Änderungsvorschlag des bestehenden gesetzlichen Sozialversicherungssystems

  • Ersteller Ersteller Onkelhitman
  • Erstellt am Erstellt am
@Labtec
Das ist es doch letztlich. Die Leistung wird ja auf ein absolutes Minimum reduziert. Nur sieht der Wert des Minimums so aus wie eben beim Rundfunkbeitrag der "Grundbedarf". Der Grundbedarf ist daher eine Untergrenze.

In diesem Falle ist die Untergrenze eine Absicherung bei Arbeitslosigkeit (Arbeitslosenversicherung welche mit H4 in einem wäre, aber ohne Sanktionen, ohne Druck und Zwang, ohne auf Besitztümer zu sehen) , ist eine Absicherung bei Krankheit (Krankenversicherung, alles was dazu kommt ist eine private Zusatzversicherung), ist eine Absicherung im Alter (durch die ges. Rentenversicherung) und im Falle von Unfällen/Pflege (Unfall/Pflegeversicherung).

Jetzt möchte Einige, dass wir das Steuer nennen oder es als Steuer tun. Würden wir das tun, könnten diese Beiträge auch für andere Dinge genutzt werden können und der Staat könnte das Geld umlegen. Das soll er nicht, immerhin ist dies eine soziale Absicherung.

Jetzt möchten andere, dass wir das Wort "Versicherung" nicht mehr nutzen, denn den Deckel zum einen in der Auszahlungshöhe zu setzen, auf der anderen Seite den Deckel der Einzahlungen durch die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben wäre keine Versicherung mehr. (es ist ansich eine Bürger-Sozial-Versicherung, da dies aber scheinbar nicht möglich ist den Begriff zu nutzen nutzen wir ihn einfach nicht mehr).

Also nennen wir es Abgabe. Diese Abgaben reduzieren sich auf das absolute Minimum, wobei das absolute Minimum auf die prozentuale Zahlung hinausläuft und eine beschränkte Ausschüttungshöhe. Ferner deckt diese Abgabe jeglichen sozialen Systeme welche jetzt als "Sozialversicherung" bekannt sind. Ebenso minimiert dies die Ausgaben aus den Steuern, denn diese haben mit diesem System nichts mehr zu tun.

@NewUser
Das ist ebenso nicht möglich/nötig und unsinnig. Der Staat hat einfach nur richtig das Geld auszugeben welches er vom Bürger bekommt. Das gesamte Geld einzuziehen und zu verteilen ist nicht Sinn der sozialen Absicherung. Wir wollen keinen kommunistischem Staat dem alles gehört. Aus diesem Grund sollte man auch niemanden enteignen. (NIEMANDEN)

Auf der anderen Seite würde eine Herunterstufung wie Labtec sie vorschlägt doch genau zu dem führen was momentan passiert. Langsame Abschaffung der Sozialsysteme und Umlegung auf die Steuer.

@all
Man sollte einfach ALLE gleich belasten. Nicht die eine Gruppe oder die Andere. Weder "die Armen" haben soviel um alle mitzutragen, noch sollte "der Mittelstand" für die Ärmeren sorgen, und "die Reichen" weniger zahlen (prozentual), noch sollten "die Armen" sowie "der Mittelstand" WENIGER oder GAR NICHTS zahlen und NUR die Reichen. Das ist so oder so ungerecht. Und es soll ja keinen Luxus sichern. Es soll das Überleben und das Alter, die Jugend absichern. Bei Krankheit, bei Arbeitslosigkeit, bei Hilfsbedürftigkeit. Das kann man nicht unendlich kürzen, sonst sind wir in irgend einem Land ohne Sozialversicherung. In dem jeder für sich sorgt und der Rest wegstirbt. Ich möchte niemanden sterben sehen.

Vor allem weil es hier einfach nicht NÖTIG ist.
 
Wie die Gebühren des öffentlich rechtlichen Fernsehens. Denn auch dort ist es völlig egal ob du die Leistung auch wirklich nutzt. Sie gehört einfach gezahlt und basta.

Und hier vermischt du Äpfel mit Birnen:

Diese Gebüren sind für alle gleich, da beschwerst du dich auch nicht, dass selbst der Student, der keinen BAföG-Anspruch hat, den vollen Betrag bezahlen muss, der für einen Millionär lächerlich gering ist.

Lediglich, jene die schon staatliche Unterstützung bekommen, brachen diesen nicht zu bezahlen.

Also ein ABSOLUT-Beitrag für alle, was vollkommen anders, als ein Prozent Betrag.

Und wenn du schon auf dem Alle-Gleich tripp bist, dann bitte gleiche Einzahlung gleiche Leistung und nicht unterschiedliche Einzahlung und dennoch gleiche Leistung, denn das ist Gleichmacherei auf unterstem Niveau.
 
