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NewsBalkonkraftwerke: VDE erlaubt Schukostecker mit Auflagen, limitiert aber Solarmodule
In der News und somit offensichtlich im VDE Entwurf steht aber doch explizit "elektromechanische Lösung auf der Erzeugerseite". Mit Erzeugerseite kann für mich ja nicht der Stecker sondern nur der Wechselrichter gemeint sein.
ehm nein? Wenn nur 10A abgesichert sind, dann ist das besser wenn du einen Erzeuger einsteckst, da die Gesamtleistung eben im Stromkreis die zusätzlich vom Netz kommen kann begrenzter ist als bei 16A
Das ist eben die Frage. Was genau stellt sich der VDE vor. Dem Artikel nach sollen ja "Berührungsströme[e] und Energie auf ungefährliche Werte" begrenzt werden. Wenn der Berührungsstrom ganz simpel gesagt, der ist, der eben NACH dem Rausziehen anliegt/anliegen kann, könnte ein schnell genug schaltendes Relais hier ausreichen. Ansonsten wüsste ich auch nicht, welche sonstigen Maßnahmen auf Erzeugerseite es geben könnte. Vor dem Rausziehen Strom und Spannung runterregeln geht nicht.
Aber wie genau die Mechanismen funktionieren müssen, muss erstmal geklärt werden.
@pumuck|
Ich denke gemeint sind nicht pauschal 10A LSS, sondern die damit idR verbundenen alten Leitungen. Bei solchen wären die 3,5A vom BKA ungleich relevanter, weil sie mal eben 35% vom Nennstrom der LSS ausmachen, statt 22% wie bei 16A. Wenn hinter den 10A nagelneue Leitungen mit mindestens 1,5mm² Kupfer hängen, wäre das natürlich egal, aber das ist ja eher nicht der Normalfall.
Wording des Titels ist falsch. Die VDE erlaubt garnix. Das ist ein privater Verein der Empfehlungen ausspricht die merkwürdigerweise wie bei der DIN ebenfalls immer dazu führt das Business der Elektrofachkräfte oder von Stromverkäufern zu sichern. Das ist ne Lobbygruppe und sonst nix. Genau wie das DIN. Es kommt vor, dass DIN,ISO oder VDE "Richtlinien" in Gesetzen landen. Erst dann sind die rechtlich bindent. Wer nicht grob fahrlässig handelt macht sich auch bei Verstoß gegen solche Richtlinien nicht haftbar. Eben weil es Richtlinien sind, keine Gesetze.
Sieht man genauso. Die vde sollte die Speicherlösungen mit berücksichtigen, wenn
die Speicherung den nicht verbrauchten Überschuss in die Akkus lädt, statt in das
Netz einspeist. Pers. wird man dennoch 4 kWp installieren, mit ensprechendem Speicher
und einer brauchbaren Regelung ( kein anker, keine zendure-Lösung )
Die Entscheidung der vde ist für mich ein Gefälligkeitsgutachten für die Energiekonzerne
, gleichzeitig ein EEG-Widerspruch, incl. mehr Bürokratie und Bevormundung.
Wenn Einspeiseleistung eh reduziert auf 800 W - was interessiert die PV-Modulleistung
am Ende. Regulär könnten 800 W perma eingespeist werden; wenn mit einem 10 kWh
Speicher perma 400 W für die Grundlast eingespeist werden, wären 10 kWh täglich weniger
auf der Rechnung. Aber nicht gewollt - analog
werden pro-Anlagen, mit erheblich höherem Aufwand + Kosten forsiert - ein Zusatzgeschäft,
für die kfw-Banken, in denen Habeck, Lindner, Bärbock usw. in den Gremien sitzen.
Hat ein Geschmäckleh
Die Leute beim VDE gehen immer vom Worst-Case-Szenario aus.
Bedeutet: Uralte Elektroinstallation.
Große Stromkreise, über mehrere Räume verteilt, mit vielen Steckdosen pro Stromkreis.
Aber Nutzung mit aktueller Technik.
Soweit ich das mitbekommen habe gab es sogar die Überlegung einen E-Check (in der Wohnung) verpflichtend durchführen zu lassen bevor ein BKW angeschlossen wird.
Jede Menge Halb- und Unwissen unterwegs zu dem Thema.
VDE = anerkannte Regeln der Technik, siehe auch §49 Energiewirtschaftsgesetz, Einhaltung der Vorschriften löst automatisch die sogenannte Vermutungsregel aus - der Errichter ist im Fall der Fälle erst einmal aus dem Schneider wenn etwas passiert.
Moep89 schrieb:
Aber wie genau die Mechanismen funktionieren müssen, muss erstmal geklärt werden.
Da ist nichts zu klären, das übernimmt der sogenannte und zwingend vorgeschriebene, im BK zu integrierende NA-Schutz. Der soll dafür sorgen das ein Balkonkraftwerk nur einspeist wenn Netzspannung vorhanden ist, ergo Stecker gezogen - BK aus.
