News Apple erhält Patent auf MacBook-Air-Design

bensen schrieb:
Aber es ist auch völlig egal wer welche Form als erstes hatte. In meinen Augen ist die rein geometrische Form nicht Patentwürdig.
Da können Andere gerne anderer Meinung sein, aber in meinen Augen ist das zu banal.
Sicher ist ein gesamtkonzept schützenswert, aber das muss dann irgendwie anders erfolgen.

Die Form alleine ist auch nicht geschützt. Unter anderem ist sogar die Oberfläche von ihrer Anmutung angeben. Aber selbst das wird die wahrscheinlich viel zu trivial sein, weil es ja ein Geschmacksmuster von Apple ist.
Nur mal Beispiele von Geschmacksmustern anderer Hersteller:
- Schüssel besteht zum Teil aus mattem und glattem Metall.
- Griff einer Tasse ist schräg.
- Der Wasserhahn hat einen 180% Bogen
- Der Clip eines Kugelschreibers sieht aus wie ein Pfeil
- Die Plastikschüssel sieht aus wie ein Ei

Und um mal ein paar direkte Geschmacksmuster zu zeigen, hier die Highlights von Villeroy und Boch:

Waschbecken:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=M8901952-0008
Wandfliesen:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=M9002763-0002

Mein persönlicher Liebling, die Wandhalterung(nur ein Bogen):
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=40302408-0001
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=40302408-0011
Und nochmal als Winkel:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=40302408-0009
Gläser:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402008000684-0001
Tassen und Untersetzer:
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=40605282-0001
http://register.dpma.de/DPMAregister/gsm/register?GSNR=402008002398-0002

Spätestens wenn man das Geschmacksmuster der Wandhalterung sieht sollte einem klar sein dass das Geschmacksmuster von Apple schon ziemlich detailliert ist.
 
SILen(e schrieb:
Aber das kann ja nicht sein, man kann ja nur so bauen wie Apple...


Eigentlich ein schönes Beispiel.

Coca-Cola hat sich ne Flasche patentieren lassen und das auch zu Recht. Denn es ist vollkommen egal wie ne Flasche aussieht, hauptsache es ist ein Gefäß mit ner Öffnung, durch die eine Flüssigkeit austreten kann, wenn man diese in ein anderes Gefäß gießen will. Und weil das so egal ist gibts auch 247897982462984 Variationen von Flaschen. Alle sehen anders aus, aber trotzdem funktionieren sie und das Prinzip ist immer dasselbe.

Bei technischen Geräten ist das aber nicht so einfach, weil vieles genormt ist, von den üblichen Standardmaßen der Bauteile abhängt oder einfach benutzerunfreundlich wäre. Deshalb gibts auch keine Laptops mit dreieckigem Bildschirm und wellenförmigen Tasten im GWÖYIR-Design, aufgeteilt in 7 Zeilen und nem Touchpad oben rechts in der Ecke.

Und nein, Apple hat sich wieder mal nicht das komplette Design mit allen Einzelheiten der Macbooks patentieren lassen, sondern wieder nur ne Grundform, garniert mit Wischiwaschi-Ausführungen. So dass eben auch Laptops, die ganz anders aussehen, trotzdem das Apple-Patent verletzen können.
 
karuso schrieb:
Die Form alleine ist auch nicht geschützt. Unter anderem ist sogar die Oberfläche von ihrer Anmutung angeben. Aber selbst das wird die wahrscheinlich viel zu trivial sein, weil es ja ein Geschmacksmuster von Apple ist.
Nur mal Beispiele von Geschmacksmustern anderer Hersteller:
- Schüssel besteht zum Teil aus mattem und glattem Metall.
- Griff einer Tasse ist schräg.
- Der Wasserhahn hat einen 180% Bogen
- Der Clip eines Kugelschreibers sieht aus wie ein Pfeil
- Die Plastikschüssel sieht aus wie ein Ei

Und um mal ein paar direkte Geschmacksmuster zu zeigen, hier die Highlights von Villeroy und Boch:
Dir ist aber schon aufgefallen, daß die meisten dieser Geschmacksmuster gelöscht sind, oder?

