News ATi zeigt Radeon HD 5870 X2

@Affenkopp: 376W, Preis 500$=420€ (im günstigsten Fall)

Wobei ich 500$ irgendwie für sehr unwahrscheinlich halte. Die 5870 kostet 380$ UVP, das wären nur 120$ mehr. Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.


Pickebuh schrieb:
Schonmal was von Marketing und Pressekonferenzgensülze gehört ? Da wird alles versprochen was der geneigte Kunde so will und später wird alles wieder vergessen

Aber es steht deiner fett geschriebenen falschen "Aussage" trotzdem total entgegen. Marketinggeblubber hin oder her.

Muscular Beaver schrieb:
Bei allem nötigen Respekt und Optimismus, aber das ist über 1 Jahr her und ATI hat immer noch nichts gegen MR gemacht, oder zumindest angekündigt.
Und bzgl. der "Lüge", hiess es ein paar Tage vorher noch was anderes: http://www.pcgameshardware.de/aid,6...gegen-Mikroruckler-in-Sicht/Grafikkarte/News/

Hmmm, der erste ist der "Senior Product Marketing Manager", der andere "Technical PR". Kein Wunder das der sowas erzählt. Da hat pickebuh recht mit "Marketing-Geblubber"

Eric Demers ist der "Chief Technology Officer", der wird wohl mehr Ahnung haben...

Ich würd mir auch keine X2 kaufen, aber ich finds einfach Geldverschwendung.
Ich hoffe einfach mal, das man mit DX11 die MR effektiver bekämpfen oder komplett verhindern kann, damit diese leidige Diskussion endlich mal ein Ende hat. Sie nervt einfach.

Der eine sieht MR, der andere nicht. Gut ist. Muss jeder selber für sich rausfinden, ob er damit leben kann. Wozu gibts 14 Tage Rückgaberecht?


Dolch schrieb:
Find ich überdimensioniert. Selbst die 4850 langt bis jetzt schon für 1920x1200. Mit der 4870 kann man schon sehr gute Ergebnise erzielen.. Bald sieht man vor lauter Effekten das Ziel des Spiels nicht mehr ^^

Man sollte nicht von sich auf andere schließen. Gibt mehr als genug Spiele, die man nicht auf Anschlag mit >60fps spielen kann, schon gar nicht auf 1920x1200 und 512MB :eek:
Mir reicht meine 3870@22" auch, aber mehr wär definitv besser, AA ist meist keine Option :freak:
 
Ergänzung ()

Aber du willst dir doch nicht wirklich so ein System zusammenbauen ?

Brauche CF nur, um gescheit an 3 Bildschirmen spielen zu können. Denn das schafft eine einzelne 5870 leider noch nicht so gut, wenn man Tests glauben darf. Hawx zB mit runtergedrehten(!) Details ruckelt übelst.
Würde ich an einem Bildschirm spielen, würde eine Karte reichen.

Vielleicht wird es auch einfach nur eine zweite 5870. Habe gehört, dass 2 einzelne besser seien, als eine x2 Variante, weil dann jede ihren eigen PCIe Steckplatz hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Octoboy schrieb:
Brauche CF nur, um gescheit an 3 Bildschirmen spielen zu können. Denn das schafft eine einzelne 5870 leider noch nicht so gut, wenn man Tests glauben darf. Hawx zB mit runtergedrehten(!) Details ruckelt übelst.

Haste mal ne Quelle dafür? Hawx hat eigentlich mehr als genug fps@30"/High/8xAA (>60)

Das sollte für 2 Monitore locker reichen, mit weniger AA auch für 3.
 
KAOZNAKE schrieb:
Der eine sieht MR, der andere nicht. Gut ist. Muss jeder selber für sich rausfinden, ob er damit leben kann. Wozu gibts 14 Tage Rückgaberecht?

gilt nur für ungeöffnete verpackung, wenn du glück hast vielleicht trotzdem. aber schon gar nicht bei benutzten cpus, grakas


gegen microruckler bei 2 grakas gibts diese nette erfindung aus israel, muss mal guggen ob ich den link noch finde


gefunden: http://www.hardware-infos.com/news.php?news=3136
 
Zuletzt bearbeitet:
ati was soll ich mit eurem CF ? mit den Micro rucklern etc ... ihr seid in den punkt nv weit hinterher....