Da die Netzbetreiber aber aus guten Gründen (es gab schon BK ohne NA-Schutz die die Bundesnetzagentur als unzulässig eingestuft und vom Markt genommen hat) der Sache nicht trauen gibt es in Zukunft im kundenseitigen Anschlussraum (das ist der Platz über dem Zähler) einen 3-poligen Ausschalter. Damit der Zählermonteur nicht von einem BK ohne NA-Schutz in der Kundenanlage eine gewunken bekommt wenn er den Zähler tauscht.
Korrekt installiert und vom Fachmann in Betrieb genommen gibt es an einem BK nichts auszusetzen. Grundsätzlich benötigt ein BK zur sicheren Nutzung eine separate Steckdose ohne weitere Verbraucher mit Anschluss direkt an die Unterverteilung. Außerdem gehört nur ein BK an einen Stromkreis.
Wie oft das der Fall ist möge jeder selbst einschätzen - ich sage nur Mehrfachsteckdose.
Warum alles das wichtig ist wird hier erklärt.
WinnieW2 schrieb:
Soweit ich das mitbekommen habe gab es sogar die Überlegung einen E-Check (in der Wohnung) verpflichtend durchführen zu lassen bevor ein BKW angeschlossen wird.
Die gibt es in der Tat. Die Volksvertreter im Bundestag bekommen aus gutem Grund langsam kalte Füße. Wenn die ersten Hütten wegen einem unsachgemäß angeschlossenen BK brennen geht der Spaß richtig los. Von daher halte ich den Schukostecker auch für absolut ungeeignet - der suggeriert nämlich jedem Noob das da nichts schiefgehen kann.
Wording des Titels ist falsch. Die VDE erlaubt garnix. Das ist ein privater Verein der Empfehlungen ausspricht die merkwürdigerweise wie bei der DIN ebenfalls immer dazu führt das Business der Elektrofachkräfte oder von Stromverkäufern zu sichern. Das ist ne Lobbygruppe und sonst nix. Genau wie das DIN. Es kommt vor, dass DIN,ISO oder VDE "Richtlinien" in Gesetzen landen. Erst dann sind die rechtlich bindent. Wer nicht grob fahrlässig handelt macht sich auch bei Verstoß gegen solche Richtlinien nicht haftbar. Eben weil es Richtlinien sind, keine Gesetze.
Jein, die Richtlinien des VDE sind zwar nicht direkt rechtlich bindend, aber indirekt schon; denn § 49 EnWG verweist auf die Gültigkeit der VDE-Richtlinien.
Aber nicht gewollt - analog
werden pro-Anlagen, mit erheblich höherem Aufwand + Kosten forsiert - ein Zusatzgeschäft,
für die kfw-Banken, in denen Habeck, Lindner, Bärbock usw. in den Gremien sitzen.
Wer bitte geht wegen einem BKW zur KfW? Klingt für mich wie ne klassische Verschwörungstheorie.
Und realistisch gesehen geht es bei den BKWs immernoch um so geringe Strommengen, dass ich dieses ganze "Die Stromkonzerne wollen verhindern, dass wir mehr Strom sparen" auch eher für Verschwörungstheorien halte.
Unabhängig von der vde, fackelten einst Häuser ab, wg. Selbstentzündung der Module.
Wird in den Medien oft verschwiegen, wie WDVS, wenn die ganze Fasade abfackelt,
weil das Dämmmaterial ein Brandbeschleuniger
Die vde hat seine Daseinsberechtigung. Nicht um sonst lernten einst Südtiroler
an bayerishen, österreichischen Meisterschulen, weil der italienische Standard
höchst desolat
Mal ganz ehrlich, es gibt die gerade Denkenden und andere. Sei es Mangels Interesse alá Optik geht stets vor Funktion, die bitte keine Information mehr als ich zwingend zum atmen benötige, oder die ich mache aus einem ganz simplen Sachverhalt eine Wissenschaft die am Ende alle verwirrt, am meisten die Person selbst. Und diese Personen haben die selbe Rechte und werden leider auch davon Gebrauch machen und in anderen Gebieten mögen sie Koryphäen sein, aber da wir Darwin aus der Gleichung genommen haben, lass Sie zahlen. Es ist zu ihrem eigenen besten.
Ich denke nicht das jemand kommen wird und es überprüft. Und selbst wenn, es gibt etwas wie Bestandsschutz. Trotzdem ist es kein Spielzeug für Kinder, man sollte wissen was man tut .. Oder man muss die Konsequenzen eben tragen. Insgesamt kann ich trotzdem besser damit leben wenn Chantal die Anlage mit VDE Label kauft.
Da scheint der VDE aber echt ne Niete zu sein, wenn man sich seine Studien und Ergebnisse zu Ladeinfrastruktur, dezentraler Netze etc anschaut. Abgesehen davon: Seit wann brauchen die Energiekonzerne Lobbyarbeit von anderen, um ihre Ziele zu erreichen?
Juckt mich nicht. Werde meine Laube um ein BKW erweitern (habe eine komplette Anlage auf dem Dach). Theoretisch müsste ich die 800W Mehrleistung melden usw aber … nö
Jein, die Richtlinien des VDE sind zwar nicht direkt rechtlich bindend, aber indirekt schon; denn § 49 EnWG verweist auf die Gültigkeit der VDE-Richtlinien.
