Zum Post von @SirMcSpider moechte ich auch was sagen. Ich will Ihn nicht verurteilen, denn die Aussage ist wahrscheinlich nur in der Ohnmacht geboren, nichts gegen solch massive Verbrechen tun zu koennen. Ich bin da nicht frei von Emotionen, denke auch bei manchen Verbrechen an Kindern, dem Kerl gehoert die Ruebe ab, es ist schon schlimm, wenn Menschen einfach ausgeloescht werden und der Taeter weiterleben darf.
Nun aber zum eigentlichen Kernpunkt. Das Problem sind die Richter, es ist eine Generation Richter an der Macht, die sich als Heilsbringer verstehen und ohne Kritik an das absolut Gute im Menschen glauben, ansich nicht schlecht, nur blind werden darf man nicht. Wenn man Aussagen hoert, der oder der Moerder(zB. Satanistenmord), Vergewaltiger sind geistig gestoert, klar sind Sie das, meiner Meinung nach ist jeder Moerder, Vergewaltiger geistig gestoert, nur darf sowas nicht dazu fuehren, das diese Leute in Krankenhaeuser anstatt in Haftanstalten verbracht werde. Therapie ja, aber nicht Therapie auf das Leben nach dem KRK, sondern Therapie zum Zwecke der Heilung des Verstandes, des Triebes.Sowas muss aber nicht im Krankenhaus geschehen, sondern in der Haftanstalt. Dann zum Thema Freigang, das wird hier absolut falsch gehandhabt, hier bestimmt ein einzelner Psychologe/Arzt ob der Typ soweit ist um auf die Menschheit losgelassen zu werden. Ich plaedier fuer eine Art Gremium, mehrere Aerzte,Psychologen, die den Fall begutachten und sich dann entscheiden, was weiter mit dem Probanden geschieht.
Die Todesstrafe ist in Deutschland kein Thema, brauchen Wir nicht und wird es auch hier nie geben, alles reden darueber ist Sinnlos. Eher bin ich dafuer, das die bestehenden Gesetze ausgeschoepft werden, denn Sie sind absolut ausreichend.Es gibt Lebenslang mit anschliessender Sicherheitsverwahrung, dh. der Taeter kommt so gut wie nicht mehr raus.Auch kleinere Gewalttaten sollten nicht bagatellisiert werden, denn alles faengt mal klein an. Je haerter die Strafe auch und grade bei Jugendlichen am Anfang ist, um so einpraegsamer. Ausserdem sollte auch bei JEDER Rechtsprechung eine Jury das Urteil faellen, so das der Richter eher als Moderator dient, desweitern finde ich ein Schnellgericht eine gute Loesung fuer kleinere Delikte, damit die Strafe auf dem Fusse folgt und der Lernprozess sofort nach der Tat einsetzt, da noch ein direkter Bezug zur Tat vorhanden ist.
____________________________
Ein Beispiel, wie es nichts ein sollte.
1999 nahmen wir im Rahmen eines Seminars, an einer Gerichtsverhandlung teil.
Tathergang- Taeter, mehrfach vorbestraft, ueberfaellt mit Schusswaffe einen Kiosk.
dh. bewaffneter Raubueberfall, Mindeststrafe 3 Jahre Gefaengnis, im besonders schwerem Fall, wie Er hier vorlag, 5 Jahre.
Urteil- 1,5 Jahre, also 1,5 Jahre unter der Mindeststrafe.
Die Tat war klar, der Taeter gestaendig und eindeutig identifiziert.
Bei der Verhandlung sass der Taeter grinsend auf der Anklagebank und machte sich ueber die Aengste der ueberfallenen 20 jaehrigen Verkaeuferin lustig. Hinterher gab es selbstverstaendlich eine hitzige Debatte mit dem Staatsanwalt, der Richter lehnte es ab, sich daran zu beteiligen und sein Urteil zu kommentieren.
_____________________________
Jugendlicher, 18 Jahre, mit Mofa 43 kmh statt 25 kmh, Urteil - 1400 ,- Geldstrafe, 6 Monate Gefaengnis auf Bewaehrung.
_____________________________
Jugendlicher, 17 Jahre, zerstoerte mit einem rausgerissenem Gullideckel 5 Neuwagen eines Autohauses, Urteil - 30 h Gemeinuetzige Arbeit.
______________________________
Meine Meinung, Richter sollen nicht als Alleinherrscher im Gerichtssaal agieren duerfen, Schnellgerichte und eine Jury waeren wesentlich effektiver und gerechter, da ich dem Volk eine bessere Einschaetzung einer Straftat und des Taeters zutraue.Psychologen ja, aber nicht Einer sonderen gleich Mehrere, aber auch nur zum Zweck, um die Tat zu erklaeren, falls das geht, nicht um den Taeter von seiner Verantwortung freizusprechen, denn fast Alle Taeter wissen sehr wohl was Sie getan haben und das so etwas ein Verbrechen ist, da aber fast jeder den Psychologen aufs Kreuz legen kann und eine geringe Strafe durch Unzurechnungsfaehigkeit zu erwarten hat, ist die Hemmschwelle fuer einen Moerder/Vergewaltiger sehr gering.
MfG Fairy