News Balkonkraftwerke: VDE erlaubt Schuko­stecker mit Auflagen, limitiert aber Solar­module

AGB-Leser schrieb:
Wozu? Gibt steckerfertige Teile, Anker hat gerade die erste sinnvolle Station rausgebracht. Dieses Thema Balkonkraftwerk spielt nur in Deutschland eine Rolle, wegen unseren Strompreisen.
Ja, aber die Anlagen sind dann jetzt halt bald nicht mehr zulässig. Wenn dir das begründet nicht passt, kannst du doch in den nächsten zwei Monaten eine ordentliche Stellungnahme an den VDE in der Widerspruchsfrist schicken.


Moep89 schrieb:
Ein Elektriker dürfte hier nämlich nur eins tun, die gesamte Elektroinstallation auf dem Grundstück vollständig erneuern.
Wenn die Elektrik so furchtbar ist, dass sie kein BKW oder eine PV Anlage verkraftet, ist es aber doch gut, wenn der Elektriker das vorher geprüft hat und der Anschluss ans ursprüngliche alte Netz nicht zulässig ist? :confused_alt:

RKCPU schrieb:
Es ist auch nicht umverschämt die 2.000 Watt auf 2 (2x960 Watt) oder 3 Phasen zu verteilen, was bei Balkonen und Zimmer meist so sein könnte. Oder ein Elektriker klemmt einen Raum auf andere Phase um.
Aber dann hast du auch mindestens 2 Wechselrichter und somit ist es nicht mehr zulässig.
 
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AGB-Leser schrieb:
Warum nicht beim Schuko bleiben? Es sei denn, du willst das wasserdicht machen, dann würde ich mir den Wieland oder was aus dem Camping anschauen. Fest verkabelt ist kein ortsveränderliches Gerät mehr und damit auch kein Balkonkraftwerk mit den ganzen mehr oder weniger sinnvollen Gesetzen. Also schön den Stecker dran lassen ;)
Danke! An das ortsveränderliche hatte ich gar nicht gedacht.
Wasserdicht muss vielleicht nicht sein, Balkon ist schon überdacht aber kann an der Stelle durchaus nass werden wenn es mal richtig regnet.
Genau genommen dürfte man an der Stelle sowieso keine weitere, feste Verkabelung installieren da alte Installation ohne FI. Also vorhandene Schuko-Buchse nutzen, Schuko durch Wieland ersetzen würde noch gehen (Bestandsschutz, alte Schuko war halt defekt).
Auf der sicheren Seite wäre ich wohl mit einem kleinen Aufputz-Unterverteiler mit FI hinter dem dann ne Dose (Schuko/Wieland) für das BK und ne weitere Reserve-Schukodose hängt.
Fällt jemand was ein das dagegen spricht?
 
-MK schrieb:
Ja, aber die Anlagen sind dann jetzt halt bald nicht mehr zulässig. Wenn dir das begründet nicht passt, kannst du doch in den nächsten zwei Monaten eine ordentliche Stellungnahme an den VDE in der Widerspruchsfrist schicken.
Und genau deswegen bin ich so sauer. Weil man mit aller Gewalt die ganze Sache kaputt regulieren will

Dem Verein interessiert Widerspruch nicht, die sind dafür zu arrogant.
 
RobZ- schrieb:
wenn ihm die Bude abbrennt ist es halt so, interessiert keinen.
Das es niemanden interessiert wenn ihm die Bude abbrennt klingt wirklich sehr realistisch.
Richtig wäre, niemand hat sich VORHER Gedanken gemacht was passiert wenn die Bude abbrennt.
Ergänzung ()

Moep89 schrieb:
Ein Elektriker dürfte hier nämlich nur eins tun, die gesamte Elektroinstallation auf dem Grundstück vollständig erneuern.
Das ist pauschal sicher falsch. Je nach Installation, bzw. in den meisten Installationen, ist es durchaus möglich/zulässig ab Verteiler nach neustem Standard einen einzelnen neuen Stromkreis zu legen.
 
