Zwar stimmt es, dass Samsung vom Verfahren zum Verkaufsstopp nicht in Kenntnis gesetzt und auch nicht angehört wurde — was das Unternehmen bislang aber verschwiegen hat, ist die Tatsache, dass sie im Vorfeld bereits eine sogenannte “Schutzschrift” eingereicht hatten. Ein solches Schriftstück teilt einem Gericht schon vorab mit, wie die Verteidigung des Einreichenden im Falle eines Antrages auf eine einstweilige Verfügung aussähe. Damit wollte Samsung also rechtzeitig sicherstellen, dass es bei einem entsprechenden Antrag durch Apple auf jeden Fall zu einer Anhörung kommt. Hat aber offensichtlich nicht geklappt …
Und was bedeutet das nun? Zweierlei: Zwar macht die Tatsache, dass Samsung auf das Vorgehen Apples vorbereitet war, das Unternehmen in dieser Sache nicht unbedingt vom Paulus zum Saulus — um in Samsungs Position Ärger seitens Apple zu antizipieren, muss man weder schuldbewusst sein, noch seherische Fähigkeiten besitzen. Dass Samsung den besagten Schritt aber in seiner Erklärung vom Dienstag (Zitat: “Der Antrag für die Verfügung wurde eingereicht, ohne Samsung darüber zu informieren und die Verfügung wurde erteilt, ohne Samsung anzuhören oder sich von Samsung Beweise vorlegen zu lassen.”) nicht klar kommuniziert hat, sondern sich komplett ahnungslos und überrumpelt darstellte, hinterlässt schon ein faden Nachgeschmack. [...]