Es gibt keine EINZAHLUNG! Und folglich auch keine Auszahlung. Siehe Post 193, siehe Post 195, Post 212, Post 214.

Diese Gebüren sind für alle gleich, da beschwerst du dich auch nicht, dass selbst der Student, der keinen BAföG-Anspruch hat, den vollen Betrag bezahlen muss, der für einen Millionär lächerlich gering ist.
Nein das ist usus. Denn der Bafög-Empfänger zahlt GAR NICHTS. Witz des Ganzen ist dann dabei auch noch, dass man so etwas ja durchaus ebenso regeln könnte. Ich wollte das nur als Beispiel nennen für einen Absolut-Wert mit der Auflage der "Abgabe" im Vergleich der Zahlung als "Steuer".

Also ein ABSOLUT-Beitrag für alle, was vollkommen anders, als ein Prozent Betrag.
Also ich versuche jetzt schon seit langem ruhig zu bleiben, und ich bin es auch diesmal aber ich markiers dir nochmal dick:
JETZT WIRD DOCH SCHON EIN PROZENT-BETRAG BEZAHLT, ABER EBEN NUR VON DENEN, DIE MEHR ALS DAS MINIMUM VERDIENEN UND DENEN DIE WENIGER ALS DAS MAXIMUM VERDIENEN. All jene in dieser Mittelschicht zahlen von ihrem Einkommen 25%, aber die mit dem hohen Verdienst NICHT MEHR.
Das ist das, was mich wurmt. Nichts anderes. Ich kanns dir aber wiederum nochmal genauer ausführen: Das was jetzt momentan mit der Lohnsteuer gemacht wird, das könnte man ja auch als Sozialabgabe machen. Hm, das geht auch nicht? Wenn wir das aber Steuer nennen ist das ok?

Und wenn du schon auf dem Alle-Gleich tripp bist, dann bitte gleiche Einzahlung gleiche Leistung und nicht unterschiedliche Einzahlung und dennoch gleiche Leistung, denn das ist Gleichmacherei auf unterstem Niveau.
Das GEHT NICHT. Weil wir 8 Millionen Niedriglohnjobber haben, weil wir 3 Millionen Arbeitslose haben. Weil wir ca. 20 Millionen Rentner haben und 15 Millionen Kinder. Weil wir nur denen, die viel Einzahlen, viel Ausschütten, und die, die unten sind aus den Steuergeldern ihr Geld bekommen, und als Dank enteignet werden. KEINER soll enteignet werden. NIEMAND. Weder wohlhabend, noch ärmer. Aber man muss für einen Ausgleich sorgen. Einen sozial gerechten Ausgleich. SOZIAL GERECHT. Eine völlige Gerechtigkeit gibt es nicht und wird es nie geben. Die kann es auch gar nicht geben. Denn eine vollkommene Gerechtigkeit wäre ein absoluter Wert, WIE ABER AUCH EIN VÖLLIGER PROZENTWERT FÜR ALLE eine vollkommene Gerechtigkeit ist. Denn es geht um keine AUSGABEN, es geht nur um die Einnahmen. Du hast überhaupt keinen ANSPRUCH auf die Ausgaben. Bei den Steuern kannst du doch auch nicht verlangen, wofür sie eingesetzt werden. Bei einer Abgabe kannst du auch nicht verlangen wo es eingesetzt wird.

Wieso sollte es bei der Sozialversicherung anders sein? Weil es Versicherung heißt? Weil es keine Steuer ist? Keine Abgabe? Das ist doch Wortklauberei oder nicht?

20% von 1000€ sind 200€. 20% von 2500€ = 500€. 20% von 5000€= 1000€. 20% von 10 000€ sind nicht 1000€ sondern 2000€! Und was da hinten nachher gezahlt wird ist vollkommen egal. Denn wer nie krank war bekommt sein Geld auch nicht zurück. Er bekommt weder weniger bezahlt für eine Behandlung, noch bekommt er mehr. Die Krankheit wird behandelt. Und das ist das soziale Gefüge, die soziale Absicherung. Auf Kosten derer, die Einkommen produzieren. Ein Umlagesystem.

Wenn du kein Umlagesystem möchtest, das ist dein gutes Recht. Ich bin persönlich für eine Stärkung des Umlagesystems durch die, DIE VERDAMMT NOCHMAL DAS GELD HABEN, OHNE DENEN MEHR ABZUKNÖPFEN. Denn eine Erhöhung der Sozalversicherungsabgaben (völlig egal wie wir das nennen) erbringt gleichzeitig eine Steuersenkung, denn die Sozialversicherung muss eben nicht mehr aus den Steuergeldern mitfinanziert werden, sie trägt sich selbst. Und reguliert sich daher auch in der Beitragshöhe PROZENTUAL an den Einnahmen, die Ausgaben jedoch sind für keine Person in irgend einer Form mit der vorherigen Zahlung in Einklang zu bringen. Das Geld, welches man zahlt ist weg. Und wenn man Hilfe benötigt, bekommt man sie.