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TheDr schrieb:
Auf der sicheren Seite wäre ich wohl mit einem kleinen Aufputz-Unterverteiler mit FI hinter dem dann ne Dose (Schuko/Wieland) für das BK und ne weitere Reserve-Schukodose hängt.
Fällt jemand was ein das dagegen spricht?
Mit dem Fi wäre ich vorsichtig, sowas muss richtig installiert werden und ich weiß nicht, ob man den einfach irgendwo reinhängen darf, die Erdung spielt da ja eine Rolle. Einfach die Dose auf dem Balkon nehmen, ich würde eine Doppeldose einbauen, dann haste noch ne Dose für Kleinkram frei.
 
TheDr schrieb:
Das ist pauschal sicher falsch. Je nach Installation, bzw. in den meisten Installationen, ist es durchaus möglich/zulässig ab Verteiler nach neustem Standard einen einzelnen neuen Stromkreis zu legen.
Pauschal bestimmt falsch aber im Saarland, wo ich her komme, bestimmt bei 60 - 80% der Fall. Was man hier zu Augen bekommt ist tatsächlich sehr sehr grausig. Viel Altbestand und extrem oft ohne RCD und nur Schraubsicherungen.
Ergänzung ()

AGB-Leser schrieb:
Mit dem Fi wäre ich vorsichtig, sowas muss richtig installiert werden und ich weiß nicht, ob man den einfach irgendwo reinhängen darf, die Erdung spielt da ja eine Rolle. Einfach die Dose auf dem Balkon nehmen, ich würde eine Doppeldose einbauen, dann haste noch ne Dose für Kleinkram frei.
Ich Frage mich was du mit dem RCD erreichen möchtest? Der sollte von vorne herein schon vorhanden sein und spielt bei der Belastung der Kabel, um die es ja hauptsächlich geht, keine Rolle.
 
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AGB-Leser schrieb:
Und genau deswegen bin ich so sauer. Weil man mit aller Gewalt die ganze Sache kaputt regulieren will
Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn du 10 Module auf dem Dach haben willst, um auf Teufel komm raus 800W zu ziehen, brauchst du auch kein BKW mehr. Die Begrenzung auf 2kW hindert niemanden am Stromsparen.

Wenn du eine 2kW PV-Festinstallation machen möchtest, die an einer Sicherung hängt (10-16A), hindert dich niemand daran. Es ist dann halt kein BKW mehr und muss abgenommen und/oder fachmännisch installiert werden.
 
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AGB-Leser schrieb:
Und genau deswegen bin ich so sauer. Weil man mit aller Gewalt die ganze Sache kaputt regulieren will

Dem Verein interessiert Widerspruch nicht, die sind dafür zu arrogant.
Nein, die Regeln sind technisch gesehen sehr gut umgesetzt. Die Wieland ist raus und durch eine geeignete andere Art der Schutzeinrichtung ersetzt worden. Eigentlich hat es das sogar einfacher gemacht.
 
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areiland schrieb:
Der Strom fliesst hier ja auch erst, wenn der Stecker in der Dose ist und man den Fön einschaltet. Beim BKW ist das anders, denn hier steckt man ein aktives Gerät in die Dose, das schon während des einsteckens stromführend ist. Hier ist also die Verbraucherseite umgedreht. Der Stecker, der normalerweise problemlos angefasst werden kann, ist hier lebensgefährlich, weil er wahrscheinlich Netzspannung führt.
Ahhh tut das weh. Der Wechselrichter ist netzgeführt und macht ohne Eingangsspannung absolut nichts. Auch das Argument mit der zeitlichen Begrenzung ist totaler Hirnfurz. Was die VDE hier schützt sind alleine die Stromkonzerne und der Raubstaat.
 
