News Bundestag: Parlament beschließt das Ende vom Routerzwang erneut

Daniel

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Erneut hat der Bundestag sich mit der Abschaffung des Routerzwangs beschäftigt. In der Abstimmung sprachen sich sowohl Regierungskoalition als auch Opposition dafür aus. Damit wird die Gesetzesänderung erneut dem Bundesrat vorgelegt, der das Vorhaben jedoch allenfalls verzögern kann.

Zur News: Bundestag: Parlament beschließt das Ende vom Routerzwang erneut
 
Wie viel verdient der Bundesratler im Durchschnitt wenn er ein Gesetz das den Bundestag quasi einstimmig passiert blockiert?
 
wann Wann WAAAANN??? Ich will
 
Gut so. Habe genug Nörgeleien im Internet lesen müssen über funktionsbeschnittene und instabile und unsichere Router.

In meinem Fall habe ich noch ein DOCSIS 2.0 Kabelmodem von Kabel Deutschland und dahinter meine eigene Infrastruktur.
Um aber auf einen schnelleren Tarif als 32 Mbits zu wechseln, müsste ich dann aber etwas mit DOCSIS 3.0 bekommen.
Aber die paar Monate kann ich noch warten, um wieder nur ein Modem zu bekommen.
 
Hört sich sehr schön an! Ich ruf dann mal heute bei Kabel Deutschland an oder schreibe eine Mail und würde gerne meine Daten haben :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schöne Entscheidung. :)
 
@Cooler Master: Gib da mal eine Rückmeldung. Würde mich interessieren, wie die Provider da aktuell drauf reagieren. In Kraft ist es ja noch nicht.

@Topic: Gutes Ding. Allerdings... irgendwie seltsam. Obwohl die News an sich absolut positiv ist, ist man doch so sehr gewohnt an die bbliche Beschneidung der eigenen Rechte, dass zumindest ich dennoch skeptisch bin, dass hier wirklich mal eine Entscheidung zu Gunsten der Freiheit getroffen wurde.
 
In 6 Monaten ist es soweit - sofern es keine weiteren Blockaden gibt.

Dann heisst es bei DSL-Anbietern am Telefon: "Gib mir meine Login Daten"^^

Und Kunden von Docsis wundern sich wenn der am Telefon sagt "Gib mir deine MAC und Kundennummer xD"

Bin ja mal gespannt auf alternative Docsis Modem, Router etc.
 
Wie kann man als Unitymediakunde gegen das Unternehmen vorgehen? Eine böse Email mit verweis, dass man nun den eigenen DSL-Router nutzen möchte wird wohl (noch) nicht ausreichen um mich dieser dämlichen TC7200 zu scheiden...
 
KnuT! schrieb:
Wie kann man als Unitymediakunde gegen das Unternehmen vorgehen? Eine böse Email mit verweis, dass man nun den eigenen DSL-Router nutzen möchte wird wohl (noch) nicht ausreichen um mich dieser dämlichen TC7200 zu scheiden...



Da musst du erst noch 6 Monate warten und hoffen das es bis dahin in Kraft getreten ist und es alternativ Modems gibt, dann geht es. So zumindest die Theorie.
 
Dass man einen DSL-Ruter nicht an DOCSIS nützen kann hat sich noch nicht bei allen rumgesprochen. Das kannst du maximal als reiner Router hinter einem Kabelabschluß.

Ich sehe das schon hier:
"Wo soll ich an meiner 7490 den Coaxanschluss hinmachen"?
oder
"Warum funktioniert jetzt mein Kabelanschluß nicht, hab mir extra einen neuen Asus AC-Router gekauft"

Und dem Kommentar nach zu urteilen geht es auch schon los
 
Abwarten und Tee trinken. Hier mal der Entwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806280.pdf

6 Monate gibt es ja als Übergangszeitraum und danach müssen die Provider dies technisch umgesetzt haben, dass man die Daten erhalten kann.
Bei Kabelanbietern braucht halt dann der Anbieter die Mac vom Modem. Hier gibt es auch bereits einige am Markt. Cisco z.B. Hab selber von Kabeldeutschland eins im Einsatz.

AVM wird mit Sicherheit ihre 6490 und 6390 dann auch im freien Handel anbieten. AVM war ja ein Initiator für den Fall von Zwangsmodems
 
luckysh0t schrieb:
Bin ja mal gespannt auf alternative Docsis Modem, Router etc.

KnuT! schrieb:
Wie kann man als Unitymediakunde gegen das Unternehmen vorgehen? Eine böse Email mit verweis, dass man nun den eigenen DSL-Router nutzen möchte wird wohl (noch) nicht ausreichen um mich dieser dämlichen TC7200 zu scheiden...