Noch deutlicher kann ich es auch nicht mehr schreiben, es ist auch wirklich langsam müßig das so genau zu erklären, denn es sollte jedem klar sein, dass nunmal 20% = 20% und nicht 20% aber nur bis pffffft *hier Summe eintragen* ist. Denn die Auszahlung spielt überhaupt keine Rolle, man bekommt ja heute auch nicht seine Beiträge zurück sondern die sind nunmal weg. Weil man "Glück hatte und sie nicht in Anspruch nehmen musste". Man war aber eben abgesichert, für den Fall der Fälle.
 
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die SV Beiträge wird ja aber auch ständig nach oben angepasst. Somit werden ja auch die mit mehr Geld stärker daran beteiligt. (wobei "mehr Geld" schon ein Witz ist - mit ein Studienabschluss + 5 Jahre Berufserfahrung knackt man diese Grenze leicht)
 
Sie werden nicht stärker daran beteiligt. Wenn dem so wäre, würde der Prozentsatz steigen. Das tut er aber nicht. Er sinkt.

Wie geschrieben, durch eine Anpassung würde sogar aller Wahrscheinlichkeit nach der Satz auch generell nach unten gehen. Was dann zum einen die niedrigen Löhne entlastet (die wahrscheinlich sowieso nichts sparen und ihr somit erhöhtes Einkommen nutzen können es im Umlauf zu haben) und zum anderen keine hohe Mehrbelastung der Höherverdiener mit sich bringt weil deren Steuersätze ja erniedrigt werden können.
 
All jene in dieser Mittelschicht zahlen von ihrem Einkommen 25%, aber die mit dem hohen Verdienst NICHT MEHR.
Das ist das, was mich wurmt. Nichts anderes.

Dir geht es also um eine Entlastung der Mittelschicht, nun dann könnte man den derzeitigen Beitrag etwas senken und die Beitragsbemessungsgrenze etwas nach oben korrigieren, was (habe jetzt leider keine Quelle parat) meine ich auch schonmal gemacht wurde.
 
Nein. Mir geht es darum, dass JEDER 25% bezahlt.

Es wäre mir auch völlig egal, ob nun wirklich jeder 25% bezahlt. Auch der mit 1000€. Der könnte dann wiederum aufgestockt werden. Eine Aufstockung ist ja nur jetzt momentan schlecht, da sie eben die Arbeitsleistung nicht wirklich für später mit anrechnet auf die Rente, da die Rente ja jetzt Beitragsabhängig ist.

Das wäre ja laut meinem Modell nicht so. Es wäre also durchaus möglich, dass JEDER 25% zahlt. Völlig ohne Beitragsbemessungsgrenze. Weder unten noch oben.

Ich will nicht die Mittelschicht entlasten, das ist ein Nebeneffekt. Ich möchte dass jeder denselben Prozentsatz bezahlt. Da hilft es nicht die Beitragsbemessungsgrenze nach oben zu korrigieren.

Der Prozentsatz würde dann sinken, denn ALLE zahlen, es gibt aber eine Limitierung der Auszahlungen.
 
Und genau das halte ich für falsch, weil der Beitrag irgendwann in keiner Relation mehr zur Leistung steht.
 
Das soll er auch gar nicht. Er steht auch heute in keiner Relation.

Wenn du nie krank wirst, bekommst du nichts. Wenn du nicht zum Pflegefall wirst, bekommst du nichts. Wenn du mit 60 ledig stirbst ist die Rente weg, wenn du mit 65 erst arbeitslos wirst bekommst du direkt Rente, wenn du .......

Es ist keine Versicherung mit Gewinnabsicht. Es ist eine Absicherung. Einen Anspruch auf die Höhe deiner Zahlungen hast du nicht. Hattest du noch nie. Wäre dem so, es würde auch niemand geringere Beiträge zahlen und sich privat versichern weil dort die Konditionen besser sind. Konditionen. Weil dort mit deinem Geld spekuliert wird, oder es an andere verliehen wird, mit dem Geld gearbeitet wird.

Mit dem Geld für die Sozialversicherung wird nicht gearbeitet. Es geht rein, und es geht raus.
 
Doch steht er, wenn ich Krank werde, dann bekomme ich etwas und das ist immer gleich und nicht gekoppelt ans Einkommen, daher ist es auch nur recht, wenn die Kopplung ans Einkommen, welche notgedrungen erfolgt irgendwo gekappt wird.

Wenn du nie krank wirst, bekommst du nichts. Wenn du nicht zum Pflegefall wirst, bekommst du nichts.

