News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

Moep89 schrieb:
Bei einem Altbau aus den 50ern, in dem von zweiadrigen Stegleitungen im Bleiverlegerohr über "neuere" zweiadrige Leitungen bis hin zu "modernen" 3-adrigen NYM-Leitungen alles dabei ist, inkl. klassischer Nullung und keinerlei RCDs, mit einem Mix aus Schraubsicherungen, L16 und B16?
Das fasst kein Elektriker auch nur mit der Kneifzange an.
Dass das keiner anfasst bzw. es schwierig ist einen Elektriker zu finden der das macht ist sicher richtig.
Ggf. ist es sowieso immer schwierig einen Handwerker zu finden.
Bedeutet aber nicht, dass ab Hauptverteilerkasten ein neuer Stromkreis für PV oder EV nicht zulässig wäre.
An die alte Verkabelung natürlich eher nicht.
 
Letzten Endes ist es auch so, dass Anker und konsorten in ihrer Betriebsanleitung auf das geldende Recht
was die VDE Norm betrifft hinweisen wird.
Aber was mir da nicht so ganz deutlichrüber kommt, bezieht sich das nur auf Anlagen mit Schukostecker?
Dann dürfte das aber auch kein Problem darstellen eine konforme Steckdoese zu installieren.
 
ThomasK_7 schrieb:
Ich kann nicht mehr beschwören, bei welchem Szenario ich eins gewischt bekommen habe, nur das.
Das Szenario macht aber in Bezug auf die Beurteilung ob es was mit der hier im thread besprochenen Thematik was zu tun hat aber leider alles aus.
Wenn z.B. du an 2 in Reihe geschalteten Modulen an den Gleichspannungskabeln ein gewischt bekommen hast ist das völlig normal und unvermeidbar (außer durch Finger weg oder abdecken der Module).
 
STRG-ALT-DEL schrieb:
Gerade für die Leute mit weniger Geld ist das ein nicht unbedeutender Nachteil.
Weil diese Leute ja so viel Geld in ein BKW inkl. Akku investieren können?! Ohne Speicher macht eine Erhöhung nämlich schon gar keinen Sinn mehr. Ich kann ja verstehen, dass die Begrenzung jetzt spürbarer wird je nach Sonnenstand und Jahreszeit, aber das steht halt nicht mehr im Verhältnis zur Rentabilität.
 
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joel schrieb:
Aber was mir da nicht so ganz deutlichrüber kommt, bezieht sich das nur auf Anlagen mit Schukostecker?
Ich denke, da wird dadurch nun keine Unterscheidung mehr gemacht. Das ist ja eins der Ziele bzgl. Schuko
 
TheDr schrieb:
Bedeutet aber nicht, dass ab Hauptverteilerkasten ein neuer Stromkreis für PV oder EV nicht zulässig wäre.
Nach Meinung aller bisherigen Elektriker schon. Das ist eine Veränderung und keine Erhaltung und somit nicht zulässig, ohne die Installation an sich auf den neuesten Stand zu bringen.

Ist aber ohnehin nicht mehr relevant, weil ich mein BKW bereits in Betrieb habe. 4 Module, 7,6 kWh LiFePo-Speicher und 1800W WR. Habe im Keller von einem freien LSS in der Unterverteilung eine neue 2,5mm² Leitung bis zum WR gelegt und eine Aufputzdose angeklemmt. Vom WR habe ich ebenfalls 2,5mm² Leitung dann in dessen BC05-Stecker geklemmt und am anderen Ende einen Schukostecker dran, der dann in der Dose steckt. Deshalb ist mir die Begrenzung auch piepegal und ich lassen den WR einspeisen was er kann, wenn es benötigt wird (saldierte Nulleinspeisung). Mehr als die 1,8 kW gehen aber natürlich nicht, was etwas nervt, wenn Waschmaschine, Spülmaschine oder eben Ofen und/oder Induktionsfeld laufen. Das verhindert dann einen Autarkiegrad von mehr als 70-80% an den meisten Tagen.
 
Was nicht zulässig wäre und daher nichts bringt. Besser als nichts aber ich sehe, außer der einen Steckdose und der große und teure Aufwand, keinen Vorteil.
 
Moep89 schrieb:
Wieso verringern BKW den Ertrag irgendwelcher Dach-PV-Anlagen? Das hätte ich jetzt aber gerne mal näher erläutert.
Wenn das Stromnetz im Wohnquartier voll mit Sonnenstrom ist und im Haus die Balkone 'feuern' ist 'Ende Gelände'. Die Erträge für Dachanlage sind also in Gefahr.
 
