News Apple soll Bild des Galaxy Tab 10.1 gefälscht haben

SILen(e schrieb:
@ HwHaTe
Komisch, Samsung bewirbt das Galaxy S auch mit dem Appdrawer auf dem Screen, der zufällig aussieht wie ein Homescreen des iPhones, da stört euch das nicht^^ [ ... ]

Sind wir mal froh das es um das Galaxy Tab und nicht um das Galaxy S geht ...
 
alex 89 schrieb:
die größte sauerei liegt darin dass das gericht nur wegen bildern den vertrieb verboten hat. in zeiten in denen fast jeder mit photoshop ein bild bearbeiten kann sehr fragwürdig.

auch ist es lächerlich das sie erst im nachinein merken das sie ihre zuständigkeit überschritten haben. in einem forum bekommt man dann immer zuhören lesen--> denken--> posten

Haha genau.

Suche schon verwendet? Glaube, dass sollte man dem Gericht bebbringen :P

Google --> SGT 10.1 Bilder suchen und dann Ipad2.

Dann noch nach den Maßen suchen und vergleichen --> Bild = FAKE.

Aber, dass man sich beide Geräte nicht vorzeigen lässt, ist doch echt das Letzte!

Ich dachte, dass der Richter beide Geräte in der Hand hatte, und aufgrund des "Gefühls" entschieden hat.

Wobei das SGT10.1 dem Ipad2 viel weniger ähnelt als das SGS1 dem IP3GS!

Naja..lächerlich! Oder doch etwa Bestechung? Ich tippe mal wieder auf Bestechung seitens Apple. Ist sicherlich auch in der heutigen Zeit möglich!
 
schidddy schrieb:
steht doch in den news und wurde hier schon seitenlang diskutiert... :rolleyes:

Falls du mich meintest das steht nicht in den news da besteht nur der Verdacht von einer Seite, nun hat es das Gericht in Düsseldorf bestätigt!
 
Einige sollten mal erst die Klageschrift lesen auf Seite 21 da steht warum das Design etwas abweicht. Die BIlder wurden vom vom Test vom Tectchannel entnommen und das Produkt ist für den Markt außerhalb Europas vorgesehen. Und laut der Anklageschrift hat das Gericht kein Gerät vorliegen gehabt...da es noch nicht verfügbar war

@lynix Wenn du du Klageschrift noch finden kannst lies mal bitte am Seite 21 fortlaufend. Dann les den Abschnitt nochmal ich habe sie damals auch nur überflogen. Seite 20/21 da ist es gut erklärt also nix da mit Fotos gefälscht usw
 
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user4base schrieb:
Folgendes habe ich vor zwei Tagen geschrieben (14.08.2011, 14:28)
http://www.scribd.com/doc/61993811/1...alaxy-Tab-10-1

jo, hab sie gefunden ist ja nicht weit weg. hab sie mir schon einmal durchgelesen.

Wobei ich dir nicht ganz folgen kann, worauf du bei seite 21 raus willst. Ich meine das Geschmacksmuster ist doch lächerlich. Da sollen ja allgemeine Grundformen als Geschmacksmuster dienen. Das hab ich auch schon wo anders erläutert. Das Tab wird gekitzelten Skizzen gegenübergestellt die aber die Grundform eine Tablet sinds.

Wen man die Bilder gegen´überstellt, wurden die Bilder geschönt. Damit der eindruck entsteht das es sich um eine iPad Kopie handeln soll. Dabei sehen Rückseite anders aus, und auch die Vorderseite. Beispiel, Logo fehlt, die Bilder sind Unterbelichtetworden damit sie so schwarz sind wie das Ipad wo es in wirklichkeit Dunkelgrau ist.

Beim Galaxy S I+I könnte ich eine Klage noch verstehen. Aber in diesem Fall sieht es doch wieder anders aus. Mitlerweile sind mir beide Unternehmen nur noch unsympathisch. Samsung weil es Kopiert wo es nur geht. Und Apple die versuchen ein mit 4 Rädern und 2 Achsen patentieren zu lassen.

Einfach nur noch Lächerlich. Ich hoffe für meinen Teil, das beide Seiten einen auf den Deckel bekommen. Was anderes ist bei einem deutschen Gericht mit klaren Sachverstand ja nicht möglich. Man kann keine Grundform eine Tablet pattentieren lassen, nur weil man sein Desing so auswählt das es keine anderen Charakteristiken mehr gibt. Auf der anderen Seite kann man nicht einfach hergehen und Konzepte so offensichtlich und ungestraft Kopieren wie es offensichtlich Samsung macht.
 