Und das ist das Prinzip einer Versicherung. Man bekomtm nur etwas, wenn der Schadensfall eintritt, also hier wenn man alt oder krank wird.

Dennoch ist bei keiner anderen Verischerung der Beitrag ans einkommen gekoppelt, also steht der Beitrag nämlich sehr wohl in einer Relation, nämlich dazu, was ich im Schadensfall bekommen würde.
 
Doch steht er, wenn ich Krank werde, dann bekomme ich etwas und das ist immer gleich und nicht gekoppelt ans Einkommen,
Juhuuu! Genau!
daher ist es auch nur recht, wenn die Kopplung ans Einkommen, welche notgedrungen erfolgt irgendwo gekappt wird.
Oh nein, gerade als ich mich so gefreut hatte.
Und das ist das Prinzip einer Versicherung. Man bekomtm nur etwas, wenn der Schadensfall eintritt, also hier wenn man alt oder krank wird.
Na also, und das TUT sie ja! Nur bekommst du eben nicht das raus was du fiktiv "eingezahlt" hast. Wie auch? Es erfolgt gar keine Einzahlung in einen Pott ,sondern es erfolgt eine Umlage deines Geldes an die, die es jetzt in Anspruch nehmen. Du bist alt? Du bekommst Rente. Du bist krank? Du bekommst deine Versorgung. Du bist arbeitslos? Du bekommst Arbeitslosengeld. Usw. Aber du bekommst ja nicht dein persönliches "Ganzir-Geld" sondern du bekommst eine vorher definierte, festgelegte Leistung.
also steht der Beitrag nämlich sehr wohl in einer Relation, nämlich dazu, was ich im Schadensfall bekommen würde.
Nein. Du bekommst mit 1000€, mit 5000€ und mit 10 000€ und 100 000€ immer dieselbe Behandlung bei einer fiebrigen Grippe. Du bekommst nicht, weil du mehr verdienst eine bessere Behandlung (außer du hast dich ZUSÄTZLICH versichert, dann kannst du noch mit Ingwertee und einem persönlichen Moralcoach rechnen). Und alle Anderen bekommen alle dieselbe Versorgung.
 
Du bist arbeitslos? Du bekommst Arbeitslosengeld. Usw. Aber du bekommst ja nicht dein persönliches "Ganzir-Geld" sondern du bekommst eine vorher definierte, festgelegte Leistung.

Ja und? Glaubst du eine Brandschutzversicherung hält für jeden Versicherungsnehmer ein eingenes Töpfen bereit, wo nur dessen Beiträge eingezahlt werden? - Nicht im Ernst oder? Was hat also die Verwaltung der Beiträge mit der Auszahlung zu tun? - Gar nichts.

Ich schließe eine Brandschutzverischerung ab, ich zahle pro Jahr sagen wir 100EUR. Mein Haus brennt ab und ich bekomme 100kEUR, sofern dies im Vertrag so festgehalten wurde. Was die Versicherung mit den vielen 100EUR Beiträgen macht, ist mir vollkommen egal, solang ich im Schandensfall meine 100k EUR bekomme. Nur sind die 100EUR Beitrag eben nicht von meinem Einkommen abhängig sondern von dem zu versichernden Gegenstand, was ja auch viel mehr Sinn ergibt. Wäre mein Beteitrag 200k, blos weil ich viel Verdiene, würde ich eine solche Versicherung gar nicht erst abschließen, da lege ich mir einmal 100k auf die Seite um mir Notfalls ein neues Haus kaufen zu können, Ende der Fahnenstange.

Nein. Du bekommst mit 1000€, mit 5000€ und mit 10 000€ und 100 000€ immer dieselbe Behandlung bei einer fiebrigen Grippe.

Von was redest du hier, Beitrag oder Einkommen?
 
Ok, versuchen wir es doch im Konsens und nicht im aneinander vorbeireden. Ich stelle jetzt ein paar Fragen, und dann gucken wir wie du darauf antwortest, und wie ich darauf antworte. So erreichen wir eher eine Einigung, oder kristallisieren besser heraus wo genau die Probleme eigentlich liegen die wir beide mit der Gegenseite haben.