Viel Spaß bei einem Gerichtsprozess wegen Filesharing oder co. wenn du dann nachweisen musst das die HFC MAC deines Modems vom Nachbarn kopiert wurde. Da braucht es nicht viel, ein Model das ein paar Lücken besitzt (beziehbar über ebay), das Modem vom Anbieter eintragen lassen und ein paar Tools aus dem Internet laden. Schon nutze ich die Identität des Nachbars um mich wild im Internet auszutoben und die Daten des Nachbars schön mitzulesen.
 
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cru5h3r schrieb:
Bei Kabelanbietern braucht halt dann der Anbieter die Mac vom Modem.

Nein, braucht man nicht. Es geht ja nur um den Routerzwang. Vom Kabelanbieter bekommt man dann halt nur ein reines Modem, und hinter das kann man dann jeden Router klatschen, den es auf der Welt zu kaufen gibt.
 
@strex
sehr interessant was du da geschrieben hast. Kann man dies jetzt nicht aber auch schon machen? Normerlweise müsste ja der Provider sehen, wenn im Netz sich zweimal die selbe Mac befindet. Somit müsste er das dann umgehend mit dem Kunden klären.

@BernardSheyan:
da das Gesetz noch nicht draußen ist, müssen wir erstmal genau abwarten. Aber so wie ich das verstehe, kann man dann auch nen eigenes Kabelmodem anschließen.
Also laut dem Entwurf steht es so drin:

"In Kabelnetzen ist entsprechend der Stellungnahmen der Branche der Netzabschlusspunkt durch technische Standards hinter dem Kabelmodem festgelegt. Das Kabelmodem übernimmt als (aktives) Netzabschlussgerät eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Diensten über das Kabelnetz, indem es den einzelnen Anschluss adressierbar macht. Es wird um Prüfung dieser Einschätzung der Branchenteilnehmer gebeten und ob eine Erweiterung der Netzabschlusspunktdefinition durch Ergänzung des Gesetzestextes zu § 45d Absatz 1 TKG erforderlich ist."
 
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BernardSheyan schrieb:
Nein, braucht man nicht. Es geht ja nur um den Routerzwang. Vom Kabelanbieter bekommt man dann halt nur ein reines Modem, und hinter das kann man dann jeden Router klatschen, den es auf der Welt zu kaufen gibt.

Das sieht der Gesetzentwurf aber nicht vor, sondern auch bei Kabelnetzen eine komplett freie Wahl. Das wurde ja extra vom Bundesrat gefordert aber abgelehnt.

Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Definition des Endpunkts des
öffentlichen Telefonnetzes als passiver Netzabschlusspunkt nach § 45d Absatz 1 TKG an die technischen
Gegebenheiten von Fibre-to-the-Home-Netzen sowie von Kabelnetzen angepasst ist oder ob die Definition
entsprechend erweitert werden muss.

In Kabelnetzen ist entsprechend der Stellungnahmen der Branche der Netzabschlusspunkt durch technische
Standards hinter dem Kabelmodem festgelegt. Das Kabelmodem übernimmt als (aktives) Netzabschlussgerät
eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung von Diensten über das Kabelnetz, indem es den einzelnen Anschluss
adressierbar macht.
Es wird um Prüfung dieser Einschätzung der Branchenteilnehmer gebeten und ob eine Erweiterung der Netzabschlusspunktdefinition
durch Ergänzung des Gesetzestextes zu § 45d Absatz 1 TKG erforderlich ist.



@cru5h3r

Einfach in den von mir hinterlegte PDF schauen. Das kann der Provider nicht, da shared Medium nimmt das Modem alle Pakete entgegen das an seine HFC MAC gesendet wurde. Da die übereinstimmt werden die Paket eben von beiden Modems angenommen. Das bekommt der Anbieter nicht mit, da über ein shared Medium alle Modems die Daten bekommen die im Strang liegen. Dazu reicht ein Modem das eine anpassbare Firmware verfügt und ein paar Tools aus dem Internet.

Aus diesem Grund wurde auch vom Bundesrat die Ausnahme bei shared Medium Netzen gefordert. Da sich die Politiker im Bundestag damit nicht auskennen wurde das abgelehnt. Öffnet weite Tore für den Missbrauch.
 
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Na ja wird halt noch eine Seriennr. oder ein anderer Key angegeben für Kabel Kunden, der auf einem ROM liegt und das Problem ist gelöst.
 
Zuletzt bearbeitet: (kleine Ergänzung mit dem ROM)
@strex:
danke dir für die Info. Hab das PDF noch garnicht ganz durch ;) muss man mehrmals lesen bis man es versteht. Aber ist schon interessant.
 
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