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reco82 schrieb:
Einige sollten mal erst die Klageschrift lesen auf Seite 21 da steht warum das Design etwas abweicht. Die BIlder wurden vom vom Test vom Tectchannel entnommen
Und da war ein Gerät mit anderem Seitenverhältnis und ohne Samsung Schriftzug?
 
Könnte es sein, dass Samsung dem Fallobstkonzern eine Falle gestellt hat?

Von einem US Gericht wurde Samsung schließlich verdonnert, Apple Muster von ihren zukünftig Produkten vorzulegen, darunter auch dem Galaxy Tab 10.1. Jetzt tragen die Geräte ganz zufällig in den USA keinen Samsungs Schriftzug, in Europa aber doch. Damit ist das hier geltende Geschmacksmuster nicht verletzt, weil Punkt "(v) unter der klaren Oberfläche befinden sich deutliche, neutrale gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays" klar nicht erfüllt ist (Schriftzug ist nicht neutral). Nun hat Apple aber [manipulierte] Bilder von der nicht-EU-Version ohne Schriftzug vor Gericht vorgelegt (siehe Seite 29), die hier aber gar nicht vertrieben wird.
Samsung könnte also das widerwärtige US-Urteil, seine Produkte vorher dem Konkurrenten zeigen zu müssen, genutzt haben, um Apple eine Falle zu stellen. Wird die einstweilige Verfügung gekippt, und davon ist aus rechtlichen Gründen schwer auszugehen, muss Apple Schadensersatz an Samsung zahlen - und da die Verkäufe direkt nach dem Produktlaunch nicht unbeachtlich sind, dürfte Apple auch ne nette Summe an Samsung überweisen müssen. Und den wohl wichtigeren Imageschaden für Apple gibts als Bonus dazu :)

Ich für meinen Teil möchte das Galaxy Tab 10.1 gern kaufen (hier vor Ort), kann es aber nicht, da ich überall nur die Auskunft von den Verkäufern erhalte, dass sie wegen der einstweiligen Verfügung nicht verkaufen dürfen bzw. nicht beliefert werden. Da aber manipulierte Bilder für das Erzielen der einstweiligen Verfügung verwendet wurden, werde ich morgen Strafanzeige gegen Apple wegen Betrugs erstatten.

Je mehr Leute Strafanzeige gegen Apple erstatten, desto wahrscheinlicher ist es, dass dem Untreiben des Konzerns eine Ende gesetzt wird.
 
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@killisa. Apple hat die Usaversion zum Vergleich weil keine andere Version vorlag..wie oben von mir erwähnt auf seite 20/21 ist es gut erklärt.

Mach dich nicht lächerlich wegen der Anzeige..die Justiz hat was besseres zutun..
 
@killissa die idee mit der falle gefällt mir :) aber ob man wirklich so weit geht ? das mit dem schriftzug ist natürlich auc ein wichtiger punkt.


habe nochmal die seite 6 überflogen das ist ja marketing geblubber vom feinsten

Das iPhone unterschied sich grundlegend von bislang bekanntenMobiltelefonen

irgendwie saust mir immer wieder LG Prada durch den kopf ;)


Apple hat die Usaversion zum Vergleich weil keine andere Version vorlag

das erste bild des galaxy tab (seite 3) zeigt doch die eu version mit schriftzug
 
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was ich lustig an der sache finde, wie kann man behaupten das IPAD design was besonderes ist? abgerundete ecken und flach?
spitze scharfe kanten sind halt nicht so prickelnd und wofür soll man das ding unnötig dick machen? bei einem handy ist ja auch noch keiner auf die idee gekommen sich oben bildschirm und unten tasten schützen zu lassen oder? hoffentlich kommt nicht noch jemand auf die idee...
 
in der Schrift steht es so

"Augenscheinnahme des Galaxy Tab 10.1 mt weißer Rückseite( wie im Antrag 1.1 wiedergegeben) erworben außerhalb von Europa, vorgelegt als Anlage AStg 28"
 
reco82 schrieb:
@killisa. Apple hat die Usaversion zum Vergleich weil keine andere Version vorlag..wie oben von mir erwähnt auf seite 20/21 ist es gut erklärt.

Mach dich nicht lächerlich wegen der Anzeige..die Justiz hat was besseres zutun..

