crashbandicot schrieb:
Das GG schreibt auch vor dass niemand aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf. Wie war das noch mit Konfessionslosigkeit und der Arbeit in z.B. einem katholischen Krankenhaus?
Das Grundgesetz beschreibt unter anderem aber auch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (nicht nur christlichen) und stellt deren Wirken als Arbeitgeber ebenfalls unter besonderen Schutz. Artikel 140 GG.
Ich weiß aber auch gar nicht, was für einen Treffer du hier vermeintlich zu landen suchst....
Du hast dich entweder nicht für das Thema interessiert und deshalb nur auf die Schnelle etwas recherchiert oder du hattest da noch rudimentär etwas im Hinterstübchen, das grob auf diesen Fall zutrifft. In beiden Fällen streifst du das Thema aber nur und verzockst dich dazu noch in polemischen Äußerungen, die Details vermissen lassen und damit nur unzureichend sind.
Denn merke: In katholischen Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen mit kirchlichen Trägern, arbeiten
selbstverständlich auch Konfessionslose bzw. Angehörige anderer Religionen. Die Details, derer du dich offensichtlich nicht interessiert, sind jedoch zu beachten.
1) Ein katholischer Kindergarten darf verlangen, dass eine Kindergärtnerin katholisch ist. Denn das ist eine so genannte
verkündungsnahe Tätigkeit. Also eine, die einen direkten Bezug zur kirchlichen Glaubensrichtung haben. Wer sein Kind in einem z. B. katholischen Kindergarten anmeldet, wünscht sich in aller Regel auch eine katholische Prägung bei der Erziehung...
2) Bei einer Putzfrau für die selbe Einrichtung ist es aber völlig unerheblich, welcher Konfession sie angehört. Welche Tätigkeit "verkündungsnah" ist, darüber lässt sich trefflich streiten, jedoch ist es heutzutage auch oft so, dass z.B. kirchliche Krankenhäuser bei der Bewerbung gar nicht mehr nach der Konfession fragen.
3) Vorausgesetzt deine Behauptungen seien korrekt, was wohl eher nicht der Fall ist, und es gäbe hier einen Verstoß gegen durch das Grundgesetz geschützte Rechte, dann heißt das nicht, dass der ÖRR plötzlich nicht mehr staatsfern zu sein braucht. Es gibt in Deutschland
keine Gleichbehandlung im Unrecht.