1. Die gesetzliche Sozialversicherung sollte von allen Arbeitnehmern getragen werden. In der gesetzlichen Sozialversicherung sind alle Bürger Deutschlands, von Geburt bis zum Tod (und alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen bzw. die Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch bekommen haben, dazu benutzen wir die heute gültigen Gesetzeslagen)?
2. Die gesetzliche Sozialversicherung ist nicht tragbar, wenn man absolute Geldbeträge als Grundlage benutzt? (Als Beispiel: Jeder soll 500€ zahlen)
3. Die ges. SV sollte auch von Beamten, Selbstständigen gezahlt werden müssen?
4. Die Pensionen sollten zur Rente gezählt werden?
5. Die ges. SV sollte ein Grundbedürfnis decken, aber keinen Luxus gewährleisten. Das bedeutet eine Deckelung der Ausgaben der SV, wie z.B. die Versorgung von Zahnlücken durch Brücken anstatt Stiftzähne. Oder die Deckelung der Renten. Die Deckelung des Arbeitslosengeldes.
6. Zusätzliche Versorgung kann gegen Entgeld erbracht werden? (z.B. ich möchte anstatt die Brücke einen Stiftzahn, dann bekomme ich eine Brücke bezahlt, zahle den Aufpreis den ich habe für den Stiftzahn). Oder ich kann mich zusätzlich versichern.
7. Im Falle des Todes der Person, die für die ges. SV Zahlungen getätigt hat, gehen die Ansprüche verloren, die Beiträge sind verloren?
8. Im Falle eines Bedarfs der ges. SV ist dieses unabhängig von Einkommen/Besitz und ohne Einschränkungen zahlbar zu machen?



Meine Auflösung ist hier:
zu 1) Ja. In meinen Augen sollten alle Menschen in Deutschland in der ges. SV sein. Diese zahlt dann an Bedürftige aus, was auch Krankenhausbesuche, Arztbesuche und und und gelten sollte. Um dies tragen zu können:
zu 2) ... ist es nicht möglich einen absoluten Geldwert zu benutzen. Durch die verschiedenen Einkommen ist es nicht machbar, einen absoluten Geldbetrag zu zahlen. Wäre dem so, müssten Menschen im Niedriglohnsektor vom Staat und von der ges. SV bezuschusst werden, was das Ganze ad absurdum führt. Denn man zahlt, um zu bekommen. Die Schlange beisst sich in den Schwanz. Es ist daher nicht möglich, einen absoluten Geldwert für die ges. SV einzusetzen.
zu 3) Wenn wir solidarisch von jedem Menschen in Deutschland ausgehen, so muss sich auch jeder daran beteiligen. Das bedeutet, dass auch jeder in die ges. SV zahlt um denen zu geben, die etwas benötigen.
zu 4) Daher sollten auch die Pensionen nicht mehr gezahlt werden, sondern Renten. Die Pensionen sind eine Luxusversicherung, die der Steuerzahler aufbringen muss. Dies steht in keiner Relation zur Altersvorsorge der Rentner. Eine Zusammenlegung der Pensionen und Renten würde eine niedrigere Belastung erzeugen, den Rentendurchschnitt erhöhen und durch eine Deckelung der Renten (denn es ist keine Luxusversicherung, sondern eine Grundversicherung, den Lebensgrund aufrecht erhalten)
zu 5) Die ges. SV sollte Menschen auffangen, die in eine Situation geraten, in der sie nicht ohne Hilfe heraus können (Arbeitslosigkeit/Krankheit). Es ist jedoch nicht nötig, dass jeder ein Einzelbettzimmer bekommt. Oder Goldkronen (es sei denn, er hat eine Unverträglichkeit gegenüber den anderen Dingen). Es ist nicht nötig ein unendliches hohes Arbeitslosengeld zu bekommen. Oder eine unendlich hohe Rente. Ein Deckel ist daher vonnöten. Alles weitere wäre eine Luxusversicherung, welche über dem Bedürfnis hinaus zahlt.
zu 6) Da in dem Falle die Krankenkasse sowieso die Zahlung (in diesem Falle) der Brücke erlauben muss, kann das Geld auch zur Verfügung gestellt werden, und der Aufpreis für den Stiftzahn kann vom Bedürftigen erfolgen. Denn es ist mit der Leistung schon getan, er möchte aber eine zusätzliche Leistung erhalten. Da dies kein Grundbedarf ist, kann er diesen Zusatz von seinem Geld kaufen. Ebenso kann sich jeder, der kann, sich zusätzlich versichern in den Belangen, die er für richtig hält.
zu 7) Da muss ich ganz klar sagen: Natürlich. Da das Geld solidarisch von ihm als Beitrag der Sozialversicherung als Umlage für die Bedürftigen gezahlt wurde, sollte seine Leistung verfallen (auswirkung darauf hätte ansich nur die Rentenversicherung, da diese nach Arbeitsjahren gekoppelt höher ausgezahlt würde). Es raubt keine Existenzen, da weiterhin durch die Mindestrente und sonstigen Leistungen dafür gesorgt wird, dass niemand durch den Tod seines Ehepartners stirbt. Auch hier: Dies ist keine Luxusversicherung. Sie kommt zum tragen um die Lebensgrundlagen zu erhalten, nicht jedoch für die Person/Personengemeinschaft als Absicherung des Luxusbedarfs zu stehen. Wer dies möchte kann sich (Punkt 6) zusätzlich versichern. Dies auf Kosten der SV-Zahler zu tun bläht jedoch nur das System auf.
Zu 8) Es kann nicht sein, dass Menschen, welche aufgestockt werden (damit sind zum einen Menschen gemeint, die zu wenig Rente bekommen, diese würden schonmal wegfallen; dann sind damit Menschen gemeint, die arbeiten gehen und trotzdem noch nicht genug zum Leben haben und aufgestockt werden), dass Menschen die Arbeitslos geworden/länger sind, dass diese Menschen enteignet werden. Ebenso kann es nicht sein, dass Menschen die ein hohes Einkommen hatten enteignet werden. Kein Mensch sollte enteignet werden. Das heißt, wer krank ist, bekommt sein Geld, wer arbeitslos ist, bekommt sein Geld. Wer zu einem Pflegefall wird bekommt sein Geld. Wer Rentner ist bekommt sein Geld. Unabhängig davon wieviel er besitzt. Was er an Zusatzversicherungen hat. Was er sich aufegebaut hat. Eine Enteignung ist ungerecht und unsolidarisch. Es vernichtet wertvolle Alters-Vorsorgen, es entwertet die eigene Leistung, es vernichtet das Prinzip der gesetzlichen Sozialversicherung. Denn diese ist immer zu zahlen. Und es darf nicht erst aufs Geld geguckt werden, welches der Bedürftige hat.