ich hoffe sie bringen das mal in den griff... würde gern mal 2 ati im CF fahren aber zur Zeit kann man nur zu nv raten bei sowas
 
Ich habe bisher nie Microruckler gesehn ... und mein kumpel fährt auch 2 4890 im CF
 
mark666 schrieb:
gilt nur für ungeöffnete verpackung, wenn du glück hast vielleicht trotzdem. aber schon gar nicht bei benutzten cpus, grakas
wie kommst du denn bitte auf die idee? wenn ich mir bei otto ein t-shirt bestelle und es passt mir bei lieferung nicht, dann kann ich es ebenso zurückschicken wie eine grafikkarte die nicht in ordnung ist...

hardware ist keine dienstleistung und nur dienstleistungen verlieren mit ihrer nutzung ihr rückgaberecht: http://www.frag-einen-anwalt.de/Rückgabe-Grafikkarte-Fernabsatzgesetz-__f9384.html
 
Ich werde noch die Antwort von Nvidia abwarten, und dann werde ich mich entscheiden auf welche Grafikkarte ich setzen werde.
 
Screemer schrieb:
wie kommst du denn bitte auf die idee? wenn ich mir bei otto ein t-shirt bestelle und es passt mir bei lieferung nicht, dann kann ich es ebenso zurückschicken wie eine grafikkarte die nicht in ordnung ist...

hardware ist keine dienstleistung und nur dienstleistungen verlieren mit ihrer nutzung ihr rückgaberecht: http://www.frag-einen-anwalt.de/Rückgabe-Grafikkarte-Fernabsatzgesetz-__f9384.html

zumindest einfach zurückgeben is nich, musst nur die agb's lesen, auch die versteckten unterpunkte, DORT steht das nämlich erst geschrieben


auszug agb von KM
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt


auszug von atelco
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


allein wenn ich ein mainboard in die finger nehm, es im gehäuse festschraube, und die schrauben ihr abdrücke hinterlassen ist das schon ne wertminderung


als kunde will ich ja einwandfreie ware, und KEINE benutzte



desweiteren hab ich es schon sehr oft erlebt, das z.b. bei KM die ware, wenn sie benutzt war, NICHT zurückgenommen wurde. erst der verkäufer, und dann der filialleiter. beidesmal keine chance

zumindest den vollen preis wirst nicht zurückerstattet bekommen
Ergänzung ()

und selbst wenn du es als defekt zurück gibst, und der händler es einfach so nimmt, steht dann auf deiner rechnung im kleinen z.b.

Vorab. CTR:976 aus R:xxxxxxx unter dem Vorbehalt der Nachbelastung

d.h. wenn der hersteller das produkt prüft und keinen fehler feststellst, kommen auch wieder belastungen auf dich zu.

nicht umsonst nimmt ja z.b. atelco deine adresse bei rückgabe auf
 
Zuletzt bearbeitet:
also ich hatte nie probleme mit dem zurück geben! Ist ja auch klar! Wenn ne grafikkarte nicht funktioniert ist das mein gutes recht...
 
mark666 schrieb:
zumindest einfach zurückgeben is nich, musst nur die agb's lesen, auch die versteckten unterpunkte, DORT steht das nämlich erst geschrieben
schön, dass du schon aus den agbs zitierst.
auszug agb von KM schrieb:
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
genau so ist es. für genutzte leistungen/dienstleistungen muss wertersatz geleistet werden.
auszug agb von KM schrieb:
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.
bei prüfung von sachen, in diesem fall hardware, ist kein wertersatz zu leisten. prüfung kann bei hardware nicht ausschließlich durch augenschein erfolgen, sondern bedingt einen funktionstest. sollte bei der prüfung allerdings zu verschlechterung der sache/hardware kommen, wie zum beispiel verbiegen von cpu-pins/cpu-sockel-kontakten, zerkratzen, etc. tritt folgende klausel in kraft:
auszug agb von KM schrieb:
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt
in diesem fall ist dann eben über die wertminderung der sache/hardware wertersatz zu leisten.

solange man die hardware nicht durch unsachgemäße handhabung beschädigt, muss man keinen wertersatz leisten und kannst die hardware innerhalb von 14 tagen ohne angabe von gründen zurückgeben.

