karuso
Captain
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bensen schrieb:Aber es ist auch völlig egal wer welche Form als erstes hatte. In meinen Augen ist die rein geometrische Form nicht Patentwürdig.
Da können Andere gerne anderer Meinung sein, aber in meinen Augen ist das zu banal.
Sicher ist ein gesamtkonzept schützenswert, aber das muss dann irgendwie anders erfolgen.
Die Form alleine ist auch nicht geschützt. Unter anderem ist sogar die Oberfläche von ihrer Anmutung angeben. Aber selbst das wird die wahrscheinlich viel zu trivial sein, weil es ja ein Geschmacksmuster von Apple ist.
Nur mal Beispiele von Geschmacksmustern anderer Hersteller:
- Schüssel besteht zum Teil aus mattem und glattem Metall.
- Griff einer Tasse ist schräg.
- Der Wasserhahn hat einen 180% Bogen
- Der Clip eines Kugelschreibers sieht aus wie ein Pfeil
- Die Plastikschüssel sieht aus wie ein Ei
Und um mal ein paar direkte Geschmacksmuster zu zeigen, hier die Highlights von Villeroy und Boch:
Waschbecken:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=M8901952-0008
Wandfliesen:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=M9002763-0002
Mein persönlicher Liebling, die Wandhalterung(nur ein Bogen):
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=40302408-0001
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=40302408-0011
Und nochmal als Winkel:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=40302408-0009
Gläser:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402008000684-0001
Tassen und Untersetzer:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=40605282-0001
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402008002398-0002
Spätestens wenn man das Geschmacksmuster der Wandhalterung sieht sollte einem klar sein dass das Geschmacksmuster von Apple schon ziemlich detailliert ist.