-MK schrieb:
Wenn die Elektrik so furchtbar ist, dass sie kein BKW oder eine PV Anlage verkraftet, ist es aber doch gut, wenn der Elektriker das vorher geprüft hat und der Anschluss ans ursprüngliche alte Netz nicht zulässig ist? :confused_alt:
Darum geht es gar nicht. Die Elektrik an sich würde das durchaus verkraften, aber du darfst die Installation nicht nennenswert verändern, ohne sie dann auf den neuesten Stand zu bringen.
TheDr schrieb:
Das ist pauschal sicher falsch. Je nach Installation, bzw. in den meisten Installationen, ist es durchaus möglich/zulässig ab Verteiler nach neustem Standard einen einzelnen neuen Stromkreis zu legen.
Bei einem Altbau aus den 50ern, in dem von zweiadrigen Stegleitungen im Bleiverlegerohr über "neuere" zweiadrige Leitungen bis hin zu "modernen" 3-adrigen NYM-Leitungen alles dabei ist, inkl. klassischer Nullung und keinerlei RCDs, mit einem Mix aus Schraubsicherungen, L16 und B16?
Das fasst kein Elektriker auch nur mit der Kneifzange an.
 
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Boimler schrieb:
Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn du 10 Module auf dem Dach haben willst, um auf Teufel komm raus 800W zu ziehen, brauchst du auch kein BKW mehr. Die Begrenzung auf 2kW hindert niemanden am Stromsparen.
Das darf man durchaus anders sehen. Zumindest mit 600W war das bis vor kurzer Zeit noch möglich und wurde komplett sinnlos von unserer lieben Regierung geopfert um die Balkonkraftwerke in das Raster der EEG-Anlagen zu pressen. Selbst bei denen wäre eine Ordnung nach Einspeiseleistung sinnvoller als nach Modulfläche.
Die Folge ist, dass wenn man nur ein klein wenig mehr Ertrag haben möchte man nun sehr deutlich mehr Geld in die Hand nehmen muss. Gerade für die Leute mit weniger Geld ist das ein nicht unbedeutender Nachteil.
Ergänzung ()

AGB-Leser schrieb:
Und genau deswegen bin ich so sauer. Weil man mit aller Gewalt die ganze Sache kaputt regulieren will
Die wollen da nichts kaputt regulieren, aber man geht in der Produktnorm von Vollhonks im Vollrausch aus. Ahnung null, will zur Informationssuche null, aber einen Stecker in die Steckdose drücken wollen. Um die Produktnorm musst Du dir keine Sorgen machen, wenn Du dir selber das Material suchst uns etwas mehr Zeit und Geld für die Installation in die Hand nimmst, denn die VDE erlaubt ja durchaus die notwendige Sicherheit auch mit anderen Maßnahmen zu erreichen (kleinere Sicherung, eigener Endstromkreis, größerer Aderdurchmesser oder auch Einspeisewächter). Also beruhigen und lieber über die Typen in Berlin aufregen.
 
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Skidrow1988 schrieb:
Ich Frage mich was du mit dem RCD erreichen möchtest? Der sollte von vorne herein schon vorhanden sein und spielt bei der Belastung der Kabel, um die es ja hauptsächlich geht, keine Rolle.
ICH will mit dem Fi gar nichts, das war eine Antwort.
Boimler schrieb:
Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn du 10 Module auf dem Dach haben willst, um auf Teufel komm raus 800W zu ziehen, brauchst du auch kein BKW mehr. Die Begrenzung auf 2kW hindert niemanden am Stromsparen.

Wenn du eine 2kW PV-Festinstallation machen möchtest, die an einer Sicherung hängt (10-16A), hindert dich niemand daran. Es ist dann halt kein BKW mehr und muss abgenommen und/oder fachmännisch installiert werden.
Dann lass doch meine zehn Module auf'm Dach meine zehn Module auf'm Dach sein, verstehe nicht, was die dich stören. Solange ich nicht mehr als 800W einspeise und nicht mehr als 10kWp habe, kann allen das Thema egal sein, den Überschuss nimmt man zum Speichern oder sonst was
Skidrow1988 schrieb:
Nein, die Regeln sind technisch gesehen sehr gut umgesetzt. Die Wieland ist raus und durch eine geeignete andere Art der Schutzeinrichtung ersetzt worden. Eigentlich hat es das sogar einfacher gemacht.
Der einzige Vorteil die fehlende Wieland. Und warum begrenzt man die Modulleistung?
 
RobZ- schrieb:
Diese Bürokratie ist einfach nur noch Irre, da kommst doch nicht mehr vom Fleck. Kumpel im Ausland kauft es einfach, wenn ihm die Bude abbrennt ist es halt so, interessiert keinen.
Wenn andere geschädit werden wandernt entweder große Geldsumme an die Geschädigten oder verschärften Knast.