Das ist nicht lächerlich. Dafür sind Gerichte da, Entscheidungen zu treffen. Immerhin werden Privat und Geschäft Personen die Auslieferungen von Produkten anhand von Bildern verhindert die nicht dem Original entsprechen.

Ich befürworte das durch aus. Ich kann mir so einen Prozess nicht leisten, aber er es kann und insbesondere einfach aus dem "Prinzip" klagt, sorgt für Entscheidungen die doch maßgebend für zukünftige rechtliche Sachverhalte sind.
 
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Es ist wirklich wunderbar: Weil Apple angeblich kein Muster vorlag (dabei gibts doch das USA-Urteil), haben sie Bilder aus dem Internet genommen, diese manipuliert (bei tecchannel ist das Seitenverhältnis noch korrekt), und damit tatsächlich eine einstweilige Verfügung erzielt! Viele können deswegen ihr Wunschprodukt, nämlich das Galaxy Tab 10.1, auf das sie sich schon seit vielen Monaten freuen, nicht kaufen.

Ich lasse mir so etwas nicht gefallen. Ich schaue auch nicht tatenlos zu, wenn Menschen auf der Straße verprügelt werden.
 
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reco82 schrieb:
Einige sollten mal erst die Klageschrift lesen auf Seite 21 da steht warum das Design etwas abweicht. Die BIlder wurden vom vom Test vom Tectchannel entnommen und das Produkt ist für den Markt außerhalb Europas vorgesehen. Und laut der Anklageschrift hat das Gericht kein Gerät vorliegen gehabt...da es noch nicht verfügbar war

@lynix Wenn du du Klageschrift noch finden kannst lies mal bitte am Seite 21 fortlaufend. Dann les den Abschnitt nochmal ich habe sie damals auch nur überflogen. Seite 20/21 da ist es gut erklärt also nix da mit Fotos gefälscht usw

Es wurden, so wie ich das verstanden habe, nur die Bilder auf Seite 3 und 4 von TecChannel entnommen mit Ausnahme des Bildes wo die schwarze Rückseite des Galaxy Tabs zu sehen ist.
Da noch keine Produktmuster verfügbar sind, sind in den Anträgen zu I.1 und I.2. Bilder des Galaxy Tab 10.1 wiedergegeben wie es von TecChannel getestet wurde; das Bild der weißen/metallischen Rückseite, wie sie im Antrag zu I.2. gezeigt wird, stammt ebenfalls aus dem TecChannel-Bericht, während das Bild der schwarzen Rückseite im Antrag zu I.1 von einem Galaxy Tab 10.1 aufgenommen wurde, das außerhalb von Europa erworben wurde.

Und die restlichen Bilder sind laut diesem Text anscheinend selbst aufgenommen worden:
Zum Zwecke des Vergleichs des Designs mit dem Produkt und dem Vergleich zwischen den beiden Produkten wird nachfolgend das Galaxy Tab 10.1, so wie es außerhalb Europas erhältlich ist, und als Anlage ASt 28 / Anlage ASt 29 vorgelegt wurde, verwendet, weil es nach aller Voraussicht mit dem in Kürze in Deutschland zu erwartenden Produkt identisch ist, bis auf die unwesentliche Änderung des Herstellernamens auf der Vorderseite

Deshalb ist auf Seite 3 und 4 auch das Samsung Logo auf der Vorderseite und beim Rest nicht (da Tab von außerhalb Europa)
 
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@killisa Es ist ein Unterschied ob jemand verprügelt wird oder ein Produkt kurze Zeit nicht verfügbar ist. Das Gerät konntest du jederzeit über ebay.nl zu kaufen sogar günstiger als in Deutschland..
 
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Und? Als ob jetzt Jeder, der es haben wollte, eines bei ebay in Holland kaufen würde. So ein Quatsch... Abgesehen davon möchten es vielleicht auch welche in Verbindung mit einem Vertrag haben... Es leidet nicht nur Samsung darunter...
 
Es ist ein Unterschied ob jemand verprügelt wird oder ein Produkt kurze Zeit nicht verfügbar ist

naja betrug ist betrug sofern es hier wiklich einer vorliegt. es steht ja jedem frei starfanzeige zu erstatten wen ich vermute das der autohändler gegenüber seine kunden betrügt kann ich ihn doch auch anzeigen oder nicht ?
 
Das Ding gibt es ja auch hier mit Vertrag also warum beschwert ihr euch.kurzer Blick auf Ebay..einige Angebote vorhanden
 

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