Datenschutz der Bundesregierung

Der extrem überzogene Datenschutz, wie er primär in Deutschland gelebt, erwartet und durchgesetzt wird, ist tatsächlich ein ständiges Problem und lähmt nicht nur Unternehmen, sondern auch immer wieder die Justiz.
 
Aha, das ist also verkaufen...
Ähm ja, weil der andere Fall, also quasi Amtshilfe z.B. bei Rechtsstreitigkeiten usw. bereits einige Paragraphen weiter vorne recht detailliert geregelt ist.
Das ist ein Freifahrtsschein für jeden GEsetzesübertritt.
Definitiv nicht, denn Amtshilfe innerhalb des Behördenkanons ist nicht mit §44 gemeint. Da steht z.B.:
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Als gewerbliche Zwecke sind lediglich Werbung und Adresshandel ausgeschlossen bzw. der Anfragende muss erklären die Daten nicht für dies Zwecke zu nutzen. Und in dem Moment wo der Anfragende für diese Daten bezahlt ist das doch ein Verkauf?
 
Nein. Gewerblich kann auch bedeuten bestehnde Forderungen einzutreiben. Recht durchsetzen müssen nicht nur BEhörden untereinander. In einem Rechtsstaat muss jeder Bürger diese Möglichkeit haben...
Und so nen Vollstreckungsbescheid z.B. oder vorab Mahnungen, Fristsetzungen etc. müssen zugestellt werden. Will ich mal sehen wie du das anstellst, wenn du nirgends Name und Anschrift bekommst...
 
Recht durchsetzen müssen nicht nur BEhörden untereinander. In einem Rechtsstaat muss jeder Bürger diese Möglichkeit haben...
Klar, super Sache. Jetzt setzt wieder jeder selber sein Recht durch;-)
Ist ja nicht so dass es dafür Mahnverfahren gäbe wo u.a. die Identität festgestellt wird. Oder die Polizei wo man Straftaten meldet. Aber schon klar. Ist natürlich Effizienter wenn man seine Forderungen ohne den Umweg über Behörden direkt durchsetzt;-)
 
Mustis schrieb:
Aha, das ist also verkaufen... Nicht irgendwie eine Auskunft, die sie rausgeben, weil jemand berechtigtes Interesse hat...

Wenn nichtmal sowas gestattet ist, wil ich wissen, wie ihr jemanden finden wollt, an dem ihr berechtigte Forderungen habt. Viel Spass. Das ist ein Freifahrtsschein für jeden GEsetzesübertritt.

Das ist Verkaufen:

http://www.golem.de/1010/78398.html
http://www.sueddeutsche.de/digital/...erfen-daten-ihrer-buerger-verkaufen-1.1404929
https://www.teltarif.de/datenweitergabe-adresse-einwohnermeldeamt/news/47349.html
https://netzpolitik.org/2012/staatl...ensatze-von-jedem-vierten-einwohner-pro-jahr/

Das findest Du toll? Denke ich nicht.
 
Da sind wir dann wieder bei eingefärbter BErichterstattung. Das ist kein Verkauf, die FIrmen fragen an, die Ämter antworten und erheben die entsprechende Gebühr (wie bei jeder Auskunft) und die Anfragenden mißbrauchen dann die Daten entgegen der Vertragsinhalte. Das ist Mißbrauch eines Services, kein Handel...
 
Du hast echt den Schuss nicht gehört. Die Einwohnermeldeämter verhökern bis zu 1.000 Datensätze und Du möchtest das nicht als Handel verstanden wissen? Das sind meine, Deine, unsere Daten. Wenn müsste ich dafür eine Gebühr verlangen! Die machen Geschäfte mit Informationen über mich und nennen es Gebühr. So ein Blödsinn.
Bei Facebook oder Google muss ich den Geschäftsbedingungen zustimmen, bevor Sie mit meinen Daten Geschäfte machen können, beim Meldeamt muss ich nur in Deutschland leben und habe keine Chance.
 
Kennst du das Prozedere? Nein? Gut ich schon. DIe Firma stellt Antrag, das Meldeamt gibt die Daten raus. ES SIEHT NICHT, wofür die Daten sind. Der Anfragende hat sich im Antrag einverstanden erklärt, dass er die Daten NICHT zu Werbezwecken etc. nutzt,tuter es dann doch ist das Mißbrauch kein Handel! VErdammt nochmal du drehst hier Tatsachen um und tust grade so, als würde die Ämter das wissentlich verkaufen, das ist schlicht Verkennung der Sachlage. Zudem findet NUR die einfache Auskunft statt, sprich Adresse, Name und Doktortitel. ICh frage mich ohnehin, was daran DEIN ist und was an ihrer Gehimhaltung so wichtig ist. JEder der bei dir vorbei geht, kann die Daten ebenfalls abschreiben. Beschwerste dich dann auch?
 
Imho kann man der Weitergabe seiner Daten bei den Einwohnemeldeämtern auch widersprechen, dann dürfen diese nur noch für behördliche Zwecke genutzt und weitergegeben werden.
 
"Die 28 untersuchten Städte haben im Jahr 2011 mehr als 4,5 Millionen Datensätze ihrer Einwohner weitergegeben.
Rechnet man die Quote der erteilten Auskünfte je Einwohner in den untersuchten Städten auf ganz Deutschland hoch, ergibt das bundesweit 21,1 Millionen aus den Melderegistern erteilte Auskünfte, allein im Jahr 2011.
Die 28 untersuchten Städte nahmen 2011 gut 12,1 Millionen Euro mit der Herausgabe von Meldedaten an Firmen und Privatpersonen ein (2009 waren es in 25 Städten 12 Millionen, 2010 in 26 Städten 11,4 Millionen Euro)."

https://netzpolitik.org/2012/staatl...ensatze-von-jedem-vierten-einwohner-pro-jahr/
 
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