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Tandeki
Gast
Invent! schrieb:Die meinen im Bürgerlichen Gesetzbuch steht geschrieben, das die den Vertrag auflösen müssen wenn ich über 50km wegziehe. Damit wäre das dann schon wieder vorteilhafter.
Im BGB steht unter Garantie nichts über die Vertragskonditionen von Sportstudios drin. Eine Klausel, dass der Vertrag vorzeitig und einseitig gekündigt werden kann, wenn man X Kilometer vom nächsten Studio entfernt ist, gehört in die Vertragsbedingungen des Vertrages, den Du mit dem Sportstudio abschließt. Steht eine solche Klausel nicht in den Vertragsbedingungen, dann kannst Du auch im Ernstfall nicht vorzeitig kündigen, selbst wenn Du 500 Kilometer wegziehst.