Wenn ich diese Dinge nun zusammen nehme komme ich zu dem folgenden Schluss, ohne eine weitere Aussage zu machen:
Ein absoluter Geldbetrag für die ges. SV ist nicht möglich. Eine Deckelung der Auszahlungen ist nötig, da sie sonst zu einem Luxus werden, wofür die ges. SV nicht gedacht ist. Sie sollte Einkommen/Besitzunabhängig sein , niemanden enteignen, und die Ansprüche sollten mit dem Tod erlöschen.
Finanziert werden sollte es von jedem Arbeitnehmer (Angestellten, Beamten, Selbstständigen, jeglichen Arbeitnehmer) durch "Abgaben/Steuern/Versicherungsbeiträgen" solange diese die o.g. Kriterien unterstützen.

Mir selbst fällt keine andere Möglichkeit ein, als es demnach von den Arbeitnehmern in einer prozentualen Abgabe zu realisieren. Vorsicht: Die Ausgabe ist immer limitiert auf das Grundbedürfnis und nicht auf die Ausgabe in einer Form des Luxus. Wer eine zusätzliche Leistung möchte, muss entweder zusätzlich zahlen, oder sich zusätzlich versichern. Die ges. SV sollte Leben erhalten, sollte einen Lebensstd. erhalten, soll aber nicht "Luxus für alle" garantieren.
 
Finanziert werden sollte es von jedem Arbeitnehmer (Angestellten, Beamten, Selbstständigen, jeglichen Arbeitnehmer) durch "Abgaben/Steuern/Versicherungsbeiträgen" solange diese die o.g. Kriterien unterstützen.

Was ich gar nicht verstehe ist die Tatsache, dass es überhaupt eine Obergrenze gibt. Sowohl prozentual als auch absolut betrachtet werden der Mittelstand und die wenig Verdienenden mehr belastet als die deutlich besser Verdienenden.

Die schwachsinnigen Obergrenzen müssten im Allgemeinen abgeschafft werden. Wenn, wie in vorherigen Beiträgen schon erwähnt, jeder den gleichen Prozentsatz in die SV einzahlt, so muss die jeweilige Person nicht mehr und nicht weniger von seinem Einkommen in die SV einzahlen wie alle anderen. Damit entspräche es auch dem Grundgesetz: Keine Diskriminierung.

Sowohl bei der SV als auch bei den Steuern sollte jedes Einkommen gleich behandelt werden. Sei es ein Angestellter, Freiberufler, Selbstständiger oder Beamter. Prozentual betrachtet verdient jeder das Gleiche, nämlich z.B. 60% vom Einkommen. Doch absolut betrachtet ist das Einkommen verschieden. Von daher verstehe ich den Sinn nicht, warum es unterschiedliche Steuersätze gibt, je nach Tätigkeit. Alles wäre so um einiges einfacher, weniger Bürokratieaufwand und damit weniger Verschwendung von benötigtem Geld für Sanierungen der Infrastruktur usw. . Dabei ist es völlig egal, von wo das Einkommen kommt: Lohn, Tantiemen, Dividenden usw.

Als Nebeneffekt könnten die Beiträge in die SV und die Steuern sinken. Keiner würde sich ungerecht behandelt gefühlt. Natürlich müssen noch die Grenzen festgelegt und geregelt werden, ab wann die Steuern und Abgaben gelten sollen usw.
 