ThomasK_7 schrieb:
Betreff Versicherung:
So lange man sich an geltende Gesetze hält und nicht grob fahrlässig handelt, so zahlt imho auch die Versicherung.
Ich kenne z. Bsp. einen Fall, wo die Versicherung bezahlt hat, obwohl die Privatperson die selbst eingebauten Halogendeckenstrahler ohne ausreichenden Hinterlüftungsabstand eingebaut hat oder wo die Mehrfachsteckdosenleiste mit elektr. Heizkörper 1x hintereinander gesteckt war. Waren aber auch Fälle mit Kosten <100.000€.
Und ich kenne einen Fall wo ein Haus aufgrund eines Kühlschranks der, nicht fachgerecht, fest angeschlossen wurde abgefackelt ist und der Versicherte hat kein Geld gesehen.
 
Frank schrieb:
In der Norm wird der zusätzlich erforderliche Schutz bei der Wieland-Dose in der Tat auch nicht erwähnt.
Bleibt für mich auch die interessanteste Frage: Ist Schuko laut dem Entwurf bei allen Wechselrichtern mit gültigem NA Schutz (wie in VDE-AR-N-4105:2018 beschrieben und bereits vorher verpflichtend) zulässig? Weil dass sollte doch einer "elektromechanische Lösung auf der Erzeugerseite" entsprechen.
 
Boimler schrieb:
Weil diese Leute ja so viel Geld in ein BKW inkl. Akku investieren können?! Ohne Speicher macht eine Erhöhung nämlich schon gar keinen Sinn mehr. Ich kann ja verstehen, dass die Begrenzung jetzt spürbarer wird je nach Sonnenstand und Jahreszeit, aber das steht halt nicht mehr im Verhältnis zur Rentabilität.
Es ist nicht zwingend die eigene Argumentation auf einer Unterstellung aufzubauen. Was Sinn macht ist von Haushalt zu Haushalt stark unterschiedlich und muss im Einzelfall geprüft werden. Die Sache mit der Rentabilität ist übrigens nicht zwingend korrekt, einfach mal ein die aktuellen Modul und Wechselrichterpreise ansehen. 10 Module a 400W kosten mit etwas Suchen so um 500 Euro. Die Wechselrichter ungefähr nochmals eine ähnlich hohe Summe. Dazu käme dann noch Montagematerial das, je nach Aufstellungsort und Fähigkeiten, irgendwo zwischen 200 und 500 Teuro kostet. Das ist jetzt nicht so viel, mehr, als vor noch nicht allzu langer Zeit ein Balkonkraftwerk mit zwei Modulen mit 400W gekostet hat. Im Gegensatz dazu hätte man dann aber eine halbwegs leistungsfähige Anlage die sich, in gewissen Grenzen, auch sinnvoll erweitern ließe.
 
@Skidrow1988
Gibt es zu diesem Fall irgendeine Pressemeldung o.ä.?
 
chardy schrieb:
Letztes Jahr wurden 10tausende WR von verschiedenen Billig-Herstellern zurückgerufen bzw. vernichtet, eben weil sie diesen Schutz nicht hatten und anstelle dessen nur eine Attrappe verbaut war.
Deye lässt grüßen.
RealOlstyle schrieb:
Selbst der Deye ohne Relais schaltet grundsätzlich die Stromproduktion instantan ab und dürfte auch nicht genug Kapazitäten enthalten um irgend jemandem (ohne Herzschrittmacher o.Ä.) Schaden zuzufügen.
Habe ich was davon geschrieben, dass die Deyes die Spannung nicht abschalten? Nein.
Nur dass Deye bei der Zulassung die geforderten sicherheitsrelevanten Bauteile verbaute, bei der späteren Serienfertigung "wegrationalisiert" hatte (Ergebnis war z.B. eine fehlende doppelte Sicherheit).
Dr. MaRV schrieb:
Es geht aber nicht um 800 Watt, es geht bei den Diskussionen immer darum, dass der LS von den zusätzlichen 800 W die das BK liefern kann, nichts mitbekommt und so Abschnitte eines (Strom)Kreises mit 3600 Watt vom Hausanschluss plus 800W vom BK beaufschlagt werden könnten. Das sind in Summe 4400 W, was eine deutliche Überlast darstellt, bei der jeder normale LS relativ zugig auslösen würde.
"Zügig" bedeutet hier aber auch eine Stunde, denn der thermische Auslöser ist sehr träge. Der magnetische "Schnellauslöser" greift erst bei dem 3fachem Nennstrom (im Haushalt üblicher B-Automat).
ThomasK_7 schrieb:
Jo, da gibt es aber auch die Variante, dass ein Stecker mal aus- und wieder eingesteckt wird und der Wechselrichter immer noch läuft. Habe ich selber schon am Körper erfahren müssen.
Und da sind wir wieder beim Schwarzimport aus China.
bensen schrieb:
Mal davon ab, dass ich das bei 35 Jahre alten Häusern für Geschichten aus dem Paulanergarten halte, gehören dann doch solche Installationen verboten wenn es bei den Regularien wirklich um die Sicherheit geht.
Das Problem ist doch ganz einfach, dass auch bei gescheiter Elektroinstallation entsprechende Anlagen nicht installiert werden dürfen, bzw man dann den Versicherungsschutz verliert.
Ist durchaus realistisch, denn vor 35 Jahren gab es nicht nur die BRD, sondern die "Ostzone" (DDR) und da waren solche Installationen üblich. Das Alu hat von der Wiedervereinigung nichts mitbekommen und somit nicht selbständig in Kupfer umgewandelt.
 
