Wer haftet für Unfall in Tiefgarage?

StarAndi

Lt. Junior Grade
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Nov. 2011
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498
Hallo zusammen,

Ich und meine Freundin wohnen zusammen in einer Mietwohnung.
Meine Freundin parkt ihr Auto in der Tiefgarage.
Heute morgen hing eine (keine Ahnung wie man das nennt) lange Lampe, also samt
Befestigung etc lose von der Decke runter und baumelte neben dem Auto.
Das ganze Teil hat sich quasi Nachts gelöst und hat dann Kratzer/Dellen in das Auto reingehauen.

1. Steht uns Schadensersatz zu?
2. An wen müssen wir uns jetzt wegen dem Schadensersatz wenden?
3. Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen?
Vermieter kontaktieren?
Oder sich bei der Hausverwaltung melden?

Wir haben Fotos von dem ganzen, es ist ziemlich offensichtlich das diese Lame/Befestigung es verursacht hat.
 
Keine Ahnung, aber wegen der Lampe, das nennt man Leuchtstoffröhre. Aber ich empfehle immer Glühbirnen. Hatte früher mal ne Leuchtstoffröhre und auch immer Probleme damit gehabt.
 
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Ich würde sagen, dass es im Verantwortungsbereich der Hausverwaltung liegt, da diese für die Verkehrssicherungspflicht im Haus zuständig ist.
 
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Unbedingt aussagekräftige Bilder machen, und den Schaden dem Vermieter melden. Um einen "Unfall" handelt es sich hier wohl aber eher nicht.
 
StephanMailaend schrieb:
Natürlich ist das ein Unfall.

Begriffsdefinition: https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall

Zuständig ist für so einen Schaden die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht von dem Gebäude.
Schaden dem Vermieter melden. Der soll sich darum kümmern.

Vermieter sagt wir sollen uns bei dem Hausmeister/Hausverwaltung melden.
Ist das richtig so?
Bilder haben wir, ist ziemlich offensichtlich was passiert ist.

@cartridge_case ja such mal
 
Gehst zur Werkstatt deines vertrauens (eine die kein Geld für den kva nimmt) , die sollen nen kva bezüglich der Reparaturkosten erstellen, den schickst dann mit den Fotos an die Hausverwaltung mit der Bitte um Erstattung auf euer Konto.

Haftungsgrundlage wurde ja bereits geklärt.
 
Es geht ja auch darum, dass der Schaden erst einmal beziffert werden muss. Man kann ja nicht einfach sagen "Die Lampe ist auf mein Auto gefallen, gib mir 3.000€".

Natürlich wird MwSt nur ersetzt wenn sie auch tatsächlich angefallen ist, eventuell hat der TE auch gar keinen Anspruch weil sein Fahrzeug vorher bereits keinerlei Wert mehr hatte und ein Totalschaden war. Hier geht es ja nur daum erste Schritte einzuleiten.
 
Kostenvoranschlag ist aber dann nicht der richtige Weg.

Bei einem Totalschaden braucht es einen Gutachter der Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt.
 
Kva ist definitiv der richtigere Weg als direkt n Gutachten für ~600€ in Auftrag zu geben.
Man kann auch erstmal bei der Werkstatt fragen wie hoch die den Schaden nach einer sichtprüfung schätzen und davon dann abhängig machen ob man nen kva erstellen lässt oder ein Gutachten in Auftrag gibt.
 
Oder von jemandem dem der Begriff Schadenminderungspflicht etwas sagt. Bei nem schaden von 100€ kannst dein tolles Gutachten nämlich schön selber bezahlen.
 
Dellen und Kratzer im Auto sind kein Bagatellschaden, den man für 100,- € beseiten kann.

Ohne das Fahrzeug überhaupt gesehen zu haben, wette ich, dass die Schadenhöhe hier garantiert 4-stellig ist.

Zudem hat ein Gutachter immer noch die Möglichkeit nur ein Kurzgutachten zu erstellen.
 
Bis zu einer gewissen Schadenshöhe ist kein Gutachten nötig, da reicht ein KVA. Die Grenze legt die Gesllschaft/Person fest, die den Schaden reguliert (in Diesem Fall der Gebäudeeigner oder dessen Versicherung). Eine gute Werkstatt weiß aus Erfahrung, bis zu welcher Höhe ein KVA normalerweise genügt.
 
Die Grenze legt der Gesetzgeber fest.

Eine Versicherung oder der Schadenverursacher hat in einem Haftpflichtfall nichts zu bestimmen.

Ich wiederhole mich: Aber wer einen KVA erstellen lässt, der weiß nicht, welche Rechte ihm zustehen.

In unserem Fall hier kommt es einfach nur drauf an, was der Geschädigte machen will.
Will er reparieren lassen, so reichen der gegnersichen Versicherung vermutlich Fotos und die Reparaturrechnung.

Will er hingegen nur den Schaden abrechnen ohne zu reparieren, so würde ich an seiner Stelle zu einem Gutachter fahren. Kratzer und Delle ist mit Sicherheit ein Schaden von über 750,- € und damit über der Bagatellgrenze.
Falls widererwartend doch nicht, so erkennt das der Gutachter und er wird kein ausführliches Gutachten erstellen, sondern nur ein Kurzgutachten, dass sich dann in etwa mit den Kosten eines KVAs deckt.
Somit gibt es niemals ein Problem bei der Regulierung.

Im übrigen hat er sogar auch noch Anspruch auf einen Rechtsanwalt, den die gegnerische Versicherung ebenfalls bezahlen müsste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und die Versicherung wird einfach einen Gutachter bestellen, nicht dein eingereichtes nehmen. Selbst erstellen lassen braucht man erst, wenn das Versicherungsgutachten weit unter dem Schaden bleibt (den man durch einen KVA ungefähr weiß). Deswegen wurde ich bislang bei meinem durch fremde zu regulierenden Schaden durch die Werkstatt darauf aufmerksam gemacht, Diese (Ich wiederhole, durch die Versicherung festgelegte Grenze) nicht zu überschreiten, da ein Gutachter dann auch anderes sehen könnte und den Schaden kleinrechnet. Und zur Info: Der Staat schreibt dort nichts vor! Im übrigen ist es kein Haftpflicht Schaden, sondern ein Schaden von/für der/die Gebäudeversicherung.
Extremfall: Du kaufst ein Neues Gerät, welches von einem Dritten direkt Beschädigt wird (für Laien erkennbarer Totalschaden) und kannst das auch beweisen/nachweisen, dann reicht sogar die Originalrechnung ohne KVA und Gutachten. Es kommt halt auf die Versicherung an, mit welchen Methoden sie den Schaden akzeptiert (Rechnung, KVA o. Gutachten).
 
Nein Samurai, das ist kein Schaden der Gebäudeversicherung sondern ein Schaden aufgrund von Verletzung der Verkehrssicherungspflichten und somit ein Haftpflichtschaden.

Bei einem Haftpflichtschaden kannst du als Anspruchsteller auch nen eigenen Gutachter beauftragen, die Kosten übernimmt dann ebenfalls der Versicherer (sofern sie gerechtfertigt sind). Die Versicherung wird keinen eigenen Gutachter beauftragen wen die bereits ein Gutachten vorliegt und dieses plausibel ist.

Ohne die genauen Beschädigungen etc. zu kennen finde ich es einfach falsch direkt nen gutachter zu empfehlen und zu sagen der Schaden sei aufjedenfall vierstellige. Darauf vertrauen, dass der Gutachter kein Gutachten erstellen wird wenn der Schaden gering ist würde ich persönlich nicht.
 
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