Onkelhitman schrieb:
Jetzt möchte Einige, dass wir das Steuer nennen oder es als Steuer tun. Würden wir das tun, könnten diese Beiträge auch für andere Dinge genutzt werden können und der Staat könnte das Geld umlegen. Das soll er nicht, immerhin ist dies eine soziale Absicherung.

Macht er aber und hat es schon seit Konrad Adenauer getan!
Wer hat den Aufbau der Bundeswehr 1955 finanziert? Die Rentenkasse.
Wer hat die Kriegsversehrten finanziert? Die Rentenkasse.
......Zeitsprung......
Wer finanziert(e) die Ost-Rentner nach der Wiedervereinigung? Die Rentenkasse

Nahezu "alle" nationalen Großaufgaben wurden einseitig durch die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer finanziert. Kein Beamter, Kein Selbstständiger, Kein Freiberufler und erst recht nicht das Großkapital hat sich an diesen nationalen Aufgaben beteiligt.
Es sollen ca. 750 mrd. Euro aus der Rentenkasse seit 1955 zweckentfremdet entnommen worden sein. Herzlichen Glückwunsch.
Läge dieses Geld immer noch inkl. der damit verbundenen Zinsen und Zinseszinsen auf dem Konto, so wäre der Betrag heute doppelt so hoch. Wir hätten seit Einführung des Rentensystems NIEMALS über Rentenbeitragserhöhungen, Rentensenkungen oder gar über Rente mit 67 zu diskutieren gehabt.

Und was soll der Unsinn mit der privaten Vorsorge?
Riesterverarsche?
Betriebsrentenverarsche?
Pffffffffffffffffffffffffffffffffffffff.
 
@vanbey
Das war die Ausgangssituation der Diskussion. Jedoch wurde mir dann gesagt, dass ja die Ausgaben gedeckelt sind und es daher wiederum ungerecht ist, wenn es keine Beitragsbemessungsgrenze nach oben hin gebe.

Ich selbst sage ja, auch, dass durch den Wegfall der Prozentsatz für alle sinken könnte. Sodass eben nicht 20% sondern nur noch 10% bezahlt werden müssten, wenn eben ALLE dasselbe zahlen. Eine Steuerentlastung gäbe es auch, würden die Bedürftigen nur noch aus den Sozialversicherungsanteilen bezahlt werden. Auch hier schreibe ich ja, dass die Steuern ebenfalls für alle gleich sein sollten, was dann wiederum die Höherverdiener entlasten würde, wo sie doch bei der Sozialversicherung eine höhere Belastung als jetzt hätten.

Sowohl bei der SV als auch bei den Steuern sollte jedes Einkommen gleich behandelt werden.
Das hast du im übrigen auch bei der Lohnsteuerklasse. Jemand der verheiratet ist, zahlt weniger. Ob er ein Kind hat oder nicht ist dabei völlig egal. Das ist schon völlig ungerecht. Auch dadurch ließe sich eine Menge Geld mehr reinholen. Man heiratet doch nicht des Geldes wegen, sondern weil man seine Rechte und Pflichten teilen möchte mit der Person, die dann mitentscheiden kann, im Falle des Falles, auch Pflichten hat. Wieso sollte das jedoch der Staat/WIR mitbezahlen? So käme wiederum auch mehr Geld rein, was dazu führt, dass die Beitragssätze fallen.

@Tiu
Naja über die Bundeswehr ansich ließe sich streiten bzw. auch über die Ausgaben. Die Frage nach dem "Nötig sein" etc. stellt sich mir. Das ist aber wirklich ein anderes Thema.

Auch, was 1955 so alles passiert ist und das "hätte,wäre,wenn". Wichtig ist doch, dass man dadurch lernt. Ich z.B. wusste nicht, dass die Bundeswehr so gegründet wurde. Hättest du dazu ein paar Links? Wäre doch interessant. Heute wird die Bundeswehr aber vor allem aus Steuergeldern finanziert, die Renten etc. sind erstmal ein weiterer Nebenschritt.

Das was man lernen sollte ist daher, dass man es dann eben nicht mehr "Steuer" oder "Sozialversicherung" nennt. Sondern das man diese in eine "Sozialabgabe" in der Form des Rundfunkbeitrages macht, der ja auch nicht zurückforderbar ist, die Leistungen nimmt man entweder in Anspruch oder nicht. Ich werde krank, oder nicht. Versorgt wird jeder, der es muss, und es findet eine "Grundversorgung" statt. Diese Abgaben sind zweckgebunden und dürfen daher nicht für andere Dinge genutzt werden.