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G00fY schrieb:
Bleibt für mich auch die interessantesten Frage: Ist Schuko laut dem Entwurf bei allen Wechselrichtern mit gültigem NA Schutz (wie in VDE-AR-N-4105:2018 beschrieben und bereits vorher verpflichtend) zulässig? Weil dass sollte doch einer "elektromechanische Lösung auf der Erzeugerseite" entsprechen.
Wechselrichter+Schuko bringen nicht den gewünschten mechanischen Schutz.
 
ThomasK_7 schrieb:
@Skidrow1988
Gibt es zu diesem Fall irgendeine Pressemeldung o.ä.?
Bestimmt:
Jahr 2022
Raum Neunkirchen
Kühlschrank

Viel Spaß beim suchen ;) Habe die neue Elektroinstallation in diesem Haus gemacht. Haus war übrigens nicht komplett zerstört. Aber weit über 200k€ Schaden. Für den Besitzer zum Glück kein Betrag.
 
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Moep89 schrieb:
Nach Meinung aller bisherigen Elektriker schon. Das ist eine Veränderung und keine Erhaltung und somit nicht zulässig, ohne die Installation an sich auf den neuesten Stand zu bringen.

Ist aber ohnehin nicht mehr relevant, weil ich mein BKW bereits in Betrieb habe. 4 Module, 7,6 kWh LiFePo-Speicher und 1800W WR. Habe im Keller von einem freien LSS in der Unterverteilung eine neue 2,5mm² Leitung bis zum WR gelegt und eine Aufputzdose angeklemmt. Vom WR habe ich ebenfalls 2,5mm² Leitung dann in dessen BC05-Stecker geklemmt und am anderen Ende einen Schukostecker dran, der dann in der Dose steckt. Deshalb ist mir die Begrenzung auch piepegal und ich lassen den WR einspeisen was er kann, wenn es benötigt wird (saldierte Nulleinspeisung). Mehr als die 1,8 kW gehen aber natürlich nicht, was etwas nervt, wenn Waschmaschine, Spülmaschine oder eben Ofen und/oder Induktionsfeld laufen. Das verhindert dann einen Autarkiegrad von mehr als 70-80% an den meisten Tagen.
Warum hast du bei dem Aufwand noch ne Schuko dazwischen statt das Ding direkt fest anzuschließen?
 
STRG-ALT-DEL schrieb:
Wechselrichter+Schuko bringen nicht den gewünschten mechanischen Schutz.
Bist du vom Fach oder behauptet du das? Ich nahm bislang an das die verbauten Relais in den zulässigen Mikrowechselrichtern genau das sind. So steht es auch auf Wikipedia:
Relais sind elektromechanische Bauelemente.

Daher haben viele YouTuber ja den fehlenden NA Schutz einiger billigen Mikrowechselrichter schon am fehlenden Geräusch beim Ausstecken erkannt, welches diese Relais von sich geben wenn der Schaltkreis mechanisch unterbrochen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
RealOlstyle schrieb:
Warum hast du bei dem Aufwand noch ne Schuko dazwischen statt das Ding direkt fest anzuschließen?
Weil der Schuko leichter rauszuziehen ist als der BC05. Ist flexibler.
 
@G00fY,
soweit ich weiß bezieht sich das Problem auf den mechanischen Berührungsschutz. Die Kontakte des üblichen Schukosteckers liegen halt offen. Das Relais bringt da leider keine Lösung des Problems.
Ich denke auch, dass man beim Berührungsschutz nicht päpstlicher als der Papst sein sollte, denn bei den anständigen Wechselrichtern ist die Spannung ziemlich schnell weg. Staubsauger z.B. sollen da erheblich länger die Spannung halten. Aber was sage ich Staubsauger steckt man ja auch erheblich seltener aus ...
 
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