Es sein denn du bist Rechtsexperte und kannst das anders auslegen.
In der Praxis und im Härtefall, wirst du vor den Gerichten von einem Gutachter zerlegt, der sich
sehr gut mit den vde-Reglement auskennt.
Wenn du als Fachkraft einen Streitfall hast und dann keine Argumente, Protokolle, Kalibrierlisten,
vorweisen kannst, bist du ...gelinde gesagt, am Anus, weil der
Vorsitzende(=Richter) dem Gutachter mehr Glauben schenken wird - als nicht-Elektriker - vs.
dem Pfuscher, der mit dem Sparstrumpf arbeitet ( wozu gibt es vde0100, 0702, ErdWiderstands-
Messgeräte, Isolationsmesser usw. )
Beispiel: Oma hat kaputtes Bügeleisen. Nachbar ( Innungsobermeister im Lehrbetrieb ) repariert
fachmännisch - aber ohne Prüfprotokoll )
Oma fällt beim Bügen halb-tot um - Schwiegertochter befürchtet, Pfusch am Bügeleisen.
Wie willst du ohne VDE vor dem Gutachter, Vorsitzendem argumentieren ?
vde = gut
Ergänzung ()
Salamimander schrieb:
(habe eine komplette Anlage auf dem Dach). Theoretisch müsste ich die 800W Mehrleistung melden usw aber … nö
Sinnvoller wäre ein Zusatzakku, der mit einem 40 A Laderegler am Tag geladen wird,
damit du die Grundlast in der Nacht decken kannst, per Speicher-Einspeisung. Wozu da noch ein BKW mit 800 W ?
Für den eingespeisten Strom bekommst du vermutlich eh nur paar ct. ?
Wozu dann Perlen, vor die Säue werfen ?
Da ist nichts zu klären, das übernimmt der sogenannte und zwingend vorgeschriebene, im BK zu integrierende NA-Schutz. Der soll dafür sorgen das ein Balkonkraftwerk nur einspeist wenn Netzspannung vorhanden ist, ergo Stecker gezogen - BK aus.
Wie der Name Netz- und Anlagenschutz vermuten lässt, beinhaltet dieser aber per Definition nicht den Personenschutz. Dennoch könnte ich mir vorstellen, dass der VDE den Personenschutz mit den derzeitigen Anforderungen an den NA Schutz als gegeben einstuft. Ist für mich derzeit aber noch nicht ganz klar.
Weil es Preislich ein Witz ist und die Laube permanent in der Sonne steht. Mehr als zwei Module passen leider nicht drauf. Eine Speicher lohnt hier einfach nicht (habe nur 4000kwp, bloede dachform auf dem Haus)
Da scheint der VDE aber echt ne Niete zu sein, wenn man sich seine Studien und Ergebnisse zu Ladeinfrastruktur, dezentraler Netze etc anschaut. Abgesehen davon: Seit wann brauchen die Energiekonzerne Lobbyarbeit von anderen, um ihre Ziele zu erreichen?
Dass die Energiekonzerne mit den vde-Leuten, incl. Regierung, kfW-Aufsichtsräten kommunizieren,
ist doch offensichtlich.
Allein ein 25%er Mehr-Einkauf aus dem Netz, generiert wieder extra Moos für die leeren Kassen.
Es macht die Masse - analog ist die Reduktion nur ein Instrument, um die Konsumenten zu
kastrieren oder über geldigere Investitionen gefügig zu machen.
Was ineressiert es den Netzbetreiber, wenn ich eine 100 kWh-Batterieanlage im Keller
lade ( für server, mining, Heizstab ), welche mit einer 12 kWp Anlage auf meinem eigenem Grunstück
funktioniert, um dann mit einem
regelkonformem WR 800 W max. perma einspeisen zu können - das der Gesetzgeber auch
offiziell frei gibt ? ( in anderen Ländern kein Problem - wohl aber in D. Hat halt ein Geschmäckle )
Logik?
Ergänzung ()
Salamimander schrieb:
Weil es Preislich ein Witz ist und die Laube permanent in der Sonne steht. Mehr als zwei Module passen leider nicht drauf. Eine Speicher lohnt hier einfach nicht (habe nur 4000kwp, bloede dachform auf dem Haus)
Wenn du eh schon eine Dachanlage hast - ohne OEM-Speicher im Keller -
Warum lädst du mit der Dach-PV-Anlage nicht am Tag mit einem externem 40 A Laderegler, via
Schukosteckdose deine
Batterie nicht voll ( 100 AH, 12V, 249 €, evtl. mit 2 x , auf 24 V DC verpolt ) Um den eigen
generierten
Tagstrom in der Nacht nutzen zu können ? So hast du mit dem 2 Modul BKW nur Überproduktion,
die letztendlich gar nicht genutzt wird ?
Die Eigenbauanlage kostet keine 600 €, incl. Speicher-Unterspannungs-Abschaltung
und Regelung für Ladestrom
Verstehe ich nicht, warum man zur Dachanlage noch ein BKW anschafft ?
Logik ?