaus sind Statistiken ein sehr schwaches Argument und häufig irreführend oder mit methodischen Mängeln. Du beziehst dich ja selbst lediglich auf Strafanzeigen die häufiger von Käufern erstattet werden. Das ist an und für sich schon sehr dünn. Gleichzeitig schreibst du aber noch selbst:
becks gold schrieb:
Die Verkäufer die sich betrogen fühlen erstatten deutlich weniger Anzeigen.
becks gold schrieb:
Also kann der Verkäufer mit einer Anzeige gleichzeitig viele Leute schädigen.Ein Käufer kann mit einem Kauf der nicht richtig abläuft immer nur einen Geschädigten hinterlassen.
Und hast damit gleich zwei mögliche Ursachen für ein Ungleichgewicht bei den Strafanzeigen genannt.


Zu guter Letzt ist die statistische Verteilung für den einzelnen Käufer und Verkäufer wohl völlig irrelevant.
 
Ich würde auch vom OPP bzw. "sicher zahlen" auf Kleinanzeigen abraten, weil es die gleichen Grundsatzprobleme wie PayPal Käuferschutz mitbringt. Der/Die Servicemitarbeiter*in kann schlichtweg nicht genau nachvollziehen, was überhaupt in welchem Zustand versendet wurde. Dementsprechend kann eine Folgeentscheidung nur willkürlich sein. Mal zu Gunsten der einen, mal zu Gunsten der anderen Partei.

Letztlich gibt es auch bei diesen Systemen etliche Betrugsszenarien und Sonderfälle. Und ich verstehe auch nicht, warum sie trotz der windigen vertraglichen Klauseln und etlichen Berichte im Netz immer noch von vielen als "sicher" angesehen werden. Es scheint einzig und allein eine Sache fürs Gewissen zu sein.

Ich neige mittlerweile dazu, jedem Käufer, der auf diesen Unsinn besteht, eine pauschale Absage zu erteilen. Das Maß an Misstrauen, welches einem da entgegengebracht wird, ist stellenweise fast schon beleidigend. Gerade dann, wenn man merkt, dass der Käufer selbst einfach Null Verpflichtungen eingehen möchte.

Als Käufer selbst setze ich normalerweise auf sorgfältige Beobachtung und Vertrauen. Bisher hat das auch remote erfreulicherweise sehr gut funktioniert. Wer kein Vertrauen aufbringen kann, ist bei Kleinanzeigen online einfach falsch aufgehoben.
 
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becks gold schrieb:
Es bleibt zumindest für mich als Käufer - nur die persönliche Abholung mit Zeugen oder eine möglichst genaue schriftliche Vereinbarung wie ein Kaufvertrag.
Wenn einer bei mir sowas machen würde, würde ich ihn wieder nach Hause schicken, weil zu umständlich.
Gehst du auch mit Vordrucken unter Zeugen auf einen Trödelmarkt?

Der Kabelbinder schrieb:
Wer kein Vertrauen aufbringen kann, ist bei Kleinanzeigen online einfach falsch aufgehoben.

Dieser Satz bringt es auf den Punkt. Irgendwo muss ein Kompromiss stattfinden. So lange der (Ver-)Käufer nicht aus 20 Leuten sich die Person rauspicken kann, die 100% nach seinen für ihn gefahrlosen Bedingungen anbietet, sind Risiken von beiden Seiten automatisiert. Die trifft sowohl auf den Verkäufer, als auch auf den Interessenten zu.
Für mich sind folgende Attribute vertrauenserweckend: vernünftiges Deutsch, keine dramatischen Rechtschreibfehler im Inserat, ganze Sätze und ein netter Umgangston. Trifft ein genanntes Kriterium nicht zu, bin ich raus.
 
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becks gold schrieb:
Fazit:
Es bleibt zumindest für mich als Käufer - nur die persönliche Abholung mit Zeugen oder eine möglichst genaue schriftliche Vereinbarung wie ein Kaufvertrag.Wenn alles vorab schriftlich geklärt ist ,
10.-€ .... das Problem, was du dann haben kannst ...... wenn es zu billig ist, dass sie es auf dem Weg vom 5.Stock nach unten im 3. Stock stehen lassen.
 
@oll1e
Ich würde ergänzen:
  • Alter des Accounts (Betrüger verweilen meist nicht lange unter einer ID)
  • Tendenz der Bewertungen
  • Ausführlichkeit der Beschreibung
  • Reaktion auf Nachfragen zu Zustand und Alter des Artikels (aber bitte nicht übertreiben! ^^)
Anhand solcher Dinge merkt man idR. schnell, aus welchem Holz das Gegenüber geschnitzt ist. Alles Weitere ist Bauchgefühl.
 
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@Der Kabelbinder
Deine Ausführen kann ich voll und ganz bestätigen.
Insbesondere zum »Käuferschutz/Verkäuferschutz«, von wem auch immer angeboten. Es ist quasi ein privates Schiedsgericht mit einem Kundendienstmitarbeiter als Richter der eine teils willkürliche Entscheidung trifft, die wohlgemerkt auch nicht rechtsverbindlich/schuldbefreiend ist.
 
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Was sollte denn eigentlich im Verwendungszweck stehen?
Die Straße, Anzeigen-ID - wie regelt ihr das?
 
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