ich hoffe ich hab dir das jetzt anhand deines eigenen beispiels verständlich gemacht.

hier noch ein beispiel aus einer anderen agb. ich habe dir den ausschalggebenenden satz mal markiert:

agbs mindfactory schrieb:
(4) Der Käufer ist innerhalb der gesetzlichen Fristen berechtigt, seine Bestellung zu widerrufen und bereits erhaltene Ware zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, wenn der Kaufpreis der betreffenden Ware € 40,00 nicht übersteigt und die Ware der Bestellung entspricht. Ist eine Rücksendung per Paket nicht möglich, holen wir die Ware ab. Hat der Käufer die Ware vor Widerruf und Rückgabe in Gebrauch genommen, hat er Wertersatz für die gezogenen Nutzungen und eine Verschlechterung der Ware zu leisten. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erreichen. Hat der Käufer die Ware lediglich in angemessener Form geprüft, haben wir keinen Anspruch auf Wertersatz. Auf die ausführliche Information zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf unserer entsprechenden Serviceseite weisen wir ausdrücklich hin.

mark666 schrieb:
desweiteren hab ich es schon sehr oft erlebt, das z.b. bei KM die ware, wenn sie benutzt war, NICHT zurückgenommen wurde. erst der verkäufer, und dann der filialleiter. beidesmal keine chance
bei ladenkauf hast du auch kein rückgaberecht wie es das fernabsatzgesetz vorsieht. sagt schon allein der name "fernabsatzgestzt".

mark666 schrieb:
als kunde will ich ja einwandfreie ware, und KEINE benutzte
was glaubst du wieviele retailer und eretailer ware vor versand prüfen, also auspacken und auf funktion testen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn etwas nicht funktioniert und die Schuld tatsächlich am Produkt liegt, kann man es zurückschicken. Das wäre dann aber ein Garantie- bzw. Gewährleistungsfall.

Das 14-Tage-Rückgaberecht ist etwas anderes. Da will man ja sein Geld zurück. Wenn man das Gerät pfleglich behandelt und keinen schmierigen Händler erwischt hat, klappt das auch. Nur darf man das Produkt eigentlich nur so testen, wie man es im Laden hätte tun können. Also wenn man ganz genau ist: Auch nicht mal eben in den Rechner einbauen! Ich weiß, das ist eine bekloppte Regelung, aber blöde Gesetze gibt's ja zuhauf... Doch letztendlich merkt das der Händler bei Grakas, Boards u.ä. kaum.
 
Bei genauer Auslegung dürfte man bei einigen Dingen nicht mal die Verpackung aufmachen - darf man idr. im Laden auch nicht...
 
Natürlich darf man die Verpackung im Laden aufmachen, selbst wenn der Händler ein Verbotsschild aufstellen würde. Nur muss man diese so öffnen das sie auch wieder verwendbar ist und total zerfleddert. Empfehle dir mal das "Lexikon der Rechtsirrtümer".
 
Das darfst du mir gerne mit einer Eingeschweisten Verpackung zeigen - ich habe nicht ohne Grund "bei einigen Dingen" geschrieben...
 
Eine eingeschweißte Verpackung darf man ebenso öffnen! Eine Folie drum herum ist nicht eine eigentliche Verpackung, sondern z.B. erst der Karton. Das man eingeschweißte Kabel aus dem Karton natürlich nicht auch noch herauszerrt sollte klar sein.
 
In dem Falle sollte man vielleicht vorher mit dem Händler E-Mails austauschen. Da hat der Support wenigstens was zu lachen. ;)

@ Turbostaat: Was meinst du mit eingeschweißten Verpackungen und was macht man bei Blister-Verpackungen? Gilt dann der Artikel als unverpackt?
 
Es gibt Verpackungen welche aus einem Pappkarton bestehen, Hochglanzdruck, drumherum Plastikfolie. Auch diese darf man entfernen bzw aufmachen! Dann wird halt das Preisschild wieder auf den Pappkarton geklebt, fertig.
Und Blisterpackungen sind in der Regel mit einem Klebestreifen versehen den man problemlos aufmachen und wieder zukleben kann.
 
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