Ich habe die Beiträge zu Für und Wider nun fast alle gelesen und bin dann auf diesen Teil gestoßen, der den eigentlichen Kern des Problems treffend in den Vordergrund rückt.
SE. schrieb:
Ich kann deinen Standpunkt und auch den anderer Befürworter der Klarnamenpflicht durchaus nachvollziehen.
Allein ich glaube nicht das sich irgendetwas zum Besseren ändert.
Mutmaßliche könnten die von dir beanstandeten Posts (hier) weniger werden, ja, vielleicht. Allerdings hat Facebook z.B. jetzt schon eine „Klarnamenpflicht“ und dennoch versammelt sich dort allerhand Volk das „Müll“ ablädt. Egal ob in Bild oder Wort.
Die Einführung einer Klarnamenpflicht auf Internetplattformen hätte nur dann den gewünschten Effekt, wenn die Plattformbetreiber in der Lage wären, die Angaben auf Echtheit zu überprüfen.
Diese Möglichkeit haben sie jedoch nicht und somit hat sich dieses Thema im Grunde schon erledigt.
Nur mal angenommen, die Betreiber hätten diese Möglichkeit, dann würde es nur etwas bringen, wenn die registrierten Benutzer mit ihren echten Klarnamen, sichtbar für alle anderen Benutzer, aktiv sein würden.
Eine Offlinedatenbank, oder eine interne und nur für die Betreiber sichtbare Datenbank mit den Klarnamen, hätte für diejenigen, die sich vorher schon, in der Anonymität, wie die Axt im Walde benommen haben, überhaupt keinen abschreckenden, und somit nicht den gewünschten Effekt.
Wenn schon, dann alles öffentlich, aber das hätte dann u.U. wieder einen gravierenden, negativen Nebeneffekt. Stichwort: Mobbing.
Wer sich mit diesem Thema befasst, oder schon mal selbst Zeuge oder Opfer dieser Unsitte war, der weiß, was ich meine.
Der Hauptgrund, warum diese Pflicht nach derzeitigen Erkenntnissen nichts bringen würde, ist eben die nichtvorhandene Umsetzbarkeit der Betreiber, die Angaben auf Echtheit zu überprüfen..
Selbst ein Milliardenkonzern wie Facebook hat nicht die Möglichkeit, die Angaben der registrierten Nutzer auf Echtheit zu überprüfen. Deshalb ist die dort nach außen kommunizierte Pflicht, sich mit den authentischen Daten registrieren zu müssen, nichts als Augenwischerei.
Der Benutzer verstößt zwar dann gegen eine der Nutzungsregeln des Betreibers, aber der hat, aus dem genannten Grund, überhaupt keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Es bleibt deshalb nur der übliche Weg bei Verdacht von Straftaten auf Internetplattformen:
Sachverhalt dem Betreiber melden - Strafanzeige stellen -> Betreiber übermittelt auf Anfrage IP dem zuständigen Staatsanwalt -> richterlicher Beschluss -> Staatsanwalt fordert ID-Daten vom entsprechenden Internetprovider zwecks Herausgabe an.