Läge dieses Geld immer noch inkl. der damit verbundenen Zinsen und Zinseszinsen auf dem Konto, so wäre der Betrag heute doppelt so hoch. Wir hätten seit Einführung des Rentensystems NIEMALS über Rentenbeitragserhöhungen, Rentensenkungen oder gar über Rente mit 67 zu diskutieren gehabt.
Nein, nein, das siehst du in meinen Augen völlig falsch. Wäre einfach WENIGER gezahlt worden, hätten die Menschen mehr Geld gehabt um sich zusätzlich zu versichern, oder es eben auszugeben. Es gab immer wieder Beitragserhöhungen und Beitragssenkungen anstatt ein Level zu halten und wie du eben sagst, das Geld sinnvoll einzusetzen. Denn so kann der Steuerzuschuss wiederum gesenkt werden. Wenn der Steuerzuschuss gesenkt wird, können Steuergelder benutzt werden um die Schulden abzubauen. Was die Zinsbelastung senkt. Was wiederum dazu führt, dass Steuern gespart werden, welche dann.... usw. usf.

Die Rente wird demnach an mehreren Stellen gesenkt. Und das macht ja auch Sinn. Weil man sie umwandelt in eine Steuer. Um zu enteignen. Was ja auch nachweislich passiert.

@Private Vorsorge
Ich glaube da verstehst du mich falsch. Wenn dein Grundeinkommen gesichert ist, dann wäre alles weitere bezahlt von den Abgaben der Arbeitnehmer und Arbeitgeber doch ein Luxus. Und wenn das Grundeinkommen gesichert ist, dann muss sich keiner zusätzlich mit Versicherungen eindecken, die er dann ggf. gegen irgendwas gerechnet bekommt. Weil sein Grund ist ja beständig. Er ist sicher. "Die Rente ist sicher" ;) . Aber all jene Zahlungen, die man dann privat zusätzlich macht, und seien es nur 50Euro jeden Monat oder weniger, das alles würde später effektiv mehr bringen. Was es ja heute mitnichten tut. Wer eine Hungerrente bekommt und sich zusätzlich versichert hat, dem wird diese Zusatzrente angerechnet, sodass er weniger Zuschuss bekommt. Sein Erspartes war also nur dafür da, die Allgemeinheit zu entlasten. Das kann nicht sein!

Und sämtliche vom Staat bezuschussten und Steuerspartipps und man kann wirklich nur sagen: Bla bla bla. Diese Subventionen müssen AUFHÖREN nicht noch weiter gehen. Die ganzen Zuschüsse und Subventionen bringen zum einen immer nur eine Mehrbelastung der Steuerzahler und zum anderen bevorteilen sie eine Gruppe von Menschen, die es sich leisten kann zu investieren. Das ist ebenso eine Bevorzugung und muss endlich ausgemerzt werden.
 
Hier eine etwas ältere Berechnung: http://www.rentenreform-alternative.de/milliardenschwere fremdleist.pdf

Onkelhitman schrieb:
Nein, nein, das siehst du in meinen Augen völlig falsch.
Was gibt es da falsch zu sehen?
Diese 750mrd. waren da, waren bezahlt, so sind sie nicht da, weil entwendet....
Durch diese Entwendung sind Rentenbeiträge erhöht worden, Das Rentenniveau gesenkt und die Lebensarbeitszeit erhöht...
Eben um dieses fehlende Geld zu ersetzen.... faktisch doppeltbezahlt und gleichzeitig durch längere Lebensarbeitszeit und weniger Rente erkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Fragen würde ich auch so oder so ähnlich beantwrten, jedoch bin ich geneigt in manchen Punkten, ändere Schlussfolgerungen zu ziehen.

Eine Deckelung der Auszahlungen ist nötig, da sie sonst zu einem Luxus werden, wofür die ges. SV nicht gedacht ist. Sie sollte Einkommen/Besitzunabhängig sein , niemanden enteignen, und die Ansprüche sollten mit dem Tod erlöschen.

Du sagst es selber, vom Einkommen und vom Besitz unabhänig, das hieße also, ein Beitrag, der nicht von meinem Einkommen abhängt, also eine Pauschale, diese verneinst du aber, mit Argument, dass diese nicht funktionierte, da sich diese manche nicht leisten könnten. Zur Verdeutlichung: Der Preis für eine Branschutzversicherung orientiert sich auch nicht an meinem Einkommen, sondern nur an der im Schandensfall zu zahlenden Summe (also nur in dem Maße an meinem Besitz, wie ich diesen Versichern möchte). Also geht man nun schon die Mittelweg und koppelt die Versicherung an ein Einkommen, eben um die Leistungen für alle realisieren zu können, ein Koppellung, welche im Idealfall abzuschaffen wäre. Eben damit nun aber niemand den Verdacht hegt, hier enteigenet zu werden, ist eben auch diese Koppelung irgendwann gedeckelt. Wie man nun zu dem Schluss gelang, wohl gemerkt unter der Prämisse, dass man gegen eine Enteignung ist, dass jemand ggf. praktisch unbegrenzt viel einzahlt, für eine absolut gedeckelte Leistung im Fall X, erschließt sich mir hingegen nicht.
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben