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News Ältere Ubisoft-Spiele: Online-Dienste von Anno 2070 und 14 weiteren Titeln enden

@Ranayna
also doch bei Gog weitestgehend bleiben. Danke Dir.
Das Gute ist, ich bin zu alt um denn neusten Spielen hinterherzuhecheln :)
 
Ich erinnere mich noch an alte Spiele aus der Millenniumszeit, die ich heute noch (mit leichten Abstrichen bzgl. Kompatibilität) spielen kann. Damals konnte man zu mehrt noch via LAN, aber ohne Internet zocken. Was waren das doch früher für schöne Zeiten...
 
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unglaublich, spiel legal gekauft... und wenn ich mal wieder Lust auf AC2 habe, wird mir die Installation verweigert ? soviel zu den pöööösen Raubspielkopiermödern.. unglaublich!
 
dohderbert schrieb:
und wenn ich mal wieder Lust auf AC2 habe, wird mir die Installation verweigert ?
Das Spiel selber wird weiter funktionieren, und wird sich auch installieren lassen.
Ich kenne AC2 nicht, ich habe keine Ahnung was da fuer online-Funktionalitaet drin ist, aber es geht nur um die.
Und mit hoher Wahrscheinlichkeit stand schon auf der Verpackung von AC2, und den anderen Spielen in der Liste, drauf, das die Onlinedienste mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen oder so abgeschaltet werden koennen. Bei EA Spielen war dieser Text damals jedenfalls drauf.
 
Dopfe Frage, aber ist es überhaupt legal, den Zugriff auf gekaufte Inhalte einzuschränken?
Bei AC3 war das DLC ne eigene Kampagne und da wäre es ziemlich beschissen den Zugriff zu verlieren.
 
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Man kauft ja leider nur ein Nutzungsrecht, daher ist es wohl legal.

Aber für mich definitiv ein Grund mehr, warum DLC's ihr Geld nicht wert sind im Vergleich zu Erweiterungen früherer Tage.

Multilayer und Onlineserver kann ich ja aus Kostengründen nachvollziehen, aber das ist mal schöne verarsche.
 
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Immer gut, wenn die ehrlichen Käufer hintenraus nur Nachteile haben. Weiter so :)
Verständlich, dass gewisse Multiplayerdienste, die vermutlich nach Jahren nicht mehr genutzt werden früher oder später zumindest offiziell auslaufen. Aber die Grundfunktionalität einzustellen, wo es nachweislich kein großer Aufwand ist, diese zu gewährleisten (Warez machen es ja vor), ist einfach frech.
 
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qappVI schrieb:
Bei AC3 war das DLC ne eigene Kampagne und da wäre es ziemlich beschissen den Zugriff zu verlieren.
So wie ich das sehe - die schmeißen alles raus, was mehr Infrastruktur benötigt als uPlay / UbisoftConnect von Haus aus liefern kann.

Multiplayer-Server weg… damit auch alle Multiplayer DLCs weg.
DLCs, die man aus dem Spiel heraus redeemen und damit irgendein Custom-Backend ansprechen muss - auch weg. (Viele davon wurden jedoch längst in die Standardversionen integriert).

AC3 (Original) ist zu neu - die Singleplayer-DLCs waren schon in uPlay integriert und ich geh stark davon aus, dass sie auch bleiben werden.
Bei der Remaster-Version is eh schon alles drin.

Meine AC3 Ursprungsversion in Ubi Connect:
1657021500575.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich spiele gelegentlich noch ganz gerne Anno 2070 im Koop mit 'nem Kumpel. Hoffe, das wird weiter möglich bleiben.
Ergänzung ()

Ranayna schrieb:
Das Spiel selber wird ja wohl spielbar bleiben. Das abschalten der Onlinedienste ist aber kritisch, weil die Ark wegfaellt, in die man ja wenn ich mich recht erinnere global wirkende Items sockeln konnte.
Naja, also dass sie das fixen, würde ich jetzt schon erwarten. Sonst zerschießen sie ja einfch mal einen wesentlichen Bestandteil der Spielmechaniken...
 
qappVI schrieb:
Dopfe Frage, aber ist es überhaupt legal, den Zugriff auf gekaufte Inhalte einzuschränken?

Kurze Antwort: Ja, machen z.B. Amazon und Netflix am laufenden Band (ja auch bei Amazon bei gekauften Videos/Serien).
Dir gehört die Software nicht - du hast nur ein Nutzungsrecht. Und das kann man entziehen.
 
Karan S'jet schrieb:
Kurze Antwort: Ja, machen z.B. Amazon und Netflix am laufenden Band (ja auch bei Amazon bei gekauften Videos/Serien).
Der Vergleich ist absurd.

Bei Netflix ist von vornherein klar, dass es sich um ein Abo handelt, und dass auch innerhalb dieses Abos einige Inhalte nur temporär verfügbar sind. Bei den genannten Spielen ist das nicht der Fall.
 
USB-Kabeljau schrieb:
Der Vergleich ist absurd

Nein, da man bei Amazon Prime auch Serien und Filme kaufen kann.
Ist genau das selbe. Eventuell sollte man einfach mal das Kleingedruckte lesen bevor man Nutzungsrechte für Software erwirbt.
 
Ranayna schrieb:
@Karan S'jet: Hat es denn schonmal einen Fall bei Amazon gegeben, das gekaufte Titel entfernt wurden

Klar das passiert laufend. Bei mir sind auch nicht mehr alle in der Bibliothek.

 
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Genesis84 schrieb:
Man kauft ja leider nur ein Nutzungsrecht, daher ist es wohl legal.
ich weiß ja nicht...
ja - sehr viele von euch haben 100% Recht indem ihr sagt, das wir ein "Nutzungsrecht" an einem Produkt erwerben und kein Eigentum.
Nur wo steht geschrieben, wie lange dieses Nutzungsrecht gewährt wird?

Ist es zeitlich begrenzt, dann leihe ich etwas aus und ich kaufe es nicht.

Hat noch nie jemand von euch sich mal den Button angeschaut auf den ihr drückt, wenn ihr euch ein Produkt holt? Da steht mit großer Wahrscheinlichkeit erst was "in Warenkorb legen" und am Ende "jetzt kaufen" drauf.

Ich habe noch nie einen Button gesehen wo "jetzt Geld bezahlen um ein eventuell zeitlich limitiertes Nutzungsrecht erhalten" ist.

Bei Filmen und Musik ist es nicht anders als mit Software. Es sind ebenfalls digitale Güter und auch hier erwirbt man ein Nutzungsrecht und auch hier können die Server irgendwann abgeschaltet werden und dann ist das "gekaufte" Produkt nicht mehr verfügbar. Also das gewährte Nutzungsrecht wurde entzogen!

Und nun gibts, meiner Meinung nach, ein recht großes Problem was entsteht.
Wenn ein Nutzungsrecht für ein Produkt entzogen wird - aus was für Gründen auch immer - muss dann dieses Nutzungsrecht für dieses Produkt nicht überall eingestellt werden?

Ich meine ich kann ja auch das Nutzungsrecht auf Disketten, Kasetten, CDs, DVDs, Blurays erworben haben. War schon mal irgend ein Rechteinhaber oder lizensierter Vertreiber von solchen Produkten bei euch zu Hause um eure Datenträger alle einzuziehen, weil die Nutzungsrechte beendet/entzogen wurde?
Lasst mich mal raten - ich glaube nicht!
Das wäre rechtlich überhaupt nicht zulässig.
Warum soll es dann rechtlich zulässiig sein, die Nutzungsrechte auf digitale Inhalte online zu beenden wo es sich doch um die gleichen Nutzungsrechte handelt?

Ich kaufe irgend ein Produkt auf einem Datenträger der mir ein Nutzungsrecht gewährt und kann dieses unbefristet nutzen und sobald er digital verfügbar ist und das Nutzungsrecht digital gewährt wird, ist es für den Endverbraucher noch immer das gleiche Nutzungsrecht. Er darf das Produkt nach Lust und belieben zu jeder Zeit, die ihm gefällt nutzen. So einfach ist das eigentlich.

Er darf auch diese Datenträger - sofern keine Kopien übrig bleiben - weiter verkaufen. <-- was schlußendlich zu der Situation führte, vor der wir nun stehen. Rechteinhaber hats nicht gefallen das sie an den Weiterverkäufen nicht mit verdienen konnten. Jedenfalls ist das in der EU so gesetzlich geregelt - was auch vielen Konzernen nicht schmeckt.

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und würde in dem Fall bei dem Abschalten von gekauften digitalen Kontent von Täuschung des Kunden ausgehen. Der Button "Kaufen" suggeriert einen Kauf und somit auch der Erwerb von "Eigentum" auch wenn es sich um ein Nutzungsrecht handelt. Kauf bedeutet für mich für immer. Wäre es kein Kauf, dann würde man den Vorgang "leihen" nennen. Das erste ist unbefristet - das zweite zeitlich begrenzt.

Gibt da übrigens auch schon Klagen und glaube auch Gerichtsurteile zu. Jedenfalls für Filme/Musik habe ich die schon öfters im Netz gefunden. So einfach, wie man es schlußendlich hinstellen möchte, ist es zum Glück nicht.

Lösung des Problemes = der Kunde bekommt die Möglichkeit jegliche Dateien zu dem erworbenen Nutzungsrecht sich selber herunter zu laden, diese selber weg zu sichern, damit er in Zukunft sein Nutzungsrecht, was er käuflich für unbefristete Zeit erworben hat, auch nutzen kann.

Btw. ich erwerbe beim Kauf einer DVD, Kasette, Blueray lediglich ein Nuzungsrecht...
der Datenträger geht kaputt, die Medien sind nicht mehr lesbar... das Nutzungsrecht ist aber durch den Defekt des Mediums nicht erloschen...
bekomme ich dann einen kostenlosen Ersatz für die Wahrung meines erworbenen Nutzungsrechtes?

😂

natürlich nicht! Du kannst dir ja ein neues Medium mit einer neuen Kopie kaufen und hast dann zwei Nutzungsrechte zu einem Produkt.
Wie gut, das man sich Sicherheitskopien zum privaten Gebrauch / engster Familienkreis machen kann, damit solche Probleme auch ganz unproblemaitsch gelöst werden können. <-- natürlich nur, wenn man keine Sicherheitsmechanismen aushebeln muss... also man sollte schon die richtige Hardware dazu besitzen.
Ergänzung ()

Karan S'jet schrieb:
Klar das passiert laufend. Bei mir sind auch nicht mehr alle in der Bibliothek.

auch bei Apple ist das so.

Soweit ich mich erinnere, ist es zum Teil so geregelt das neue Kunden der Titel vorenthalten wird und alle Kunden, die das Produkt mit ihrem Konto verknüpft haben, auch weiterhin Zugriff auf diese Medien behalten.
 
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Reaktionen: qappVI und USB-Kabeljau
einige weitere Online-Funktionen gemeint, einige Titel lassen sich ab dann jedoch gar nicht mehr installieren oder spielen.
Schade um den Multiplayer, hätte man auch anders lösen können, die Onlinefeatures kann ich verschmerzen, aber nicht mal mehr isntallieren bzw. spielen was ich gekauft habe?! Ernsthaft?

EA, Activision, Blizzard, Ubisoft... Gängige Praxis würde ich sagen. Geld einsparen um die Kappa für etwas anderes (u.a. Mobile) zu verwenden und dann mehr Geld zu erwirtschaften. Dumm, wenn man nur eine Lizenz zum spielen gekauft hat, also nicht das Spiel selber. Da hat der Gamer eben Pech gehabt, soll er doch neues Zeug kaufen.
Wer sowas auch nur im Ansatz durchziehen möchte bzw. durchzieht, der sollte boykottiert werden. Da kaufe ich sicher nichts mehr. Schade um Die Siedler bzw. Anno, aber sowas möchte ich nicht.

Man hätte die Spiele auch einfach für GOG freigeben können, aber wozu auch... egal wie groß der S**tstorm auch sein möge, es wird ohnehin gekauft bzw. wird am Ende alles hingenommen.
 
Xnfi01 schrieb:
wenn man nur eine Lizenz zum spielen gekauft hat, also nicht das Spiel selber. Da hat der Gamer eben Pech gehabt, soll er doch neues Zeug kaufen.
ich bleibe dabei. Kaufen bedeutet das, was es ausdrückt. Wenn ich eine Lizenz zum Spielen kaufe, dann ist die nach meinem Verständnis für immer.
wenn es zeitlich limitiert ist, nenne ich das Leihen.

Darum kann man ja auch Filme bei anderen Streaming Diensten leihen und kaufen. Das eine ist zeitlich limitiert - das andere unendlich.
Dummerweise sehen das die Streamingdienste anders.

Man müsste die Buttons umbenennen von "Kaufen" nach "auf unbekannte Zeit leihen" und dann kommen wir zum Aspekt des Preises, der für ein geliehenes Produkt für die Preise von heute extremst überteuert ist.

Was kostet die Herstellung eines Spieles? Zu welchen Preisen werden Spiele verkauft?
Was kostet die Herstellung eines Filmes? Zu welchen Preisen werden Filme vermietet/verkauft?

Immerhin handelt es sich bei beiden um digitale Medien und bei beiden gelten die selben Rechte - wenn ich mich nicht irre 😉
 
Intruder schrieb:
ich bleibe dabei. Kaufen bedeutet das, was es ausdrückt. Wenn ich eine Lizenz zum Spielen kaufe, dann ist die nach meinem Verständnis für immer.
Sehe ich genauso, nur dem Gesetzgeber ist dies wohl schnurz, bzw. in Neuland noch total unbekannt.
 
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