Hier gibt es übrigens die Antragsschrift:
http://www.scribd.com/doc/61993811/10-08-04-Apple-Motion-for-EU-Wide-Prel-Inj-Galaxy-Tab-10-1
Die Anwaltskanzlei (freshfieldsbruckhausderinger / Matthias Koch) hat wohl in einigen Punkten etwas
geschlampt:
Der Verfügungsantrag von Apple lautet: “wird untersagt, es (…) zu unterlassen (…) zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten (einschließlich zu bewerben), in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen”.
Es wird also untersagt, es zu unterlassen ... herzustellen, anzubieten ...
Des weiteren kann man über die Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf streiten:
http://blog.delegibus.com/2011/08/13/apple-gegen-samsung-ein-teurer-anwaltlicher-kunstfehler/
Ein weiterer interessanter Punkt sind die benutzten Fotos in der Antragsschrift:
hier mal ein Foto von
http://www.samsung.com/global/microsite/galaxytab/10.1/images.html
Die in der Antragsschrift und dem Richter zum Vergleich vorgelegten Fotos
Der SAMSUNG Schriftzug?
Man könnte bei dem Foto tatsächlich der Meinung sein, dass alle beide Tablets das gleich Format (4:3 <-> 16:10..) haben.
Beim Samsung Tablet wird gewollt oder auch ungewollt nicht der Homescreen auf dem Foto gezeigt, sonder das "App-Center"
Insgesamt findet man in der Antragsschrift (44 Seiten) auch viel "Marketing" blaBla und ein paar allgemeine Anschuldigungen gegenüber Samsung.
Bei manchen Punkten konnte ich mir das Schmunzeln nicht verkneifen.
Um nur ein Beispiel zu nennen:
...
(d) wenn die Box geöffnet wird, so ist das Galaxy Tab 10.1 sofort für den Konsumenten sichtbar, während alles Zubehör und weitere Unterlagen dem Betrachter zunächst verborgen bleiben;...
und ja es gibt auch bei technischen Geräten Trends, denen viele Hersteller folgen, sonst wäre es ja auch kein Trend (Mode)
Einfach mal bei einer Suchmaschine "LCD TV" eingeben und man findet hauptsächlich Geräte die schwarz sind ....
Vielleicht verklagen sich dort die Hersteller in Zukunft auch gegenseitig. Die Dinger sehen sich ja alle verdammt ähnlich.
Fazit:
Hier werden in meinen Augen gewerbliche Schutzrechte missbraucht, um Wettbewerb zu hindern.