Und zu deiner Aufzählung da oben:
Man beschreibt in einem Text erstmal alle Merkmale des eigenen Designs und gibt dazu noch Skizzen/Bilder bei. Das heißt nicht, daß der Schutz auf ein einzelnes dieser Merkmale gilt, sondern daß alle Merkmale zusammen in der gezeigten Form geschützt sind. So eine Aufzählung soll lediglich noch mal die "markanten" Stellen betonen.
 
@konti
Du hast gelesen warum die gelöscht sind? Der Schutz gilt nur 5 Jahre - danach läuft er aus. Wird auch mit allen anderen passieren..
 
Man bei "grundsätzlichen geometrischen Formen" wohl kaum von eigenen Design sprechen.
Dann könnte man auch gleich alle rechteckige oder quadratische Kartons/Boxen schüzen lassen. Und im nächsten Schritt alle rechteckige oder quadratische Kartons/Boxen als Plagiate hinstellen und für deren Benutzung Geld verlagen. Klasse Idee...
 
karuso schrieb:
Die Form alleine ist auch nicht geschützt. Unter anderem ist sogar die Oberfläche von ihrer Anmutung angeben. Aber selbst das wird die wahrscheinlich viel zu trivial sein, weil es ja ein Geschmacksmuster von Apple ist.
Nur mal Beispiele von Geschmacksmustern anderer Hersteller:
- Schüssel besteht zum Teil aus mattem und glattem Metall.
- Griff einer Tasse ist schräg.
- Der Wasserhahn hat einen 180% Bogen.
Das Problem ist ja nicht das es eine bestimmte Form ist sondern, dass bei Technik die aktuelle Generation großteils diktiert was man machen kann.
Man muss irgendwo eine gewisse Dicke für den aktiven Lüfter lassen. Da man sonst für Akkus, Logicboard und co nicht mehr soviel Platz braucht, kann man nur das Teil abflachen, oder es schwerer und/oder voluminöser machen. Vorne flach ist logisch weil es dann keine unergonomische Kante gibt und die Tastatur auch noch etwas schräg steht.
Man kann annodized alu auch nicht patentieren wenn andere, dass schon nutzen. Oder sollte nicht.

In gewissem Maße ist es als würde man sagen ich patentiert jetzt 16mm notebooks weil ich der erste bin der eins rausbringt. Alle anderen die dann so dünne Dinger bauen können müssen mir Lizenzen zahlen oder es unterlassen.
Das man 16mm notebooks bauen kann ist ein Verdienst von Intel/AMD und da alle Zugriff zu den selben CPUs haben ist es nur logisch, dass alle so dünne Geräte bauen dürfen.
Etwas das neu und besonders ist sollte man patentieren können aber nicht etwas, dass großteils durch die Technologie diktiert wird und über kurz oder lang jeder so machen wird.

Das Problem wars ja auch bei den Tablets. Apples Design ist to simplistisch und zu nackt in gewissem Sinne. Wenn man ein Design exter verunstalten muss nur damit es anderes aussieht dann sollte ersteres nicht patentierbar sein. Wenn die Position und Form des Home Buttons mit drin wäre okay, aber runde Ecken sind einfach ergonomisch, alles anderes ist dämlich. Etwas Rahmen ums Display macht Sinn damit man es halten kann und nicht ständig ins Bild tabbst. Schwarz ist einfach nicht spezielle genug um schützenswert zu sein.
Aus dem Grund konnten auch Xoom 2 und alle ähnlichen meist verkauft werden auch wenn die sehr ähnlich aussehen.

Man sollte auch keinen generischen Mountainbike Rahmen patentieren lassen können. Wenn man eine echt neues ausgefallenes Design hat mit neuen Materialien dann ist das etwas. Einfach nur eine Raute aus nacktem Aluminium ist nicht gut genug.

Ich hab ein MBP aber dieser Geschmacksmusterunsinn ist kompletter Schwachsinn. Es hat die Chicklet Tastatur eines Sony. Die Boxen in der Form gabs schon bei Acer und HP vorher. Außer dem Netzstecker ist a nichts wirklich anders, dass nicht in irgendeiner Form wo anders auch schon war. Ein Unibody artiges Design gabs auch schon vorher es ist den meisten nur zu teuer um es für Notebooks zu nutzen.
 
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