Sammelthread Diskussionen rund um den Rundfunkbeitrag

Die Kirchensteuer ist historisch gewachsen und deutlich älter als der ÖR.

Wäre es eine Steuer wie bei der Kirche würde es durch das Finanzamt eingezogen werden. Hier haben wir schon das erste Glied in der Kette, dass als nicht "Staatsfern" zu betrachten ist.

Das Grundgesetz fordert aber das der ÖR Staatsfern ist. Siehe hierzu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Fernsehrat des ZDF.

Hier greift auch die ARD dieses Thema auf: http://www.ard.de/home/die-ard/pres...k_zum_neuen_Rundfunkbeitrag/113366/index.html
 
Das GG schreibt auch vor dass niemand aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf. Wie war das noch mit Konfessionslosigkeit und der Arbeit in z.B. einem katholischen Krankenhaus? :rolleyes:
 
crashbandicot schrieb:
Das GG schreibt auch vor dass niemand aufgrund seiner Religion benachteiligt werden darf. Wie war das noch mit Konfessionslosigkeit und der Arbeit in z.B. einem katholischen Krankenhaus? :rolleyes:
Das Grundgesetz beschreibt unter anderem aber auch das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (nicht nur christlichen) und stellt deren Wirken als Arbeitgeber ebenfalls unter besonderen Schutz. Artikel 140 GG.

Ich weiß aber auch gar nicht, was für einen Treffer du hier vermeintlich zu landen suchst....
Du hast dich entweder nicht für das Thema interessiert und deshalb nur auf die Schnelle etwas recherchiert oder du hattest da noch rudimentär etwas im Hinterstübchen, das grob auf diesen Fall zutrifft. In beiden Fällen streifst du das Thema aber nur und verzockst dich dazu noch in polemischen Äußerungen, die Details vermissen lassen und damit nur unzureichend sind.

Denn merke: In katholischen Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen mit kirchlichen Trägern, arbeiten selbstverständlich auch Konfessionslose bzw. Angehörige anderer Religionen. Die Details, derer du dich offensichtlich nicht interessiert, sind jedoch zu beachten.
1) Ein katholischer Kindergarten darf verlangen, dass eine Kindergärtnerin katholisch ist. Denn das ist eine so genannte verkündungsnahe Tätigkeit. Also eine, die einen direkten Bezug zur kirchlichen Glaubensrichtung haben. Wer sein Kind in einem z. B. katholischen Kindergarten anmeldet, wünscht sich in aller Regel auch eine katholische Prägung bei der Erziehung...
2) Bei einer Putzfrau für die selbe Einrichtung ist es aber völlig unerheblich, welcher Konfession sie angehört. Welche Tätigkeit "verkündungsnah" ist, darüber lässt sich trefflich streiten, jedoch ist es heutzutage auch oft so, dass z.B. kirchliche Krankenhäuser bei der Bewerbung gar nicht mehr nach der Konfession fragen.
3) Vorausgesetzt deine Behauptungen seien korrekt, was wohl eher nicht der Fall ist, und es gäbe hier einen Verstoß gegen durch das Grundgesetz geschützte Rechte, dann heißt das nicht, dass der ÖRR plötzlich nicht mehr staatsfern zu sein braucht. Es gibt in Deutschlandkeine Gleichbehandlung im Unrecht.
 
Noxiel schrieb:
Wer sein Kind in einem z. B. katholischen Kindergarten anmeldet, wünscht sich in aller Regel auch eine katholische Prägung bei der Erziehung...
Oder hat keine andere Möglichkeit weil andere KiGa restlos überfüllt sind und keine weiteren Kinder aufnehmen können. In der Not frisst der Teufel fliegen...

Noxiel schrieb:
jedoch ist es heutzutage auch oft so, dass z.B. kirchliche Krankenhäuser bei der Bewerbung gar nicht mehr nach der Konfession fragen.
Ach ja?
https://www.lto.de/recht/hintergrue...r-konfession-selbstbestimmungsrecht-chefarzt/

Es ist ein Hohn was hier getrieben wird... Religiöse Selbstbestimmung? Am Arsch! Die Kirchen werden durch den Staat subventioniert und der Staat spielt fröhlich das ekelhafte Spiel der kirchlichen Einrichtungen mit.

Und warum ich dieses Thema hier jetzt anreiße: das GG ist nicht in Stein gemeißelt und hat bereits >50 Anpassungen erfahren. Hier wird es Zeit dass u.a. der besondere Status der Kirchen herausgetrennt wird (Laizismus) und dass der GEZ-Moloch entsprechend ein Steuermodell bekommt.
 
Das Thema Kirche wird hier langsam Off-Topic.

Abgesehen davon würde ich mir fundierte Argumente wünschen die ein Wechsel der Finanzierung des ÖR vom Beitragssystem zu einem nicht zweckgebundenen Steuersystem begründen würde.

Warum sollte ein Prinzip, dass der ÖR Staatsfern sein muss, durch eine Änderung des Grundgesetzes reformiert werden?

Den ÖR unabhängig und Staatsfern zu halten sind Lehren aus dem 2. Weltkrieg. Was rechtfertigt also diese Forderung?

Eine Verkleinerung bzw. Entschlackung des ÖR könnte man auch einfacher haben ohne gleich das Grundgesetz bzw. das Finanzierungsmodell zu ändern.
 
Einen schönen guten Abend zusammen.

Ich habe heute ein "Festsetzungsbescheid" erhalten und soll diesen Monat 113€ zahlen. Es ist wohl ein vollstreckbarer Titel. Kann man nun dagegen vorgehen und gewinnen? Ich habe mir diesen Monat leider ein neuen gebrauchten PKW kaufen müssen und habe das Geld gerade nicht. Gibt es hier Jemanden der sich erfolgreich gegen die GEZ gewehrt hat? und wenn ja wie?
 
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