Zudem, die Balkonkraftwerke vermindert den Ertrag bei Dachanlagen, was deren Bau nun fraglich macht.

Die gegenseitige Vernichtung von PV-Einspeisung geht los, wobei der Balkon -Eigenstrom fast immer gewinnt.
 
RKCPU schrieb:
Zudem, die Balkonkraftwerke vermindert den Ertrag bei Dachanlagen, was deren Bau nun fraglich macht.
Wieso verringern BKW den Ertrag irgendwelcher Dach-PV-Anlagen? Das hätte ich jetzt aber gerne mal näher erläutert.
 
AGB-Leser schrieb:
Der einzige Vorteil die fehlende Wieland
Was aber nicht heißt, dass alle Schukostecker zulässig wären. Soweit ich weiß ist Schuko mit Berührungsschutz und zusätzlicher Elektronik zulässig, aber so ein Stecker wird auch wieder einiges kosten.
 
AGB-Leser schrieb:
Mit dem Fi wäre ich vorsichtig, sowas muss richtig installiert werden und ich weiß nicht, ob man den einfach irgendwo reinhängen darf, die Erdung spielt da ja eine Rolle.
Das ist schon klar. Wenn was installiert wird dann auch so wie es richtig ist.

Skidrow1988 schrieb:
Ich Frage mich was du mit dem RCD erreichen möchtest? Der sollte von vorne herein schon vorhanden sein
Ganz einfach, altes TN-C Netz (ohne RCD, klassische Nullung) mit Bestandsschutz.
Eine einfache Erweiterung der Anlage ist nicht zulässig. Austausch defekter Komponenten schon.
Sollte was neues installiert werden müsste das nach derzeit gängigen Normen geschehen.
Dass man hier am besten alles neu machen sollte ist mit schon klar, wird aber gerade nicht passieren.

Wenn ich also eine vorhandene Steckdose auf dem Balkon die nicht durch FI gesichert ist durch einen Unterverteiler tausche und daran dann Balkonsteckdosen anschließe habe ich auf dem Balkon durch einen RCD gesicherte Steckdosen und zumindest ab Anschlussdose Balkon nach neusten, gängigen Normen erweitert.
Klar ist das womöglich nach VDE auch nicht 100% zulässig.
Trotzdem erhöht es die Sicherheit an der Stelle.
 
SaxnPaule schrieb:
Welches Modell war das denn? Das wäre dann nämlich ein ziemlicher Skandal.
Das ist ein hoymiles HM-1500, der ansonsten problemlos mit 4x410 Watt Jinko Modulen läuft.
Ich kann nicht mehr beschwören, bei welchem Szenario ich eins gewischt bekommen habe, nur das.
Die Module waren aufgebaut, der HM-1500 an diese angeschlossen und ich hatte aus- und wieder eingesteckt, weil ich noch ein Energiemessgerät zwischenstecken wollte.
Ich war überrascht und fortan in diesem Sinne immer vorsichtig, so dass kein Wiederholungsfall eingetreten ist.

Als älteres Semester mit Kindheit ohne Schuko-System in der Wohnung, wurde ich als Kind aber ausreichend dafür abgehärtet, da damals solche Strom-Schläge öfters vorgekommen sind.

Betreff Versicherung:
So lange man sich an geltende Gesetze hält und nicht grob fahrlässig handelt, so zahlt imho auch die Versicherung.
Ich kenne z. Bsp. einen Fall, wo die Versicherung bezahlt hat, obwohl die Privatperson die selbst eingebauten Halogendeckenstrahler ohne ausreichenden Hinterlüftungsabstand eingebaut hat oder wo die Mehrfachsteckdosenleiste mit elektr. Heizkörper 1x hintereinander gesteckt war. Waren aber auch Fälle mit Kosten <100.000€.
 
Zuletzt bearbeitet:
STRG-ALT-DEL schrieb:
Soweit ich weiß ist Schuko mit Berührungsschutz und zusätzlicher Elektronik zulässig
Was genau wäre das? Und ist diese Elektronik nicht eben im Wechselrichter?
 
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